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Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2006)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2006) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2006) Beschlussvorlage (Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2006)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-440/2005 2. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Rat der Stadt Bedburg 15.11.2005 Original Hauptausschuss 29.11.2005 1. Ergänzung Rat der Stadt Bedburg 13.12.2005 2. Ergänzung Betreff: Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2006 Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan und weiteren Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2006 wird dem Rat der Stadt Bedburg gemäß § 80 Abs. 1 und 2 GO zur Sitzung zugeleitet. Von dem in der bei der Bekanntmachung der Auslegungsfrist des Haushaltsentwurfs genannten Recht zur Erhebung von Einwendungen durch Einwohner und Abgabepflichtige wurde kein Gebrauch gemacht. Die Eckdaten des Haushaltsplans wurden dem Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement in dessen Sitzung am 18.10.2005 vorgestellt und beraten. Der Ausschuss beauftragte den Kämmerer einstimmig, für die Erstellung des Entwurfs des Haushaltsplans 2006, das von den Fachausschüssen verabschiedete Material sowie die bereits in diesem Zusammenhang erarbeiteten Zielvorgaben – vorbehaltlich aktueller, insbesondere finanzieller Entwicklungen - als Basismaterial zu verwenden. In der Haushaltsrede wurde die prekäre Haushalts- und Finanzlage der Stadt Bedburg durch den Kämmerer nochmals deutlich gemacht und notwendige Konsolidierungsmaßnahmen aufgezählt, die die Fraktionen in ihre Haushaltsberatungen einfließen lassen sollten. Für die Haushaltsberatungen wurden den Fraktionen hierzu erläuternde Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der Haushalt wurde durch den Hauptausschuss zur Kenntnis genommen. Weiterhin wurde vereinbart, in einem interfraktionellen Gespräch, zusammen mit der Verwaltung, die aktuelle und mittelfristige Haushaltssituation der Stadt Bedburg zu erörtern und ggf. Konsolidierungsansätze zu erarbeiten. Der Gesprächstermin ist für den 06. Dezember 2005 vorgesehen. In Abwartung der Ergebnisse des o.g. Gesprächs wird zur Sitzung keine neu erstellte Fassung des Haushalts 2006 bereitgestellt. Sollten Änderungen aufgrund des interfraktionellen Gesprächs bzw. aus anderen Gründen erforderlich werden, werden die Auswirkungen in beratungsfähiger Art und Weise möglichst noch zu den Fraktionssitzungen bereitgestellt. Der Haushalt weist ein strukturelles Defizit im Ergebnis- und im Finanzplan aus. Die Höhe der ausgewiesenen Fehlbedarfe wird nicht zu einer Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 76 GO führen. Die Haushaltssatzung ist allerdings der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen, da die allgemeine Rücklage (Eigenkapital) gemindert wird. Wie bereits erwähnt, ist die Haushaltssatzung nach der Beschlussfassung durch den Rat der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Aufsichtsbehörde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags eine andere Entscheidung trifft. Die genehmigte Haushaltssatzung ist im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 01.12.2005 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Stadtkämmerer Bürgermeister