Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
WP7-55/2004
Lfd.
Nr.
1.
Stellungnahme
von, vom
RWE Rhein-Ruhr
Netzservice GmbH –
Operation Gas
02.03.2004
Anlage zur Vorlage WP7-55/2004
Anregungen
Abwägung
Seit dem 01.02.2004 sind wir als RWE
Entfällt
Rhein-Ruhr Netzservice GmbH mit der
Wahrnehmung der Instandhaltungsaufgaben
an den Leitungen und Anlagen des
Gastransportnetzes der Thyssengas
beauftragt worden und werden hier
diesbezüglich tätig.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss empfiehlt dem
Rat,....
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Von dem o. g. Bebauungsplan werden
weder geplante noch vorhandene Anlagen,
die durch unsere Gesellschaft überwacht
werden, betroffen.
2.
RWE Rhein-Ruhr
Netzservice GmbH –
Regionalzentrum
Westliches Rheinland
Netzplanung
03.03.2004
Eine weitere Beteiligung an dem Verfahren
ist daher nicht erforderlich.
In Ihrem Schreiben vom 26.02.2004 bitten
Sie uns um Stellungnahme zu obigem
Bebauungsplan.
Nach Prüfung der uns zugesandten
Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir
keine grundsätzlichen Bedenken erheben.
Zur Information über unseren
Leitungsbestand in obig genanntem Bereich
fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben
Auszüge aus unseren
Bestandsplanunterlagen bei. Durch das
Plangebiet werden unsere
Versorgungsleitungen z.T. berührt. Wir
bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage
unserer Leitungen zu berücksichtigen, um
Kosten für Trassenanpassungen zu
vermeiden.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen
sollten auch rechtliche Sicherungen der
Trassen berücksichtigt werden.
Es sollte ein folgender Hinweis in die
Begründung zum Bebauungsplan
aufgenommen werden:
Bei der weiteren Planung ist die Lage der
Versorgungsleistungen der RWE Rhein-Ruhr
Netzservice GmbH zu berücksichtigen. Bei
Leistungserhöhungen ist die RWE Rhein-Ruhr
Netzservice GmbH frühestmöglich zu
informieren. Bei nicht auszuschließenden
Näherungen von Bepflanzungen an unsere
Versorgungsleitungen ist die DVGW Richtlinie
GW 125 "Bepflanzungen im Bereich
unterirdischer Versorgungsanlagen" zu
berücksichtigen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
den genannten Hinweis in
die Begründung des
Bebauungsplans
aufzunehmen.
WP7-55/2004
Anlage zur Vorlage WP7-55/2004
Bei Leistungserhöhungen ist u. U. die
Anpassung unserer Netze erforderlich.
Hier sollte frühestmöglich eine Absprache
mit uns stattfinden, um notwendige
Anpassungsmaßnahmen (wie z.B.
zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen
und erforderliche Flächen zu
berücksichtigen.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung
ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie
oder auch an Löschwasserressourcen zu
erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig
mit einzubinden, damit wir bei der
Netzauslegung dem Bedarf entsprechend
berücksichtigen können. Unter Umständen
wäre auch der Raum für eine
Ortsnetzstation mit in die Vorplanung
einzubeziehen.
Wir bitten Sie bei der Planung von
Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass
unsere Versorgungsleitungstrassen frei von
Baum und Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen
von Bepflanzungen an unsere
Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die
DVGW Richtlinie GW 125"Bepflanzungen im
Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen"
zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind
notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit
uns abzustimmen.
Veränderungen an unseren
Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen
Bereich z.Zt. nicht geplant.
3.
Infracor GmbH
An der im Betreff näher bezeichneten Stelle
verlaufen keine von uns betreuten
Entfällt
... die Mitteilung zur
WP7-55/2004
4.
5.
03.03.2004
Stadt Grevenbroich
04.03.2004
PLEdoc GmbH
08.03.2004
Anlage zur Vorlage WP7-55/2004
Fernleitungen.
Zu den o.g. Planverfahren hat die Stadt
Grevenbroich keine Anregungen
vorzubringen.
Von der Ruhrgas AG und der GasLINE
GmbH & Co. KG, jeweils mit Sitz in Essen,
sind wir unter anderem mit der
Wahrnehmung ihrer Interessen im Rahmen
der Bearbeitung von
Fremdplanungsanfragen beauftragt.
In Erfüllung dieses Auftrages teilen wir Ihnen
mit, dass Ihre oben genannten Maßnahmen
Versorgungseinrichtungen der vorgenannten
Gesellschaften nicht berühren.
Von der Ruhrgas AG betreute
Versorgungseinrichtungen der Ferngas
Nordbayern GmbH (FGN),
Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft
mbH (MEGAL), Trans Europa Naturgas
Pipeline GmbH (TENP) werden ebenfalls
nicht betroffen.
Gleiches gilt für die von uns betreuten
Kabelschutzrohranlagen mit einliegenden
Lichtwellenleiterkabeln der i-21 Interoute
sowie der VIATEL.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt
erweitert oder verlagert werden oder sollte
der Arbeitsraum die dargestellten
Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so
bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu
beteiligen.
Mit Ihrer Nachricht übermittelte
Projektunterlagen erhalten Sie anbei zurück.
Entfällt
Entfällt
Kenntnis zu nehmen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
WP7-55/2004
6.
Landesanstalt für
Ökologie, Bodenordnung
und Forsten NordrheinWestfalen (LÖBF)
09.03.2004
Anlage zur Vorlage WP7-55/2004
Mit Bezugsschreiben beteiligen Sie die
Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung
und Forsten (LÖBF) an oben genanntem
Bauleitplanverfahren und bitten um die
Abgabe einer Stellungnahme.
Aus Gründen einer im Rahmen der
Verwaltungsmodernisierung gebotenen
Aufgabenoptimierung muss auch die LÖBF
ihre Arbeit auf das fachlich und rechtlich
gebotene Kerngeschäft konzentrieren.
Entsprechend ist von einer
Verfahrensbeteiligung der LÖBF in
Bauleitplanverfahren gemäß den §§ 5, 9 und
12 BauGB zunächst abzusehen.
Über die Eingriffserheblichkeit oder
Nachhaltigkeit der zu erwartenden
Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung und der
Umweltverträglichkeitsprüfung wird durch
die obige Einschätzung keine Aussage
getroffen. Auf die zuständigen
Landschaftsbehörden und deren
Stellungnahmen, die von den o. g.
Ausführungen inhaltlich unberührt bleiben,
ist ausdrücklich zu verweisen.
Die Möglichkeiten einer Inanspruchnahme
der Landesanstalt im Sinne der hierzu
ergangenen Dienstanweisung (RdErl. v.
15.01.1981, I B 3 - 02.46, SMBL. NW. 791)
sowie im Sinne der Ziffer 10. 1.3 i. V. m.
Ziffer 10.2.2 der VV-FFH (RdErl. v.
26.4.2000, - III B 2 616.01.06.10 SMBL.NW.
791) bestehen unabhängig davon auch
weiterhin.
Entfällt
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
WP7-55/2004
7.
Bezirksregierung Köln
10.03.2004
Anlage zur Vorlage WP7-55/2004
Ihre Anfrage zur Kampfmittelbelastung des
o.g. Plangebietes ergab nach Auswertung
der mir vorliegenden Luftbilder Hinweise auf
das Vorhandensein von
Bombenblindgängern / Kampfmitteln, da der
Bereich im ehemaligen Bombenabwurf - /
Kampfgebiet liegt. Aus diesem Grunde ist es
mir zur Zeit nicht möglich, für die in Rede
stehenden Flächen eine Kampfmittelfreiheit
zu bescheinigen.
Es sollte folgender Hinweis in die Begründung
zum Bebauungsplan aufgenommen werden:
Vor Beginn der Baumaßnahmen ist die
Bezirksregierung Köln, Kampfmittelräumdienst
zu informieren und eine
Kampfmittelüberprüfung bzw. -räumung
vorzunehmen.
Zur Schaffung der Voraussetzungen ist von den
Bauantragstellern Folgendes zu veranlassen:
1. Vorlage der Betretungserlaubnisse,
2. Freistellung der Fläche (Bebauung /
Zwecks Kampfmittelüberprüfung bitte ich bei Bewuchs) und
Konkretisierung der in Rede stehenden
3. Bereitstellung von
Maßnahmen um erneute Beteiligung.
Versorgungsleitungsplänen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
den genannten Hinweis in
die Begründung des
Bebauungsplans
aufzunehmen.
Hierfür bitte ich für die gekennzeichneten
Flächen folgendes zu veranlassen:
- Vorlage der Betretungserlaubnis
- Freistellung der Fläche (
Bebauung/Bewuchs)
- Bereitstellung von
Versorgungsleitungsplänen
8.
Amt für Agrarordnung
Euskirchen
12.03.04
Sobald die o.a. Unterlagen vorliegen bzw.
die Voraussetzungen geschaffen sind, kann
mit der Kampfmittelräumung begonnen
werden.
