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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten -Gebiet Erweiterung Dr.-Hubert-Lesaar-Straße in Kirchherten- a) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen b) Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten
-Gebiet Erweiterung Dr.-Hubert-Lesaar-Straße in Kirchherten- 
a) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten
-Gebiet Erweiterung Dr.-Hubert-Lesaar-Straße in Kirchherten- 
a) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-225/2003 1. B Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Planen und Bauen 03.02.2004 Orginal Rat der Stadt Bedburg 10.02.2004 Orginal Rat der Stadt Bedburg 10.02.2004 1. B Betreff: Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten -Gebiet Erweiterung Dr.-Hubert-Lesaar-Straße in Kirchhertena) Beratung und Beschließung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen b) Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches Beschlussvorschlag: Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu fassen. Zu b) Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BaugB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I S. 2141/1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBL. I S. 2850) für den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten – der aus der in Aufstellung befindlichen 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg entwickelt ist-, unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. Buchstabe a), nebst Begründung hierzu und stellt Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage gleichzeitig fest, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Bauleitplanung nicht erforderlich ist, da das Vorhaben aufgrund seiner Größe und der geplanten Nutzung nicht unter die UVP-pflichtigen Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt. Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 14.10.2003 beschlossen, den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I 2141, ber. 1998 I S. 137/BGBL. III 213-1), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23.07.2002 (BGBL. I S. 2850) für den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten zu fassen und die Planung nebst Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2a/Kirchherten betrifft das Gebiet in Verlängerung der Stichwege der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße, zwischen Breite Straße und Mühlenstraße. Wesentliches Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist • • • die Weiterführung des vorhandenen Plankonzeptes (Bebauungsplan Nr. 2/Kirchherten) durch Ausweisung eines Dorfgebietes (MD), dies in Anpassung an den Aufstellungsbeschluss für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg, die Ausweisung eines Kleinkinderspielplatzes orientiert am örtlichern Bedarf und die Option zur Weiterführung des Plankonzeptes zu einem späteren Zeitpunkt Die Planung passt sich an die sich in Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg an. Aufstellung befindliche 36. Änderung des Die Verwaltung hat die Offenlage des Bebauungsplanes durchgeführt. Sie hat stattgefunden vom 11.12.2003 bis zum 23.01.2004. Während der Offenlage sind die in der Anlage zu a) näher aufgeführten Stellungnahmen zur Planung vorgetragen worden. Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 03.02.2004 empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Anmerkung: Das parallel hierzu laufende Verfahren für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg, deren Plangebietsgrenzen weit über die Grenzen des Bebauungsplanes Nr. 2a/Kirchherten hinausgehen und deren Restflächen sich nicht im Eigentum der Stadt Bedburg befinden, ist noch nicht abgeschlossen. Daher wird die Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln erforderlich. Die Rechtskraft des Planes kann daher erst nach entsprechender Genehmigung erfolgen. 50181 Bedburg, den 03.02.-2004 ----------------------------------- ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Ackermann Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand