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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zum Neubau einer landwirtschaftlichen Halle mit Pferdeboxen und Lager für Stroh und Heu auf dem Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 54, Flurstück 15, im Außenbereich von Bedburg-Kirdorf hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zum Neubau einer landwirtschaftlichen Halle mit Pferdeboxen und Lager für Stroh und Heu auf dem Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 54, Flurstück 15, im Außenbereich von Bedburg-Kirdorf
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zum Neubau einer landwirtschaftlichen Halle mit Pferdeboxen und Lager für Stroh und Heu auf dem Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 54, Flurstück 15, im Außenbereich von Bedburg-Kirdorf
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage zum Neubau einer landwirtschaftlichen Halle mit Pferdeboxen und Lager für Stroh und Heu auf dem Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 54, Flurstück 15, im Außenbereich von Bedburg-Kirdorf
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-477/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 06.12.2005 Betreff: Bauvoranfrage zum Neubau einer landwirtschaftlichen Halle mit Pferdeboxen und Lager für Stroh und Heu auf dem Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 54, Flurstück 15, im Außenbereich von Bedburg-Kirdorf hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmen gem. § 36 des Baugesetzbuches zum Bauantrag für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle mit Pferdeboxen und Lager für Stroh und Heu auf dem Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 54, Flurstück 15, im Außenbereich von Bedburg-Kirdorf, zu erteilen. Das Einvernehmen wird jedoch unter der Voraussetzung der Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises hinsichtlich der Darstellung des Landschaftsplanes Nr. 2 erteilt. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 29.08.2005 wird beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Bauordnungsamt, eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle mit Pferdeboxen und Lager für Stroh und Heu auf dem Anwesen Gemarkung Bedburg, Flur 54, Flurstück 15 gestellt. Mit Verfügung vom 06.09.2005 bittet der Landrat des Rhein-Erft-Kreises nunmehr um Stellungsnahme zum Bauantrag. Die geplante Halle hat ein Breite von 12,50 m und eine Länge von 30,00 m. Die Firsthöhe beträgt 6,00 m. Das geplante Vorhaben dient in seiner Nutzung der Einkommensabsicherung und der Betriebserweiterung. Es ist geplant eine Pensionspferdehaltung aufzubauen. Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 des Baugesetzbuches. Im Außenbereich gem. § 35 Abs. 1, Satz 1 ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn „öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.“ Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt die betreffende Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist daher nicht gegeben. Die ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch ist über den Niederembter Weg gesichert. Ferner nimmt die geplante Halle nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein und aufgrund der Eigenart der Nutzung wird das Vorhaben als sog. privilegiertes Vorhaben gewertet. Der Landschaftsplan Nr. 2 des Rhein-Erft-Kreises stellt den Bereich als geschützer Landschaftsbestandteil und Landschaftsschutzgebiet dar, mit dem Entwicklungsziel 1.1 (Erhaltung naturnaher Lebensräume und natürlicher Landschaftselemente sowie Wiederherstellung einer mit naturnahen Lebensräumen und natürlichen Landschaftselementen reich und vielfältig ausgestatteten Landschaft im Bereich der Nebenläufe der Erft einschließlich der Talräume.). Unter der Voraussetzung, dass die Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises ihr Einvernehmen zur geplanten Baumaßnahme erteilt, schlägt die Verwaltung aufgrund des Privilegierungstatbestandes des Vorhabens vor, das Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch zur Bauvoranfrage für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle mit Pferdeboxen und Lager für Heu und Stroh zu erteilen. Anlagen: Übersichtsplan und Lageplan STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 21.12.2005 ----------------------------------Jung ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Ackermann Sachbearbeiterin Stell. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter