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Beschlussvorlage (Verkehrssituation K 37 / Einmündung Oppendorf)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-459/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 36 17 35 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 06.12.2005 Betreff: Verkehrssituation K 37 / Einmündung Oppendorf Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 31.08.2005 (Anlage 1) beantragt der Ortsvorsteher Martin Vogelsang die Verkehrssituation an der K 37 / Einmündung Oppendorf als Tagesordnungspunkt aufzunehmen. Nachdem sich mehrere Unfälle innerhalb des letzten Jahres auf der K 37 an der Einmündung Oppendorf ereignet haben, hat sich die Unfallkommission des Rhein – Erft- Kreises in seiner Sitzung am 25.08.2005 mit der Verkehrsproblematik befasst. Hierbei wurde festgelegt, dass eventuelle Verbesserungsmaßnahmen in einem Ortstermin beraten werden sollen. Am 28. August 2005 ereignete sich ein erneuter, tragischer Unfall. Der Ortstermin fand am 01. September 2005 statt. Bei diesem Termin wurde ein von der Stadt Bedburg entwickelter Vorschlag zur Einrichtung einer sogenannte unechten Einbahnstraße (siehe Skizze) diskutiert. Dieser Vorschlag fand die Zustimmung aller Beteiligten. Nachdem Gespräche mit verschiedenen Anwohnern geführt worden sind, hat das Straßenverkehrsamt die hierzu erforderliche verkehrliche Anordnung am 15. September 2005 erteilt. Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgte Mitte November. Mit einer Pressemitteilung wurde auf die geänderte Verkehrsführung hingewiesen. Neben dem erhofften Ziel der Vermeidung von Verkehrsunfällen wird die Maßnahme sicherlich dazu beitragen, dass die vielfach beklagten und unerlaubten Schleichverkehre von und zur A 61 durch Oppendorf zumindest in einer Richtung unterbunden werden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Die Kosten für die Verkehrszeichen werden aus vorhandenen Mitteln beim Produkt 540 110 130 bezahlt. * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 14. November 2005 ----------------------------------Naujock Leiter der Bauverwaltung ----------------------------------- ----------------------------------Ackermann Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand