Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-226/2003 1.
B
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Planen und Bauen
03.02.2004
Orginal
Rat der Stadt Bedburg
10.02.2004
1. B
Betreff:
Bebauungsplan Nr.43/Bedburg , 5. - vereinfachte - Änderung
-Teilgebiet zwischen Adolf-Silverberg-Straße, Karlstraße und Eichendorfstraßea) Beratung und Beschließung über die während des Beteiligungsverfahrens nach § 13
i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt über die während des Beteiligungsverfahrens zur 5.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg eingegangenen
Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und über diese einzeln Beschlüsse zu
fassen.
Zu b)
Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1
des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997
(BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom
23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für den Bebauungsplan Nr. 43/Bedburg, 5. vereinfachte
Änderung.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 01.04.2003 gemäß § 2 Abs.1 und 4 sowie §
13 des BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
43/Bedburg gefasst.
Der Plangeltungsbereich der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/Bedburg
liegt in der Gemarkung Bedburg, Flur 1 und ist im übrigen aus dem beigefügten Übersichtsplan
ersichtlich.
Wesentliches Planungsziel dieser Bebauungsplanänderung ist die
¾ Ausweisung einer zusätzlichen überbaubaren Grundstücksfläche entlang der AdolfSilverberg-Straße,
¾ die geringfügige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen entlang der AlbertEinstein-Straße/Ecke Adolf-Silverberg-Straße,
¾ die Verlegung der im Plangebiet ausgewiesenen öffentlichen Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Kinderspielplatz in den zentralen Bereich des Planungsgebietes sowie
¾ die Rücknahme der öffentlichen Verkehrsfläche im nördlichen Teil des Plangebiets.
Durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Erftkreises am 16.12.2003
wurden die Bürger über die Offenlage der vereinfachten Bebauungsplanänderung unterrichtet.
Die von der Änderung berührten Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
09.12.2003 ebenfalls über die Planaufstellung informiert.
Die Frist für das Beteiligungsverfahren nach § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches endete
am 30.01.2004. Stellungnahmen zum Verfahren sind nicht vorgetragen worden.
Eine Übersicht mit den markierten Änderungsbereichen sowie ein Planentwurf ist in der Anlage
beigefügt.
Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am
03.02.2004 empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den 03.02.2004
-----------------------------------
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Ackermann
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand