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Beschlussvorlage (Abwägungsvorschlag)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

WP7-468/2005 Lfd. Stellungnahme von, Nr. 1 Abwägungsvorschlag Anregungen Abwägung vom Deutsche Telekom 09.07.2001 Gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwände. Wir weisen jedoch auf folgendes hin: In den Randzonen des Planbereiches befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom AG, die aus dem beigefügten Bestandsplan ersichtlich sind. Vor Tiefbauarbeiten über oder in unmittelbarer Nähe unserer Anlagen ist es erforderlich, dass sich die Bauausführenden vorher vom Bezirksbüro Netze Düren, Walzmühle 3, 52349 Düren, in die genaue Lage dieser Anlagen einweisen lassen. In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung der Telekommunikationsanlagen vorzusehen. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und en Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich der Deutschen Telekom AG, Niederlassung Düren, Ressort Bezirksbüro Netze Düren, Walzmühle Beschlußentwurf: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ..... Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen, um den Belangen der Deutschen Telekom AG Rechnung zu tragen. ... der Mitteilung durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in den Bebauungsplan zu entsprechen. WP7-468/2005 Abwägungsvorschlag 3, 52349 Düren, so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Wir behalten uns vor, die für unser Unternehmen kostengünstigste Bauweise zu realisieren. 2 Erftkreis, Der Landrat, 03.07.2001 Für evtl. erforderliche Rücksprachen stehen Ihnen gerne unser zuständiges Ressort: BBN 21, Herr Seipel, Walzmühle 3, 52349 Düren T: 02421-23-7522 Fax: 02421-23-7529 zur Verfügung. Hinsichtlich der verkehrlichen Gemäß der Verwaltungsvereinbarung ist ... die Mitteilung Erschließung verweise ich auf meine der Anschluss des Plangebietes an die K Kenntnis zu nehmen. Stellungnahme vom 14.08.2000. 37 durch den Erftkreis ausgebaut. Im südlichen Teil des Plangebietes befinden sich eine ökologisch ausgesprochen wertvolle alte Obstwiese, ein in Bedburg außerordentlich gefährdeter Biotoptyp, der selten gewordene Arten, z.B. unter den Vögeln und Insekten Lebensraum, Nist-, Brutstätten und Nahrung bietet. Die Obstwiese erstreckt sich von der Bahnstraße bis fast zur Erft und zum Landschaftsschutzgebiet „Erftaue“. Sie stellt nicht nur einen innerörtlichen Grünzug sondern auch eine äußerst wichtige Vernetzungsstruktur von den Hausgärten an der Bahnstraße und dem Bahndamm zur Erftaue dar. Auch ergänzt sie den hohen Habitatwert der zur WP7-468/2005 Abwägungsvorschlag Obstwiese nördlich der Lärmschutzwand der ehemaligen Zuckerfabrik. Beide stellen Trittsteinbiotope zwischen bewohnten Bereich und Aue dar und sind daher unbedingt zu erhalten. Im landschaftspflegerischen Fachbeitrag werden die alten Bäume (neben den Obstbäumen auch 13 Birken) der Argumentation meiner Unteren Landschaftsbehörde entsprechend, als „nicht ausgleichbar“ bewertet. Auch wenn die Summe der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen rein rechnerisch eine Kompensation der übrigen Eingriffe ergibt, bleibt der Verlust der alten Obstwiese und der anderen alten Bäume als „im Plangebiet nicht ersetzbar“ erhalten. Ich rege daher an, die Anlage einer (Wild-) Obstwiese ähnlicher Ausdehnung, Größe und Artenzusammensetzung im Gebiet östlich der Erft im Bereich der dort vorhandenen wertvollen Gehölze einzuplanen, die Fläche hierfür bereits jetzt als außerhalb liegender Teil des Bebauungsplanes festzusetzen und im Herbst zu bepflanzen. Sollt die zukünftige Pflege der Obstbäume (Erziehungsschnitt) für die Stadt zu aufwendig sein, können auch Wildobst-Hochstämme (Wildkirsche, Eberesche, Mehlbeere, Speierling, Mispel, Holzapfel) gepflanzt werden. Eine entsprechende Fläche wird zeitgleich ... der Anregung mit Ausbau des Plangebietes des entsprechen. Bebauungsplanes Nr. 38b/Bedburg angelegt. zu WP7-468/2005 3. 4. Abwägungsvorschlag o.g. Bauleitplanung Straßen NRW Gegen die seitens der Landesbetrieb Straßenbau, bestehen Straßenbauverwaltung keine Euskirchen grundsätzlichen Bedenken. 25.06.2001 Das Bebauungsplangebiet muss rückwärtig erschlossen werden. Evtl. erforderliche Zufahrten für Notfälle (Feuerwehrzufahrten, etc.) zur L 213 stellen eine Sondernutzung dar und bedürfen meiner straßenrechtlichen Zustimmung. Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der L 213 erforderlich sind. Evtl. notwenige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Erftverband Gegen das v.g. Vorhaben bestehen 07.06.2001 seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn folgende, aus wasserwirtschaftlicher Sicht notwendigen Hinweise und Anregungen bei der weiteren Planung berücksichtigt werden. Die im Vergleich zum vorhergegangenen Bplan-Verfahren um rund ein Drittel ihrer eigentlichen Größe reduzierte Grünfläche parallel zur Erft ist in der jetzt dargestellten Ausdehnung zu erhalten und von jeglicher Bebauung freizuhalten. Um die Höhe und Häufigkeit der Stoßbelastung der Erft durch die Aufnahme vom unbelastetem ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Der Anregung wurde bei der Aufstellung ... die Mitteilung des Bebauungsplanes entsprochen, da Kenntnis zu nehmen. Zufahrten von der Bahnstraße ausgeschlossen wurden. zur ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Durch die Ausweisung im Bebauungsplan ... die Mitteilung als Grünfläche wird jegliche Bebauung auf Kenntnis zu nehmen. diesem Streifen ausgeschlossen. zur Entfällt. Zwischenzeitlich liegt eine wasserrechtliche ... die Mitteilung zur Genehmigung bezüglich der Einleitung der Kenntnis zu nehmen und nicht belasteten Oberflächenwasser in die zu beachten. Erft vor. WP7-468/2005 5 Abwägungsvorschlag Oberflächenwasser zu minimieren, sollten im Plangebiet versicherungsfördernde Maßnahmen zugelassen werden. Es bieten sich hierzu eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten, wie z.B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen an. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wegeflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope, haben nicht nur einen ökologischen Nutzen, wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grünanlagen zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung zur Nutzung, wie zur Freianlagenbewässerung, Beregnungs-, Löschund Waschzwecke, Fuhrparkreinigung, bestimmte Produktionsvorgänge usw. eine ökologisch sinnvolle und machbare Beseitigung des Regenwassers und sollte einer Direkteinleitung in die Erft den Vorrang gegeben werden. Staatliches Umweltamt Zur Anpassung des Bebauungsplanes Köln, Schreiben vom übermittle ich im Nachgang zur 09.11.2005 Besprechung nachfolgende Anregungen: 1. Ich schlage vor, das Gewerbegebiet auf Basis des Abstandserlasses in seiner Nutzung wie folgt abzustufen: „im Gewerbegebiet sind alle Dennoch wird ein Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, der auf die Möglichkeit der Anlegung von Versickerungsflächen , Teichen und Mulden eingeht. Eine Abstufung entsprechend der ...der Anregung Anregung des Stattlichen Umweltamtes entsprechen. erfolgt. zu WP7-468/2005 Abwägungsvorschlag Betriebsarten der Abstandsklassen I – VII der Abstandsliste des Abstandserlasses gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft nicht zulässig. Ausnahmsweise zulässig sind die Betriebe der Abstandsklasse VII, die nicht ausschließlich aufgrund ihrer Lärmemissionen in diese Klasse eingestuft wurden, wenn sie die festgesetzten, flächenbezogenen Schallleistungspegel gutachterlich nachgewiesen einhalten. 2. Entlang des Feuerwehrgerätehauses an der St.Florian-Straße wird im Mischgebiet ein 20-m Streifen festgesetzt , der von jeglichem Wohnen freizuhalten ist. Auch Betriebsinhaberwohnhäuser sollten nicht zulässig sein, da sie keinen anderen Schutzanspruch haben, als andere Wohnungen. 3. Bei der Festsetzung der flächenbezogenen Schallleistungspegel für die Teilgebiete schlage ich vor, die Festsetzung für das Mischgebiet ersatzlos zu streichen, da sie eine Überregulierung darstellen würde. 4. Hinsichtlich der Festsetzung zu Punkt 5.4 Ver- und Entsorgung bleibt anzumerken, dass das Niederschlagswasser aus Gewerbegebieten generell einer Die Festsetzung des 20-m Streifens im ... der Anregung Plan erfolgt. entsprechen. zu Für das Mischgebiet wird die Festsetzung ... der Anregung des flächenbezogenen entsprechen. Schallleistungspegel entnommen. zu Eine Konkretisierung der Festsetzung zur ... der Anregung Ver- und Entsorgung wird vorgenommen. entsprechen. zu WP7-468/2005 Abwägungsvorschlag Regenklärung zu unterziehen ist. Ausgenommen hiervon ist nur das unbelastete Dachflächenwasser. 5. Ich bitte , mir eine Ausfertigung des Das Lärmgutachten wurde übersandt. Lärmgutachtens, auf dem die Festsetzung der flächenbezogenen Schallleistungspegel beruht, zu übersenden. ..... festzustellen, dass das Gutachten bereits übersandt wurde.