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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg -Gebiet beidseits der St.-Florian-Straße zwischen Bahnstraße und Erft- Aufhebung des Satzungsbeschlusses Beschluss für die erneute Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg
-Gebiet beidseits der St.-Florian-Straße zwischen Bahnstraße und Erft-
Aufhebung des Satzungsbeschlusses
Beschluss  für die erneute Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg
-Gebiet beidseits der St.-Florian-Straße zwischen Bahnstraße und Erft-
Aufhebung des Satzungsbeschlusses
Beschluss  für die erneute Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg
-Gebiet beidseits der St.-Florian-Straße zwischen Bahnstraße und Erft-
Aufhebung des Satzungsbeschlusses
Beschluss  für die erneute Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-468/2005 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 06.12.2005 Original Rat der Stadt Bedburg 13.12.2005 Original Rat der Stadt Bedburg 13.12.2005 1. Ergänzung Betreff: Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg -Gebiet beidseits der St.-Florian-Straße zwischen Bahnstraße und Erfta) Aufhebung des Satzungsbeschlusses b) Beschluss für die erneute Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches c) Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg vom 25.09.2001 aufzuheben. Zu b) Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung, die Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches erneut unter Hinzuziehung der Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln zum Verfahren durchzuführen. Zu c) Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg auf Empfehlung des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung , den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I. 2141, ber. 1998 I S. 127/BGBL. III 213- Beratungsergebnis: Gremium:Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Einstimmig: x Bemerkungen: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Sitzung am: 06.12.05 Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.1997 (BGBL. I. 2502/2503), für den Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. b) nebst Begründung und textlicher Festsetzungen hierzu zu fassen. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat den Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg in seiner Sitzung am 25.09.2001 als Satzung beschlossen. Die Erschließung des Plangebietes ist erfolgt und Teilflächen des Bebauungsplangebietes sind bereits einer Bebauung (u.a. Feuerwehrgerätehaus Bedburg) zugeführt. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Verfahrens hat sich gezeigt, dass eine Stellungnahme im Rahmen der Offenlage (Staatliches Umweltamt Köln) einer Abwägung nicht unterzogen wurde und diese entsprechend im Zuge der weiteren Bearbeitung des Planes auch keine Berücksichtigung gefunden hat. Die vorgetragenen Anregungen sind jedoch für das Verfahren von nicht unerheblicher Bedeutung im Sinne des Immissionsschutzes. Im Rahmen einer Bauvoranfrage, die zwischenzeitlich zurückgezogen wurde, ist die Problematik offensichtlich geworden. Die Abwägung aus der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg bedarf daher der Ergänzung. Die inhaltlich vorabgestimmte Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln ist in der Anlage nebst Abwägungsvorschlag beigefügt. Zur rechtssicheren Abwicklung werden daher die Schritte gem. Beschlussvorschlag (Aufhebung des Satzungsbeschlusses/Erneute bzw. ergänzende Abwägung sowie die Neufassung des Satzungsbeschlusses) erforderlich. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 06.12.2005 (TOP 7) empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Anlagen: • Bebauungsplan • Begründung • Textliche Festsetzungen • Abwägungsvorschlag zu b) des Beschlussvorschlages Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 07.12.2005 ----------------------------------Bearbeiter ----------------------------------(Klütsch) Stellv. Fachbereichsleiter ----------------------------------(Ackermann) Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand