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Beschlusstext (Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
13.03.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt)

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Beschluss der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 13.03.2008 36 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt (13/2008) Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "offenen Ganztagsschule" in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erftstadt wird mit nachstehender Ergänzung beschlossen: § 3 Abs. 2 Satz 5: Gehören zu den positiven Einkünften solche aus selbständiger Tätigkeit, sind diese Einkünfte bei der Berechnung des maßgeblichen Einkommen um den Betrag zu verringern, der dem Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bei einer rentenversicherungspflichtig beschäftigten Person mit einem beitragspflichtigen Bruttogehalt in gleicher Höhe entspricht, soweit die sebständig tätige Person Altersvorsorgeaufwendungen in entsprechender Höhe nachweist. 9 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)