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Beschlussvorlage (Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH) Beschlussvorlage (Entsendung eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-40/2004 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: 10 33 73 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 09.11.2004 Betreff: Entsendung eines Mitgliedes Verkehrsgesellschaft mbH in den Aufsichtsrat der REVG Rhein-Erft- Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, in den Aufsichtsrat der REVG Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH als Vertreter/in der Stadt Bedburg Frau/Herrn _________________________ zu entsenden und als Stellvertreter/in Frau/Herrn _____________________ zu entsenden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Gem. § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH im Rhein-Erft-Kreis hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der aus 13 ordentlichen Mitgliedern und je einem Stellvertreter für jedes ordentliche Mitglied besteht. Der Rhein-Erft-Kreis entsendet drei und jede Kommune des Rhein-Erft-Kreises je ein Mitglied in den Aufsichtsrat. Der Stellvertreter nimmt sein Amt im Aufsichtsrat wahr, wenn das von ihm vertretene Aufsichtsratsmitglied im Einzelfalle nicht anwesend ist. Die Amtszeit des Aufsichtsrates endet gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages mit Ablauf der jeweiligen Wahlperiode des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises. Gem. § 113 Abs. 3 GO NRW ist die Gemeinde verpflichtet, bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages einer Kapitalgesellschaft darauf hinzuwirken, dass ihr das Recht eingeräumt wird, Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Über die Entsendung entscheidet der Rat. Bisher waren Herr Stadtverordneter Hans Schnäpp (CDU) und als sein Stellvertreter Herr Stadtverordneter Matthias Heinen (CDU) in den Aufsichtsrat entsandt. 50181 Bedburg, den 26.10.2004 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiterin Ratsbüro Bürgermeister