Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-440/2005
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
15.11.2005
Betreff:
Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006
Beschlussvorschlag:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung
der Stadt Bedburg mit Haushaltsplan und weiteren Anlagen und Bestandteilen für das
Haushaltsjahr 2006 wird dem Rat der Stadt Bedburg gemäß § 80 Abs. 1 und 2 GO zur Sitzung
zugeleitet.
Die Eckdaten des Haushaltsplans wurden dem Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement in dessen Sitzung am 18.10.2005 vorgestellt und beraten. Der Ausschuss
beauftragte den Kämmerer einstimmig, für die Erstellung des Entwurfs des Haushaltsplans 2006,
das von den Fachausschüssen verabschiedete Material sowie die bereits in diesem
Zusammenhang erarbeiteten Zielvorgaben – vorbehaltlich aktueller, insbesondere finanzieller
Entwicklungen - als Basismaterial zu verwenden.
Der Haushalt weist ein strukturelles Defizit im Ergebnis- und im Finanzplan aus. Die Höhe der
ausgewiesenen Fehlbedarfe wird nicht zu einer Verpflichtung zur Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 76 GO führen. Die Haushaltssatzung ist allerdings der
Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen, da die allgemeine Rücklage (Eigenkapital)
gemindert wird.
Das weitere Verfahren zum Erlass der Haushaltssatzung ist terminlich wie folgt vorgesehen:
Bekanntmachung des Entwurfs im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises
Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen gegen den Entwurf
(14 Tage nach Beginn der Auslegung)
Öffentliche Beratung der Haushaltssatzung im Hauptausschuss
Öffentliche Beratung und Beschließung der Haushaltssatzung
durch den Rat (einschließlich der Beschlussfassung über die ggf.
vorliegenden Einwendungen gegen den Entwurf)
15.11.2005
16.11.2005 – 30.11.2005
29.11.2005
13.12.2005
Der Entwurf ist für die Dauer des Beratungsverfahrens für jedermann zur Einsicht verfügbar zu
halten.
Wie bereits erwähnt, ist die Haushaltssatzung nach der Beschlussfassung durch den Rat der
Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die
Aufsichtsbehörde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags eine andere
Entscheidung trifft.
Die genehmigte Haushaltssatzung ist im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung bis zum
Ende der Auslegung des Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 04.11.2005
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister