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Beschlussvorlage (Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ)) Beschlussvorlage (Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ))

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-38/2004 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: 10 33 06 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 09.11.2004 Betreff: Bestellung einer Vertreterin/eines Vertreters in die Verbandsversammlung Zweckverbandes „Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur“ (KDVZ) des Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Rates der Stadt Bedburg in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur“ (KDVZ) als Vertreter/in der Stadt Bedburg Frau/Herrn ____________________________ und als deren/dessen Stellvertreter/in Frau/Herrn ____________________________ zu bestellen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Stadt Bedburg ist Verbandsmitglied Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ). des Zweckverbandes Kommunale Gem. § 6 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur besteht die Verbandsversammlung aus je einem Vertreter der Verbandsmitglieder. Die Vertreter werden durch die Vertretungskörperschaften für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes gewählt. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu bestellen. Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vertritt in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde. In der abgelaufenen Wahlperiode war Herr Stadtverordneter Franz Peter Schiffer (CDU) und als sein Stellvertreter Herr Stadtverordneter Lothar Marczak (CDU) in die Verbandsversammlung des genannten Zweckverbandes entsandt. 50181 Bedburg, den 02.11.2004 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiterin Ratsbüro Bürgermeister