Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Schulweg St.-Ursula-Weg/Erklelenzer Straße/Schulpfad)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Schulweg St.-Ursula-Weg/Erklelenzer Straße/Schulpfad) Beschlussvorlage (Schulweg St.-Ursula-Weg/Erklelenzer Straße/Schulpfad)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-464/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 36 12 (1457) Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 06.12.2005 Betreff: Schulweg St.-Ursula-Weg/Erklelenzer Straße/Schulpfad Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Schulweg im Bereich der Erkelenzer Straße / Schulpfad / St.-Ursula-Weg ist in der Vergangenheit immer wieder Thema der Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Verkehr, jetzt Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung gewesen. Auf Grund der örtlichen Verhältnisse ist seinerzeit festgestellt worden, dass bauliche Maßnahmen nur schwer durchzuführen sind, weil z.B. für den Bau eines Kreisel z.Zt. private Flächen mit in Anspruch genommen werden müssen. Dennoch wurde mit der Verkehrsingenieurin des Rhein-Erft-Kreises ein Ortstermin vereinbart um zu prüfen, ob und wenn ja, welche Maßnahmen in diesem Bereich, die zu einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse führen könnten, möglich sind. Einzelheiten können der beigefügten Stellungnahme (Anlage 1) vom 03.11.2005 entnommen werden. Abschließend wird festgestellt, dass keine generelle Notwendigkeit für weitere Maßnahmen besteht. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 14.11.2005 ----------------------------------Naujock Leiter der Bauverwaltung ----------------------------------- ----------------------------------Ackermann Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand