Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-473/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
06.12.2005
Betreff:
Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von
Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der
vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006
zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
( abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen ) für häusliche Abwässer entstehen, sind nach § 6
Abs. 1 KAG als Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil
einzelner Personen gilt.
Aufgrund einer Verringerung der Kostensätze des Erftverbandes ergibt sich für das Jahr 2006 eine
Senkung der Grundwasserentwässerungsgebühren.
Kosten
Abfuhrleistung
Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr eines privaten Unternehmers. Die Kosten für
diese Leistungen betragen 17,86 €/m³ inkl. MWSt.
Klärschlammbehandlung
Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die Kosten hierfür
betragen ab dem 01.01.2006:
- Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
- Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l
- abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l
- abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l
17,50 €/m³
34,50 €/m³
1,70 €/m³
17,50 €/m³
Verwaltungskosten
Für die Durchführung der Klärschlammentsorgung werden 5 % Verwaltungskosten
erhoben.
Festsetzung der Benutzungsgebühren
Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten ( 5 % )
Gebührensatz :
17,86 €/m³
17,50 €/m³
35,36 €/m³
1,77 €/m³
37,13 €/m³
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten ( 5 % )
Gebührensatz :
17,86 €/m³
34,50 €/m³
52,36 €/m³
2,62 €/m³
54,98 €/m³
abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten ( 5 % )
Gebührensatz :
17,86 €/m³
1,70 €/m³
19,56 €/m³
0,98 €/m³
20,54 €/m³
abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l l
Abfuhrleistung
Klärschlammbehandlung
Verwaltungskosten ( 5 % )
Gebührensatz :
17,86 €/m³
17,50 €/m³
35,36 €/m³
1,77 €/m³
37,13 €/m³
Nachrichtlich:
Die Gebühren für das Jahr 2005 betrugen:
Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l
40,23 €
Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l
61,70 €
abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l l
21,17 €
abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l l
40,23 €
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 24.11.2005
----------------------------------Brand
----------------------------------Naujock
----------------------------------Ackermann
Sachbearbeiterin
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand