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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-55/2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
58 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

WP7-55/2004 Lfd. Nr. 1. Stellungnahme von, vom RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH – Operation Gas 02.03.2004 Anlage zur Vorlage WP7-55/2004 Anregungen Abwägung Seit dem 01.02.2004 sind wir als RWE Entfällt Rhein-Ruhr Netzservice GmbH mit der Wahrnehmung der Instandhaltungsaufgaben an den Leitungen und Anlagen des Gastransportnetzes der Thyssengas beauftragt worden und werden hier diesbezüglich tätig. Beschlussentwurf: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat,.... ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Von dem o. g. Bebauungsplan werden weder geplante noch vorhandene Anlagen, die durch unsere Gesellschaft überwacht werden, betroffen. 2. RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH – Regionalzentrum Westliches Rheinland Netzplanung 03.03.2004 Eine weitere Beteiligung an dem Verfahren ist daher nicht erforderlich. In Ihrem Schreiben vom 26.02.2004 bitten Sie uns um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z.T. berührt. Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Bei Nutzungsänderungen der Flächen sollten auch rechtliche Sicherungen der Trassen berücksichtigt werden. Es sollte ein folgender Hinweis in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen werden: Bei der weiteren Planung ist die Lage der Versorgungsleistungen der RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH zu berücksichtigen. Bei Leistungserhöhungen ist die RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH frühestmöglich zu informieren. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen ist die DVGW Richtlinie GW 125 "Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen" zu berücksichtigen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und den genannten Hinweis in die Begründung des Bebauungsplans aufzunehmen. WP7-55/2004 Anlage zur Vorlage WP7-55/2004 Bei Leistungserhöhungen ist u. U. die Anpassung unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen (wie z.B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung dem Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Unter Umständen wäre auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125"Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen" zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich z.Zt. nicht geplant. 3. Infracor GmbH An der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlaufen keine von uns betreuten Entfällt ... die Mitteilung zur WP7-55/2004 4. 5. 03.03.2004 Stadt Grevenbroich 04.03.2004 PLEdoc GmbH 08.03.2004 Anlage zur Vorlage WP7-55/2004 Fernleitungen. Zu den o.g. Planverfahren hat die Stadt Grevenbroich keine Anregungen vorzubringen. Von der Ruhrgas AG und der GasLINE GmbH & Co. KG, jeweils mit Sitz in Essen, sind wir unter anderem mit der Wahrnehmung ihrer Interessen im Rahmen der Bearbeitung von Fremdplanungsanfragen beauftragt. In Erfüllung dieses Auftrages teilen wir Ihnen mit, dass Ihre oben genannten Maßnahmen Versorgungseinrichtungen der vorgenannten Gesellschaften nicht berühren. Von der Ruhrgas AG betreute Versorgungseinrichtungen der Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP) werden ebenfalls nicht betroffen. Gleiches gilt für die von uns betreuten Kabelschutzrohranlagen mit einliegenden Lichtwellenleiterkabeln der i-21 Interoute sowie der VIATEL. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Mit Ihrer Nachricht übermittelte Projektunterlagen erhalten Sie anbei zurück. Entfällt Entfällt Kenntnis zu nehmen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. WP7-55/2004 6. Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NordrheinWestfalen (LÖBF) 09.03.2004 Anlage zur Vorlage WP7-55/2004 Mit Bezugsschreiben beteiligen Sie die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) an oben genanntem Bauleitplanverfahren und bitten um die Abgabe einer Stellungnahme. Aus Gründen einer im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung gebotenen Aufgabenoptimierung muss auch die LÖBF ihre Arbeit auf das fachlich und rechtlich gebotene Kerngeschäft konzentrieren. Entsprechend ist von einer Verfahrensbeteiligung der LÖBF in Bauleitplanverfahren gemäß den §§ 5, 9 und 12 BauGB zunächst abzusehen. Über die Eingriffserheblichkeit oder Nachhaltigkeit der zu erwartenden Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung und der Umweltverträglichkeitsprüfung wird durch die obige Einschätzung keine Aussage getroffen. Auf die zuständigen Landschaftsbehörden und deren Stellungnahmen, die von den o. g. Ausführungen inhaltlich unberührt bleiben, ist ausdrücklich zu verweisen. Die Möglichkeiten einer Inanspruchnahme der Landesanstalt im Sinne der hierzu ergangenen Dienstanweisung (RdErl. v. 15.01.1981, I B 3 - 02.46, SMBL. NW. 791) sowie im Sinne der Ziffer 10. 1.3 i. V. m. Ziffer 10.2.2 der VV-FFH (RdErl. v. 26.4.2000, - III B 2 616.01.06.10 SMBL.NW. 791) bestehen unabhängig davon auch weiterhin. Entfällt ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. WP7-55/2004 7. Bezirksregierung Köln 10.03.2004 Anlage zur Vorlage WP7-55/2004 Ihre Anfrage zur Kampfmittelbelastung des o.g. Plangebietes ergab nach Auswertung der mir vorliegenden Luftbilder Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern / Kampfmitteln, da der Bereich im ehemaligen Bombenabwurf - / Kampfgebiet liegt. Aus diesem Grunde ist es mir zur Zeit nicht möglich, für die in Rede stehenden Flächen eine Kampfmittelfreiheit zu bescheinigen. Es sollte folgender Hinweis in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen werden: Vor Beginn der Baumaßnahmen ist die Bezirksregierung Köln, Kampfmittelräumdienst zu informieren und eine Kampfmittelüberprüfung bzw. -räumung vorzunehmen. Zur Schaffung der Voraussetzungen ist von den Bauantragstellern Folgendes zu veranlassen: 1. Vorlage der Betretungserlaubnisse, 2. Freistellung der Fläche (Bebauung / Zwecks Kampfmittelüberprüfung bitte ich bei Bewuchs) und Konkretisierung der in Rede stehenden 3. Bereitstellung von Maßnahmen um erneute Beteiligung. Versorgungsleitungsplänen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und den genannten Hinweis in die Begründung des Bebauungsplans aufzunehmen. Hierfür bitte ich für die gekennzeichneten Flächen folgendes zu veranlassen: - Vorlage der Betretungserlaubnis - Freistellung der Fläche ( Bebauung/Bewuchs) - Bereitstellung von Versorgungsleitungsplänen 8. Amt für Agrarordnung Euskirchen 12.03.04 Sobald die o.a. Unterlagen vorliegen bzw. die Voraussetzungen geschaffen sind, kann mit der Kampfmittelräumung begonnen werden. Gegen die Planung sind aus der Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Anregungen vorzubringen. Entfällt ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt ... die Mitteilung zur Planungen bzw. Maßnahmen des Amtes für Agrarordnung sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. 9. Wehrbereichsverwaltung Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Ihnen mit, dass - unter WP7-55/2004 15.03.2004 10. Erftverband 16.03.2004 Anlage zur Vorlage WP7-55/2004 Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange - meinerseits keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen. Gegen das v g. Vorhaben bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn der Schutz des Grundwassers sichergestellt wird. Gem. § 51 a) Abs. 1 LWG NW ist ... die Mitteilung zur Niederschlagswasser von Grundstücken, die Kenntnis zu nehmen. nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer zu Derzeit liegt die Grundwasseroberfläche bei Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne ca. + 32 m ÜINN. Der natürliche Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit Grundwasserstand befand sich vor Beginn möglich ist. Nach § 51a Abs. 4 LWG NW ist von der Sümpfungsmaßnahmen bei rd. + 61 m der Verpflichtung nach Abs. 1 das ÜNN, Um eine dauerhafte Vernässung der Niederschlagswasser ausgenommen, das ohne Gebäude im Bereich Bedburg zu vermeiden, Vermischung mit Schmutzwasser wird der Grundwasserstand unter den (Trennsystem) in eine öffentlichen natürlichen Grundwasserständen gehalten. Abwasserbehandlungsanlage abgeleitet wird. Gem. beiliegendem Lageplan verläuft im v.g. Planbereich der Kanalstauraum "RÜB Adolf-Silverberg-Straße", der allerdings durch das Planvorhaben nicht tangiert wird. 11. Deutsche Telekom AG, Kenntnis zu nehmen. Zu der o. a. Planung nehmen wir wie folgt Die Grundstücke im Geltungsbereich der 3. Änderung werden nicht erstmals bebaut. Zudem ist eine Entwässerung im Trennsystem vorgesehen. Insoweit besteht keine Verpflichtung, das Niederschlagswasser vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Aufgrund der Gefahr von Schadstoffeinträgen ist eine Versickerung des Niederschlagswassers darüber hinaus nicht möglich. Des Weiteren stellen Untersuchungen der Bodenverunreinigungen und eine bodengutachterliche Begleitung der Baumaßnahmen allgemein sicher, dass es zu einer Kontaminierung des Grundwassers kommt. Entsprechende Hinweise sind bereits in der Begründung zum Bebauungsplan enthalten. Es sollte folgender Hinweis in die Begründung ... die Mitteilung zur WP7-55/2004 T-Com 18.03.2004 12. RWE Power Aktiengesellschaft 18.03.2004 Anlage zur Vorlage WP7-55/2004 Stellung: Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der Deutschen Telekom AG. Zur telekommunikationstechnischen Versorgung des Planbereichs durch die Deutsche Telekom AG ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich. Im Randbereich des Bebauungsplanes (siehe Anlage) liegen Telekommunikationslinien der Deutschen Telekom AG, die ggf. von den Baumaßnahmen berührt werden und infolgedessen gesichert, verändert oder verlegt werden müssen. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom AG so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Für eventuell erforderliche Rückfragen steht Ihnen gerne unser zuständiges Ressort: PTI 24, Herr Sußmann Anschrift: Am Gut Wolf 3-9a, 52070 Aachen Telefon: (0241) 919 5771 Telefax: (02151) 33628942 zur Verfügung. Von der o.g. Bebauungsplanänderung könnten Elektroleitungen und Rohrleitungen betroffen sein. Entsprechende Planunterlagen fügen wir daher dieser Stellungnahme bei. Wir bitten bereits an dieser Stelle zu beachten, dass bei evtl. zum Bebauungsplan aufgenommen werden: Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet sind der Deutschen Telekom AG so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich anzuzeigen. Kenntnis zu nehmen und den genannten Hinweis in die Begründung aufzunehmen. Es sollte folgender Hinweis in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen werden: Bei den Baumaßnahmen ist eine frühzeitige Beteiligung des Betriebs PBO-WB, Brunnenund Netzbetrieb, erforderlich. Aufgrund des möglicherweise gegebenen ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen bzw. zu entsprechen und die genannten Hinweise in die Begründung aufzunehmen. WP7-55/2004 Anlage zur Vorlage WP7-55/2004 Baumaßnahmen eine frühzeitige Beteiligung unseres Betriebs: PBO-WB, Brunnen- und Netzbetrieb, erforderlich sein wird. Wir bitten Sie daher zu vermerken, dass eine Kontaktaufnahme mit Herrn Holl, Tel. 02271-751 73842, notwendig sein wird. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L5104 im gesamten Plangebiet Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß §9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 "Zulässige Belastung des Baugrundes" und der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische humosen Bodenmaterials ist das Plangebiet gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen im Gründungsbereich erforderlich sind. Darüber hinaus sollte folgender Hinweis in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen werden: Die Bauvorschriften der DIN 1054 "Zulässige Belastung des Baugrundes" und der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind zu beachten. WP7-55/2004 Anlage zur Vorlage WP7-55/2004 Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. 13. Bergamt Düren 18.03.2004 Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohlenbergbau bedingten Grundwasserbeeinflussung. Ich bitte, insoweit Stellungnahmen der RWE Power AG, Hauptverwaltung, 50935 Köln, bzw. des Erftverbandes, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim einzuholen. 14. Rheinisches Amt für Bodenkmalpflege 24.03.2004 Ich bedanke mich für die Übersendung der Planungsunterlagen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die o.a. Planung. Eine konkrete Aussage dazu, ob es zu Konflikten zwischen der Planung und den Belangen des Bodendenkmalschutzes kommen kann, ist auf der Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen nicht abschließend möglich, da in dieser Region bisher keine systematische Erfassung der Bodendenkmäler durchgeführt wurde. Mithin stehen derzeit auch keine für die Abwägung verwertbaren Grundlagen zur Verfügung. Unabhängig hiervon verweise ich jedoch auf die §§ 15 und 16 DSchG NW und bitte Sie sicherzustellen, dass bei der Planrealisierung auf diese gesetzlichen Vorgaben hingewiesen wird. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Sowohl die RWE Power AG als auch der Erftverband wurde mit Schreiben vom 26.02.2003 am Verfahren beteiligt. Ihre Stellungnahmen sind fristgerecht bei der Stadtverwaltung Bedburg eingegangen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Es sollte folgender Hinweis in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen werden: Bei der Planrealisierung sind die §§ 15 und 16 DSchG NW zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 0242519039-0, Fax: 0242519039-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und den genannten Hinweis in die Begründung des Bebauungsplans aufzunehmen. WP7-55/2004 Anlage zur Vorlage WP7-55/2004 Nideggen, Tel.: 0242519039-0, Fax: 0242519039-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 15. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Niederlassung Krefeld 29.03.2004 16. Rhein-Erft-Kreis 05.04.2004 Seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Niederlassung Krefeld bestehen keine Bedenken gegen o.a. Bauleitplanung. Lärmschutzansprüche zu Lasten der Straßenbauverwaltung können aus der Zustimmung zu o.a. Vorhaben nicht hergeleitet werden. Das Plangebiet ist Teilfläche des Altstandortes Rheinische Linoleumwerke Bedburg. Untersuchungen aus dem Zeitraum 1989 bis 2ooo belegen, dass hier Bodenverunreinigungen vorhanden sind, die mit den geplanten Nutzungen ggf. nicht vereinbar sind bzw. die bei der Umsetzung der Planungen einen erhöhten Entsorgungsaufwand bedeuten. Das Plangebiet wurde nach der Beendigung der Nutzung Linoleumwerk als Betriebsfläche einer Spedition genutzt. Bedingt durch diese Nutzung sind ebenfalls Verunreinigungen von Boden und Bausubstanz zu vermuten, die mit den geplanten Nutzungen ggf. nicht vereinbar sind bzw. die einen erhöhten Entfällt ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Die genannten Untersuchungsergebnisse zu den Bodenverunreinigungen aus dem Zeitraum 1989 bis 2000 sind bereits im März 2004 durch die Mull & Partner Ingenieurgesellschaft mbH ausgewertet und die Ergebnisse der Unteren Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde zugesandt worden. In Absprache mit der genannten Behörde werden derzeit weitere Untersuchungen durch die Mull & Partner Ingenieurgesellschaft mbH durchgeführt. Die Ergebnisse werden der Unteren Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde nach Abschluss unverzüglich mitgeteilt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und den genannten Hinweis in die Begründung des Bebauungsplans aufzunehmen. Hinsichtlich der technischen Untersuchung der Bausubstanz sollte folgender Hinweis in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen werden: Vor der Entsorgung der vorhandenen Bausubstanz sind Untersuchungen hinsichtlich der Schadstoffgehalte des Baumaterials WP7-55/2004 Anlage zur Vorlage WP7-55/2004 Entsorgungsaufwand bedeuten. vorzunehmen. Ich halte daher weitergehende altlastentechnische Untersuchungen für Boden und Bausubstanz dieser Fläche für erforderlich. Die Ergebnisse sind zeitnah meiner unteren Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde zur Prüfung vorzulegen. Im Rahmen der Umsetzung der Planungen sind umfangreiche Abbruch- und Aushubarbeiten zu erwarten. Hier ist meine untere Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde an den jeweiligen Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen. 17. WDR 10.04.2004 In Beantwortung Ihres Schreibens teilen wir Entfällt Ihnen mit, dass der Westdeutsche Rundfunk zu obiger Planung keine Einwände vorzubringen hat. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.