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Beschlussvorlage (Gestaltung und evtl. Veräußerung der Grünanlage entlang des Fußweges hinter der Straße Am Mühlenkreuz )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Gestaltung und evtl. Veräußerung der Grünanlage entlang des Fußweges hinter der Straße Am Mühlenkreuz ) Beschlussvorlage (Gestaltung und evtl. Veräußerung der Grünanlage entlang des Fußweges hinter der Straße Am Mühlenkreuz ) Beschlussvorlage (Gestaltung und evtl. Veräußerung der Grünanlage entlang des Fußweges hinter der Straße Am Mühlenkreuz )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-491/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 06.12.2005 Betreff: Gestaltung und evtl. Veräußerung der Grünanlage entlang des Fußweges hinter der Straße „Am Mühlenkreuz“ Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 16.09.2004 und 16.11.2004 beantragten die SPD-Fraktion sowie ein Großteil der Anwohner der Straße „Am Mühlenkreuz“ mit einer Unterschriftenliste die Beseitigung bzw. Veränderung des Baumbewuchses in der Grünanlage. Der „Ausschuss für Struktur und Stadtenwicklung“ beschloss in seiner Sitzung am 23.11.2004 die Entscheidung zu vertagen und beauftragte einen Arbeitskreis zur Entscheidung von Einzelfällen vor Ort. Der Rat der Stadt Bedburg fasste am 14.12.2004 auf Empfehlung des Arbeitskreises folgende Entscheidung: - Die Beseitigung grundsätzlich aller Bäume in dieser Grünanlage - Ausnahme: die Flächen hinter den Grundstücken a) Schmitz-Kämmerling, Am Mühlenkreuz 21 b) Krippl, Am Mühlenkreuz 55 - Angebot der Flächen zum Erwerb bzw. zur Patenschaft mit gleichzeitiger Erteilung von Auflagen bezüglich der Wiederbepflanzung (Pflanzliste) und der Gestaltung (z.B.: Zäune, keine Gartenhäuschen) mit dem Hinweis auf die Ausweisung im Bebauungsplan 30/Kaster als „öffentliche Grünfläche. In dem Anschreiben vom 05.01.2005 an die benachbarten Anlieger des Grünstreifens, wurde ein höchst individuelles Lösungsangebot unterbreitet. Die anschließende Bereitschaft der Anlieger zum Erwerb oder zur Übernahme einer Beetpatenschaft war äußerst gering. Lediglich zwei Anlieger wollten die entsprechend angebotenen Flächen erwerben und einer war zur Übernahme einer Beetpatenschaft bereit. Dies bedeutet, dass der Großteil der Fläche weiterhin in der Pflege der Stadt Bedburg verbleiben würde. Die gesamte Grünfläche wurde zwischenzeitlich bearbeitet und größere Bäume wurde entfernt. Teilweise wurden nach Vereinbarung mit den jeweiligen Anwohnern vereinzelte Bäume erhalten, so dass hier wiederrum seitens der Stadtverwaltung Bedburg ein Höchstmaß an Entgegenkommen und flexibler Lösungsbereitschaft den Bürgern entgegengebracht wurde. Zugunsten der zukünftig einheitlichen Gestaltung dieser Fläche, wurde auf den Verkauf einzelner Parzellen verzichtet. Nach der Ortsbesichtigung des Stadtgärtnermeisters am 24.11.2005, wurde bestätigt, dass deutliche und gesunde Austreibungen aus den Baumstümpfen der gefällten Bäume festzustellen sind. Bei den vorhandenen Baumarten handelt es sich bereits um die in der Pflanzliste geforderten einheimischen Gehölze. Es wurde von fachlicher Seite empfohlen, diese natürliche Austreibung der Bäume ca. 1 Jahr lang zu beobachten, da vermutlich in diesem Zeitraum, die Grünfläche einen ähnlichen „Waldcharakter“ wie zuvor erhält. In diesem Falle würden für die Gestaltung der Grünfläche keine weiteren Kosten enstehen. Es bleibt festzuhalten, dass bereits vier Anlieger der insgesamt vierzehn angrenzenden Anliegerflächen die Pflege der Grünanlage ausüben. Im vorliegenden Antrag der SPD wird vorgeschlagen, den Anwohnern ein erneutes Angebot zum Kauf der Grundstücke zum „Selbstkostenpreis“ und ohne Auflagen zu machen. Die Verwaltung gibt hierbei folgendes zu Bedenken: Zunächst ist zu erwähnen, dass es sich laut Ausweisung des Bebauungsplanes Nr. 30 / Kaster bei dieser Fläche um eine „öffentliche Grünfläche“ handelt. Demnach ist keine anderweitige Nutzung wie etwa durch Bebauung oder durch Aufstellen von Gartenhäuschen zulässig. Dies wäre für die potentiellen Käufer bindend und würde auch ohne Auflage im Kaufvertrag als derzeit gültiges Ortsrecht zu beachten sein. Zur Problematik des „Selbstkostenpreises“ ist zu sagen, dass dies laut Bilanzwert für den Verkauf von öffentlichen Grünflächen, die keiner Bebauung zugeführt werden können, ein Betrag von 25% STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage des örtlichen Bodenrichtwertes darstellt. Der Bodenrichtwert für Königshoven beträgt für das Jahr 2005 = 145.-€/m². Der Bilanzwert beträgt also: 145.- €/m² x 25 % = 36,25 €/m² Laut Grundsatzbeschluss des Liegenschaftsausschusses vom 09.02.2004 erfolgt der Verkauf städtischer Grünflächen, die keiner Bebauung zugegührt werden können, zu folgenden Konditionen: (Bodenrichtwert abzüglich 35.- €/m² Erschließungskostenanteil) x 50 % (145.- €/m² - 35.- €/m² ) x 50 % = 55.- €/m² Dies würde bilanziell einen Ertrag von 18,75 €/m² darstellen. Der im Januar 2005 den Anliegern angebotene Verkaufspreis für diese Fläche betrug 15.- €/m² und wurde analog eines ähnlichen Grundstücksachverhaltes aus der Vergangenheit erwogen. Unter Beibehaltung dieses Preises, würde bilanziell ein Aufwand von 21,25 €/m² entstehen. Für die Aufstellung von Spielgeräten, Sändkästen usw. wären in diesem Grünstreifen aufgrund seiner Breite lediglich Kleinkinderspielgeräte geeignet, da die Sicherheitsabstände für viele Spielgeräte wie Schaukeln usw. auf dieser Fläche nicht gewährleistet sind. Die Befragung von vier Anwohnern des Grünstreifens in der näheren Umgebung des vorhandenen Spielplatzes, zeigte eine eindeutige Ablehnungshaltung gegen die Verlegung der Spielplatzfläche auf den Grünstreifen hinter ihren eigenen Anwesen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das derzeitige Spielplatzgrundstück (426 m²) bebaubar wäre und die Erschließung gesichert ist. Für die Bebaubarkeit wäre eine vereinfachte Bebauungsplanänderung erforderlich. Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 28.11.2005 ----------------------------------Schreier ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Ackermann Sachbearbeiter stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter