Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-481/2005
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
13.12.2005
Betreff:
Beschluss über die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 und Entlastung des
Bürgermeisters
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die vom Rechnungsprüfungsausschuss am 05. September
2005 geprüfte Jahresrechnung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2004. Gleichzeitig erteilen
die Ratsmitglieder auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt
Bedburg dem Bürgermeister gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Am 16. August 2005 wurde die Jahresrechnung der Stadt Bedburg mit Rechenschaftsbericht für
das Haushaltsjahr 2004 vom Stadtkämmerer auf- und am 17. August 2005 vom Bürgermeister
festgestellt. Eine Ausfertigung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wurde jedem
Ratsmitglied zu Verfügung gestellt (Schließfach).
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte die Jahresrechnung am 05. September 2005.
Gemäß § 101 Abs. 3 GO NRW ist das Ergebnis der Prüfung in einem Schlussbericht
zusammenzufassen und in einen allgemeinen und einen gesonderten Berichtsband zu gliedern.
Angelegenheiten, die der vertraulichen Behandlung bedürfen, sind in dem gesonderten
Berichtsband darzustellen. Welche Berichtsteile vertraulich zu behandeln sind, entscheidet der
Rechnungsprüfungsausschuss.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 05.09.2005 wurde gemäß § 101 Abs. 1
GO NRW einstimmig als Schlussbericht festgehalten, dass
1. der Haushaltsplan 2004 eingehalten wurde,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge überwiegend sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig
begründet und belegt sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben im wesentlichen nach den geltenden Vorschriften
verfahren wurde,
4. die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden
einhalten wurden.
Der Rechenschaftsbericht wird Teil des allgemeinen Berichtsbandes.
Vom Rechnungsprüfungsausschuss wurden keine Prüfungsergebnisse für vertraulich erklärt, so
dass kein gesonderter Berichtsband erforderlich ist.
Einwohner und Abgabepflichtige sind zur Einsichtnahme in den allgemeinen Berichtsband
berechtigt. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.
Der Rat beschließt über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung bis
spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Die Ratsmitglieder
entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfahl einstimmig, dem Rat der Stadt Bedburg,
•
•
die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 zu beschließen und
dem Bürgermeister die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 22.11.2005
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister