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Kommune
Bedburg
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Anlage zur Vorlage WP6-225/2003 1. B
Anlage zur Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen vom 03.02.2004
TOP
Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten
Lfd. Stellungnahme von,
Anregungen
Abwägung
Nr.
vom
1.
2.
3.
4.
5.
Erftverband, Schreiben vom Gegen die o.g. Maßnahme besteht
11.12.2003
aus
wasserwirtschaftlicher
Sicht
seitens des Erftverbandes keine
Bedenken,
wenn
unsere
Stellungnahme vom 04.09.2003 auch
weiterhin inhaltlich berücksichtigt wird.
Stadt
Grevenbroich, Zum o.g. Planverfahren hat die Stadt
Schreiben vom 11.12.2003 Grevenbroich keine Anregungen
vorzubringen.
IHK Köln, Schreiben vom Von Seiten der Industrie- und
18.12.2004
Handelskammer
bestehen
keine
Anregungen
bezüglich
der
Benachrichtigung über die öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches
zum
o.g.
Bebauungsplan.
Infracor, Schreiben vom An der im Betreff genannten Stellen
11.12.2003
verlaufen keine von uns betreuten
Fernleitungen. Mit diesem Schreiben
ist Ihre Zuschrift an die HÜLS AG
beantwortet.
PLEdoc GmbH, Essen
Von der Ruhrgas AG und der GasLINE
22.12.2003
GmbH & Co. KG, jeweils mit Sitz in
Essen, sind wir unter anderem mit der
Wahrnehmung ihrer Interessen im
Rahmen
der
Bearbeitung
von
Fremdplanungsanfragen beauftragt.
In Erfüllung dieses Auftrages teilen wir
Ihnen mit, dass Ihre o.a. Maßnahmen
Versorgungseinrichtungen
der
Beschlußentwurf:
Der Ausschuss empfiehlt dem
Rat ...........
Die Stellungnahme vom 04.09.2003 wurde ... die Mitteilung zur
im Rat der Stadt Bedburg eingehend Kenntnis zu nehmen.
behandelt. Eine Abwägung hierzu hat
stattgefunden und das Ergebnis wurde
mitgeteilt. Die Inhalte werden auch
weiterhin berücksichtigt.
Entfällt .
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Entfällt
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Entfällt.
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Entfällt.
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
6.
vorgenannten Gesellschaften nicht
berühren.
Von der Ruhrgas AG betreute
Versorgungseinrichtungen der
• Ferngas Nordbayern GmbH
(FGN)
• MEGAL
GmbH
(MittelEuropäischeGasleitungsgesellschaft)
• Trans
Europa
Naturgas
Pipeline GmbH (TENP)
werden ebenfalls nicht betroffen.
Gleiches gilt für von uns betreute
Kabelschutzrohranlagen
mit
einliegenden
Lichtwellenleiterkabeln
der i-21 Interroute sowie der VIATEL.
Auflage: Sollte der Geltungsbereich
bzw. das Projekt erweitert oder
verlagert werden oder sollte der
Arbeitsraum
die
dargestellten
Projektgrenzen
wesentlich
überschreiten, so bitten wir, uns am
weiteren Verfahren zu beteiligen.
Wir
danken
Ihnen
für
Ihre
Benachrichtigung.
Bezirksregierung
Köln, Die
Auswertung
der
meinem
Schreiben vom 17.12.2003
Kampfmittelräumdienst zur Verfügung
stehenden Luftbilder ergibt sich um
Umfeld
Hinweise
auf
das
Vorhandensein
von
Bombenblindgängern/Kampfmitteln.
Da sich jedoch im unmittelbaren
Baubereich keine Hinweise auf das
Vorhandensein
von
Kampfmitteln
ergeben, bestehen aus Sicht des
Die Stadt Bedburg wird im Rahmen ihrer
planerischen Verantwortung einen Hinweis
auf das Verhalten beim Auffinden von
Kampfmitteln in die Begründung zum
Bebauungsplan mit aufnehmen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
der
Anregung
zu
entsprechen.
WP6-225/2003 1. B
Anlage zur Vorlage WP6-225/2003 1. B
Kampfmittelräumdienstes
keine
Bedenken gegen die Durchführung
der in Rede stehenden Maßnahme.
Eine Garantie der Freiheit von
Kampfmitteln kann gleichwohl nicht
gewährt werden.
Daher sind bei Kampfmittelfunden
während der Erd-/Bauarbeiten die
Arbeiten aus Sicherheitsgründen sofort
einzustellen und die nächstgelegene
Kampfmittelfunden während der Erd/Bauarbeiten
die
Arbeiten
aus
Sicherheitsgründen sofort einzustellen
und
die
nächstgelegene
Polizeidienststelle
oder
der
Kampfmittelräumdienst
zu
verständigen.
9. LÖBF
Recklinghausen
19.08.2003
NRW, Aus Gründen einer im Rahmen der Entfällt.
Verwaltungsmodernisierung
gebotenen Aufgabenoptimierung muss
auch die LÖBF ihre Arbeit auf das
fachlich und rechtlich gebotene
Kerngeschäft
konzentrieren.
Entsprechend
ist
von
einer
Verfahrensbeteiligung der LÖBF in
Bauleitplanverfahren gem. den §§ 5, 9
und 12 BauGB zunächst abzusehen.
Über die Eingriffserheblichkeit oder
Nachhaltigkeit der zu erwartenden
Beeinträchtigung
im
Sinne
der
Eingriffsregelung
und
der
Umweltverträglichkeitsprüfung
wird
durch die obige Einschätzung keine
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
10.
Aussage
getroffen.
Auf
die
zuständigen Landschaftsbehörden und
deren Stellungnahmen, die von den
o.g. Ausführungen inhaltlich unberührt
bleiben, ist ausdrücklich zu verweisen.
Die
Möglichkeiten
einer
Inanspruchnahme der Landesanstalt
im Sinne der hierzu ergangenen
Dienstanweisung (RdErl.v.15.01.1981,
I B 3-02.46, SMBL.NW 791) sowie im
Sinne der Ziffer 10.1.3.i.V.m.Ziffer
10.2.2
der
VV-FFH
(RdErl.v.26.4.2000,-II
B
2
616.01.06.10-,
SMBL.NW.791)
bestehen unabhängig davon auch
weiterhin.
Günter Koehl, Natorpstraße Im Hinblick auf die kurzfristige
25
a,
58095
Hagen, Vermarktung der Grundstücke im
Schreiben vom 13.01.2004
Bebauungsplan habe ich mich in Ihrem
Hause um ein Grundstück für mich
und meine Familie beworben. Ich habe
mich für das Grundstück mit der
Aufteilungsnummer 2 entschieden und
für dieses Grundstück vormerken
lassen. Das Grundstück entspricht in
Größe, Zuschnitt und Lage genau
meinen Wünschen und Vorstellungen.
Ich habe im Anschluss hieran bereits
eine
Vorplanung
mit
meinen
individuellen
Vorstellungen
vorgenommen. Leider überschreitet
der
meinerseits
vorgesehenen
Baukörper im südwestlichen Bereich
geringfügig das Baufenster, da im
Erdgeschoss
ein
erhöhter
Die Grundzüge der Planung bzw. das
Plankonzept werden durch die beantragte
Planänderung nicht berührt. Gegen die
Erweiterung
der
überbaubaren
Grundstücksfläche um 2,00 m bestehen
keine Bedenken. Die Änderung kann
vorgenommen werden. Gleichzeitig wird
der Antrag zum Anlass genommen, auch
am gegenüberliegenden Grundstück mit
der Aufteilungsnummer 4 entsprechend
eine Planänderung vorzunehmen. Die
Grundstückszuschnitte
lassen
eine
Erweiterung durchaus zu. Die festgesetzte
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 wird
durch die Erweiterung nicht überschritten.
Ducrh die Änderung wird den künftigen
Bauherrn eine größeres Maß Gestaltung
und Stellung der Baukörper ermöglicht.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
der
Anregung
zu
entsprechen und auch im
gegenüberliegenden
Grundstück
zu
übernehmen.
WP6-225/2003 1. B
Anlage zur Vorlage WP6-225/2003 1. B
Flächenbedarf meinerseits besteht, da
ich ohne Keller bauen werde. Für eine
Erweiterung des Baufenster in der
Breite um 2,00 m (derzeit 10,0 m,
dann 12,0 m) , angefangen 3,00 m von
der Grenze der Stichstraße aus wäre
ich
Ihnen
sehr
dankbar.
Der
Bebauungsplan liegt zur Zeit öffentlich
aus. Ich bitte Sie daher, mein
Schreiben – wie in Ihrem Hause
besprochen- als Anregung zu werten.
Es wurde im Gespräch bei der
Verwaltung die Äußerung getätigt, ggf.
erneut nunmehr schriftlich Bedenken
vorzutragen. Sollten diese noch
eingehen, so wird die Verwaltung
hierzu entsprechend Stellung nehmen.
11
Bei der Einsichtnahme zum
Bebauungsplan
wurden
ferner durch die Nachbarn
des bereits vorhandenen
Baugebiets
erneut
signalisiert, dass sie mit dem
Standort
des
geplanten
Kleinkinderspielplatzes nicht
zufrieden sind.
Rhein-Erft-Kreis, Schreiben Ob die vorgesehenen Pflanzungen im
vom 20.01.2003
Bereich der Flächen für Maßnahmen
zum Schutz zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft
ausreichen, um die im Bebauungsplan
zu ermöglichenden Eingriffe in Natur
und Landschaft zu kompensieren, ist
über
eine
Eingriffs/Ausgleichbilanzierung nachzuweisen.
Eine entsprechende Bilanzierung wurde
erstellt und wird kurzfristig vorgelegt. Das
entstandene Ausgleichsdefizit wird in dem
noch
zu
erstellenden
Öko-Konto
entsprechend berücksichtigt. Kompensiert
wird es bereits jetzt schon durch einen
Überhang aus den Bebauungsplänen Nr.
32/Kaster – Baugebiet Im Spless- sowie
dem Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 4.
Änderung.
Rahmen
des
frühzeitigen
Das Versickerungsbecken ist bei der Im
Beteiligungsverfahrens wurden sowohl
Bepflanzung naturnah zu gestalten.
durch den Rhein-Erft-Kreis als auch durch
den
Erftverband
entsprechende
Stellungnahmen
hinsichtlich
der
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
festzustellen, dass der
Ausgleich an andere Stelle
im Stadtgebiet erfolgen
kann und wird.
Bepflanzung abgegeben. Zunächst wurden
die Pflanzlisten, die der Rhein-Erft-Kreis
vorschlagsweise eingebracht hat, als
textliche Festsetzungen zur Gründordnung
übernommen.
Der
Anregung
der
Fachbehörde ist daher Rechung getragen
worden. Wie aus dem Schreiben aus der
Abwägung vom 27.10.2003 jedoch zu
entnehmen
ist,
kommt
ggf.
eine
Bepflanzung der Fläche durch den
Erftverband in Betracht. Von dort aus
wurde im Rahmen des Verfahrens
angeregt,
die
Flächen
durch
den
Abwasserverband, insbes. auch die
Flächen entlang des Pützbaches zu
übernehmen und eine gewässernahe
Gestaltung im Rahmen der Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen vorzunehmen.
Dies auch im Hinblick auf die EG –
Wasserrahmenrichtlinie , die für die
Gewässer die Herstellung eines „guten
Zustands“
fordert,
der
auch
das
Gewässerumfeld betrifft. Vor Realisierung
der Bepflanzungen wird sich die Stadt
Bedburg daher mit dem Erftverband
zwecks
weiterer
Abstimmung
in
Verbindung
setzen,
um
eine
gewässergerechte
Bepflanzung, ... die Mitteilung
insbesondere auch im Umfeld zu Kenntnis zu nehmen.
realisieren.
Hinsichtlich der schutzwürdigen Böden
verweise ich auf meine Stellungnahme
vom 04.09.2003.
„Im
Plangebiet
befinden
sich
Die
Stadt
Bedburg
ist
eine
Flächengemeinde. In den einzelnen
Ortsteilen, insbesondere in Kirchherten,
steht konkreter Bedarf an Baugrundstücken
zur
WP6-225/2003 1. B
Anlage zur Vorlage WP6-225/2003 1. B
ausweislich
der
Karte
der
schutzwürdigen Böden des GLA NRW
–jetzt geologischer Dienst NW –
Böden
mit
hoher
natürlicher
Ertragsfähigkeit
als
Produktionsgrundlage
für
die
Landwirtschaft, hier Böden mit regional
hoher Bodenfruchtbarkeit. Zum Schutz
des
Bodens
sind
daher
Vermeidungsmaßnahmen
bei
der
Umsetzung der Planung zu beachten
bzw.
durchzuführen.
Besondere
Erfordernisse
aufgrund
anderer
gesetzlicher
Regelungen,
z.B.
wasserwirtschaftlicher Anforderungen
bleiben hiervon unberührt.“
für die ortsansässige Bevölkerung. Die
Stadt Bedburg steht hier in der
Verantwortung, diesen Bedarf möglichst
zeitnah zu decken. Der Standort bzw. die
Lage
des
Gebietes
wurde
aus
städtebaulichen Erwägungen ausgewählt,
da Alternativstandorte nicht vorgehalten
werden konnten. Da die Stadt Bedburg
Eigentümer der Plangebietsflächen ist, ist
eine Realisierung kurzfristig möglich, zumal
infrastrukturelle
Vorleistungen
nicht
erforderlich sind, da die Planung die
konsequente Fortführung der bereits
realisierten Planung (Bebauungsplan Nr.
2/Kirchherten) darstellt.
Im Plangebiet befinden sich ausweislich
der Karte der schutzwürdigen Böden des
GLA NRW –jetzt geologischer Dienst NW –
Böden
mit
hoher
natürlicher
Ertragsfähigkeit als Produktionsgrundlage
für die Landwirtschaft, hier Böden mit
regional hoher Bodenfruchtbarkeit.
Vermeidungsmaßnahmen
bei
der
Unsetzung der Planung wurden getroffen.
Der Grad der möglichen Versiegelung
wurde im Rahmen der Aufstellung des
Planes
durch
Festsetzung
einer
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und die
Ausweisung
von
überbaubaren
Grundstücksflächen zusätzlich verringert.
Zum Schutz des Bodens wird ferner eine
Festsetzung
im
Bebauungsplan
aufgenommen, wonach Garagenzufahrten
etc. mit offenfugigem Pflaster auszubauen
sind.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
festzustellen, dass dem
Hinweis
auf
die
Schutzwürdigkeit
ertragsfähiger
Böden
Rechung getragen wurde.