Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 91/2002
06.09.2002
Az.: 20/894-10/He
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
18.09.2002
Kreistag
18.09.2002
Ersatzwahl von stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreissparkasse
Euskirchen
Sachbearbeiter: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
./.
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
./.
Begründung:
Die beiden stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates gemäß § 9 Absatz 2 c Sparkassengesetz NW (sog. Mitbestimmungsvertreter) Herr Helmut Poensgen und Herr Wolfgang Ijewski haben von dem Blockmodell nach dem Altersteilzeitgesetz Gebrauch gemacht. Die Mitgliedschaft der
beiden bisherigen Vertreter endet mit Ablauf der Arbeitsphase, d.h. mit Ablauf des 31.05.2002
bzw. 30.06.2002.
Seite - 2 Gemäß § 11 Absatz 4 Sparkassengesetz NW wählt die Vertretung des Trägers, im Falle der Kreissparkasse Euskirchen der Kreistag, aus dem vorliegenden Vorschlag der Personalversammlung
(siehe Anlage 1) die Ersatzmitglieder.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
./.
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)