Daten
Kommune
Bedburg
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50 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-49/2004
Sitzungsteil
Ratsbüro
Öffentlich
Az.: 10 33 35
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
09.11.2004
Betreff:
Bestellung von Vertreter/innen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Jugendmusikschule Bergheim
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen, in die Verbandsversammlung der
Jugendmusikschule Bergheim folgende Vertreter/innen und Stellvertreter/innen zu
entsenden:
Vertreter/in
1.
Stellvertreter/in
Bürgermeister Koerdt
Fachbereichsleiter Hermann Josef Kramer
(gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW)
(gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW)
2.
3.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Stadt Bedburg ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Jugendmusikschule
Bergheim“.
Gem. § 5 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes entsendet jedes Verbandsmitglied je
angefangene 10.000 Einwohner einen Vertreter in die Verbandsversammlung, mindestens
aber drei Vertreter.
Es gilt jeweils die Bevölkerungszahl nach der letzten Fortschreibung des Landesamtes für
Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) vor der jeweils letzten Kommunalwahl. Nach
der letzten Fortschreibung der Einwohnerzahlen vom 30.06.2004 hat die Stadt Bedburg
24.829 Einwohner. Der Stadt Bedburg stehen somit drei Vertreter in der
Verbandsversammlung zu.
Auf den Zweckverband sind die Vorschriften des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GkG) anzuwenden. Nach § 15 Absatz 2 GkG werden die Vertreter
durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den
Dienstkräften des Verbandsmitgliedes gewählt; sind mehrere Vertreter zu wählen, so
gelten dafür die Grundsätze der Verhältniswahl.
Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist gemäß § 15 Abs. 3 GkG ein Stellvertreter
für den Fall der Verhinderung zu bestellen.
Verfahren bezüglich der Entsendung von Vertreter/innen nach § 113 Gemeindeordnung
NRW
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in
Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen
die Gemeinde beteiligt ist.
Soweit weitere Vertreter zu benennen sind, muß der Bürgermeister oder ein von ihm
vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen. Als
Stellvertreter für Herrn Bürgermeister Koerdt wird Herr Fachbereichsleiter II Kramer
benannt.
Haben die Ratsmitglieder zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113
GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, ist nach § 50 Abs. 4 GO NRW der Absatz 3
desselben Paragraphen entsprechend anzuwenden. Hierbei hat der Bürgermeister kein
Stimmrecht.
§ 50 Absatz 3 GO NRW lautet wie folgt:
„Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen
Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluß der Ratsmitglieder über die Annahme
dieses Wahlvorschlages ausreichend.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die
Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der
Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden
Stimmenzahlen durch 1, 2, 4 usw. ergeben. Über die Zuteilung der letzten Wahlstelle
entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Bürgermeister zu ziehende Los.“
In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende Vertreter bzw. Stellvertreter in die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Jugendmusikschule Bergheim“ entsandt:
stellv. Mitglieder*
Mitglieder
gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW:
1. Fachbereichsleiter Herbert Baum
Fachbereichsleiter Hermann Josef Kramer
gemäß Vorschlag der CDU:
2. Vogelsang, Martin
Erkelenzer Str. 156 b, Bedburg
Korsa-Weber, Bürgit
Lipper Berg 22 a, Bedburg
gemäß Vorschlag der SPD:
Coumanns, Bernd
Weiler Hohenholz 4, Bedburg
3. Bieletzki, Heinz
Talstraße 69, Bedburg
* persönliche/r Stellvertreter/in des jeweils nebenstehenden Mitgliedes
50181 Bedburg, den 29.10.2004
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Brabender-Lipej
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister