Daten
Kommune
Bedburg
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17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-57/2003
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
30.09.2003
Rat der Stadt Bedburg
14.10.2003
Bemerkungen:
Betreff:
Bebauungspläne Nr. 18/20/24 u. 26/Kaster
- Änderung der textlichen Festsetzungen in den Baugebieten
a)Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2
des Baugesetzbuches abgegebenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschliesst, über die während der öffentlichen Auslegung zu den
Bebauungsplänen Nr. 18/20/24 und 26/Kaster abgegebenen Stellungnahmen wie in der
beigefügten Anlage aufgeführt eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen
einzeln zu beschließen.
Zu b)
Ferner fasst der Rat den Satzungsbeschluss unter Berücksichtigung der Änderungen bzw.
Ergänzungen gem. Buchstabe a) gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch
Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für den
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•
Bebauungsplan Nr. 18/Kaster,3. Änderung – Gebiet Harffer Schloßallee und Königsberger
Straße in Kaster,
Bebauungsplan Nr. 20/Kaster, 3. Änderung – Gebiet Friedlandstraße, Von-NeuenahrStraße, Harffer Schlossallee und Kardinal-Frings-Straße in Kaster,
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
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•
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Bebauungsplan Nr. 24/Kaster, 3. Änderung – Gebiet Am Zelenberg und Morkener Straße in
Kaster,
Bebauungsplan Nr. 26/Kaster, 13. Änderung – Gebiet Brunnenstraße und Talstraße,
Ginnerstraße und St.-Sebastianus-Straße in Königshoven.
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung 27.04.1999 einstimmig beschlossen, den
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I 2141, ber. 1998 I S. 137/BGBL. III 213-1), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 15.12.1997 (BGBL. I 2502/2503) für die o.g. textlichen Festsetzungen
zu den o.g. Bebauungsplänen zu fassen und einschließlich der Begründungen für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
Wesentliches Planungsziel der vorgenannten Bauleitplanung ist, die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur nachträglichen Errichtung von eingeschossigen
Anbauten, insbes. Wintergärten, außerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen bis zu einer
Tiefe von 3,50 m. Da die Wohngebiete sowohl mit eingeschossigen als auch mit
zweigeschossigen Wohngebäuden bebaut sind, soll im Wege der Ausnahme in Anwendung auf
den Einzelfall eine Genehmigung erteilt werden. Hierbei wird im Genehmigungsverfahren § 67
BauO NRW angewandt.
Die Bebauungspläne haben daher gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung in der Zeit vom 14.
August 2003 bis 15.September 2003 einschließlich öffentlich ausgelegen.
Während der Auslegung sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zu den
Bebauungsplanänderungen vorgetragen worden.
Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am
30.09.2003 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Ackermann
----------------------------------Harren
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister