Daten
Kommune
Bedburg
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13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-459/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 36 17 35
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
06.12.2005
Betreff:
Verkehrssituation K 37 / Einmündung Oppendorf
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 31.08.2005 (Anlage 1) beantragt der Ortsvorsteher Martin Vogelsang die
Verkehrssituation an der K 37 / Einmündung Oppendorf als Tagesordnungspunkt aufzunehmen.
Nachdem sich mehrere Unfälle innerhalb des letzten Jahres auf der K 37 an der Einmündung
Oppendorf ereignet haben, hat sich die Unfallkommission des Rhein – Erft- Kreises in seiner
Sitzung am 25.08.2005 mit der Verkehrsproblematik befasst. Hierbei wurde festgelegt, dass
eventuelle Verbesserungsmaßnahmen in einem Ortstermin beraten werden sollen.
Am 28. August 2005 ereignete sich ein erneuter, tragischer Unfall. Der Ortstermin fand am 01.
September 2005 statt. Bei diesem Termin wurde ein von der Stadt Bedburg entwickelter Vorschlag
zur Einrichtung einer sogenannte unechten Einbahnstraße (siehe Skizze) diskutiert. Dieser
Vorschlag fand die Zustimmung aller Beteiligten. Nachdem Gespräche mit verschiedenen
Anwohnern geführt worden sind, hat das Straßenverkehrsamt die hierzu erforderliche verkehrliche
Anordnung am 15. September 2005 erteilt. Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgte Mitte
November. Mit einer Pressemitteilung wurde auf die geänderte Verkehrsführung hingewiesen.
Neben dem erhofften Ziel der Vermeidung von Verkehrsunfällen wird die Maßnahme sicherlich
dazu beitragen, dass die vielfach beklagten und unerlaubten Schleichverkehre von und zur A 61
durch Oppendorf zumindest in einer Richtung unterbunden werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Die Kosten für die Verkehrszeichen werden aus vorhandenen Mitteln beim Produkt 540
110 130 bezahlt.
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 14. November 2005
----------------------------------Naujock
Leiter der Bauverwaltung
-----------------------------------
----------------------------------Ackermann
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand