Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Vertragsablauf zum Betrieb des Freibades Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
04.06.2008
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Vertragsablauf zum Betrieb des Freibades Lechenich) Beschlusstext (Vertragsablauf zum Betrieb des Freibades Lechenich)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Betriebsausschuss Stadtwerke am 04.06.2008 9 Vertragsablauf zum Betrieb des Freibades Lechenich (37/2008) Der Antrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt mit Der Ausschuss nimmt die Kündigung durch den Verein "Schwimmen Sonnen Spass" mit Bedauern zur Kenntnis Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt: 1. Der Vertrag mit dem VfB Erftstadt wird vorläufig nicht gekündigt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem VfB Erftstadt und dem Verein Schwimmen Sonnen Spaß e.V. Verhandlungen über den Betrieb des Freibades Lechenich ab dem 1.1.2009 durch den Verein Schwimmen Sonnen Spaß e.V. zu geänderten Bedingungen aufzunehmen und das Ergebnis der Verhandlungen dem Rat spätestens in seiner Juni-Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 3. Hinsichtlich der aus städtischer Sicht anzustrebenden Regelungen werden folgende Verhandlungsgegenstände festgelegt: 3.1. Vertragspartner wird der Verein Schwimmen Sonnen Spaß e.V. 3.2. Die Regelungen zum Schulschwimmen sind zu präzisieren. Schulschwimmen findet nur außerhalb der Schulferien statt. Die Zeiten und der Umfang (Anzahl der belegten Bahnen/Sprungmöglichkeiten) des Schulschwimmens sind unter Berücksichtigung der geänderten Stundenpläne und der Interessen der anderen Benutzer festzulegen. Beispiel: 3 Bahnen im Schwimmerbecken, bis 14.00 Uhr zuzüglich Umkleidezeit. 3.3. Die Aufsicht am Becken und auf dem Gelände einschließlich des Umkleidebereichs obliegt bis zum Verlassen des letzten Teilnehmers der Schule. 3.4. Das Beach-Volley-Ball-Feld kann außerhalb der Freibadsaison durch die Schulen kostenlos genutzt werden. Der Zugang erfolgt dann nicht durch den Eingangsbereich (Kölner Ring). Die Aufsicht obliegt den Schulen. Die durch die Nutzung außerhalb der Freibadsaison anfallenden Kosten der Unterhaltung des Feldes sind aus dem Schulbudget zu tragen. 3.5. Präzisierung der Regelungen hinsichtlich baulicher Veränderungen einschließlich der Einfriedung. 3.6. Wegfall des Pauschalansatzes für die schulische Nutzung beim Betriebskostenzuschuss. Bezahlung der schulischen Nutzung nach tatsächlicher Inanspruchnahme aus dem Budget des Schulverwaltungsamts. Analoge Regelung für Nutzung durch Ferienspiele. 3.7. Regelung der Inanspruchnahme der Fläche für das Nahwärmeheiz(kraft)werk. 3.8. Besondere Kündigungsregelung für den Fall, dass an der technischen Ausstattung des Freibades ein größerer Schaden eintritt, der erhebliche Investitionen erfordert, um den Betrieb fortsetzen zu können. 3.9. Angestrebte Laufzeit 3 Jahre. 4. Sämtliche genannten Punkte sollen im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit unter Beteiligung der Schulen verhandelt werden und stellen keine abschließende Festlegung dar. 5. Die Stellungnahme der Verwaltung und die fristgerechte Kündigung durch den Verein werden zur Kenntnis genommen. Die Kündigungsbestätigung durch den Verein vom 12.05.2008 liegt der Niederschrift bei. Der Ausschuss nimmt die Kündigung durch den Verein "Schwimmen Sonnen Spass" mit Bedauern zur Kenntnis Beschluss der Sitzung des Betriebsausschuss Stadtwerke vom 04.06.2008 Seite 2