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Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
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31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 26/2002
17.07.2002
Az.: 60.13/NVP Kr EU
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV
04.09.2002
Nahverkehrsplan (NVP) des Kreises Euskirchen
hier: Vorstellung des Sachstandes durch das beauftragte Planerbüro PGN und die KVE
1. Einleitung
Bereits in 2001 wurden durch die KVE über ein entsprechendes Auswahlverfahren geeignete
Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit insgesamt fünf Büros wurden
vertiefende Gespräche geführt. Den Zuschlag für die Fortschreibung erhielt die Planungsgruppe
Nord (PGN) aus Kassel.
Die Kosten für die Erarbeitung des NVP belaufen sich auf € 52.100 plus MwSt. Preismindernd hat
sich ausgewirkt, dass Teile des NVP von der KVE bearbeitet werden. Die dem Nahverkehrsplan
zugrundeliegenden
Daten
sollen
so
aufbereitet
werden,
dass
eine
zeitnahe
Fortschreibung/Aktualisierung seitens der KVE möglich ist. Ziel ist es, Gutachterleistungen in
Zukunft nur noch für spezielle Fragestellungen, nicht jedoch für den gesamten Aufstellungsprozess
eines NVP, einzukaufen. Als spezielle Fragestellung ist auch die Beauftragung der PGN mit der
Erarbeitung eines Konzeptes zur Linienbündelung zu sehen (s.u.), das Auftragsvolumen hierfür
beläuft sich auf € 15.800 plus MwSt.
Ein konkreter Zeitplan für die Aufstellung des NVP liegt noch nicht vor, da dieser abhängig ist von
ersten Ergebnissen des Gesamtverkehrsplans des Kreises. Sobald diese vorliegen, wird in
Abstimmung mit dem Gutachter ein Zeitplan erarbeitet und den Projektbeteiligten vorgelegt.
2. Bedeutung und Inhalte des NVP
Bedeutung gewinnt der NVP im Hinblick auf die Liberalisierung des Verkehrsmarktes. Damit
einhergehend ergeben sich neue Inhalte und Schwerpunkte. So müssen - im Vorgriff auf die sich
abzeichnende Änderung der Rahmenbedingungen im ÖPNV-Geschehen - Qualitätsstandards
definiert und Bedienungskriterien festgelegt werden, die als Grundlage für mögliche
Ausschreibungen herangezogen werden können.
In diesem Zusammenhang steht auch die Beauftragung der PGN mit der Erarbeitung eines
Konzeptes zur Linienbündelung. Die Bündelung von Linien gewährt einen Ausgleich zwischen
guten und schlechten Risiken einzelner Linien. In Vorbereitung auf die sich abzeichnenden
Veränderungen im ÖPNV-Verkehrsmarkt erscheint die frühzeitige Erarbeitung sinnvoller
Seite - 2 Linienbündelung dringend notwendig, denn erst die Bündelung wirtschaftlich und verkehrlich
zusammenhängender Linien eröffnet die Möglichkeit zur Bildung sinnvoller Lose, die eine
wirtschaftliche Leistungserstellung ermöglichen und Grundlage für ein mögliches
Ausschreibungskonzept
bilden.
Hier
können
Erkenntnisse,
die
im
Laufe
des
Bearbeitungsverfahrens zum NVP gewonnen werden, genutzt werden. Das Konzept soll als
Ergänzung zum NVP von den zuständigen Gremien beschlossen werden.
Neben Aussagen zum Angebotsumfang, zur Qualität der Bedienung, zum Tarif sowie zur
Infrastruktur müssen auch Eckpunkte der finanziellen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen
dargelegt werden. Das bedeutet, dass im Rahmen des Aufstellungsverfahrens unter
Berücksichtigung des finanziell Machbaren, notwendige von wünschenswerten Maßnahmen
unterschieden werden müssen. Die unterschiedlichen Wünsche und Bedürfnisse gilt es im
Beteiligungsverfahren zu ermitteln, abzuwägen und zu einem konsensfähigen Konzept zusammen
zu fassen.
3. Beteiligungsverfahren
Die Aufstellung des NVP erfordert hohen Abstimmungs- und Koordinationsbedarf, wobei einem
breit angelegten Beteiligungsprozess im Rahmen des Aufstellungsverfahrens hohe Bedeutung
zukommt. Erfahrungsgemäß erhöht ein intensiver Abstimmungsprozess mit allen
Beteiligten/Betroffenen die Chancen auf ein konsens- und vor allem umsetzungsfähiges Konzept.
Die angestrebte Struktur des Beteiligungsverfahrens ist in Abbildung 1, die Rolle der an der
Abstimmung Beteiligten in Abbildung 2 dargestellt.
Erarbeitung Entwurf NVP
Projektgruppe Nahverkehrsplan
AK NVP
Regionalkonferenzen
Abstimmung Ergebnisse
Beirat / Aufsichtsrat KVE
Planungsausschuss des Kreises
Kreisausschuss / Kreistag
Abbildung 1: Beteiligungsverfahren NVP Kreis Euskirchen
Die inhaltliche Arbeit wird in der Projektgruppe geleistet. Hier sollen in Kenntnis der betrieblichen
Hintergründe und Abläufe trag- und umsetzungsfähige Vorschläge zur Weiterentwicklung des
ÖPNV erarbeitet werden. Die Projektgruppe besteht aus einem Vertreter der Kreisverwaltung,
Vertreter der im Kreisgebiet tätigen Verkehrsunternehmen sowie dem Gutachter PGN und der
KVE. In diesem Stadium erfolgt eine intensive Beteiligung der Verkehrsunternehmen. Durch die
frühzeitige Einbindung und Abstimmung wird das bei den Unternehmen vorhandene Know-how
genutzt und die Chance einer späteren Durchsetzbarkeit von Änderungen im ÖPNV-Angebot
erhöht. Die Projektgruppe tagt in regelmäßigen Abständen.
Seite - 3 Der Arbeitskreis NVP setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der Projektgruppe, Vertretern der
Politik auf Ebene des Kreises bzw. Beirates der KVE sowie Träger öffentlicher Belange und hat
eher strategischen Charakter. Die in der Projektgruppe erarbeiteten Vorschläge werden in einem
breiten Forum diskutiert, ebenso Anregungen und Verbesserungsvorschläge. Vorgesehen sind ca.
4 Arbeitskreistermine im Rahmen des Aufstellungsprozesses.
Zur Abstimmung mit den Kommunen ist die Durchführung sog. Regionalkonferenzen vorgesehen.
Diese finden vor Ort statt, wobei -je nach räumlicher Verflechtung - für zwei bis max. vier
Kommunen jeweils eine gemeinsame Regionalkonferenz durchgeführt wird. Je Kommune kann
eine festzulegende Anzahl Teilnehmer entsandt werden, die Benennung der Vertreter obliegt den
einzelnen Kommunen. Diese Form der Abstimmung hat den Vorteil, dass gezielt auf die Belange
der einzelnen Kommunen eingegangen werden kann und gleichzeitig eine Abstimmung in Bezug
auf die die Gemeindegrenzen überschreitenden Linien herbeigeführt werden kann. Die Ergebnisse
der Regionalkonferenzen fließen sowohl in die Arbeit der Projektgruppe als auch des
Arbeitskreises ein. Vorgesehen ist die Durchführung von insgesamt 2 Regionalkonferenzen pro
Kommune, eine zu Beginn des Aufstellungsverfahrens sowie eine zur Abstimmung der
erarbeiteten Vorschläge und Maßnahmen.
