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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung-Teilgebiet an der Adolf-Silverberg-Straße / Fläche eines Speditionsbetriebes-a) Aufhebung des Auslegungsbeschlussesb) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmenc) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung-Teilgebiet an der Adolf-Silverberg-Straße / Fläche eines Speditionsbetriebes-a) Aufhebung  des Auslegungsbeschlussesb) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmenc) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung-Teilgebiet an der Adolf-Silverberg-Straße / Fläche eines Speditionsbetriebes-a) Aufhebung  des Auslegungsbeschlussesb) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmenc) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung-Teilgebiet an der Adolf-Silverberg-Straße / Fläche eines Speditionsbetriebes-a) Aufhebung  des Auslegungsbeschlussesb) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmenc) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-55/2004 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 23.11.2004 Betreff: Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung -Teilgebiet an der Adolf-Silverberg-Straße / Fläche eines Speditionsbetriebesa) Aufhebung des Auslegungsbeschlusses b) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen c) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches Beschlussvorschlag: Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches vom 06.07.2004 für den Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg , 3. Änderung aufzuheben. Zu b) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzeln Beschlüsse zu fassen. Zu c) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt auf der Grundlage der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. b) den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches zu fassen und den Plan einschließlich der Begründung nebst Anlagen auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 14.10.2003 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch den Einleitungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 3. Änderung gefasst. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 43/Bedburg 3. Änderung betrifft das Gebiet des Speditionsunternehmens an der Adolf-Silverberg-Straße nebst Umgebungsflächen. Zur Plangebietsabgrenzung wird im übrigen auf den abgedruckten Planentwurf sowie den Übersichtsplan verwiesen. Planungsziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist aufgrund der Aufgabe des Speditionsbetriebes die Neuordnung und damit die Änderung des im Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg festgesetzten Gewerbegebietes (GE 13) in Mischgebiet (MI) unter Berücksichtigung einer städtebaulich geordneten Entwicklung. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange wurde zwischenzeitlich eingeleitet und ist abgeschlossen. Während des Verfahrens sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen worden. Der Vorhabenträger hat in Abstimmung mit der Stadt Bedburg einen Abwägungsvorschlag zu den zum Verfahren vorgetragenen Stellungnahmen erarbeitet. Insbesondere die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln machte eine intensive Betrachtung im Hinblick auf die Auswirkungen der Planungen auf die angrenzenden Gewerbegebiete und der Schutzansprüche des neu entstehenden Mischgebietes (MI) erforderlich. Seitens der Verwaltung wurden hier insbesondere die Forderungen des Fachausschusses nach Lärmschutzmaßnahmen weiterverfolgt. Der durch das Planungsbüro des Vorhabenträgers erarbeitete Abwägungsvorschlag wurde zunächst nahezu vollständig übernommen; es bestand hier jedoch noch erheblicher Abstimmungsbedarf, der weitere Überarbeitungen – insbesondere im Hinblick auf die Stellungnahmen des Staatlichen Umweltamtes – erforderte. Eine Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln ist am 21.06.2004 eingegangen. Die Abwägung wurde zur Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 06.07.2004 entsprechend ergänzt. Da der Rat der Stadt Bedburg jedoch weiteren Beratungsbedarf im Hinblick auf die vg. Stellungnahme des Staatliches Umweltamtes Köln gesehen hat, wurde eine Abwägung über die während des Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen nicht durchgeführt, jedoch – um das Verfahren nicht weiter zu verzögern – der Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches gefasst. Im Anschluss an die vg. Sitzung hat die Verwaltung nochmals die Planung mit dem Vorhabenträger und dem beauftragten Planungsbüro erörtert, mit der Folge, dass ein weiteres Gutachten zu erstellen war. Die Ergebnisse hieraus wurden mit dem Staatlichem Umweltamt als maßgeblichem Bedenkenträger im Rahmen des frühzeitigen STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Beteiligungsverfahrens abgestimmt und im Anschluss hieran der Stadt Bedburg am 15.11.2004 vorgestellt. Die hieraus resultierenden Ergebnisse werden zur Zeit in die Planung eingearbeitet. Der Beschlussvorschlag zu b) wird dem unter der lfd. Nr. 18 durch die Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes nebst Abwägungsvorschlag entsprechend ergänzt und zu den Vorbesprechungen gereicht. Die Abwägung über die während des Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen kann nunmehr abschließend erfolgen und die Ergebnisse hieraus in die Planung eingearbeitet werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Auslegungsbeschluss vom 06.07.2004 aufzuheben, eine Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen durchzuführen und den erneuten Beschluss zur Offenlage zu fassen. 50181 Bedburg, den 16.11.2004 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Ackermann) Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand