Daten
Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-468/2005
Lfd. Stellungnahme von,
Nr.
1
Abwägungsvorschlag
Anregungen
Abwägung
vom
Deutsche Telekom
09.07.2001
Gegen die o.a. Planung haben wir
keine Einwände.
Wir weisen jedoch auf folgendes hin:
In den Randzonen des Planbereiches
befinden
sich
Telekommunikationsanlagen
der
Deutschen Telekom AG, die aus dem
beigefügten Bestandsplan ersichtlich
sind.
Vor Tiefbauarbeiten über oder in
unmittelbarer Nähe unserer Anlagen
ist es erforderlich, dass sich die
Bauausführenden
vorher
vom
Bezirksbüro Netze Düren, Walzmühle
3, 52349 Düren, in die genaue Lage
dieser Anlagen einweisen lassen. In
allen Straßen bzw. Gehwegen sind
geeignete und ausreichende Trassen
für
die
Unterbringung
der
Telekommunikationsanlagen
vorzusehen. Für den rechtzeitigen
Ausbau
des
Telekommunikationsnetzes sowie die
Koordinierung mit dem Straßenbau
und en Baumaßnahmen der anderen
Leitungsträger ist es notwendig, dass
Beginn
und
Ablauf
der
Erschließungsmaßnahmen
im
Planbereich der Deutschen Telekom
AG, Niederlassung Düren, Ressort
Bezirksbüro Netze Düren, Walzmühle
Beschlußentwurf:
Der Ausschuss für Struktur
und
Stadtentwicklung
empfiehlt dem Rat der Stadt
Bedburg .....
Entfällt.
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Ein entsprechender Hinweis wird in den
Bebauungsplan aufgenommen, um den
Belangen der Deutschen Telekom AG
Rechnung zu tragen.
... der Mitteilung durch
Aufnahme
eines
entsprechenden Hinweises
in den Bebauungsplan zu
entsprechen.
WP7-468/2005
Abwägungsvorschlag
3, 52349 Düren, so früh wie möglich,
mindestens 6 Monate vor Baubeginn,
schriftlich angezeigt werden.
Wir behalten uns vor, die für unser
Unternehmen
kostengünstigste
Bauweise zu realisieren.
2
Erftkreis, Der Landrat,
03.07.2001
Für evtl. erforderliche Rücksprachen
stehen Ihnen gerne unser zuständiges
Ressort:
BBN 21, Herr Seipel, Walzmühle 3,
52349 Düren
T: 02421-23-7522
Fax: 02421-23-7529
zur Verfügung.
Hinsichtlich
der
verkehrlichen Gemäß der Verwaltungsvereinbarung ist ... die Mitteilung
Erschließung verweise ich auf meine der Anschluss des Plangebietes an die K Kenntnis zu nehmen.
Stellungnahme vom 14.08.2000.
37 durch den Erftkreis ausgebaut.
Im südlichen Teil des Plangebietes
befinden
sich
eine
ökologisch
ausgesprochen
wertvolle
alte
Obstwiese,
ein
in
Bedburg
außerordentlich gefährdeter Biotoptyp,
der selten gewordene Arten, z.B. unter
den Vögeln und Insekten Lebensraum,
Nist-, Brutstätten und Nahrung bietet.
Die Obstwiese erstreckt sich von der
Bahnstraße bis fast zur Erft und zum
Landschaftsschutzgebiet „Erftaue“. Sie
stellt nicht nur einen innerörtlichen
Grünzug sondern auch eine äußerst
wichtige Vernetzungsstruktur von den
Hausgärten an der Bahnstraße und
dem Bahndamm zur Erftaue dar. Auch
ergänzt sie den hohen Habitatwert der
zur
WP7-468/2005
Abwägungsvorschlag
Obstwiese
nördlich
der
Lärmschutzwand
der
ehemaligen
Zuckerfabrik.
Beide
stellen
Trittsteinbiotope zwischen bewohnten
Bereich und Aue dar und sind daher
unbedingt zu erhalten.
Im
landschaftspflegerischen
Fachbeitrag werden die alten Bäume
(neben den Obstbäumen auch 13
Birken) der Argumentation meiner
Unteren
Landschaftsbehörde
entsprechend, als „nicht ausgleichbar“
bewertet. Auch wenn die Summe der
vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen
rein rechnerisch eine Kompensation
der übrigen Eingriffe ergibt, bleibt der
Verlust der alten Obstwiese und der
anderen alten Bäume als „im
Plangebiet nicht ersetzbar“ erhalten.
Ich rege daher an, die Anlage einer
(Wild-)
Obstwiese
ähnlicher
Ausdehnung,
Größe
und
Artenzusammensetzung im Gebiet
östlich der Erft im Bereich der dort
vorhandenen
wertvollen
Gehölze
einzuplanen, die Fläche hierfür bereits
jetzt als außerhalb liegender Teil des
Bebauungsplanes festzusetzen und im
Herbst zu bepflanzen. Sollt die
zukünftige Pflege der Obstbäume
(Erziehungsschnitt) für die Stadt zu
aufwendig
sein,
können
auch
Wildobst-Hochstämme
(Wildkirsche,
Eberesche, Mehlbeere, Speierling,
Mispel, Holzapfel) gepflanzt werden.
Eine entsprechende Fläche wird zeitgleich ...
der
Anregung
mit Ausbau des Plangebietes des entsprechen.
Bebauungsplanes
Nr.
38b/Bedburg
angelegt.
zu
WP7-468/2005
3.
4.
Abwägungsvorschlag
o.g. Bauleitplanung
Straßen
NRW Gegen die
seitens
der
Landesbetrieb Straßenbau, bestehen
Straßenbauverwaltung
keine
Euskirchen
grundsätzlichen Bedenken.
25.06.2001
Das
Bebauungsplangebiet
muss
rückwärtig erschlossen werden. Evtl.
erforderliche Zufahrten für Notfälle
(Feuerwehrzufahrten, etc.) zur L 213
stellen eine Sondernutzung dar und
bedürfen meiner straßenrechtlichen
Zustimmung.
Ich weise darauf hin, dass die
Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob
Schutzmaßnahmen gegen den Lärm
durch Verkehr auf der L 213
erforderlich sind. Evtl. notwenige
Maßnahmen gehen zu Lasten der
Stadt Bedburg.
Erftverband
Gegen das v.g. Vorhaben bestehen
07.06.2001
seitens des Erftverbandes keine
Bedenken, wenn folgende, aus
wasserwirtschaftlicher
Sicht
notwendigen
Hinweise
und
Anregungen bei der weiteren Planung
berücksichtigt werden.
Die
im
Vergleich
zum
vorhergegangenen
Bplan-Verfahren
um rund ein Drittel ihrer eigentlichen
Größe reduzierte Grünfläche parallel
zur Erft ist in der jetzt dargestellten
Ausdehnung zu erhalten und von
jeglicher Bebauung freizuhalten.
Um die Höhe und Häufigkeit der
Stoßbelastung der Erft durch die
Aufnahme
vom
unbelastetem
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Der Anregung wurde bei der Aufstellung ... die Mitteilung
des Bebauungsplanes entsprochen, da Kenntnis zu nehmen.
Zufahrten
von
der
Bahnstraße
ausgeschlossen wurden.
zur
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Durch die Ausweisung im Bebauungsplan ... die Mitteilung
als Grünfläche wird jegliche Bebauung auf Kenntnis zu nehmen.
diesem Streifen ausgeschlossen.
zur
Entfällt.
Zwischenzeitlich liegt eine wasserrechtliche ... die Mitteilung zur
Genehmigung bezüglich der Einleitung der Kenntnis zu nehmen und
nicht belasteten Oberflächenwasser in die zu beachten.
Erft vor.
WP7-468/2005
5
Abwägungsvorschlag
Oberflächenwasser zu minimieren,
sollten
im
Plangebiet
versicherungsfördernde Maßnahmen
zugelassen werden. Es bieten sich
hierzu
eine
Vielzahl
von
Einzelmöglichkeiten, wie z.B. die
Versickerung vor Ort und die
Reduzierung von versiegelten Flächen
an. Aber auch die offenfugige
Pflasterung der Wegeflächen, die
Anlage
von
Einstaudächern,
Gründächern, Teichen, Mulden oder
Biotope, haben nicht nur einen
ökologischen Nutzen, wenn sie
attraktiv gestaltet sind, werten sie die
Gebäude und Grünanlagen zusätzlich
ästhetisch auf. Ebenso ist die
Sammlung zur Nutzung, wie zur
Freianlagenbewässerung,
Beregnungs-,
Löschund
Waschzwecke,
Fuhrparkreinigung,
bestimmte Produktionsvorgänge usw.
eine
ökologisch
sinnvolle
und
machbare
Beseitigung
des
Regenwassers und sollte einer
Direkteinleitung in die Erft den Vorrang
gegeben werden.
Staatliches
Umweltamt Zur Anpassung des Bebauungsplanes
Köln,
Schreiben
vom übermittle ich im Nachgang zur
09.11.2005
Besprechung
nachfolgende
Anregungen:
1. Ich schlage vor, das Gewerbegebiet
auf Basis des Abstandserlasses in
seiner Nutzung wie folgt abzustufen:
„im
Gewerbegebiet
sind
alle
Dennoch wird ein Hinweis in den
Bebauungsplan aufgenommen, der auf die
Möglichkeit
der
Anlegung
von
Versickerungsflächen , Teichen und
Mulden eingeht.
Eine
Abstufung
entsprechend
der ...der
Anregung
Anregung des Stattlichen Umweltamtes entsprechen.
erfolgt.
zu
WP7-468/2005
Abwägungsvorschlag
Betriebsarten der Abstandsklassen I –
VII
der
Abstandsliste
des
Abstandserlasses gem. RdErl.
d.
Ministeriums
für
Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft
nicht
zulässig.
Ausnahmsweise
zulässig sind die Betriebe der
Abstandsklasse
VII,
die
nicht
ausschließlich
aufgrund
ihrer
Lärmemissionen in diese Klasse
eingestuft wurden, wenn sie die
festgesetzten,
flächenbezogenen
Schallleistungspegel
gutachterlich
nachgewiesen einhalten.
2.
Entlang
des
Feuerwehrgerätehauses an der St.Florian-Straße wird im Mischgebiet ein
20-m Streifen festgesetzt , der von
jeglichem Wohnen freizuhalten ist.
Auch
Betriebsinhaberwohnhäuser
sollten nicht zulässig sein, da sie
keinen
anderen
Schutzanspruch
haben, als andere Wohnungen.
3.
Bei
der
Festsetzung
der
flächenbezogenen
Schallleistungspegel
für
die
Teilgebiete schlage ich vor, die
Festsetzung für das Mischgebiet
ersatzlos zu streichen, da sie eine
Überregulierung darstellen würde.
4. Hinsichtlich der Festsetzung zu
Punkt 5.4 Ver- und Entsorgung bleibt
anzumerken,
dass
das
Niederschlagswasser
aus
Gewerbegebieten
generell
einer
Die Festsetzung des 20-m Streifens im ...
der
Anregung
Plan erfolgt.
entsprechen.
zu
Für das Mischgebiet wird die Festsetzung ...
der
Anregung
des
flächenbezogenen entsprechen.
Schallleistungspegel entnommen.
zu
Eine Konkretisierung der Festsetzung zur ...
der
Anregung
Ver- und Entsorgung wird vorgenommen.
entsprechen.
zu
WP7-468/2005
Abwägungsvorschlag
Regenklärung zu unterziehen ist.
Ausgenommen hiervon ist nur das
unbelastete Dachflächenwasser.
5. Ich bitte , mir eine Ausfertigung des Das Lärmgutachten wurde übersandt.
Lärmgutachtens,
auf
dem
die
Festsetzung der flächenbezogenen
Schallleistungspegel
beruht,
zu
übersenden.
..... festzustellen, dass das
Gutachten
bereits
übersandt wurde.