Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-477/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
06.12.2005
Betreff:
Bauvoranfrage zum Neubau einer landwirtschaftlichen Halle mit Pferdeboxen und Lager für Stroh
und Heu auf dem Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 54, Flurstück 15, im Außenbereich von
Bedburg-Kirdorf
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmen gem. § 36 des
Baugesetzbuches zum Bauantrag für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle mit
Pferdeboxen und Lager für Stroh und Heu auf dem Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 54,
Flurstück 15, im Außenbereich von Bedburg-Kirdorf, zu erteilen.
Das Einvernehmen wird jedoch unter der Voraussetzung der Zustimmung der Unteren
Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises hinsichtlich der Darstellung des Landschaftsplanes Nr.
2 erteilt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 29.08.2005 wird beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Bauordnungsamt, eine
Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle mit Pferdeboxen und Lager für Stroh
und Heu auf dem Anwesen Gemarkung Bedburg, Flur 54, Flurstück 15 gestellt. Mit Verfügung vom
06.09.2005 bittet der Landrat des Rhein-Erft-Kreises nunmehr um Stellungsnahme zum
Bauantrag.
Die geplante Halle hat ein Breite von 12,50 m und eine Länge von 30,00 m. Die Firsthöhe beträgt
6,00 m. Das geplante Vorhaben dient in seiner Nutzung der Einkommensabsicherung und der
Betriebserweiterung. Es ist geplant eine Pensionspferdehaltung aufzubauen.
Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 des Baugesetzbuches. Im Außenbereich gem.
§ 35 Abs. 1, Satz 1 ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn „öffentliche Belange nicht entgegenstehen,
die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen
Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.“
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt die betreffende Fläche als
„Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist daher nicht
gegeben. Die ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch ist über den
Niederembter Weg gesichert. Ferner nimmt die geplante Halle nur einen untergeordneten Teil der
Betriebsfläche ein und aufgrund der Eigenart der Nutzung wird das Vorhaben als sog.
privilegiertes Vorhaben gewertet.
Der Landschaftsplan Nr. 2 des Rhein-Erft-Kreises stellt den Bereich als geschützer
Landschaftsbestandteil und Landschaftsschutzgebiet dar, mit dem Entwicklungsziel 1.1 (Erhaltung
naturnaher Lebensräume und natürlicher Landschaftselemente sowie Wiederherstellung einer mit
naturnahen Lebensräumen und natürlichen Landschaftselementen reich und vielfältig
ausgestatteten Landschaft im Bereich der Nebenläufe der Erft einschließlich der Talräume.).
Unter der Voraussetzung, dass die Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises ihr
Einvernehmen zur geplanten Baumaßnahme erteilt, schlägt die Verwaltung aufgrund des
Privilegierungstatbestandes des Vorhabens vor, das Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch zur
Bauvoranfrage für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle mit Pferdeboxen und Lager für
Heu und Stroh zu erteilen.
Anlagen: Übersichtsplan und Lageplan
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 21.12.2005
----------------------------------Jung
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Ackermann
Sachbearbeiterin
Stell. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter