Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-468/2005 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
06.12.2005
Original
Rat der Stadt Bedburg
13.12.2005
Original
Rat der Stadt Bedburg
13.12.2005
1. Ergänzung
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg
-Gebiet beidseits der St.-Florian-Straße zwischen Bahnstraße und Erfta) Aufhebung des Satzungsbeschlusses
b) Beschluss für die erneute Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches
c) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Struktur und
Stadtentwicklung, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg vom
25.09.2001 aufzuheben.
Zu b) Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Struktur und
Stadtentwicklung, die Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches erneut
unter Hinzuziehung der Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln zum Verfahren
durchzuführen.
Zu c) Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg auf Empfehlung des Ausschusses für Struktur
und Stadtentwicklung , den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I. 2141, ber. 1998 I S. 127/BGBL. III 213-
Beratungsergebnis:
Gremium:Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
Einstimmig:
x
Bemerkungen:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Sitzung am:
06.12.05
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.1997 (BGBL. I. 2502/2503), für den Bebauungsplan
Nr. 38b/Bedburg unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. b) nebst
Begründung und textlicher Festsetzungen hierzu zu fassen.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat den Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg in seiner Sitzung am
25.09.2001 als Satzung beschlossen. Die Erschließung des Plangebietes ist erfolgt und
Teilflächen des Bebauungsplangebietes sind bereits einer Bebauung (u.a. Feuerwehrgerätehaus
Bedburg) zugeführt.
Im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Verfahrens hat sich gezeigt, dass eine Stellungnahme
im Rahmen der Offenlage (Staatliches Umweltamt Köln) einer Abwägung nicht unterzogen wurde
und diese entsprechend im Zuge der weiteren Bearbeitung des Planes auch keine
Berücksichtigung gefunden hat. Die vorgetragenen Anregungen sind jedoch für das Verfahren von
nicht unerheblicher Bedeutung im Sinne des Immissionsschutzes. Im Rahmen einer
Bauvoranfrage, die zwischenzeitlich zurückgezogen wurde, ist die Problematik offensichtlich
geworden. Die Abwägung aus der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg bedarf daher der
Ergänzung.
Die inhaltlich vorabgestimmte Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln ist in der Anlage
nebst Abwägungsvorschlag beigefügt.
Zur rechtssicheren Abwicklung werden daher die Schritte gem. Beschlussvorschlag (Aufhebung
des Satzungsbeschlusses/Erneute bzw. ergänzende Abwägung sowie die Neufassung des
Satzungsbeschlusses) erforderlich.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung
am 06.12.2005 (TOP 7) empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Anlagen:
• Bebauungsplan
• Begründung
• Textliche Festsetzungen
• Abwägungsvorschlag zu b) des Beschlussvorschlages
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 07.12.2005
----------------------------------Bearbeiter
----------------------------------(Klütsch)
Stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------(Ackermann)
Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand