Daten
Kommune
Bedburg
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17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-225/2003 1.
B
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Planen und Bauen
03.02.2004
Orginal
Rat der Stadt Bedburg
10.02.2004
Orginal
Rat der Stadt Bedburg
10.02.2004
1. B
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten
-Gebiet Erweiterung Dr.-Hubert-Lesaar-Straße in Kirchhertena) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt über die während der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert
durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) eine Abwägung durchzuführen
und über die Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu fassen.
Zu b)
Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BaugB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S.
2141/1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBL. I S.
2850) für den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten – der aus der in Aufstellung befindlichen 36.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg entwickelt ist-, unter Berücksichtigung
der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. Buchstabe a), nebst Begründung hierzu und stellt
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
gleichzeitig fest, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen
der Bauleitplanung nicht erforderlich ist, da das Vorhaben aufgrund seiner Größe und der
geplanten Nutzung nicht unter die UVP-pflichtigen Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über
die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt.
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 14.10.2003 beschlossen, den
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I 2141, ber. 1998 I S. 137/BGBL. III 213-1), zuletzt
geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBL. I S. 2850) für den Bebauungsplan
Nr. 2a/Kirchherten zu fassen und die Planung nebst Begründung auf die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2a/Kirchherten betrifft das Gebiet in
Verlängerung der Stichwege der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße, zwischen Breite Straße und
Mühlenstraße.
Wesentliches Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist
•
•
•
die Weiterführung des vorhandenen Plankonzeptes (Bebauungsplan Nr. 2/Kirchherten)
durch Ausweisung eines Dorfgebietes (MD), dies in Anpassung an den
Aufstellungsbeschluss für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Bedburg,
die Ausweisung eines Kleinkinderspielplatzes orientiert am örtlichern Bedarf und
die Option zur Weiterführung des Plankonzeptes zu einem späteren Zeitpunkt
Die Planung passt sich an die sich in
Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg an.
Aufstellung
befindliche
36.
Änderung
des
Die Verwaltung hat die Offenlage des Bebauungsplanes durchgeführt. Sie hat stattgefunden vom
11.12.2003 bis zum 23.01.2004.
Während der Offenlage sind die in der Anlage zu a) näher aufgeführten Stellungnahmen zur
Planung vorgetragen worden.
Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am
03.02.2004 empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Anmerkung:
Das parallel hierzu laufende Verfahren für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Bedburg, deren Plangebietsgrenzen weit über die Grenzen des Bebauungsplanes Nr.
2a/Kirchherten hinausgehen und deren Restflächen sich nicht im Eigentum der Stadt Bedburg
befinden, ist noch nicht abgeschlossen. Daher wird die Vorlage des Bebauungsplanes zur
Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln erforderlich. Die Rechtskraft des Planes kann daher
erst nach entsprechender Genehmigung erfolgen.
50181 Bedburg, den 03.02.-2004
-----------------------------------
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Ackermann
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand