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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Kirchherten für ein Teilgebiet im Eckbereich Pützer Straße/Am Rosenstock, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 05, Nr. 345 teilweise)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Kirchherten für ein Teilgebiet im Eckbereich Pützer Straße/Am Rosenstock, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 05, Nr. 345 teilweise) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Kirchherten für ein Teilgebiet im Eckbereich Pützer Straße/Am Rosenstock, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 05, Nr. 345 teilweise)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-441/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 06.12.2005 Betreff: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Kirchherten für ein Teilgebiet im Eckbereich Pützer Straße/Am Rosenstock, Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 05, Nr. 345 teilweise Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Kirchherten gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie § 13 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) für eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Pütz, Flur 5, Nr. 345, Teilgebiet im Eckbereich Am Rosenstock und Pützer Straße. Planungsziel ist die Erweiterung bzw. zusätzliche Ausweisung der überbaubaren Grundstücksfläche entlang der Straße Am Rosenstock/Pützer Straße. Pro Hausgrundstück soll nur eine Wohneinheit zugelassen werden. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen übernommen werden. Ferner beschließt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung, dass sämtliche durch das Verfahren anfallenden Kosten im Rahmen des Abschlusses eines Vertrages durch den Antragsteller zu übernehmen sind. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 21.10.2005, Eingang 28.10.2005 wird durch einen Investor ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Kirchherten für das Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 05, Nr. 345 – teilweise – gestellt. Das Grundstück wird begrenzt durch die Pützer Straße (L279), die Straßen Am Fließ sowie Am Rosenstock und verfügt über eine Größe von insgesamt 1768 m². Bebaut ist die Parzelle derzeit mit einem Gebäude aus den 50 er Jahren mit einer großzügigen Freifläche. Auf den in der Anlage beigefügten Auszug aus der Flurkarte wird verwiesen. Das Einverständnis zur Änderung des Planungsrechtes auf dem vg. Grundstück durch den Grundstückseigentümer liegt zwischenzeitlich vor. Die Freiflächen entlang der Straße Am Fließ liegen genau wie das aufstehende Gebäude innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles der Ortschaften Kirch-/Grottenherten – Abgrenzungssatzung- und eine Bebauung ist hier grundsätzlich unter Beachtung des § 34 des Baugesetzbuches möglich. Die Flächen entlang der Straße Am Rosenstock liegen im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1/Kirchherten. In diesem Teilbereich befindet sich lediglich eine geringfügige überbaubare Grundstücksfläche, die eine Bebauung aufgrund der Lage der überbaubaren Flächen unter Berücksichtigung der vorh. Bebauung sowie der seinerzeit erfolgten Grundstücksaufteilung kaum zulassen. Der Eckbereich Pützer Straße/Am Rosenstock ist nicht überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt. Gegen die nunmehr beantragte Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen auch im Hinblick auf die vorläufigen Ergebnisse aus den Untersuchungen zur Neuaufstellung des Stadtentwicklungsplanes der Stadt Bedburg (Aktivierung innerörtlicher Freiflächen zur Stärkung der Ortskerne) bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken. Durch die geplante Bebauung kann eine Verdichtung der innerörtlichen Freiflächen erzielt werden, durch die gleichzeitig eine Schonung des Freiraumes durch Nichtinanspruchnahme erreicht wird. Der Bedarf an Baugrundstücken in der Ortslage Kirchherten insbesondere durch die ortsansässige Bevölkerung ist nach wie vor vorhanden. Die Erschließung ist über die Straße Am Rosenstock gesichert. Die Kosten für das Bebauungsplanänderungsverfahren sind jedoch im Rahmen eine städtebaulichen Vertrages durch den Antragsteller zu übernehmen. Dies beinhaltet sämtliche durch das Verfahren anfallenden Kosten bis zum Verfahrensabschluss. Da die Grundzüge der Planung durch das beabsichtigte Änderungsverfahren nicht berührt sind, kann dieses im Rahmen einer vereinfachten Bebauungsplanänderung in Anwendung des § 13 des Baugesetzbuches abgewickelt werden. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Verwaltungstechnische Bearbeitung und Abwicklung des Verfahrens * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 15.11.2005 ----------------------------------(Schmitz) Bearbeiter ----------------------------------(Klütsch) Stellv. Fachbereichsleiter ----------------------------------(Ackermann) Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand