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Info GB (Entwicklung in der VHS Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
133 kB
Datum
06.03.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Az.: GB III / 43 - VHS Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Info 96/2007 07.02.2007 Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 06.03.2007 Entwicklung in der VHS Kreis Euskirchen 1. Kürzung der Landesmittel für Weiterbildung Das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) teilt dem Landrat mit Schreiben vom 20.12.2006 mit, dass die Landesmittel für Weiterbildung in 2007 nicht, wie ursprünglich geplant, um 18 Mio. EUR gekürzt werden, sondern um rd. 8 Mio. EUR. Somit stehen im Landeshaushalt 88 Mio. EUR und nicht 78 Mio. EUR für Weiterbildungszwecke zur Verfügung. 2006 wurde die Weiterbildung in NRW noch mit 96,5 Mio. EUR gefördert (= Landeszuschuss an Kreis: 245.400 €). Anstatt der im Kreishaushalt 2007/2008 veranschlagten 198.400 EUR erhält die VHS Kreis Euskirchen voraussichtlich 225.400 € und damit rd. 27.000 EUR mehr an Landesmitteln. Trotz der teilweisen Rücknahme der Kürzung der Landesmittel in 2007 verbleibt jedoch unter dem Strich eine Reduzierung im Vergleich zu 2006 i.H.v. rd. 20.000 €. Das MSW weist außerdem darauf hin, dass die Einrichtungen der Weiterbildung zusätzlich 12 Mio. EUR aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) für besondere Projekte nutzen können. Diese Mittel können aber die Kürzung der institutionellen Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz nicht kompensieren, da sie projektbezogen und zeitlich befristet sind. Außerdem dienen sie einer inhaltlichen Zweckbindung (Förderung der Beschäftigungsfähigkeit) und setzen eine Eigenbeteiligung der VHS in Höhe von 50 % voraus. Die VHS Kreis Euskirchen wird sich 2007 über die Projektagentur des Landesverbandes der Volkshochschulen an der Ausschreibung von ESF-Projekten beteiligen. Zur Zeit ist ein Antrag zur Förderung des folgenden Projektes in Vorbereitung: Fortbildung von Lehrkräften an Haupt-, Real- und Gesamtschulen zu BerufswahlKoordinator(inn)en 2. Qualitätsmanagement und Zertifizierung Um die VHS Kreis Euskirchen unter den gewandelten sozioökonomischen Bedingungen auch weiterhin handlungs- und wettbewerbsfähig zu erhalten, gründete sich im Juni 2004 auf Einladung des VHS-Leiters ein Qualitätszirkel. Die Mitglieder des Qualitätszirkels setzen sich zusammen aus dem Geschäftsbereichsleiter III, der Personalratsvorsitzenden, dem VHS-Leiter, dem hauptberuflichen VHS-Personal (5) sowie ehrenamtlich teilnehmenden Vertretern der örtlichen VHSLeiter (4), der Dozenten (6) und der Teilnehmer (1). Der Zirkel machte es sich zur Aufgabe, durch ein systematisches Überdenken aller Planungs- und Arbeitsabläufe die Qualität der VHS-Arbeit im Hinblick auf den Bildungsprozess vor Ort und die innerbetrieblichen Abläufe zu verbessern. Auf längere Sicht wurde eine Testierung nach einem anerkannten Qualitätsverfahren angestrebt, um sich auch frühzeitig auf sich abzeichnende künftige Anforderungen von Zuwendungs- und Auftragsgebern an eine VHS als zertifizierte Weiterbildungseinrichtung einzurichten. a) Entwicklungsstand Bei den Überlegungen hinsichtlich eines geeigneten Qualitätsmodells war man sich einig, dass Bildung ein besonderes »Produkt« ist, denn man kann sie nicht verkaufen und nicht kaufen. Bilden kann sich jedes Individuum nur selbst! Als Volkshochschule (VHS) kann man den Bildungsprozess durch Angebote und Dienstleistungen maßgeblich unterstützen. Für den Lernerfolg sind die Lernenden zwar selbst verantwortlich, die VHS gestaltet hierfür aber die Voraussetzungen. Damit diese optimal für den Kunden sind, braucht die VHS ein eigenes Qualitätsmanagement, das sich aus dem Bildungsprozess heraus begründet und den Lernenden (= Kunden) in den Mittelpunkt stellt. Im Frühjahr 2006 erfolgte die Anmeldung zur Lernerorientierten Qualitätstestierung in der Weiterbildung (LQW) bei der ArtSet Forschung Bildung Beratung GmbH Hannover. Die Entscheidung für dieses Qualitätsmodell erfolgte, weil es 1.als anerkanntes Qualitätstestierungsverfahren das am weitesten Qualitätsmanagementsystem der Weiterbildung in Deutschland ist. verbreitete 2.das einzige aus der Weiterbildung für die Weiterbildung entwickelte Qualitätsentwicklungsverfahren ist, bei dem die Lernenden im Mittelpunkt stehen. 3.als Qualitätsmanagementsystem mit externer Testierung die Qualität der Institution in einem anerkannten Verfahren überprüft und neutral bestätigt. Im April 2006 erfolgte ein Einführungs-Workshop mit einem Vertreter von ArtSet. Die Abgabe des Selbstreports, in dem die Erfüllung der Anforderungen von verpflichtenden Qualitätsbereichen aufgeführt wird, erfolgte im Februar 2007. Die abschließende Visitation der unabhängigen Gutachter sowie die Testierung der VHS Kreis Euskirchen wird im Mai/Juni 2007 angestrebt. b) Ergebnis Unabhängig vom Ergebnis der Testierung hat der Prozess der systematischen Untersuchung der Planungs- und Arbeitsabläufe schon jetzt zu einer Reihe von positiven Ergebnissen für die VHS, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vor allem die Kunden geführt: • Kunden Die Bildungsarbeit orientiert sich grundsätzlich an den Bedürfnissen der Kunden (= Lernenden). Das Online-Anmeldeverfahren ist erweitert und verbessert worden. Die Servicezeiten sind erweitert worden. Ein Beschwerdemanagement mit kurzen Reaktionszeiten ist eingeführt worden. Für alle Kursorte stehen praktische Wegbeschreibungen zur Verfügung. Das VHS-Programmheft ist übersichtlicher und informativer gestaltet worden. Die systematische Auswertung von Rückmeldungen der Teilnehmenden (Feedbackbogen) dient der Evaluation der durchgeführten Veranstaltungen. Sie gibt Auskunft über die Kundenzufriedenheit mit den Kursleitenden und ihren Methoden sowie den Unterrichtsorten. Die Kundenzufriedenheit steigt. • Einrichtung Durch die genaue Definition von Prozessen und Arbeitsabläufen wird die Ablauforganisation gestrafft und systematisiert. Durch Festlegung eindeutiger Ziele ist die Organisation sicherer zu steuern. Definierte Teilschritte der Zielerreichung werden kontrolliert und Erfolge bewertet. Durch Einhaltung von Mindeststandards nach LQW2 wird die Qualität des Angebots weiter verbessert. Durch das Marketing der Qualität wird die Außendarstellung der Organisation verbessert. • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Durch die Leitbildentwicklung wird das Gefühl der Zusammengehörigkeit zwischen hauptund nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gefördert. Die Auseinandersetzung mit der Definition „gelungenen Lernens“ bewirkt eine Zunahme der pädagogischen Professionalität der haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Klärung und Definition von Schnittstellen und Verantwortlichkeiten schafft mehr Transparenz und erleichtert die Arbeit. Die Dozenten werden verstärkt pädagogische Qualifikationen erwerben. Der neu aufgestellte Aufgabenkatalog für örtliche Leiter führt zu besseren organisatorischen Abläufen vor Ort. Die systematische Auswertung der Rückmeldungen von Kursleitenden und örtlichen Leitungen konkretisiert den Handlungsbedarf in den angeschlossenen Kommunen und gibt Auskunft über die Mitarbeiterzufriedenheit. c) Kosten Die Kosten für die Testierung durch ArtSet Forschung Bildung Beratung GmbH belaufen sich auf 4.935,00 €. Sie werden aus der Budgetrücklage des Geschäftsbereichs III beglichen. d) Ausblick Die zukünftigen Richtlinien zur Landesförderung der Weiterbildung sehen vor, dass sich Einrichtungen der Weiterbildung bis zum Jahr 2009 einer Qualitätsprüfung unterziehen sollen. Es ist beabsichtigt, ab dem Jahr 2010 die Landeszuschüsse nach dem Weiterbildungsgesetz an das Vorliegen eines vom zuständigen Ministerium anerkannten Gütesiegels (Zertifikat) zu knüpfen. Die VHS Kreis Euskirchen erfüllt diese Voraussetzung bereits, wenn die Testierung nach LQW2 erfolgreich abgeschlossen ist. Es ist abzusehen, dass zukünftig bei der Vergabe von Fördermitteln der EU, des Bundes und anderer öffentlicher Auftraggeber nur noch Bildungsträger berücksichtigt werden, die sich erfolgreich einem Qualitätstestierungsverfahren wie LQW2 unterzogen haben. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)