Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Änderung der Bindungsverträge der VkA (Verband der kommunalen RWE-Aktionäre)-GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Änderung der Bindungsverträge der VkA (Verband der kommunalen RWE-Aktionäre)-GmbH) Beschlussvorlage GB (Änderung der Bindungsverträge der VkA (Verband der kommunalen RWE-Aktionäre)-GmbH)

öffnen download melden Dateigröße: 53 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 43/2002 25.06.2002 Az.: 20/922-60/Ka X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 18.09.2002 Kreistag 18.09.2002 Änderung der Bindungsverträge der VkA (Verband der kommunalen RWE-Aktionäre)-GmbH Sachbearbeiter/in: Frau Kaduk Tel.: 15 - 397 Abt.: 20.1 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung ./. Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der Änderung der Bindungsverträge des Verbandes der kommunalen RWEAktionäre GmbH (VkA) in Form der Abschaffung des Abschlages zu. Begründung: Die Bindungsverträge, aufgrund derer die Gesellschafter in der Veräußerung ihrer Stammaktien an der RWE AG, Essen, beschränkt sind, werden in den Bestimmungen über den Kaufpreis für die anzubietenden Aktien und Bezugsrechte geändert. Der bisher in den Bindungsverträgen vereinbarte Kursabschlag soll künftig entfallen. Die bisherigen Regelungen über den Kursabschlag sind nicht in allen Bindungsverträgen gleich. Überwiegend gilt ein Abschlag von 10 %, so auch in den Bindungsverträgen des Kreises Seite - 2 Euskirchen. In einigen Fällen ist jedoch auch kein Abschlag vereinbart. Außerdem ist der Wortlaut der Preisregelungen im Detail unterschiedlich. Um für alle Gesellschafter eine einheitliche Ausgangsgrundlage für die Veräußerungen ihrer RWE-Aktien zu schaffen, ist eine Abschaffung des Kursabschlages sinnvoll. Anlage: - Vorlage der VkA zur Änderung der Bindungsverträge Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)