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Beschlussvorlage (Erste Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die gestalterischen Festsetzungen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster gem. § 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Erste  Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die gestalterischen Festsetzungen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster gem. § 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung)) Beschlussvorlage (Erste  Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die gestalterischen Festsetzungen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster gem. § 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung))

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-35/2003 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 61 26 00 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen 30.09.2003 Rat der Stadt Bedburg 14.10.2003 Bemerkungen: Betreff: Erste Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die gestalterischen Festsetzungen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster gem. § 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung) Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschliesst den als Anlage beigefügten Entwurf der Ersten Änderungssatzung zur Satzung über die gestalterischen Festsetzungen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster, 2. vereinfachte Änderung, einschließlich der Begründung hierzu. Begründung: Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Gemäß § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONRW) können die Gemeinden örtliche Bauvorschriften als Satzung erlassen. Dies betrifft insbesondere die äußere Gestaltung baulicher Anlagen. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 01.04.2003 für den Bereich des 1. Bauabschnitts des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster – Baugebiet „Im Spless“ eine entsprechende Gestaltungssatzung beschlossen. Ferner hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 03.06.2003 den Aufstellungsbeschluss für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster „Baugebiet Im Spless“ gefasst, die zum Ziel hat, geringfügige Änderungen in der Planung vorzunehmen, um auch im 2. Bauabschnitt bzw. in hierauf folgenden Abschnitten die Grundstücke bedarfsorientiert anbieten zu können. Das Verfahren hierzu wurde durch die Verwaltung zwischenzeitlich eingeleitet. Die Frist im Rahmen des Beteiligungsverfahrens läuft für diese Planänderung noch bis zum 13.10.2003. Die Verwaltung hat nunmehr die in der Anlage beigefügte Änderungssatzung erstellt, die in Abweichung von der Ursprungssatzung gem. Beschluss vom 01.04.2003 das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster mit einbezieht. Hierdurch wird eine Einheitlichkeit für das gesamte Gebiet der Siedlungserweiterung „Im Spless“ gewährleistet und die gesetzten Strukturen konsequent weitergeführt. Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 30.09.2003 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------- ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Harren Bearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister