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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der fünfundzwanzigsten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der fünfundzwanzigsten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der fünfundzwanzigsten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-499/2005 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 07.12.2005 Rat der Stadt Bedburg 13.12.2005 Bemerkungen: Betreff: Beratung und Beschlussfassung der fünfundzwanzigsten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die fünfundzwanzigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die fünfundzwanzigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006. Die Gebühren der Obdachlosenunterkünfte sind jährlich auf ihre Höhe hin zu überprüfen; die Gebühr erhöht sich ab dem 01.01.2006 von 5,60 € /qm/Monat auf 5,82 € /qm/Monat. Auf die Gebührenbedarfsberechnung und den beigefügten Entwurf der fünfundzwanzigsten Änderungssatzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg wird verwiesen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 9. Dezember 2005 ----------------------------------Stroben ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Abteilungsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister