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Beschlussvorlage (Vorberatung der Dritten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorberatung der Dritten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Vorberatung der Dritten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-452/2005 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement 17.11.2005 Rat der Stadt Bedburg 13.12.2005 Bemerkungen: Betreff: Vorberatung der Dritten Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Alternative 1: Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die im Entwurf vorgelegte Dritte Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg in der Variante A zu beschließen. Alternative 2: Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die im Entwurf vorgelegte Dritte Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg in der Variante B zu beschließen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Um die gemäß § 6 KAG ansatzfähigen Kosten zu decken, muss aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2006 – Variante A, s. Vorlage WP7-444/2005 – der Literpreis als Gebührenmaßstab für die Erhebung der Abfallentsorgungsgebühr erhöht werden auf 0,10077 €. Der Literpreis im laufenden Jahr beträgt 0,095488 €. Dies bedeutet eine Kostensteigerung von 5,5 %. Nach der Variante B, Vorlage WP-444/2005, muss der Literpreis auf 0,099379 € erhöht werden. Dies bedeutet eine Kostensteigerung von 4,06 %. Zur Rechtsklarheit empfiehlt die Verwaltung, eine Vorschrift über die Fälligkeiten der Gebühren in die Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung mit aufzunehmen. So lautet Abs. 1 der Vorschrift über die Gebührenerhebung (§ 5) derzeit: Die Abfallentsorgungsgebühren für die zugelassenen Abfallbehälter werden durch schriftlichen Bescheid für den jeweiligen Erhebungszeitraum festgesetzt. Die Verwaltung empfiehlt, folgende Sätze 2 und 3 anzuschließen: Sie können zusammen mit anderen Abgaben angefordert werden. Erfolgt die Anforderung zusammen mit der Grundsteuer, so gilt deren Fälligkeit (§ 28 Grundsteuergesetz). Die Entwürfe der entsprechenden Änderungssatzungen (Variante A und B) sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 08.11.2005 ----------------------------------Spohr ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Bürgermeister