Daten
Kommune
Bedburg
Größe
12 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage WP6-35/2003
Begründung
zu den örtlichen Vorschriften gem. § 86 der Bauordnung für das Land NRW (BauO
NRW) vom 01.03.2000 für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster, 2.
Änderung, Baugebiet „Im Spless“,
1. Dachneigungen und – formen
Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster, 2. Änderung werden
unterschiedliche Dachformen festgeschrieben.
Damit wird der bereits abgeschlossenen baulichen Entwicklung im
Umgebungsbereich
des
Plangebietes
entsprochen.
Stadtspezifische
Gestaltungsmerkmale werden aufgenommen und berücksichtigt.
Die Dachneigung innerhalb des Planungsgebietes wird mit 35 – 45 ° festgesetzt.
Mit der Festsetzung verschiedener Dachformen ( Satteldach / Krüppelwalmdach / Walmdach
/ Pultdach ) wird die Zielsetzung einer gestalterischen Auflockerung verfolgt.
Die Spanne der möglichen Dachneigung von 35 – 45 ° ermöglicht den Bauherren darüber
hinaus eine optimale Ausnutzung der im Bebauungsplan festgesetzten Geschossigkeit unter
Berücksichtigung der im Plan festgesetzten Firsthöhe sowie der Traufhöhe im Hinblick auf
die bauliche Ausnutzung.
Einer überproportionalen Ausbildung der Gebäudekörper wird hierbei durch die Festsetzung
im Bebauungsplan, dass das zweite Vollgeschoss nur als Dachgeschoss ausgeführt werden
darf, entgegengewirkt.
2. Dachgauben
Die Ausbildung von Dachgauben im Plangebiet ist zulässig.
Die Festsetzungen hinsichtlich der Breitenbegrenzung erfolgen, damit ein möglicher
Dachaufbau auch weiterhin als gliederndes Element ablesbar bleibt.
3. Garagen
Siehe hierzu textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan.
4. Einfriedigungen, Vor- und Hausgärten
Die Vorschriften zielen darauf ab, die Vorgartenbereiche mit in den Straßenraum als
Gesamtbaumaßnahme einzubeziehen.
Die optische Wahrnehmung gestalteter Grünflächen soll zu einer wünschenswerten
Bereicherung des Straßenraumes allgemein mit beitragen.
Im Bereich der Hausgärten wird ein übergreifend gestalteter privater Grünraum angestrebt.
Diese Festsetzungen sind den Anliegern im Interesse der Verbesserung und Gestaltung des
gesamten Stadtbildes zuzumuten.
Aufgestellt:
Bedburg, den 10.09.2003
Stadt Bedburg
Der Bürgermeister
Im Auftrag