Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-55/2004
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
23.11.2004
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung
-Teilgebiet an der Adolf-Silverberg-Straße / Fläche eines Speditionsbetriebesa) Aufhebung des Auslegungsbeschlusses
b) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger
und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
c) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, den Auslegungsbeschluss
gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches vom 06.07.2004 für den Bebauungsplan Nr.
43/Bedburg , 3. Änderung aufzuheben.
Zu b)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, über die während der
frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen
Anregungen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzeln Beschlüsse zu fassen.
Zu c)
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt auf der Grundlage der
Änderungen bzw. Ergänzungen gem. b) den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches zu fassen und den
Plan einschließlich der Begründung nebst Anlagen auf die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 14.10.2003 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 3.
Änderung gefasst.
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 43/Bedburg 3. Änderung betrifft das Gebiet des
Speditionsunternehmens an der Adolf-Silverberg-Straße nebst Umgebungsflächen.
Zur Plangebietsabgrenzung wird im übrigen auf den abgedruckten Planentwurf sowie den
Übersichtsplan verwiesen.
Planungsziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist aufgrund der Aufgabe des
Speditionsbetriebes die Neuordnung und damit die Änderung des im Bebauungsplan Nr.
43/Bedburg festgesetzten Gewerbegebietes (GE 13) in Mischgebiet (MI) unter
Berücksichtigung einer städtebaulich geordneten Entwicklung.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange wurde
zwischenzeitlich eingeleitet und ist abgeschlossen.
Während des Verfahrens sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zum
Verfahren vorgetragen worden.
Der Vorhabenträger hat in Abstimmung mit der Stadt Bedburg einen Abwägungsvorschlag
zu den zum Verfahren vorgetragenen Stellungnahmen erarbeitet.
Insbesondere die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln machte eine
intensive Betrachtung im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungen auf die
angrenzenden Gewerbegebiete und der Schutzansprüche des neu entstehenden
Mischgebietes (MI) erforderlich. Seitens der Verwaltung wurden hier insbesondere die
Forderungen des Fachausschusses nach Lärmschutzmaßnahmen weiterverfolgt. Der
durch das Planungsbüro des Vorhabenträgers erarbeitete Abwägungsvorschlag wurde
zunächst nahezu vollständig übernommen; es bestand hier jedoch noch erheblicher
Abstimmungsbedarf, der weitere Überarbeitungen – insbesondere im Hinblick auf die
Stellungnahmen des Staatlichen Umweltamtes – erforderte.
Eine Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln ist am 21.06.2004 eingegangen.
Die Abwägung wurde zur Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 06.07.2004
entsprechend ergänzt.
Da der Rat der Stadt Bedburg jedoch weiteren Beratungsbedarf im Hinblick auf die vg.
Stellungnahme des Staatliches Umweltamtes Köln gesehen hat, wurde eine Abwägung
über die während des Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen nicht durchgeführt,
jedoch – um das Verfahren nicht weiter zu verzögern – der Beschluss zur Offenlage gem.
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches gefasst.
Im Anschluss an die vg. Sitzung hat die Verwaltung nochmals die Planung mit dem
Vorhabenträger und dem beauftragten Planungsbüro erörtert, mit der Folge, dass ein
weiteres Gutachten zu erstellen war. Die Ergebnisse hieraus wurden mit dem Staatlichem
Umweltamt als maßgeblichem Bedenkenträger im Rahmen des frühzeitigen
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Beteiligungsverfahrens abgestimmt und im Anschluss hieran der Stadt Bedburg am
15.11.2004 vorgestellt.
Die hieraus resultierenden Ergebnisse werden zur Zeit in die Planung eingearbeitet. Der
Beschlussvorschlag zu b) wird dem unter der lfd. Nr. 18 durch die Stellungnahme des
Staatlichen Umweltamtes nebst Abwägungsvorschlag entsprechend ergänzt und zu den
Vorbesprechungen gereicht.
Die Abwägung über die während des Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen kann
nunmehr abschließend erfolgen und die Ergebnisse hieraus in die Planung eingearbeitet
werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Auslegungsbeschluss vom 06.07.2004 aufzuheben,
eine Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen durchzuführen und den
erneuten Beschluss zur Offenlage zu fassen.
50181 Bedburg, den 16.11.2004
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Ackermann)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand