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Beschlussvorlage (Veränderungssperre für das zukünftige Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg -Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Strasse, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise- hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Veränderungssperre für das zukünftige Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg
-Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Strasse, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise-
hier: Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Veränderungssperre für das zukünftige Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg
-Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Strasse, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise-
hier: Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Veränderungssperre für das zukünftige Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg
-Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Strasse, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise-
hier: Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-463/2005 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 06.12.2005 Original Rat der Stadt Bedburg 13.12.2005 1. Ergänzung Betreff: Veränderungssperre für das zukünftige Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg -Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Strasse, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweisehier: Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, zur Vermeidung einer städtebaulichen Fehlentwicklung gemäß §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBI. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (BGBI. S. 1359), den in der Anlage beigefügten Entwurf einer Satzung über eine Veränderungssperre für das zukünftige Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg im Bereich beidseits der FriedrichWilhelm-Strasse, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise. Beratungsergebnis: Gremium:Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Einstimmig: x Bemerkungen: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Sitzung am: 06.12.05 Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 19.04.2005 auf Empfehlung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung vom 12.04.2005 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 9a/Bedburg gefasst. Durch die Aufnahme einer textlichen Festsetzung nach § 1 Abs. 9 i.V.m. § 1 Abs. 5 der Baunutzungsverordnung in diesen Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg für das Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Strasse, Marktplatz, Hundsgasse und Kölner Platz teilweise soll gewährleistet werden, dass Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne des § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, im Kerngebiet nur ausnahmsweise zulässig sind. Diese Festsetzung räumt der Baugenehmigungsbehörde / Kommune die Möglichkeit ein, durch Ermessensentscheidungen im Einzelfall die Errichtung von Spielhallen zu steuern bzw. ggfls. zu unterbinden. Städtebauliches Erfordernis für diese Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Bauantrag zur Nutzungsänderung des Ladenlokals in dem bestehenden Wohn- und Geschäftshaus Friedrich-Wilhelm-Strasse 6 in eine Spielhalle und damit die Ausweitung der bereits bestehenden Spielhalle in dem Geschäftshaus Friedrich-Wilhelm-Strasse Nr. 5. Aufgrund der Tatsache, dass sich das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich befindet und somit nach § 34 BauGB zu beurteilen ist, der Flächennutzungsplan diesen Bereich als gemischte Baufläche ausweist und aufgrund der vorhandenen Bebauung in unmittelbarer Nachbarschaft wären ohne die vorzitierte textliche Festsetzung zur Zeit Spielhallen uneingeschränkt zulässig. Da der Bebauungsplan 9a/Bedburg noch keine Planreife bzw. keinen Verfahrensstand erreicht hat, der im konkreten Fall die Ablehnung eines evtl. Antrages auf Errichtung einer Spielhalle rechtfertigen würde, sieht die Verwaltung es als geboten an, zur Sicherung der eingeleiteten Bauleitplanung eine Veränderungssperre für das zukünftige Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg zu erlassen. In der Anlage ist der Entwurf einer solchen Satzung über eine Veränderungssperre beigefügt. Der Rat beschließt diese Veränderungssperre für das zukünftige Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9a/Bedburg. Anlagen: Entwurf der Satzung und Übersichtsplan STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 07.12.2005 ----------------------------------Jung ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Ackermann Sachbearbeiterin stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter