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Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreter/innen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Bergheim/Erft (VHS))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
49 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreter/innen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Bergheim/Erft (VHS)) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreter/innen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Bergheim/Erft (VHS)) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreter/innen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Bergheim/Erft (VHS))

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-36/2004 Sitzungsteil Ratsbüro Öffentlich Az.: 10 33 35 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 09.11.2004 Betreff: Bestellung von Vertreter/innen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkshochschule Bergheim/Erft (VHS) Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen, in die Verbandsversammlung der Volkshochschule Bergheim/Erft (VHS) – Zweckverband der Städte Bedburg, Bergheim, Kerpen und der Gemeinde Elsdorf – folgende Vertreter/innen und Stellvertreter/innen zu entsenden: 1. Vertreter/in Stellvertreter/in Bürgermeister Koerdt Herrn Fachbereichsleiter Hermann Josef Kramer (gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW) (gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NW) 2. 3. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Stadt Bedburg ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Volkshochschule Bergheim/Erft“. Gem. § 6 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes entsendet jedes Verbandsmitglied je angefangene 10.000 Einwohner einen Vertreter in die Verbandsversammlung, mindestens aber drei Vertreter. Es gilt jeweils die Bevölkerungszahl nach der letzten Fortschreibung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) vor der jeweils letzten Kommunalwahl. Nach der letzten Fortschreibung der Einwohnerzahlen vom 30.06.2004 hat die Stadt Bedburg 24.829 Einwohner. Der Stadt Bedburg stehen somit drei Vertreter in der Verbandsversammlung zu. Auf den Zweckverband sind die Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) anzuwenden. Nach § 15 Absatz 2 GkG werden die Vertreter durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes gewählt; sind mehrere Vertreter zu wählen, so gelten dafür die Grundsätze der Verhältniswahl. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist gemäß §15 Abs. 3 GkG ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu bestellen. Verfahren bezüglich der Entsendung von Vertretern/innen nach § 113 GONW Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Soweit weitere Vertreter zu benennen sind, muß der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen. Als Stellvertreter für Herrn Bürgermeister Koerdt wird Herr Fachbereichsleiter II Kramer benannt. Haben die Ratsmitglieder zwei oder mehr Vertreter oder Mitglieder im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen oder vorzuschlagen, ist nach § 50 Abs. 4 GO NRW der Absatz 3 desselben Paragraphen entsprechend anzuwenden. Hierbei hat der Bürgermeister kein Stimmrecht. § 50 Absatz 3 GO NRW lautet wie folgt: „Haben sich die Ratsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluß der Ratsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 4 usw. ergeben. Über die Zuteilung der letzten Wahlstelle entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Bürgermeister zu ziehende Los.“ STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende Vertreter bzw. Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Volkshochschule Bergheim“ entsandt: stellv. Mitglieder* Mitglieder gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW: 1. Fachbereichsleiter Herbert Baum Fachbereichsleiter Hermann Josef Kramer gemäß Vorschlag der CDU: 2. Moll, Willy Vom-Stein-Str. 21, Bedburg Schiffer, Franz Peter Am Tiergarten 28, Bedburg gemäß Vorschlag der SPD: Breuer, Helmut Erkelenzer Str. 149, Bedburg 3. Sauer, Martin Lessingstr. 33, Bedburg * persönliche/r Stellvertreter/in des jeweils nebenstehenden Mitgliedes 50181 Bedburg, den 25.10.2004 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Brabender-Lipej ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiterin Ratsbüro Bürgermeister