Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-452/2005
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement
17.11.2005
Rat der Stadt Bedburg
13.12.2005
Bemerkungen:
Betreff:
Vorberatung der Dritten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Alternative 1:
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement empfiehlt dem Rat der Stadt
Bedburg, die im Entwurf vorgelegte Dritte Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung
über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg in der Variante A zu beschließen.
Alternative 2:
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement empfiehlt dem Rat der Stadt
Bedburg, die im Entwurf vorgelegte Dritte Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung
über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg in der Variante B zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Um die gemäß § 6 KAG ansatzfähigen Kosten zu decken, muss aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2006 – Variante A, s. Vorlage WP7-444/2005 – der Literpreis als Gebührenmaßstab
für die Erhebung der Abfallentsorgungsgebühr erhöht werden auf 0,10077 €. Der Literpreis im
laufenden Jahr beträgt 0,095488 €. Dies bedeutet eine Kostensteigerung von 5,5 %.
Nach der Variante B, Vorlage WP-444/2005, muss der Literpreis auf 0,099379 € erhöht werden.
Dies bedeutet eine Kostensteigerung von 4,06 %.
Zur Rechtsklarheit empfiehlt die Verwaltung, eine Vorschrift über die Fälligkeiten der Gebühren in
die Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung mit aufzunehmen.
So lautet Abs. 1 der Vorschrift über die Gebührenerhebung (§ 5) derzeit:
Die Abfallentsorgungsgebühren für die zugelassenen Abfallbehälter werden durch
schriftlichen Bescheid für den jeweiligen Erhebungszeitraum festgesetzt.
Die Verwaltung empfiehlt, folgende Sätze 2 und 3 anzuschließen:
Sie können zusammen mit anderen Abgaben angefordert werden. Erfolgt die Anforderung
zusammen mit der Grundsteuer, so gilt deren Fälligkeit (§ 28 Grundsteuergesetz).
Die Entwürfe der entsprechenden Änderungssatzungen (Variante A und B) sind dieser Vorlage als
Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 08.11.2005
----------------------------------Spohr
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister