Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-440/2005 2.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Rat der Stadt Bedburg
15.11.2005
Original
Hauptausschuss
29.11.2005
1. Ergänzung
Rat der Stadt Bedburg
13.12.2005
2. Ergänzung
Betreff:
Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das
Haushaltsjahr 2006
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung
der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan und weiteren Anlagen und Bestandteilen für das
Haushaltsjahr 2006 wird dem Rat der Stadt Bedburg gemäß § 80 Abs. 1 und 2 GO zur Sitzung
zugeleitet. Von dem in der bei der Bekanntmachung der Auslegungsfrist des Haushaltsentwurfs
genannten Recht zur Erhebung von Einwendungen durch Einwohner und Abgabepflichtige wurde
kein Gebrauch gemacht.
Die Eckdaten des Haushaltsplans wurden dem Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement in dessen Sitzung am 18.10.2005 vorgestellt und beraten. Der Ausschuss
beauftragte den Kämmerer einstimmig, für die Erstellung des Entwurfs des Haushaltsplans 2006,
das von den Fachausschüssen verabschiedete Material sowie die bereits in diesem
Zusammenhang erarbeiteten Zielvorgaben – vorbehaltlich aktueller, insbesondere finanzieller
Entwicklungen - als Basismaterial zu verwenden.
In der Haushaltsrede wurde die prekäre Haushalts- und Finanzlage der Stadt Bedburg durch den
Kämmerer nochmals deutlich gemacht und notwendige Konsolidierungsmaßnahmen aufgezählt,
die die Fraktionen in ihre Haushaltsberatungen einfließen lassen sollten. Für die
Haushaltsberatungen wurden den Fraktionen hierzu erläuternde Unterlagen zur Verfügung
gestellt.
Der Haushalt wurde durch den Hauptausschuss zur Kenntnis genommen. Weiterhin wurde
vereinbart, in einem interfraktionellen Gespräch, zusammen mit der Verwaltung, die aktuelle und
mittelfristige Haushaltssituation der Stadt Bedburg zu erörtern und ggf. Konsolidierungsansätze zu
erarbeiten. Der Gesprächstermin ist für den 06. Dezember 2005 vorgesehen.
In Abwartung der Ergebnisse des o.g. Gesprächs wird zur Sitzung keine neu erstellte Fassung des
Haushalts 2006 bereitgestellt. Sollten Änderungen aufgrund des interfraktionellen Gesprächs bzw.
aus anderen Gründen erforderlich werden, werden die Auswirkungen in beratungsfähiger Art und
Weise möglichst noch zu den Fraktionssitzungen bereitgestellt.
Der Haushalt weist ein strukturelles Defizit im Ergebnis- und im Finanzplan aus. Die Höhe der
ausgewiesenen Fehlbedarfe wird nicht zu einer Verpflichtung zur Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 76 GO führen. Die Haushaltssatzung ist allerdings der
Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen, da die allgemeine Rücklage (Eigenkapital)
gemindert wird.
Wie bereits erwähnt, ist die Haushaltssatzung nach der Beschlussfassung durch den Rat der
Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die
Aufsichtsbehörde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags eine andere
Entscheidung trifft.
Die genehmigte Haushaltssatzung ist im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung bis zum
Ende der Auslegung des Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 01.12.2005
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister