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Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006.)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006.) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006.) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006.)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-474/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 06.12.2005 Betreff: Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die in die Kalkulation eingehenden Kosten des Fachbereichs I beinhalten den entsprechenden Anteil an Personalkosten eines Mitarbeiters. Die Aufteilung dieser Personalkosten erfolgt hochgerechnet auf Grundlage der durch den Fachbereich IV im Jahre 2005 (Januar bis Oktober) durchgeführten Buchungen auf die beiden Endkostenstellen. Das durchschnittliche Stundenaufkommen des Arbeitsaufwandes für die Durchführung des Winterdienstes, bezogen auf die letzten fünf Jahre, beträgt insgesamt 968 Stunden. Bei einem zu berücksichtigenden Stundensatz von 29,00 € entstehen hier Kosten von rund 28.072,00 €. Für die Fahrbahnreinigung ( in der Regel Reinigung von Hand ) werden 364 Arbeitsstunden angesetzt, was mit einem Stundensatz von 29,00 € zu Kosten in Höhe von rund 10.556,00 € führt. An Deponiekosten des Rhein – Erft – Kreises für Straßenkehricht wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre ( 16.977,97 € ) eingestellt. Die Kosten für Streumittel ( nach Abzug eines Eigenbedarfs von 14 % ) gehen mit 9.175,05 € in die Berechnung ein. Die Abschreibung des Anlagevermögens wird – wie in den Vorjahren – vom Wiederbeschaffungszeitwert berechnet. Bei der kalkulatorischen Verzinsung wurde ein Zinssatz in Höhe von 5,33 % zugrunde gelegt. Für die Durchführung der Fahrbahnreinigung bedient sich die Stadt Bedburg eines privatwirtschaftlichen Unternehmens. Gleiches gilt für geringe Teilbereiche des Winterdienstes. Im Bereich des Winterdienstes geht für die Unterhaltung der Gerätschaften ein Betrag von 606,19 € und für die Unterhaltung eines Fahrzeuges ein Betrag in Höhe von 1823,03 € in die Kalkulation ein (Aufwendungen von Januar bis einschl. Oktober – hochgerechnet auf das Jahr 2005). Im Jahre 2004 wurde bei der Fahrbahnreinigung eine Überdeckung in Höhe von 2.808, 38 und beim Winterdienst in Höhe von 5.090,01 € erzielt. Die Kosten für die Fahrbahnreinigung summieren sich unter Einbeziehung der allgemeinen Verwaltungskosten auf einen Gesamtbetrag von 63.079,19 und für den Winterdienst auf 49.918,72 €. Für das „ allgemeine öffentliche Interesse “ ist ein Abschlag auf die ermittelten Kosten vorzunehmen. Bei der Fahrbahnreinigung wird von einem prozentualen Anteil für das Allgemein-Interesse von 25 % ausgegangen, dieser ist von den Gesamtkosten abzuziehen. Die Abschläge bei der Winterwartung sind je Straßenart unterschiedlich gewichtet : Anliegerstraße Innerörtliche Straßen Hauptgeschäftsstraßen Überörtliche Straßen 10 % 15 % 20 % 25 % Die Gebühr für die Fahrbahnreinigung wird festgesetzt auf 1,18 € je Veranlagungsmeter. Im laufenden Jahr beträgt die Gebühr 1,24 € je Meter. Für den Winterdienst ergeben sich folgende festzusetzende Gebühren : STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Gebühr 2006 0,36 € 034 € 0,31 € 0,30 € Anliegerstraßen Innerörtliche Straßen Hauptgeschäftsstraßen Überörtliche Straßen Gebühr 2005 0,34 € 0,32 € 0,31 € 0,28 € <<SachText Ende>> Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 24.11.2005 ----------------------------------Brand ----------------------------------Naujock ----------------------------------Ackermann Sachbearbeiterin Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand