Daten
Kommune
Bedburg
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18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-491/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
06.12.2005
Betreff:
Gestaltung und evtl. Veräußerung der Grünanlage entlang des Fußweges hinter der Straße „Am
Mühlenkreuz“
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 16.09.2004 und 16.11.2004 beantragten die SPD-Fraktion sowie ein Großteil
der Anwohner der Straße „Am Mühlenkreuz“ mit einer Unterschriftenliste die Beseitigung bzw.
Veränderung des Baumbewuchses in der Grünanlage.
Der „Ausschuss für Struktur und Stadtenwicklung“ beschloss in seiner Sitzung am 23.11.2004 die
Entscheidung zu vertagen und beauftragte einen Arbeitskreis zur Entscheidung von Einzelfällen
vor Ort.
Der Rat der Stadt Bedburg fasste am 14.12.2004 auf Empfehlung des Arbeitskreises folgende
Entscheidung:
- Die Beseitigung grundsätzlich aller Bäume in dieser Grünanlage
- Ausnahme: die Flächen hinter den Grundstücken
a) Schmitz-Kämmerling, Am Mühlenkreuz 21
b) Krippl, Am Mühlenkreuz 55
- Angebot der Flächen zum Erwerb bzw. zur Patenschaft mit gleichzeitiger Erteilung von
Auflagen bezüglich der Wiederbepflanzung (Pflanzliste) und der Gestaltung (z.B.: Zäune, keine
Gartenhäuschen) mit dem Hinweis auf die Ausweisung im Bebauungsplan 30/Kaster als
„öffentliche Grünfläche.
In dem Anschreiben vom 05.01.2005 an die benachbarten Anlieger des Grünstreifens, wurde ein
höchst individuelles Lösungsangebot unterbreitet.
Die anschließende Bereitschaft der Anlieger zum Erwerb oder zur Übernahme einer
Beetpatenschaft war äußerst gering. Lediglich zwei Anlieger wollten die entsprechend
angebotenen Flächen erwerben und einer war zur Übernahme einer Beetpatenschaft bereit.
Dies bedeutet, dass der Großteil der Fläche weiterhin in der Pflege der Stadt Bedburg verbleiben
würde.
Die gesamte Grünfläche wurde zwischenzeitlich bearbeitet und größere Bäume wurde entfernt.
Teilweise wurden nach Vereinbarung mit den jeweiligen Anwohnern vereinzelte Bäume erhalten,
so dass hier wiederrum seitens der Stadtverwaltung Bedburg ein Höchstmaß an Entgegenkommen
und flexibler Lösungsbereitschaft den Bürgern entgegengebracht wurde.
Zugunsten der zukünftig einheitlichen Gestaltung dieser Fläche, wurde auf den Verkauf einzelner
Parzellen verzichtet.
Nach der Ortsbesichtigung des Stadtgärtnermeisters am 24.11.2005, wurde bestätigt, dass
deutliche und gesunde Austreibungen aus den Baumstümpfen der gefällten Bäume festzustellen
sind. Bei den vorhandenen Baumarten handelt es sich bereits um die in der Pflanzliste geforderten
einheimischen Gehölze. Es wurde von fachlicher Seite empfohlen, diese natürliche Austreibung
der Bäume ca. 1 Jahr lang zu beobachten, da vermutlich in diesem Zeitraum, die Grünfläche einen
ähnlichen „Waldcharakter“ wie zuvor erhält. In diesem Falle würden für die Gestaltung der
Grünfläche keine weiteren Kosten enstehen.
Es bleibt festzuhalten, dass bereits vier Anlieger der insgesamt vierzehn angrenzenden
Anliegerflächen die Pflege der Grünanlage ausüben.
Im vorliegenden Antrag der SPD wird vorgeschlagen, den Anwohnern ein erneutes Angebot zum
Kauf der Grundstücke zum „Selbstkostenpreis“ und ohne Auflagen zu machen.
Die Verwaltung gibt hierbei folgendes zu Bedenken:
Zunächst ist zu erwähnen, dass es sich laut Ausweisung des Bebauungsplanes Nr. 30 / Kaster
bei dieser Fläche um eine „öffentliche Grünfläche“ handelt. Demnach ist keine anderweitige
Nutzung wie etwa durch Bebauung oder durch Aufstellen von Gartenhäuschen zulässig. Dies wäre
für die potentiellen Käufer bindend und würde auch ohne Auflage im Kaufvertrag als derzeit
gültiges Ortsrecht zu beachten sein.
Zur Problematik des „Selbstkostenpreises“ ist zu sagen, dass dies laut Bilanzwert für den Verkauf
von öffentlichen Grünflächen, die keiner Bebauung zugeführt werden können, ein Betrag von 25%
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
des örtlichen Bodenrichtwertes darstellt. Der Bodenrichtwert für Königshoven beträgt für das Jahr
2005 = 145.-€/m².
Der Bilanzwert beträgt also:
145.- €/m² x 25 % = 36,25 €/m²
Laut Grundsatzbeschluss des Liegenschaftsausschusses vom 09.02.2004 erfolgt der Verkauf
städtischer Grünflächen, die keiner Bebauung zugegührt werden können, zu folgenden
Konditionen:
(Bodenrichtwert abzüglich 35.- €/m² Erschließungskostenanteil) x 50 %
(145.- €/m² - 35.- €/m² ) x 50 % = 55.- €/m²
Dies würde bilanziell einen Ertrag von 18,75 €/m² darstellen.
Der im Januar 2005 den Anliegern angebotene Verkaufspreis für diese Fläche betrug 15.- €/m²
und wurde analog eines ähnlichen Grundstücksachverhaltes aus der Vergangenheit erwogen.
Unter Beibehaltung dieses Preises, würde bilanziell ein Aufwand von 21,25 €/m² entstehen.
Für die Aufstellung von Spielgeräten, Sändkästen usw. wären in diesem Grünstreifen aufgrund
seiner Breite lediglich Kleinkinderspielgeräte geeignet, da die Sicherheitsabstände für viele
Spielgeräte wie Schaukeln usw. auf dieser Fläche nicht gewährleistet sind.
Die Befragung von vier Anwohnern des Grünstreifens in der näheren Umgebung des vorhandenen
Spielplatzes, zeigte eine eindeutige Ablehnungshaltung gegen die Verlegung der Spielplatzfläche
auf den Grünstreifen hinter ihren eigenen Anwesen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das derzeitige Spielplatzgrundstück (426 m²) bebaubar wäre
und die Erschließung gesichert ist. Für die Bebaubarkeit wäre eine vereinfachte
Bebauungsplanänderung erforderlich.
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 28.11.2005
----------------------------------Schreier
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Ackermann
Sachbearbeiter
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter