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Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006.)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006.) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006.) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006.) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006.)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-473/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 06.12.2005 Betreff: Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Grundstücksentwässerungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ( abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen ) für häusliche Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs. 1 KAG als Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen gilt. Aufgrund einer Verringerung der Kostensätze des Erftverbandes ergibt sich für das Jahr 2006 eine Senkung der Grundwasserentwässerungsgebühren. Kosten Abfuhrleistung Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr eines privaten Unternehmers. Die Kosten für diese Leistungen betragen 17,86 €/m³ inkl. MWSt. Klärschlammbehandlung Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die Kosten hierfür betragen ab dem 01.01.2006: - Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l - Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l - abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l - abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l 17,50 €/m³ 34,50 €/m³ 1,70 €/m³ 17,50 €/m³ Verwaltungskosten Für die Durchführung der Klärschlammentsorgung werden 5 % Verwaltungskosten erhoben. Festsetzung der Benutzungsgebühren Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten ( 5 % ) Gebührensatz : 17,86 €/m³ 17,50 €/m³ 35,36 €/m³ 1,77 €/m³ 37,13 €/m³ STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten ( 5 % ) Gebührensatz : 17,86 €/m³ 34,50 €/m³ 52,36 €/m³ 2,62 €/m³ 54,98 €/m³ abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten ( 5 % ) Gebührensatz : 17,86 €/m³ 1,70 €/m³ 19,56 €/m³ 0,98 €/m³ 20,54 €/m³ abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Verwaltungskosten ( 5 % ) Gebührensatz : 17,86 €/m³ 17,50 €/m³ 35,36 €/m³ 1,77 €/m³ 37,13 €/m³ Nachrichtlich: Die Gebühren für das Jahr 2005 betrugen: Kleinkläranlagen bis CSB Wert 30.000 mg/l 40,23 € Kleinkläranlagen über CSB Wert 30.000 mg/l 61,70 € abflusslose Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l l 21,17 € abflusslose Gruben über CSB Wert 2.000 mg/l l 40,23 € STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 24.11.2005 ----------------------------------Brand ----------------------------------Naujock ----------------------------------Ackermann Sachbearbeiterin Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand