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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-35/2003)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
12 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-35/2003) Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-35/2003)

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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage WP6-35/2003 Begründung zu den örtlichen Vorschriften gem. § 86 der Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW) vom 01.03.2000 für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster, 2. Änderung, Baugebiet „Im Spless“, 1. Dachneigungen und – formen Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 32/Kaster, 2. Änderung werden unterschiedliche Dachformen festgeschrieben. Damit wird der bereits abgeschlossenen baulichen Entwicklung im Umgebungsbereich des Plangebietes entsprochen. Stadtspezifische Gestaltungsmerkmale werden aufgenommen und berücksichtigt. Die Dachneigung innerhalb des Planungsgebietes wird mit 35 – 45 ° festgesetzt. Mit der Festsetzung verschiedener Dachformen ( Satteldach / Krüppelwalmdach / Walmdach / Pultdach ) wird die Zielsetzung einer gestalterischen Auflockerung verfolgt. Die Spanne der möglichen Dachneigung von 35 – 45 ° ermöglicht den Bauherren darüber hinaus eine optimale Ausnutzung der im Bebauungsplan festgesetzten Geschossigkeit unter Berücksichtigung der im Plan festgesetzten Firsthöhe sowie der Traufhöhe im Hinblick auf die bauliche Ausnutzung. Einer überproportionalen Ausbildung der Gebäudekörper wird hierbei durch die Festsetzung im Bebauungsplan, dass das zweite Vollgeschoss nur als Dachgeschoss ausgeführt werden darf, entgegengewirkt. 2. Dachgauben Die Ausbildung von Dachgauben im Plangebiet ist zulässig. Die Festsetzungen hinsichtlich der Breitenbegrenzung erfolgen, damit ein möglicher Dachaufbau auch weiterhin als gliederndes Element ablesbar bleibt. 3. Garagen Siehe hierzu textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan. 4. Einfriedigungen, Vor- und Hausgärten Die Vorschriften zielen darauf ab, die Vorgartenbereiche mit in den Straßenraum als Gesamtbaumaßnahme einzubeziehen. Die optische Wahrnehmung gestalteter Grünflächen soll zu einer wünschenswerten Bereicherung des Straßenraumes allgemein mit beitragen. Im Bereich der Hausgärten wird ein übergreifend gestalteter privater Grünraum angestrebt. Diese Festsetzungen sind den Anliegern im Interesse der Verbesserung und Gestaltung des gesamten Stadtbildes zuzumuten. Aufgestellt: Bedburg, den 10.09.2003 Stadt Bedburg Der Bürgermeister Im Auftrag