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Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-440/2005 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 15.11.2005 Betreff: Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 Beschlussvorschlag: Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan und weiteren Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2006 wird dem Rat der Stadt Bedburg gemäß § 80 Abs. 1 und 2 GO zur Sitzung zugeleitet. Die Eckdaten des Haushaltsplans wurden dem Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement in dessen Sitzung am 18.10.2005 vorgestellt und beraten. Der Ausschuss beauftragte den Kämmerer einstimmig, für die Erstellung des Entwurfs des Haushaltsplans 2006, das von den Fachausschüssen verabschiedete Material sowie die bereits in diesem Zusammenhang erarbeiteten Zielvorgaben – vorbehaltlich aktueller, insbesondere finanzieller Entwicklungen - als Basismaterial zu verwenden. Der Haushalt weist ein strukturelles Defizit im Ergebnis- und im Finanzplan aus. Die Höhe der ausgewiesenen Fehlbedarfe wird nicht zu einer Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 76 GO führen. Die Haushaltssatzung ist allerdings der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen, da die allgemeine Rücklage (Eigenkapital) gemindert wird. Das weitere Verfahren zum Erlass der Haushaltssatzung ist terminlich wie folgt vorgesehen: Bekanntmachung des Entwurfs im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen gegen den Entwurf (14 Tage nach Beginn der Auslegung) Öffentliche Beratung der Haushaltssatzung im Hauptausschuss Öffentliche Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung durch den Rat (einschließlich der Beschlussfassung über die ggf. vorliegenden Einwendungen gegen den Entwurf) 15.11.2005 16.11.2005 – 30.11.2005 29.11.2005 13.12.2005 Der Entwurf ist für die Dauer des Beratungsverfahrens für jedermann zur Einsicht verfügbar zu halten. Wie bereits erwähnt, ist die Haushaltssatzung nach der Beschlussfassung durch den Rat der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Aufsichtsbehörde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags eine andere Entscheidung trifft. Die genehmigte Haushaltssatzung ist im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 04.11.2005 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Stadtkämmerer Bürgermeister