Bezeichnung
Teilnehmer
Aufgaben
Tagungshäufigkeit
Projektgruppe
Kreisverwaltung,
Verkehrsunternehmen,
Gutachter, KVE
•
Analyse vorhandener Daten
(Nachfrage, Kosten, Erlöse,
Qualität)
Erarbeitung konkreter
Vorschläge zur
Weiterentwicklung des
Angebotes
Input Schwachstellenanalyse
Diskussion Anforderungsprofil
Abstimmung Angebotskonzept
Diskussion Qualitätsstandards
regelmäßig
Berücksichtigung / Sondierung
Belange Städte u. Gemeinden
Abstimmung
Schwachstellenanalyse,
Anforderungsprofil,
Angebotskonzept,
Qualitätsstandards,
Infrastrukturmaßnahmen
ca. 2 x während des
Aufstellungsprozesses
•
AK
Nahverkehrsplan
Regionalkonferenzen
Mitglieder Projektgruppe,
Vertreter der Politik auf
Ebene des Kreises,
Träger öffentlicher
Belange
Vertreter der Kommunen,
Gutachter, KVE
•
•
•
•
•
•
ca. 4 x während des
Aufstellungsprozesses
Abbildung 2: Rolle der Beteiligten im Abstimmungsprozess
Die hier skizzierte Vorgehensweise hat sich bereits in ähnlichen Projekten bewährt und bietet den
Vorteil, dass aufwändige und zeitraubende Auseinandersetzungen mit Detail- bzw. Einzelfragen in
den Gremien der KVE sowie des Kreises vermieden werden und mehrheitsfähige Maßnahmen zur
Abstimmung kommen. In den Gremien der KVE werden die Ergebnisse präsentiert und
beschlossen. Hier soll schrittweise vorgegangen werden, indem Zwischenbeschlüsse zu einzelnen
Bausteinen getroffen werden, welche dann die Grundlage für die weitere Bearbeitung bilden.
Letztendlich verabschiedet wird der abgestimmte Nahverkehrsplan vom Kreistag. Derzeit wird für
Mitte 2003 eine entsprechende Beschlussfassung angestrebt.
4. Stand der Fortschreibung
Am 2. Juli fand auf Einladung der KVE die Auftaktveranstaltung zur Fortschreibung des
Nahverkehrsplanes statt. Neben der Vorstellung der Vertreter des Gutachterbüros PGN wurde ein
Seite - 4 Überblick über die derzeit gültigen gesetzlichen Grundlagen sowie über die Aufgaben
Nahverkehrsplanes gegeben. Ergänzend hierzu wurden die wesentlichen Inhalte
Fortschreibung dargelegt. Hierbei konnten bereits erste entsprechende Fragestellungen
Vertreter der Kommunen bzw. des Kreises beantwortet werden. Abschließend wurde
Beteiligten das Arbeitsprogramm vorgestellt (s. Anhang).
des
der
der
den
Der Zeitplan für das Verfahren steht in Abhängigkeit zum Integrierten Gesamtverkehrskonzept des
Kreises, da auf verschiedene Datengrundlagen und Ergebnisse zurückgegriffen wird. Derzeit sind
PGN und KVE in der Phase der Bestandsanalyse. Sobald diese abgeschlossen ist, werden PGN
und KVE einen modifizierten Zeitplan aufstellen und wird die Projektgruppe ihre Arbeit aufnehmen.
Hieraus ergeben sich dann auch die Terminierungen für den AK NVP sowie den
Regionalkonferenzen.
Auf Anregung der kommunalen Vertreter wird die Einbindung der Kommunen über die
vorgestellten Regionalkonferenzen hinaus durchgeführt. Dazu werden am Termin der nächsten
Sitzung des Beirats der KVE kurze Einzelgespräche mit den kommunalen Vertretern geführt. Zur
Vorbereitung dient neben den vom Planungsbüro VIA bereits abgefragten Sachverhalten zum
Integrierten Gesamtverkehrskonzept des Kreises Euskirchen ein durch PGN und KVE
ausgearbeiteter Fragebogen, der zur Auftaktveranstaltung vorgestellt wurde und an die Beteiligten
verteilt worden ist.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)