Daten
Kommune
Bedburg
Größe
9,7 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage WP6-225/2003 1. B
Textliche Festsetzungen zur Grünordnung
Bebauungsplan Nr. 2 a/Kirchherten
- Gebiet Erweiterung der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße in KirchhertenFür den Bereich entlang des Pützbaches gem. (9 Abs. 1 Ziffer 20) wird die
nachfolgend aufgeführte Pflanzung festgesetzt:
Flächige Gehölzpflanzung
Laubbäume – Heister ohne Ballen, 2 x verpflanzt, Höhe ab 150 cm
Acer campestre
Carpinus betulus
Fraxinus excelsior
Malus sylvestris *
Prunus avium *
Prunus padus
Quercus petraea *
Quercus robur
Sorbus aucuparia
Feldahorn
Hainbuche
Esche
Wildapfel
Vogelkirsche
Traubenkirsche
Traubeneiche
Stieleiche
Eberesche
10 – 20 % der Pflanzung
Sträucher – Pflanzabstand 1 x 1 m = Pflanzgröße: Strauch 2 x verpflanzt, 60 – 100
cm
Cornus mas
Kornelkirsche
Cornus sanguinea
Roter Hartriegel
Corylus avellana
Haselnuß
Crataegus monogyna
Weißdorn
Euonymus europaeus
Pfaffenhütchen
Ligustrum vulgare *
Liguster
Lonicera xylosteum
Heckenkirsche
Prunus spinosa
Schlehe
Sambucus nigra
Schwarzer Holunder
Salix caprea
Salweide
Viburnum lantana
Gewöhnlicher Schneeball
70 % bis 90 % der Pflanzung
Immergrüne Sträucher
Bei Pflanzabstand 1 x 1 m = Pflanzgröße: 3 x verpflanzt, ab 70 cm, mit Ballen
Ilex aquifolium *
Taxus baccata *
Stechpalme
Eibe (giftig)
höchstens 10 % der Pflanzung
Für den Bereich östlich des Plangebietes gem. (9 Abs. 1 Ziffer 20) wird die
nachfolgend aufgeführte Pflanzung (lückenlose zweireihige, auf Lücke
anzupflanzende Hecke aus heimischen Sträuchern) festgesetzt:
Strauchhecke
Sträucher – Pflanzabstand 1 m = Pflanzgröße: Strauch 2 x verpflanzt, 60 – 100 cm
Comus mas
Cornus sanguinea *
Corylus avellana
Euonymus europaeus
Ligustrum vulgare *
Lonicera sylosteum
Viburnum lantana
Kornelkirsche
Roter Hartriegel
Haselnuss
Pfaffenhütchen
Liguster
Heckenkirsche
Gewöhnlicher Schneeball
90 % - 100 %
Immergrüne Sträucher
Bei Pflanzabstand 1 m = Pflanzgröße: 2 x verpflanzt, ab 70 cm, mit Ballen
Ilex aquifolium *
Taxus baccata *
Stechpalme
Eibe (giftig)
höchstens 10 % der Pflanzung
*
Nur die natürlich vorkommende Art verwenden, keine gärtnerischen Züchtungen.
Dies gilt für alle aufgeführten Arten. Von den markierten Arten sind besonders viele
(naturferne) Züchtungen im Angebot.
Erläuterung:
Die Gehölzpflanzungen sind aus den oben genannten Arten zusammenzustellen. Mit
Ausnahme der Beschränkungen der Anzahl der immergrünen Gehölze auf 5 % wird
die Auswahl und Anordnung der Arten nicht vorgegeben. Vorteilhaft ist es, eine Art
mindestens in Dreier- oder Fünfergruppen zu pflanzen. Die Beschränkung der
immergrünen Gehölze auf 5 % erfolgt um eine naturnahe Pflanzung zu erreichen, die
die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ausgleichen kann. Als Mindestqualität
ist Forstware genannt, die am preiswertesten von Forstbaumschulen zu beziehen ist.