Gegen die Planung sind aus der Sicht der
von mir wahrzunehmenden öffentlichen
Belange der allgemeinen Landeskultur und
der Landentwicklung keine Anregungen
vorzubringen.
Entfällt
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt
... die Mitteilung zur
Planungen bzw. Maßnahmen des Amtes für
Agrarordnung sind in dem Planungsbereich
nicht vorgesehen.
9.
Wehrbereichsverwaltung
Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben
teile ich Ihnen mit, dass - unter
WP7-55/2004
15.03.2004
10.
Erftverband
16.03.2004
Anlage zur Vorlage WP7-55/2004
Berücksichtigung der von mir
wahrzunehmenden Belange - meinerseits
keine Bedenken gegen die Realisierung der
o.a. Planung bestehen.
Gegen das v g. Vorhaben bestehen aus
wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des
Erftverbandes keine Bedenken, wenn der
Schutz des Grundwassers sichergestellt
wird.
Gem. § 51 a) Abs. 1 LWG NW ist
... die Mitteilung zur
Niederschlagswasser von Grundstücken, die
Kenntnis zu nehmen.
nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut,
befestigt oder an die öffentliche Kanalisation
angeschlossen werden, vor Ort zu versickern,
zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer zu
Derzeit liegt die Grundwasseroberfläche bei Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne
ca. + 32 m ÜINN. Der natürliche
Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit
Grundwasserstand befand sich vor Beginn
möglich ist. Nach § 51a Abs. 4 LWG NW ist von
der Sümpfungsmaßnahmen bei rd. + 61 m
der Verpflichtung nach Abs. 1 das
ÜNN, Um eine dauerhafte Vernässung der
Niederschlagswasser ausgenommen, das ohne
Gebäude im Bereich Bedburg zu vermeiden, Vermischung mit Schmutzwasser
wird der Grundwasserstand unter den
(Trennsystem) in eine öffentlichen
natürlichen Grundwasserständen gehalten. Abwasserbehandlungsanlage abgeleitet wird.
Gem. beiliegendem Lageplan verläuft im v.g.
Planbereich der Kanalstauraum "RÜB
Adolf-Silverberg-Straße", der allerdings
durch das Planvorhaben nicht tangiert wird.
11.
Deutsche Telekom AG,
Kenntnis zu nehmen.
Zu der o. a. Planung nehmen wir wie folgt
Die Grundstücke im Geltungsbereich der 3.
Änderung werden nicht erstmals bebaut.
Zudem ist eine Entwässerung im Trennsystem
vorgesehen. Insoweit besteht keine
Verpflichtung, das Niederschlagswasser vor Ort
zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein
Gewässer einzuleiten. Aufgrund der Gefahr von
Schadstoffeinträgen ist eine Versickerung des
Niederschlagswassers darüber hinaus nicht
möglich.
Des Weiteren stellen Untersuchungen der
Bodenverunreinigungen und eine
bodengutachterliche Begleitung der
Baumaßnahmen allgemein sicher, dass es zu
einer Kontaminierung des Grundwassers
kommt. Entsprechende Hinweise sind bereits in
der Begründung zum Bebauungsplan enthalten.
Es sollte folgender Hinweis in die Begründung
... die Mitteilung zur
WP7-55/2004
T-Com
18.03.2004
12.
RWE Power
Aktiengesellschaft
18.03.2004
Anlage zur Vorlage WP7-55/2004
Stellung:
Im Planbereich befinden sich noch keine
Telekommunikationslinien der Deutschen
Telekom AG.
Zur telekommunikationstechnischen
Versorgung des Planbereichs durch die
Deutsche Telekom AG ist die Verlegung
neuer Telekommunikationslinien
erforderlich.
Im Randbereich des Bebauungsplanes
(siehe Anlage) liegen
Telekommunikationslinien der Deutschen
Telekom AG, die ggf. von den
Baumaßnahmen berührt werden und
infolgedessen gesichert, verändert oder
verlegt werden müssen.
Für den rechtzeitigen Ausbau des
Telekommunikationsnetzes sowie die
Koordinierung mit dem Straßenbau und den
Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger
ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf
der Erschließungsmaßnahmen im
Bebauungsplangebiet der Deutschen
Telekom AG so früh wie möglich,
mindestens 6 Monate vor Baubeginn,
schriftlich angezeigt werden.
Für eventuell erforderliche Rückfragen steht
Ihnen gerne unser zuständiges Ressort:
PTI 24, Herr Sußmann
Anschrift: Am Gut Wolf 3-9a, 52070 Aachen
Telefon: (0241) 919 5771
Telefax: (02151) 33628942
zur Verfügung.
Von der o.g. Bebauungsplanänderung
könnten Elektroleitungen und Rohrleitungen
betroffen sein. Entsprechende
Planunterlagen fügen wir daher dieser
Stellungnahme bei. Wir bitten bereits an
dieser Stelle zu beachten, dass bei evtl.
zum Bebauungsplan aufgenommen werden:
Beginn und Ablauf der
Erschließungsmaßnahmen im
Bebauungsplangebiet sind der Deutschen
Telekom AG so früh wie möglich, mindestens 6
Monate vor Baubeginn, schriftlich anzuzeigen.
Kenntnis zu nehmen und
den genannten Hinweis in
die Begründung
aufzunehmen.
Es sollte folgender Hinweis in die Begründung
zum Bebauungsplan aufgenommen werden:
Bei den Baumaßnahmen ist eine frühzeitige
Beteiligung des Betriebs PBO-WB, Brunnenund Netzbetrieb, erforderlich.
Aufgrund des möglicherweise gegebenen
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen bzw.
zu entsprechen und die
genannten Hinweise in die
Begründung aufzunehmen.
WP7-55/2004
Anlage zur Vorlage WP7-55/2004
Baumaßnahmen eine frühzeitige Beteiligung
unseres Betriebs: PBO-WB, Brunnen- und
Netzbetrieb, erforderlich sein wird. Wir bitten
Sie daher zu vermerken, dass eine
Kontaktaufnahme mit Herrn Holl, Tel.
02271-751 73842, notwendig sein wird.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass die
Bodenkarte des Landes
Nordrhein-Westfalen, Blatt L5104 im
gesamten Plangebiet Böden ausweist, die
humoses Bodenmaterial enthalten.
Humose Böden sind empfindlich gegen
Bodendruck und im allgemeinen kaum
tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die
Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer
Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst
bei einer gleichmäßigen Belastung diese
Böden mit unterschiedlichen Setzungen
reagieren können.
Das gesamte Plangebiet ist daher wegen
der Baugrundverhältnisse gemäß §9 Abs. 5
Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen,
bei deren Bebauung ggf. besondere
bauliche Maßnahmen, insbesondere im
Gründungsbereich, erforderlich sind.
Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054
"Zulässige Belastung des Baugrundes" und
der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau;
Bodenklassifikation für bautechnische
humosen Bodenmaterials ist das Plangebiet
gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu
kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf.
besondere bauliche Maßnahmen im
Gründungsbereich erforderlich sind.
Darüber hinaus sollte folgender Hinweis in die
Begründung zum Bebauungsplan
aufgenommen werden:
Die Bauvorschriften der DIN 1054 "Zulässige
Belastung des Baugrundes" und der DIN 18
196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation
für bautechnische Zwecke" sowie die
Bestimmungen der Bauordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen sind zu beachten.
WP7-55/2004
Anlage zur Vorlage WP7-55/2004
Zwecke" sowie die Bestimmungen der
Bauordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen zu beachten.
13.
Bergamt Düren
18.03.2004
Das Plangebiet liegt im Bereich der durch
den Braunkohlenbergbau bedingten
Grundwasserbeeinflussung.
Ich bitte, insoweit Stellungnahmen der RWE
Power AG, Hauptverwaltung, 50935 Köln,
bzw. des Erftverbandes, Paffendorfer Weg
42, 50126 Bergheim einzuholen.
14.
Rheinisches Amt für
Bodenkmalpflege
24.03.2004
Ich bedanke mich für die Übersendung der
Planungsunterlagen im Rahmen des
Aufstellungsverfahrens für die o.a. Planung.
Eine konkrete Aussage dazu, ob es zu
Konflikten zwischen der Planung und den
Belangen des Bodendenkmalschutzes
kommen kann, ist auf der Basis der derzeit
für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen
nicht abschließend möglich, da in dieser
Region bisher keine systematische
Erfassung der Bodendenkmäler
durchgeführt wurde. Mithin stehen derzeit
auch keine für die Abwägung verwertbaren
Grundlagen zur Verfügung.
Unabhängig hiervon verweise ich jedoch auf
die §§ 15 und 16 DSchG NW und bitte Sie
sicherzustellen, dass bei der
Planrealisierung auf diese gesetzlichen
Vorgaben hingewiesen wird.
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde
oder Befunde ist die Gemeinde als Untere
Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt
für Bodendenkmalpflege, Außenstelle
Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385
Sowohl die RWE Power AG als auch der
Erftverband wurde mit Schreiben vom
26.02.2003 am Verfahren beteiligt. Ihre
Stellungnahmen sind fristgerecht bei der
Stadtverwaltung Bedburg eingegangen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Es sollte folgender Hinweis in die Begründung
zum Bebauungsplan aufgenommen werden:
Bei der Planrealisierung sind die §§ 15 und 16
DSchG NW zu beachten. Beim Auftreten
archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist
die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder
das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege,
Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45,
52385 Nideggen, Tel.: 0242519039-0, Fax:
0242519039-199, unverzüglich zu informieren.
Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst
unverändert zu erhalten. Die Weisung des
Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für
den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
den genannten Hinweis in
die Begründung des
Bebauungsplans
aufzunehmen.
WP7-55/2004
Anlage zur Vorlage WP7-55/2004
Nideggen, Tel.: 0242519039-0, Fax:
0242519039-199, unverzüglich zu
informieren. Bodendenkmal und Fundstelle
sind zunächst unverändert zu erhalten. Die
Weisung des Rheinischen Amtes für
Bodendenkmalpflege für den Fortgang der
Arbeiten ist abzuwarten.
15.
Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen
Niederlassung Krefeld
29.03.2004
16.
Rhein-Erft-Kreis
05.04.2004
Seitens des Landesbetriebes Straßenbau
NRW, Niederlassung Krefeld bestehen keine
Bedenken gegen o.a. Bauleitplanung.
Lärmschutzansprüche zu Lasten der
Straßenbauverwaltung können aus der
Zustimmung zu o.a. Vorhaben nicht
hergeleitet werden.
Das Plangebiet ist Teilfläche des
Altstandortes Rheinische Linoleumwerke
Bedburg. Untersuchungen aus dem
Zeitraum 1989 bis 2ooo belegen, dass hier
Bodenverunreinigungen vorhanden sind, die
mit den geplanten Nutzungen ggf. nicht
vereinbar sind bzw. die bei der Umsetzung
der Planungen einen erhöhten
Entsorgungsaufwand bedeuten.
Das Plangebiet wurde nach der Beendigung
der Nutzung Linoleumwerk als
Betriebsfläche einer Spedition genutzt.
Bedingt durch diese Nutzung sind ebenfalls
Verunreinigungen von Boden und
Bausubstanz zu vermuten, die mit den
geplanten Nutzungen ggf. nicht vereinbar
sind bzw. die einen erhöhten
Entfällt
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Die genannten Untersuchungsergebnisse zu
den Bodenverunreinigungen aus dem Zeitraum
1989 bis 2000 sind bereits im März 2004 durch
die Mull & Partner Ingenieurgesellschaft mbH
ausgewertet und die Ergebnisse der Unteren
Wasser-, Abfallwirtschafts- und
Bodenschutzbehörde zugesandt worden. In
Absprache mit der genannten Behörde werden
derzeit weitere Untersuchungen durch die Mull
& Partner Ingenieurgesellschaft mbH
durchgeführt. Die Ergebnisse werden der
Unteren Wasser-, Abfallwirtschafts- und
Bodenschutzbehörde nach Abschluss
unverzüglich mitgeteilt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
den genannten Hinweis in
die Begründung des
Bebauungsplans
aufzunehmen.
Hinsichtlich der technischen Untersuchung der
Bausubstanz sollte folgender Hinweis in die
Begründung zum Bebauungsplan
aufgenommen werden:
Vor der Entsorgung der vorhandenen
Bausubstanz sind Untersuchungen hinsichtlich
der Schadstoffgehalte des Baumaterials
WP7-55/2004
Anlage zur Vorlage WP7-55/2004
Entsorgungsaufwand bedeuten.
vorzunehmen.
Ich halte daher weitergehende
altlastentechnische Untersuchungen für
Boden und Bausubstanz dieser Fläche für
erforderlich. Die Ergebnisse sind zeitnah
meiner unteren Wasser- und
Abfallwirtschaftsbehörde zur Prüfung
vorzulegen.
Im Rahmen der Umsetzung der Planungen
sind umfangreiche Abbruch- und
Aushubarbeiten zu erwarten. Hier ist meine
untere Wasser- und
Abfallwirtschaftsbehörde an den jeweiligen
Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen.
17.
WDR
10.04.2004
In Beantwortung Ihres Schreibens teilen wir Entfällt
Ihnen mit, dass der Westdeutsche Rundfunk
zu obiger Planung keine Einwände
vorzubringen hat.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.