Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Datum
06.03.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 99/2007
13.02.2007
Az.: 40/223 00/6
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
06.03.2007
Errichtung einer Nebenstelle der Hans-Verbeek-Schule im heilpädagogischen Eingliederungszentrum in Zülpich-Bürvenich
Mit Schreiben vom 15.11.2006 beantragt die Lebenshilfe HPZ, Bürvenich, die Möglichkeit einer Inhouse-Beschulung in den Räumlichkeiten des ehemaligen Reha-Zentrums der Lebenshilfe am
Standort Zülpich-Bürvenich zu überprüfen und entsprechende Schritte zur Umsetzung einzuleiten.
Hintergrund dieses Antrags ist die Absicht des HPZ, in Zülpich-Bürvenich 24 Dauerwohnheimplätze
für geistigbehinderte Kinder und Jugendliche einzurichten. Diese Kinder sind darüber hinaus massiv
verhaltensgestört.
Das Landesjugendamt erteilt die erforderliche Betriebserlaubnis jedoch nur dann, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Voraussetzung ist der Nachweis, dass die Beschulung
der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen gesichert ist. Die Beschulung der Kinder mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erfolgt im Kreis Euskirchen an der Hans-Verbeek-Schule in
Euskirchen und an der St.-Nikolaus-Schule in Kall. Zuständige Schule für die Kinder aus ZülpichBürvenich ist die Hans-Verbeek-Schule.
Zurzeit besuchen fünf Kinder aus dem HPZ bereits die Hans-Verbeek-Schule in Euskirchen. An der
Hans-Verbeek-Schule werden 135 Schüler/innen in 12 Klassen unterrichtet, davon ist bereits eine
Klasse in den Keller ausgelagert. Die Errichtung einer weiteren Klasse ist räumlich nicht möglich. Bei
gleichbleibenden sonstigen Voraussetzungen ist die Schule aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre
deshalb lediglich in der Lage, maximal 12 Kinder aus dem HPZ (einschließlich der bereits vorhandenen Schüler) aufzunehmen. Die Aufnahme weiterer Schüler ist wegen fehlender Raumkapazität nicht
möglich.
An der St.-Nikolaus-Schule in Kall werden zurzeit 82 Schüler in sieben Klassen unterrichtet. Es gib
sechs „offizielle“ Klassenräume und einen umgebauten Klassenraum, der wegen der erhöhten Schülerzahl auf Kosten von zwei Fachräumen (Ton- und Textilraum) eingerichtet wurde. Es war vorgesehen, die ursprünglichen Fachräume bei rückläufiger Schülerzahl wieder einzurichten. Diese Möglichkeit wird künftig durch die erhöhte Schülerzahl nicht gegeben sein. Unter den 82 Schülern sind auch
drei Heimbewohner aus dem HPZ Bürvenich (bei einem vierten Schüler musste die Beschulung aufgrund der Schwere der Verhaltensauffälligkeit abgebrochen werden).
Rechtlich bedeutet die Inhouse-Beschulung die Bildung eines Teilstandortes (Dependance) der HansVerbeek-Schule im Sinne von § 81 Schulgesetz (SchulG). Nach § 81 SchulG bedarf die Änderung
einer Schule - hierunter fällt auch die Bildung eines Teilstandortes – eines Beschlusses des Schulträgers. Der Beschluss des Schulträgers, der auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu begründen ist, bedarf der Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Köln).
Nur bei entsprechendem Nachweis – dazu gehört auch ein schlüssiges pädagogisches Konzept –
wird die obere Schulaufsichtsbehörde die Bildung eines Teilstandortes genehmigen und die erforderlichen zusätzlichen Lehrerstellen bewilligen. Die Schulaufsicht im Hause steht einer „InhouseBeschulung“ grundsätzlich positiv gegenüber.
Mit dem des HPZ Bürvenich ist ein entsprechender Vertrag über die Ausgestaltung der InhouseBeschulung zu schließen. Das HPZ Bürvenich hat in den bisher geführten Gesprächen zu erkennen
gegeben, dass es an einer Inhouse-Beschulung sehr stark interessiert ist und deshalb zu größtmöglicher Kooperation bereit ist. Sobald die erforderlichen Verhandlungen abgeschlossen sind, wird den
politischen Gremien eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung über einen Teilstandort der
Hans-Verbeek-Schule vorgelegt.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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