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Beschlussvorlage (Vorberatung der Zweiten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren ( Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorberatung der Zweiten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren ( Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).) Beschlussvorlage (Vorberatung der Zweiten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren ( Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-486/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 06.12.2005 Betreff: Vorberatung der Zweiten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren ( Straßenreinigungs- und Gebührensatzung). Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, die Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren ( Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) zu beschließen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Gegenüber dem Jahr 2005 ergeben sich geringfügige Änderungen bei den Gebühren für die Straßenreinigung und Winterwartung. Während die Straßenreinigungsgebühren niedriger ausfallen als im Vorjahr (von 1,24 € auf 1,18 €) bleiben die Gebühren für die Winterwartung konstant, beziehungsweise verändern sich lediglich um 0,02 €. Wird nur die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je veranlagtem Frontmeter: bei Anliegerstraßen bei Innerortsstraßen bei Hauptgeschäftsstraßen bei überörtlichen Straßen 0,36 € 0,34 € 0,31 € 0,30 € Wird in 2006 zusätzlich zur Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt durchgeführt, erhöhen sich die Benutzungsgebühren um 1,18 € je m veranlagter Reinigungsstrecke. Nachrichtlich: In 2005 stellten sich die Gebühren wie folgt dar: bei Anliegerstraßen 0,34 € 0,32 € bei Innerortsstraßen 0,31 € bei Hauptgeschäftsstraßen 0,28 € bei überörtlichen Straßen Wurde in 2005 zusätzlich zur Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt durchgeführt, erhöhten sich die Benutzungsgebühren um 1,24 € je m veranlagter Reinigungsstrecke. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 24.11.2005 ----------------------------------Brand ----------------------------------Naujock ----------------------------------Ackerman Sachbearbeiter(in) Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand