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Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-496/2005
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
07.12.2005
Betreff:
Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von
Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg,
der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von
Friedhofsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006 zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Bestattungswesen ergibt sich nach der durchgeführten Gebührenbedarfsberechnung für das
Jahr 2006 eine erhebliche Steigerung der Gebühren im Bereich Grabnutzung, Verlängerung und
Wiedererwerb. Ursächlich hierfür ist die bislang unterbliebene Verzinsung der Grund- und
Bodenwerte der einzelnen Friedhöfe. Aufgrund der Bewertung nach NKF sind die
Grundstückswerte einschließlich Aufwuchs mit 5.413.889 € anzusetzen, die gemäß § 6 Abs. 2
KAG kalkulatorisch mit z.Zt. 5,33 % zu verzinsen sind; hieraus ergibt sich ein zu
berücksichtigender Wert in Höhe von 230.848 €. Zusammen mit Abschreibungen und weiterer
kalk.
Verzinsung
aus
den
Endkostenstellen
„Bestattung“
und
„Benutzung
der
Friedhofseinrichtungen“ ergibt sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 285.679 €, womit ca. 43,5 %
der `Gesamtendkostenstellen´ auf Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen entfallen. Zudem
wurden die bislang auf den Friedhöfen befindlichen gelben Tonnen zwischenzeitlich durch 51
graue Restmülltonnen - 240 Liter - ersetzt, was das Gebührenaufkommen bei einer geschätzten
30-maligen Abfuhr je Tonne zusätzlich um ca. 36.500 € erhöht. Durch diese erheblichen
Änderungen - ohne die sich in allen Bereichen eine Senkung der Gebühren ergeben hätte - ergibt
sich nunmehr bei den Bereichen Grabnutzung, Verlängerung und Wiedererwerb nahezu eine
Verdoppelung der Vorjahresgebühren.
Wie bereits im Vorjahr, bilden Personal- und Sachkosten den größten Kostenblock; diese Kosten insgesamt 281.092 € / Vorjahr 300.665 € - lassen sich wie folgt aufteilen:
-
Personalkosten Bauhof (228.415 €)
Beiträge an den Versicherungsverband (2.000 €)
Kosten der Reinigungskräfte für Leichen-/Aufbahrungshallen (8.379 €)
Verwaltungskosten (42.298 €)
An Unterhaltungskosten für Kühlzellen/Leichen- und Aufbahrungshallen - 11.000 € - sowie für
Friedhöfe im Allgemeinen - 9.000 € - fallen insgesamt weitere 20.000 € an.
In der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren sind mehrere Gebührentatbestände
verankert:
-
Gräbernutzung
Grabanfertigung
Ausgrabungen und Umbettungen
Benutzung der Friedhofseinrichtungen
Genehmigung für das Aufstellen von Grabmalen und für das Verlegen von Einfassungen
Sonderleistungen
Diese sind - mit Ausnahme der Sonderleistungen - in der beigefügten Gebührenkalkulation als
„Endkostenstellen“ dargestellt.
Bei der Gräbernutzung unterscheidet man folgende Gräberarten:
a. Reihengräber
b. Wahlgräber
c. Urnenreihengräber
d. Urnenwahlgräber
Die der Gebühr letztendlich zugrunde liegenden Kosten resultieren überwiegend aus den
geleisteten Arbeitsstunden der städtischen Arbeiter. Bei den aufgeführten Kosten wurde ein 20 %iger Abzug für den parkähnlichen Anteil der Friedhöfe berücksichtigt. Die durchschnittlichen
Stundenkosten eines städtischen Arbeiters wurden mit 29,00 € (einschl. eines Aufschlags für
Fahrzeuge und Gerätschaften) eingestellt.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Um eine Kostendeckung bei Gesamtkosten von rd. 505.000 € zu erreichen, ist eine Gebühr für ein
Einzelwahlgrab in Höhe von 1.875,00 € zu erheben.
Der bisherigen Gebührenstruktur folgend, können nun folgende Gewichtungen vorgenommen
werden:
Faktor
a.
b.
c.
d.
e.
f.
g.
h.
Reihengräber für Erwachsene u. Kinder über 5 Jahre
Reihengräber für Kinder bis 5 Jahre
Einzelwahlgräber
je weitere Grabstelle (Wahlgräber)
Urnenreihengräber
Urnenwahldoppelgräber
Urnenwahlvierergräber
anonyme Urnengräber
0,20
0,10
1,00
1,00
0,20
0,50
1,00
0,20
Gebühr
2006
375,00 €
187,50 €
1.875,00 €
1.875,00 €
375,00 €
937,50 €
1.875,00 €
375,00 €
Gebühr
2005
190,00 €
95,00 €
950,00 €
950,00 €
190,00 €
475,00 €
950,00 €
190,00 €
Soweit das Nutzungsrecht verlängert wird, bemisst sich die Gebühr nach einem
Fünfundzwanzigstel der jeweiligen Gebühr. Bei einer Einzelwahlgrabstelle würden je Jahr somit
75,00 € für eine Jahresverlängerung anfallen.
Aufgrund der geringfügigen Unterschiede innerhalb der einzelnen Grabarten wird die
Gebührenkalkulation bei Grabanfertigungen lediglich auf Erdbestattungen und Urnenbestattungen
beschränkt. Reihengräber für Kinder unter 5 Jahren werden mit Gebühren in Höhe von 50 % der
Gebühr für die übrigen Reihengräber festgesetzt.
Die Kosten für Grabanfertigungen werden ebenfalls von den Arbeiterlöhnen wesentlich bestimmt.
So wurde mit ca. 190 Erd- und 45 Urnenbestattungen kalkuliert (Durchschnitt von 5 Jahren). Bei
durchschnittlichem Stundenaufwand entstehen Kosten in Höhe von rd. 47.750 €.
Legt man die Gesamtkosten für Bestattungen einschließlich der Grabanfertigung in Höhe von
rd. 67.500 € um, ist für eine Erdbestattung eine Gebühr von 340,00 € (2005: 370,00 €) sowie für
eine Urnenbestattung eine Gebühr von 75,00 € (2005: 85,00 €) zu erheben.
An Ausgrabungen bzw. Umbettungen fallen entsprechend dem Durchschnitt von 5 Jahren lediglich
zwei pro Jahr an; die hierfür veranschlagten Kosten entstehen nahezu ausschließlich durch
Arbeiterlöhne. Die Kosten sind entsprechend umzulegen; danach ist die Gebühr für eine
Ausgrabung - vor Ablauf der Ruhefrist - gemäß Kostenschätzung mit 670,00 € festzusetzen. Zu
der Gebühr für die Ausgrabung kommt für die Umbettung die Gebühr für eine Bestattung hinzu.
Die in der Gebührensatzung angegebenen Tatbestände können wie folgt gewichtet werden:
Faktor
Ausgrabungen für Erwachsene und Kinder über 5 Jahre
a. vor Ablauf der Ruhefrist
b. nach Ablauf der Ruhefrist
Kinder bis 5 Jahre
Urnenausgrabungen
1,00
0,60
0,50
0,40
Gebühr
2006
670,00 €
402,00 €
335,00 €
268,00 €
Gebühr
2005
680,00 €
408,00 €
340,00 €
272,00 €
Die Benutzung von Friedhofseinrichtungen wird in folgende Gebührentatbestände unterschieden:
- Aufbewahrung von Leichen in Leichenkammern bzw. Kühlzellen
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Sitzungsvorlage
- Benutzung der Trauerhalle
- Aufbewahrung von Urnen je angefangene Woche
- Benutzung der Leichenhalle für Obduktionszwecke
vor der Beisetzung
nach der Beisetzung
Insgesamt fallen hierfür Kosten in Höhe von rd. 76.800 € an. Bei einer durchschnittlichen Nutzung
für die Aufbewahrung in Leichenkammern und der Benutzung der Trauerhalle im Durchschnitt von
5 Jahren von ca. 193 Trauerfällen pro Jahr ist zur Erreichung der Kostendeckung die Gebühr auf
jeweils 200,00 € festzusetzen.
Da sich durch die unterschiedliche Verweildauer der Leichen in den Kühlzellen ein
`Gerechtigkeitsproblem´ ergibt, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, bei einer geschätzten
durchschnittlichen Benutzung der Kühlzellen von 4 Tagen die Gebühr für das Jahr 2006 auf 50 € je
angebrochenem Tag der Nutzung festzusetzen, statt - wie bislang üblich - die Gebühr (in diesem
Fall 200 €) unabhängig von der Dauer der Inanspruchnahme zu erheben.
Die Angabe von 4 Tagen beruht auf einer `Erfahrungswerte-Schätzung´; angemerkt wird, dass für
die Gebührenbedarfsberechnung 2007 die statistischen Werte des Jahres 2006 erfasst und
berücksichtigt werden.
Es wird daher vorgeschlagen, folgende Gebühren im Haushaltsjahr 2006 zu erheben:
Aufbewahrung von Leichen in Leichenkammern bzw. Kühlzellen
ab 2006 Gebührenerhebung pro Tag
Benutzung der Trauerhalle
Aufbewahrung von Urnen je angefangener Woche (Faktor 0,25/ ger.)
Benutzung der Leichenhalle für Obduktionszwecke
vor der Beisetzung (Faktor 0,75/ ger.)
nach der Beisetzung (Aufschlag von 5 %)
Gebühr
2006
200,00 €
50,00 €
200,00 €
50,00 €
Gebühr
2005
260,00 €
150,00 €
210,00 €
195,00 €
275,00 €
260,00 €
65,00 €
Die Genehmigung für das Aufstellung von Grabmalen und das Verlegen von Einfassungen ist
ebenfalls in mehrere Tatbestände unterteilt:
Für das Legen einer Grabplatte oder eines Kopfsteins
Für das Aufstellen von Grabmalen
a. Reihengrabstätte
b. Einzelwahlgrabstätte
c. jede weitere Stätte
Für das Verlegen einer Steinfassung oder Steinplattenumrandung
Gebühr
2006
17,00 €
Gebühr
2005
20,00 €
30,00 €
44,00 €
17,00 €
17,00 €
35,00 €
50,00 €
20,00 €
20,00 €
Die Einebnung obliegt grundsätzlich dem Grabstelleneigentümer. Sollte die Stadt Bedburg mit
dieser Tätigkeit beauftragt werden, werden dem Eigentümer die tatsächlich entstehenden Kosten
in Rechnung gestellt.
Die in der beigefügten Gebührenkalkulation aufgeführten Werte in der Zeile
„Überschuss/Fehlbedarf“ resultieren hauptsächlich aus einem Kalkulationsfehler in der
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2003 bei den neu vergebenen Grabstellen. Es wurden
zu viele „Veranlagungsjahre“ kalkuliert, da die Systematik des Friedhofsprogramms falsch
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Sitzungsvorlage
interpretiert wurde. Gleichzeitig sind Überschüsse aus dem Jahr 2004 zu berücksichtigen, durch
die sich die Beträge teilweise neutralisieren.
Nach § 6 Abs. 2 S. 3 KAG NRW sind Kostenüber- und -unterdeckungen am Ende eines
Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; analog der
Verfahrensweise im Vorjahr wird bezüglich des 2004 angefallenen Überschusses
verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Überdeckung über 3 Jahre verteilt in die
Gebührenkalkulation einzustellen. Hierbei ist zu bemerken, dass die - nicht aufgeführten Unterdeckungen aufgrund des vorgenannten Kalkulationsfehlers aus den Jahren 2003 und 2004
für
den
Bereich
„Gräbernutzung“
erst
nach
Abwicklung
des
Schadensfalls
(Eigenschadenversicherung) - also voraussichtlich bei der Gebührenbedarfsberechnung 2007 berücksichtigt werden können.
Die Endkostenstelle „Bestattung“ beinhaltet damit in der Gebührenberechnung 2006 einen
Überschuss i. H. v. 2.828,26 €, die Endkostenstelle „Benutzung der Friedhofseinrichtungen“ eine
Unterdeckung i. H. v. 2.918,13 € und die Position „Genehmigung bzgl. der Aufstellung von
Grabmalen“ einen Überschuss i. H. v. 1.011,77 €.
Die Kostendeckung der Gesamteinrichtung „Bestattungswesen“ beträgt 99,86 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 29. November 2005
----------------------------------Stroben
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Abteilungsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister