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Beschlussvorlage (Bestellung der Schriftführerin/des Schriftführers für die Sitzungen des Hauptausschusses der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bestellung der Schriftführerin/des Schriftführers für die Sitzungen des Hauptausschusses der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Bestellung der Schriftführerin/des Schriftführers für die Sitzungen des Hauptausschusses der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-72/2004 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Hauptausschuss Bemerkungen: 30.11.2004 Betreff: Bestellung der Schriftführerin/des Schriftführers für die Sitzungen des Hauptausschusses der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss beschließt im Benehmen mit dem Bürgermeister, die Leiterin des Ratsbüros, namentlich Frau Brabender-Lipej, zur Schriftführerin für die Sitzungen des Hauptausschusses der Stadt Bedburg zu bestellen. Für den Fall der Verhinderung der vorgenannten Schriftführerin wird der stellvertretende Leiter des Ratsbüros, namentlich Herr Koehl, zum Schriftführer bestellt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Nach § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung (GO NW) ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 GO NW in analoger Anwendung vom Ausschussvorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen. Soll ein Bediensteter der Stadtverwaltung zum Schriftführer bestellt werden, so erfolgt die Bestellung gemäß § 26 i.V.m. § 24 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg im Benehmen mit dem Bürgermeister. In der abgelaufenen Wahlperiode war im Zuge der Verwaltungsumstrukturierung im Jahre 2001 mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 13.03.2001 die Leiterin des Ratsbüros zur Schriftführerin bestellt worden; für den Fall der Verhinderung der vorgenannten Schriftführerin wurde der stellvertretende Leiter des Ratsbüros zum Schriftführer bestellt. 50181 Bedburg, den 15. Oktober 2004 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratsbüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister