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Info GB (Nahverkehrsplan (NVP) des Kreises Euskirchen hier: Vorstellung des Sachstandes durch das beauftragte Planerbüro PGN und die KVE)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
65 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info GB (Nahverkehrsplan (NVP) des Kreises Euskirchen
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 26/2002 17.07.2002 Az.: 60.13/NVP Kr EU X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV 04.09.2002 Nahverkehrsplan (NVP) des Kreises Euskirchen hier: Vorstellung des Sachstandes durch das beauftragte Planerbüro PGN und die KVE 1. Einleitung Bereits in 2001 wurden durch die KVE über ein entsprechendes Auswahlverfahren geeignete Ingenieurbüros zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit insgesamt fünf Büros wurden vertiefende Gespräche geführt. Den Zuschlag für die Fortschreibung erhielt die Planungsgruppe Nord (PGN) aus Kassel. Die Kosten für die Erarbeitung des NVP belaufen sich auf € 52.100 plus MwSt. Preismindernd hat sich ausgewirkt, dass Teile des NVP von der KVE bearbeitet werden. Die dem Nahverkehrsplan zugrundeliegenden Daten sollen so aufbereitet werden, dass eine zeitnahe Fortschreibung/Aktualisierung seitens der KVE möglich ist. Ziel ist es, Gutachterleistungen in Zukunft nur noch für spezielle Fragestellungen, nicht jedoch für den gesamten Aufstellungsprozess eines NVP, einzukaufen. Als spezielle Fragestellung ist auch die Beauftragung der PGN mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur Linienbündelung zu sehen (s.u.), das Auftragsvolumen hierfür beläuft sich auf € 15.800 plus MwSt. Ein konkreter Zeitplan für die Aufstellung des NVP liegt noch nicht vor, da dieser abhängig ist von ersten Ergebnissen des Gesamtverkehrsplans des Kreises. Sobald diese vorliegen, wird in Abstimmung mit dem Gutachter ein Zeitplan erarbeitet und den Projektbeteiligten vorgelegt. 2. Bedeutung und Inhalte des NVP Bedeutung gewinnt der NVP im Hinblick auf die Liberalisierung des Verkehrsmarktes. Damit einhergehend ergeben sich neue Inhalte und Schwerpunkte. So müssen - im Vorgriff auf die sich abzeichnende Änderung der Rahmenbedingungen im ÖPNV-Geschehen - Qualitätsstandards definiert und Bedienungskriterien festgelegt werden, die als Grundlage für mögliche Ausschreibungen herangezogen werden können. In diesem Zusammenhang steht auch die Beauftragung der PGN mit der Erarbeitung eines Konzeptes zur Linienbündelung. Die Bündelung von Linien gewährt einen Ausgleich zwischen guten und schlechten Risiken einzelner Linien. In Vorbereitung auf die sich abzeichnenden Veränderungen im ÖPNV-Verkehrsmarkt erscheint die frühzeitige Erarbeitung sinnvoller Seite - 2 Linienbündelung dringend notwendig, denn erst die Bündelung wirtschaftlich und verkehrlich zusammenhängender Linien eröffnet die Möglichkeit zur Bildung sinnvoller Lose, die eine wirtschaftliche Leistungserstellung ermöglichen und Grundlage für ein mögliches Ausschreibungskonzept bilden. Hier können Erkenntnisse, die im Laufe des Bearbeitungsverfahrens zum NVP gewonnen werden, genutzt werden. Das Konzept soll als Ergänzung zum NVP von den zuständigen Gremien beschlossen werden. Neben Aussagen zum Angebotsumfang, zur Qualität der Bedienung, zum Tarif sowie zur Infrastruktur müssen auch Eckpunkte der finanziellen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen dargelegt werden. Das bedeutet, dass im Rahmen des Aufstellungsverfahrens unter Berücksichtigung des finanziell Machbaren, notwendige von wünschenswerten Maßnahmen unterschieden werden müssen. Die unterschiedlichen Wünsche und Bedürfnisse gilt es im Beteiligungsverfahren zu ermitteln, abzuwägen und zu einem konsensfähigen Konzept zusammen zu fassen. 3. Beteiligungsverfahren Die Aufstellung des NVP erfordert hohen Abstimmungs- und Koordinationsbedarf, wobei einem breit angelegten Beteiligungsprozess im Rahmen des Aufstellungsverfahrens hohe Bedeutung zukommt. Erfahrungsgemäß erhöht ein intensiver Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten/Betroffenen die Chancen auf ein konsens- und vor allem umsetzungsfähiges Konzept. Die angestrebte Struktur des Beteiligungsverfahrens ist in Abbildung 1, die Rolle der an der Abstimmung Beteiligten in Abbildung 2 dargestellt. Erarbeitung Entwurf NVP Projektgruppe Nahverkehrsplan AK NVP Regionalkonferenzen Abstimmung Ergebnisse Beirat / Aufsichtsrat KVE Planungsausschuss des Kreises Kreisausschuss / Kreistag Abbildung 1: Beteiligungsverfahren NVP Kreis Euskirchen Die inhaltliche Arbeit wird in der Projektgruppe geleistet. Hier sollen in Kenntnis der betrieblichen Hintergründe und Abläufe trag- und umsetzungsfähige Vorschläge zur Weiterentwicklung des ÖPNV erarbeitet werden. Die Projektgruppe besteht aus einem Vertreter der Kreisverwaltung, Vertreter der im Kreisgebiet tätigen Verkehrsunternehmen sowie dem Gutachter PGN und der KVE. In diesem Stadium erfolgt eine intensive Beteiligung der Verkehrsunternehmen. Durch die frühzeitige Einbindung und Abstimmung wird das bei den Unternehmen vorhandene Know-how genutzt und die Chance einer späteren Durchsetzbarkeit von Änderungen im ÖPNV-Angebot erhöht. Die Projektgruppe tagt in regelmäßigen Abständen. Seite - 3 Der Arbeitskreis NVP setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der Projektgruppe, Vertretern der Politik auf Ebene des Kreises bzw. Beirates der KVE sowie Träger öffentlicher Belange und hat eher strategischen Charakter. Die in der Projektgruppe erarbeiteten Vorschläge werden in einem breiten Forum diskutiert, ebenso Anregungen und Verbesserungsvorschläge. Vorgesehen sind ca. 4 Arbeitskreistermine im Rahmen des Aufstellungsprozesses. Zur Abstimmung mit den Kommunen ist die Durchführung sog. Regionalkonferenzen vorgesehen. Diese finden vor Ort statt, wobei -je nach räumlicher Verflechtung - für zwei bis max. vier Kommunen jeweils eine gemeinsame Regionalkonferenz durchgeführt wird. Je Kommune kann eine festzulegende Anzahl Teilnehmer entsandt werden, die Benennung der Vertreter obliegt den einzelnen Kommunen. Diese Form der Abstimmung hat den Vorteil, dass gezielt auf die Belange der einzelnen Kommunen eingegangen werden kann und gleichzeitig eine Abstimmung in Bezug auf die die Gemeindegrenzen überschreitenden Linien herbeigeführt werden kann. Die Ergebnisse der Regionalkonferenzen fließen sowohl in die Arbeit der Projektgruppe als auch des Arbeitskreises ein. Vorgesehen ist die Durchführung von insgesamt 2 Regionalkonferenzen pro Kommune, eine zu Beginn des Aufstellungsverfahrens sowie eine zur Abstimmung der erarbeiteten Vorschläge und Maßnahmen. Bezeichnung Teilnehmer Aufgaben Tagungshäufigkeit Projektgruppe Kreisverwaltung, Verkehrsunternehmen, Gutachter, KVE • Analyse vorhandener Daten (Nachfrage, Kosten, Erlöse, Qualität) Erarbeitung konkreter Vorschläge zur Weiterentwicklung des Angebotes Input Schwachstellenanalyse Diskussion Anforderungsprofil Abstimmung Angebotskonzept Diskussion Qualitätsstandards regelmäßig Berücksichtigung / Sondierung Belange Städte u. Gemeinden Abstimmung Schwachstellenanalyse, Anforderungsprofil, Angebotskonzept, Qualitätsstandards, Infrastrukturmaßnahmen ca. 2 x während des Aufstellungsprozesses • AK Nahverkehrsplan Regionalkonferenzen Mitglieder Projektgruppe, Vertreter der Politik auf Ebene des Kreises, Träger öffentlicher Belange Vertreter der Kommunen, Gutachter, KVE • • • • • • ca. 4 x während des Aufstellungsprozesses Abbildung 2: Rolle der Beteiligten im Abstimmungsprozess Die hier skizzierte Vorgehensweise hat sich bereits in ähnlichen Projekten bewährt und bietet den Vorteil, dass aufwändige und zeitraubende Auseinandersetzungen mit Detail- bzw. Einzelfragen in den Gremien der KVE sowie des Kreises vermieden werden und mehrheitsfähige Maßnahmen zur Abstimmung kommen. In den Gremien der KVE werden die Ergebnisse präsentiert und beschlossen. Hier soll schrittweise vorgegangen werden, indem Zwischenbeschlüsse zu einzelnen Bausteinen getroffen werden, welche dann die Grundlage für die weitere Bearbeitung bilden. Letztendlich verabschiedet wird der abgestimmte Nahverkehrsplan vom Kreistag. Derzeit wird für Mitte 2003 eine entsprechende Beschlussfassung angestrebt. 4. Stand der Fortschreibung Am 2. Juli fand auf Einladung der KVE die Auftaktveranstaltung zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes statt. Neben der Vorstellung der Vertreter des Gutachterbüros PGN wurde ein Seite - 4 Überblick über die derzeit gültigen gesetzlichen Grundlagen sowie über die Aufgaben Nahverkehrsplanes gegeben. Ergänzend hierzu wurden die wesentlichen Inhalte Fortschreibung dargelegt. Hierbei konnten bereits erste entsprechende Fragestellungen Vertreter der Kommunen bzw. des Kreises beantwortet werden. Abschließend wurde Beteiligten das Arbeitsprogramm vorgestellt (s. Anhang). des der der den Der Zeitplan für das Verfahren steht in Abhängigkeit zum Integrierten Gesamtverkehrskonzept des Kreises, da auf verschiedene Datengrundlagen und Ergebnisse zurückgegriffen wird. Derzeit sind PGN und KVE in der Phase der Bestandsanalyse. Sobald diese abgeschlossen ist, werden PGN und KVE einen modifizierten Zeitplan aufstellen und wird die Projektgruppe ihre Arbeit aufnehmen. Hieraus ergeben sich dann auch die Terminierungen für den AK NVP sowie den Regionalkonferenzen. Auf Anregung der kommunalen Vertreter wird die Einbindung der Kommunen über die vorgestellten Regionalkonferenzen hinaus durchgeführt. Dazu werden am Termin der nächsten Sitzung des Beirats der KVE kurze Einzelgespräche mit den kommunalen Vertretern geführt. Zur Vorbereitung dient neben den vom Planungsbüro VIA bereits abgefragten Sachverhalten zum Integrierten Gesamtverkehrskonzept des Kreises Euskirchen ein durch PGN und KVE ausgearbeiteter Fragebogen, der zur Auftaktveranstaltung vorgestellt wurde und an die Beteiligten verteilt worden ist. Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)