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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg -Gebiet beidseits der St.-Florian-Straße zwischen Bahnstraße und Erft- Empfehlung für die Aufhebung des Satzungsbeschlusses Empfehlung für die erneute Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches Empfehlung für den Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg
-Gebiet beidseits der St.-Florian-Straße zwischen Bahnstraße und Erft-
Empfehlung für die Aufhebung des Satzungsbeschlusses
Empfehlung für die erneute Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
Empfehlung für den Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg
-Gebiet beidseits der St.-Florian-Straße zwischen Bahnstraße und Erft-
Empfehlung für die Aufhebung des Satzungsbeschlusses
Empfehlung für die erneute Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
Empfehlung für den Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-468/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 06.12.2005 Rat der Stadt Bedburg 13.12.2005 Bemerkungen: Betreff: Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg -Gebiet beidseits der St.-Florian-Straße zwischen Bahnstraße und Erfta) Empfehlung für die Aufhebung des Satzungsbeschlusses b) Empfehlung für die erneute Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches c) Empfehlung für den Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg vom 25.09.2001 aufzuheben. Zu b) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches erneut unter Hinzuziehung der Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln zum Verfahren durchzuführen. Zu c) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I. 2141, ber. 1998 I S. 127/BGBL. III 213-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.1997 (BGBL. I. 2502/2503), für den Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. b) nebst Begründung und textlicher Festsetzungen hierzu zu fassen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat den Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg in seiner Sitzung am 25.09.2001 als Satzung beschlossen. Die Erschließung des Plangebietes ist erfolgt und Teilflächen des Bebauungsplangebietes sind bereits einer Bebauung (u.a. Feuerwehrgerätehaus Bedburg) zugeführt. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Verfahrens hat sich gezeigt, dass eine Stellungnahme im Rahmen der Offenlage (Staatliches Umweltamt Köln) einer Abwägung nicht unterzogen wurde und diese entsprechend im Zuge der weiteren Bearbeitung des Planes auch keine Berücksichtigung gefunden hat. Die vorgetragenen Anregungen sind jedoch für das Verfahren von nicht unerheblicher Bedeutung im Sinne des Immissionsschutzes. Im Rahmen einer Bauvoranfrage, die zwischenzeitlich zurückgezogen wurde, ist die Problematik offensichtlich geworden. Die Abwägung aus der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg bedarf daher der Ergänzung. Die inhaltlich vorabgestimmte Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln ist in der Anlage nebst Abwägungsvorschlag beigefügt. Zur rechtssicheren Abwicklung werden daher die Schritte gem. Beschlussvorschlag (Aufhebung des Satzungsbeschlusses/Erneute bzw. ergänzende Abwägung sowie die Neufassung des Satzungsbeschlusses) erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, den Rat der Stadt Bedburg zum empfehlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Anlagen: • Bebauungsplan • Begründung • Textliche Festsetzungen • Abwägungsvorschlag zu b) des Beschlussvorschlages Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 24.11.2005 ----------------------------------(Schmitz) Bearbeiter ----------------------------------(Klütsch) Stellv. Fachbereichsleiter ----------------------------------(Ackermann) Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand