Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-486/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
06.12.2005
Betreff:
Vorberatung der Zweiten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung
der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren ( Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Zweite
Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen
Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren ( Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Gegenüber dem Jahr 2005 ergeben sich geringfügige Änderungen bei den Gebühren für die
Straßenreinigung und Winterwartung. Während die Straßenreinigungsgebühren niedriger ausfallen
als im Vorjahr (von 1,24 € auf 1,18 €) bleiben die Gebühren für die Winterwartung konstant,
beziehungsweise verändern sich lediglich um 0,02 €.
Wird nur die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je
veranlagtem Frontmeter:
bei Anliegerstraßen
bei Innerortsstraßen
bei Hauptgeschäftsstraßen
bei überörtlichen Straßen
0,36 €
0,34 €
0,31 €
0,30 €
Wird in 2006 zusätzlich zur Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt
durchgeführt, erhöhen sich die Benutzungsgebühren um 1,18 € je m veranlagter
Reinigungsstrecke.
Nachrichtlich:
In 2005 stellten sich die Gebühren wie folgt dar:
bei Anliegerstraßen
0,34 €
0,32 €
bei Innerortsstraßen
0,31 €
bei Hauptgeschäftsstraßen
0,28 €
bei überörtlichen Straßen
Wurde in 2005 zusätzlich zur Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt
durchgeführt, erhöhten sich die Benutzungsgebühren um 1,24 € je m veranlagter
Reinigungsstrecke.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 24.11.2005
----------------------------------Brand
----------------------------------Naujock
----------------------------------Ackerman
Sachbearbeiter(in)
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand