Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-447/2005
Sitzungsteil
Fachbereich III
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
15.11.2005
Betreff:
Grundsatzbeschluss zur Anschaffung von Verwaltungsdienstfahrzeugen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
Bei der Beschaffung von Verwaltungsdienstfahrzeugen ist –unter Berücksichtigung der jeweils
gültigen Vergaberichtlinien der Stadt Bedburg - über einen Vergleich gemäß § 14 GemHVO das
wirtschaftlichste Finanzierungsmodell (Leasing bzw. Erwerb) zu ermitteln.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Es bestand auch bislang nach den geltenden Vergaberichtlinien die grundsätzliche Verpflichtung,
bei Beschaffungen die wirtschaftlichste Lösung zu wählen. Im Rahmen der Kameralistik wurden
jedoch in der Haushaltsdarstellung –systemimmanent bedingt - Abschreibungswerte von
Fahrzeugen sowie die kalkulatorische Verzinsung des durchschnittlich gebundenen Kapitals
grundsätzlich nicht berücksichtigt, was sicherlich ein gewichtiger Grund dafür ist, dass
Leasingmöglichkeiten in der Vergangenheit eher von untergeordneter Bedeutung bei der
Beschaffung von Fahrzeugen waren.
Die Stadt Bedburg hat zum 01.01.2005 ihr Haushaltswesen auf das „Neue Kommunale
Finanzmanagement (NKF)“ umgestellt, weshalb bei der Anschaffung von Fahrzeugen auch die
Abschreibungen sowie die kalkulatorische Verzinsung bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung
einfließen, was dazu führt, dass in vielen Fällen das Leasing von Fahrzeugen wirtschaftlicher sein
kann als dies in der Vergangenheit – nach dem „alten“ Haushaltsrecht – der Fall war.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 07. November 2005
gezeichnet:
----------------------------------Coenen
Sachbearbeiter(in)
gezeichnet:
----------------------------------Schneppenheim
gezeichnet:
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister