Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-468/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
06.12.2005
Rat der Stadt Bedburg
13.12.2005
Bemerkungen:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg
-Gebiet beidseits der St.-Florian-Straße zwischen Bahnstraße und Erfta) Empfehlung für die Aufhebung des Satzungsbeschlusses
b) Empfehlung für die erneute Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches
c) Empfehlung für den Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den
Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg vom 25.09.2001 aufzuheben.
Zu b) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die
Abwägung aus der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches erneut unter Hinzuziehung
der Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln zum Verfahren durchzuführen.
Zu c) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt
Bedburg, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I. 2141, ber. 1998 I S. 127/BGBL. III 213-1), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 15.12.1997 (BGBL. I. 2502/2503), für den Bebauungsplan Nr.
38b/Bedburg unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. b) nebst
Begründung und textlicher Festsetzungen hierzu zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat den Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg in seiner Sitzung am
25.09.2001 als Satzung beschlossen. Die Erschließung des Plangebietes ist erfolgt und
Teilflächen des Bebauungsplangebietes sind bereits einer Bebauung (u.a. Feuerwehrgerätehaus
Bedburg) zugeführt.
Im Rahmen der weiteren Bearbeitung des Verfahrens hat sich gezeigt, dass eine Stellungnahme
im Rahmen der Offenlage (Staatliches Umweltamt Köln) einer Abwägung nicht unterzogen wurde
und diese entsprechend im Zuge der weiteren Bearbeitung des Planes auch keine
Berücksichtigung gefunden hat. Die vorgetragenen Anregungen sind jedoch für das Verfahren von
nicht unerheblicher Bedeutung im Sinne des Immissionsschutzes. Im Rahmen einer
Bauvoranfrage, die zwischenzeitlich zurückgezogen wurde, ist die Problematik offensichtlich
geworden. Die Abwägung aus der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg bedarf daher der
Ergänzung.
Die inhaltlich vorabgestimmte Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Köln ist in der Anlage
nebst Abwägungsvorschlag beigefügt.
Zur rechtssicheren Abwicklung werden daher die Schritte gem. Beschlussvorschlag (Aufhebung
des Satzungsbeschlusses/Erneute bzw. ergänzende Abwägung sowie die Neufassung des
Satzungsbeschlusses) erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor, den Rat der Stadt Bedburg zum empfehlen, wie im
Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Anlagen:
• Bebauungsplan
• Begründung
• Textliche Festsetzungen
• Abwägungsvorschlag zu b) des Beschlussvorschlages
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 24.11.2005
----------------------------------(Schmitz)
Bearbeiter
----------------------------------(Klütsch)
Stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------(Ackermann)
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand