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Beschlussvorlage (Grundsatzbeschluss zur Anschaffung von Verwaltungsdienstfahrzeugen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-447/2005 Sitzungsteil Fachbereich III Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 15.11.2005 Betreff: Grundsatzbeschluss zur Anschaffung von Verwaltungsdienstfahrzeugen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg fasst folgenden Grundsatzbeschluss: Bei der Beschaffung von Verwaltungsdienstfahrzeugen ist –unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vergaberichtlinien der Stadt Bedburg - über einen Vergleich gemäß § 14 GemHVO das wirtschaftlichste Finanzierungsmodell (Leasing bzw. Erwerb) zu ermitteln. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Es bestand auch bislang nach den geltenden Vergaberichtlinien die grundsätzliche Verpflichtung, bei Beschaffungen die wirtschaftlichste Lösung zu wählen. Im Rahmen der Kameralistik wurden jedoch in der Haushaltsdarstellung –systemimmanent bedingt - Abschreibungswerte von Fahrzeugen sowie die kalkulatorische Verzinsung des durchschnittlich gebundenen Kapitals grundsätzlich nicht berücksichtigt, was sicherlich ein gewichtiger Grund dafür ist, dass Leasingmöglichkeiten in der Vergangenheit eher von untergeordneter Bedeutung bei der Beschaffung von Fahrzeugen waren. Die Stadt Bedburg hat zum 01.01.2005 ihr Haushaltswesen auf das „Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF)“ umgestellt, weshalb bei der Anschaffung von Fahrzeugen auch die Abschreibungen sowie die kalkulatorische Verzinsung bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung einfließen, was dazu führt, dass in vielen Fällen das Leasing von Fahrzeugen wirtschaftlicher sein kann als dies in der Vergangenheit – nach dem „alten“ Haushaltsrecht – der Fall war. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 07. November 2005 gezeichnet: ----------------------------------Coenen Sachbearbeiter(in) gezeichnet: ----------------------------------Schneppenheim gezeichnet: ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister