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Beschlussvorlage (Bebauungspläne Nr. 18/20/24 u. 26/Kaster - Änderung der textlichen Festsetzungen in den Baugebieten a)Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches abgegebenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungspläne Nr. 18/20/24 u. 26/Kaster
- Änderung der textlichen Festsetzungen in den Baugebieten
a)Beratung und Beschließung  über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches abgegebenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungspläne Nr. 18/20/24 u. 26/Kaster
- Änderung der textlichen Festsetzungen in den Baugebieten
a)Beratung und Beschließung  über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches abgegebenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-57/2003 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen 30.09.2003 Rat der Stadt Bedburg 14.10.2003 Bemerkungen: Betreff: Bebauungspläne Nr. 18/20/24 u. 26/Kaster - Änderung der textlichen Festsetzungen in den Baugebieten a)Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches abgegebenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschliesst, über die während der öffentlichen Auslegung zu den Bebauungsplänen Nr. 18/20/24 und 26/Kaster abgegebenen Stellungnahmen wie in der beigefügten Anlage aufgeführt eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln zu beschließen. Zu b) Ferner fasst der Rat den Satzungsbeschluss unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. Buchstabe a) gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für den • • Bebauungsplan Nr. 18/Kaster,3. Änderung – Gebiet Harffer Schloßallee und Königsberger Straße in Kaster, Bebauungsplan Nr. 20/Kaster, 3. Änderung – Gebiet Friedlandstraße, Von-NeuenahrStraße, Harffer Schlossallee und Kardinal-Frings-Straße in Kaster, Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG • • Seite: 2 Sitzungsvorlage Bebauungsplan Nr. 24/Kaster, 3. Änderung – Gebiet Am Zelenberg und Morkener Straße in Kaster, Bebauungsplan Nr. 26/Kaster, 13. Änderung – Gebiet Brunnenstraße und Talstraße, Ginnerstraße und St.-Sebastianus-Straße in Königshoven. Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung 27.04.1999 einstimmig beschlossen, den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I 2141, ber. 1998 I S. 137/BGBL. III 213-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.1997 (BGBL. I 2502/2503) für die o.g. textlichen Festsetzungen zu den o.g. Bebauungsplänen zu fassen und einschließlich der Begründungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Wesentliches Planungsziel der vorgenannten Bauleitplanung ist, die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur nachträglichen Errichtung von eingeschossigen Anbauten, insbes. Wintergärten, außerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen bis zu einer Tiefe von 3,50 m. Da die Wohngebiete sowohl mit eingeschossigen als auch mit zweigeschossigen Wohngebäuden bebaut sind, soll im Wege der Ausnahme in Anwendung auf den Einzelfall eine Genehmigung erteilt werden. Hierbei wird im Genehmigungsverfahren § 67 BauO NRW angewandt. Die Bebauungspläne haben daher gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung in der Zeit vom 14. August 2003 bis 15.September 2003 einschließlich öffentlich ausgelegen. Während der Auslegung sind die in der Anlage zu a) aufgeführten Stellungnahmen zu den Bebauungsplanänderungen vorgetragen worden. Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 30.09.2003 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Schmitz ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Harren Bearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister