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Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2007 und 2008)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2007 und 2008) Verwaltungsergänzung (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2007 und 2008)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 5 / V 262/2006 Datum: 27.11.2006 Az.: 20 Abteilung: 20 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 1. Veränderungsliste: Mit anliegender 1. Veränderungsliste werden die Änderungen in den Haushalt 2007 / 2008 eingearbeitet, die sich seit Erstellung des Haushaltsentwurfs ergeben haben. Schwerpunkte der 1. Veränderungsliste sind: • • Änderungen bei den Schlüsselzuweisungen aufgrund der 2. Modellrechnung zum GFG; Änderungen bei der Landschaftsumlage aufgrund des nunmehr vorliegenden Eckdatenpapiers des LVR; • Änderungen im Bereich SGB II aufgrund der Nachkalkulation der Kosten der Unterkunft; • Änderungen im weiteren Sozialbudget sowie im Jugendbudget aufgrund der Nachkalkulationen, die sich aus den aktuellen Prognosen zur Jahresrechnung 2006 ergeben; • Veranschlagung des voraussichtlichen Fehlbetrages im Rahmen der Jahresrechnung 2006; • Änderungen der Bewirtschaftungsausgaben aufgrund gestiegener Energiepreise; im Verwaltungshaushalt sowie • auf Grundlage des Auftrages aus der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr (15.11.2006) Vorschläge der Verwaltung, zur Reduzierung der Neuverschuldung Maßnahmen zu verschieben; • Änderungen zur Bereitstellung von investiven Mitteln für Vogelsang; im Vermögenshaushalt. Im Ergebnis verändern sich • im Verwaltungshaushalt die notwendigen Zuführungen um + 13.000 € in 2007 und + 583.000 € in 2008; • im Vermögenshaushalt die aufzunehmenden Inneren Darlehen um ./. 850 T€ in 2007 und ./. 90 T€ in 2008. Da die Daten zur ÖPNV-Umlage noch nicht endgültig ermittelt sind, können diese erst in einer 2. Veränderungsliste vorgelegt werden. Ebenso ist die Verwaltung noch dabei, die haushaltstechnische Umsetzung des BgA ÖPNV vorzunehmen. Da die letzten Abstimmungen mit Steuerberater und Wirtschaftsprüfer noch nicht abgeschlossen sind, müssen diese Daten ebenfalls in die 2. Veränderungsliste aufgenommen werden. Seite - 2 Dem Kreistag wird vorgeschlagen, die 1. Veränderungsliste bei der Beschlussfassung über den Haushalt zu berücksichtigen. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)