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Beschlussvorlage (Ausscheiden aus dem Zweckverbank Jugendmusikschule Bergheim)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Ausscheiden aus dem Zweckverbank Jugendmusikschule Bergheim) Beschlussvorlage (Ausscheiden aus dem Zweckverbank Jugendmusikschule Bergheim) Beschlussvorlage (Ausscheiden aus dem Zweckverbank Jugendmusikschule Bergheim) Beschlussvorlage (Ausscheiden aus dem Zweckverbank Jugendmusikschule Bergheim)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-417/2005 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 41 10 51 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 27.10.2005 Original Rat der Stadt Bedburg 15.11.2005 Original Rat der Stadt Bedburg 15.11.2005 1. Ergänzung Betreff: Ausscheiden aus dem Zweckverbank Jugendmusikschule Bergheim Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes „Jugendmusikschule Bergheim“ der Städte Bergheim, Kerpen, Bedburg, Pulheim und der Gemeinde Elsdorf unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Jahren zum Ablauf dieses Kalenderjahres den Austritt aus dem Zweckverband zum 31.12.2008. In Anbetracht der bestehenden langfristigen Kündigungsfrist kann der einstimmig gefasste Prüfauftrag des Ausschusses für Personal, Organisation und Finanzmanagement vom 17.03.2005 nur angegangen und umgesetzt werden, wenn die - rein vorsorgliche Kündigung aus dem Zweckverband „Jugendmusikschule Bergheim“ bis zum 31.12.2005 ausgesprochen wird. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Aufgrund der äußerst angespannten Finanzsituation der Stadt Bedburg wurde die Verwaltung bei der Erstellung des Haushalts für das Jahr 2005 zur Vermeidung eines drohenden Haushaltssicherungskonzeptes seitens der Politik angehalten, sämtliche Einsparpotentiale aufzuzeigen. Entsprechend dieser Vorgabe führte die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Finanzmanagement am 17. März 2005 - TOP 4, „Beratung und Empfehlung von Möglichkeiten zur Verbesserung der haushaltswirtschaftlichen Situation im Haushaltsjahr 2005 sowie zur nachhaltigen Reduzierung der zu erwartenden Defizite in der Ergebnis- und der Finanzrechnung der Stadt Bedburg als Basis für die Aufstellung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2005 sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis zum Jahr 2008“ - unter anderem aus, dass „... aufgrund der nicht zufriedenstellenden Leistungserbringung/ Versorgung durch die Jugendmusikschule Bergheim vorgeschlagen wird, die Mitgliedschaft ... zu kündigen. Durch eine anderweitige Sicherstellung dieser Förderung - Stichwort: private Musikschule - kann aus Sicht des Fachbereichs bei Steigerung der Qualität und Quantität im Stadtgebiet der Ansatz von ... 30.000 Euro auf 15.000 Euro gekürzt werden“. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung eine Alternative zur Jugendmusikschule Bergheim zu prüfen; Abstimmungsergebnis: einstimmig, 0 Enthaltungen. In den vergangenen Jahren war die Problematik `sinkende Schülerzahlen im Zweckverband Jugendmusikschule´ Inhalt zahlreicher Beratungen im damaligen Ausschuss für Schule, Kultur und Sport sowie in den Sitzungen des Hauptausschusses und des Rates der Stadt Bedburg im Rahmen der Haushaltsberatungen. Die Verwaltung wurde seinerzeit - zur Stabilisierung der Zweckverbandsumlage beauftragt, entsprechende Vorschläge zur `Trendumkehr´ gemeinsam mit der Leiterin der Jugendmusikschule zu erarbeiten. Als Sofortmaßnahme wurde verwaltungsseitig angeregt, den rückläufigen Schülerzahlen durch verstärkte Marketingmaßnahmen entgegenzuwirken; diese Bemühungen scheiterten jedoch im Ergebnis an der fehlenden Unterstützung durch die Jugendmusikschule; so wurden die für eine angemessene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unabdingbaren Veranstaltungsdaten nicht bzw. nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Begründet wurde die fehlende Unterstützung bei der Vermarktung der öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen durch die Leiterin der Jugendmusikschule im wesentlichen damit, dass zum einen Informationen über Inhalte und Mitwirkende erst wenige Tage vor der jeweiligen Veranstaltung festgelegt und zum anderen, die Veranstaltungen im wesentlichen ohnehin nur von Eltern und Verwandten besucht würden. Weitergehende Gespräche über strategisches und operatives Marketing kamen nicht zustande. In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auch auf die zahlreich erfolgten - vergeblichen - Einladungen an die Leiterin der Jugendmusikschule, im Rahmen einer Fachausschusssitzung eine Neukonzeption der Jugendmusikschule oder auch nur Inhalte einer Werbekampagne vorzustellen. Hinsichtlich der Entwicklung der Schülerzahlen ist anzumerken, dass diese zwar in diesem Jahr leicht steigend sind; bezogen auf das Jahr 2002 ist jedoch allenfalls eine langsame Stabilisierungsphase erkennbar. Aktueller Stand: 116 Schülerinnen und Schüler, die STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 ausweislich einer Analyse der Jugendmusikschule nahezu ausschließlich aus der Realschule und dem Gymnasium `rekrutiert´ werden. Aufgrund der genannten Problemstellungen - Schülerzahlen, soziale Herkunft sowie Wahrnehmung der Musikschule und ihrer Angebote in der Bedburger Öffentlichkeit etc. pp. - sowie der genannten Prüfaufträge hat die Verwaltung in den vergangenen Monaten ausführliche und detaillierte Planungsgespräche mit privaten Musikschulanbietern geführt. Über das Ergebnis wird der zuständige Fachausschuss - Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales - in einer der nächsten Sitzungen informiert. Wenngleich die musische Förderung von Kindern und Jugendlichen - beispielsweise durch eine Musikschule - keine gesetzliche Verpflichtung darstellt, hat die Stadt Bedburg dennoch ein vitales Interesse an jugendmusikalischer Früherziehung/ Aus- und Fortbildung; insofern ist die Verwaltung bemüht, eine qualitative und quantitative Angebotsverbesserung zu erreichen. Der heutige Beschluss über die Kündigung zum Ablauf dieses Jahres mit Wirkung zum 31.12.2008 ist - nachdem eine Satzungsänderung des Zweckverbandes Jugendmusikschule hinsichtlich einer Verkürzung der Kündigungsfrist in der Sitzung der Verbandsversammlung am 04.07.2005 abgelehnt wurde - notwendig, damit der Prüfauftrag, Kostenreduzierung bei Leistungsverbesserung, in einem angemessenen Zeitraum umgesetzt werden kann. Die Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt ist weiterhin sachlich und zeitlich erforderlich, da eine ordnungsgemäße Planung der Alternativen ohne klar erkennbaren, zeitlichen Horizont einem privaten Unternehmen nicht zugemutet werden kann. Andererseits ist es selbstverständlich auch nach einer Kündigung möglich - sollten seitens des Fachausschusses alle Alternativen als unangemessen abgelehnt werden - zum 1. Januar 2009 wieder Mitglied der Jugendmusikschule Bergheim, möglichst mit fortentwickelten Strukturen, zu werden. Insofern handelt es sich auch um eine Maßnahme, die geeignet ist, allen anderen Zweckverbandsmitgliedern und den beteiligten politischen Gremien den Willen der Stadt Bedburg erkennen zu lassen, die musische Erziehung unserer Kinder und Jugendlichen in Bedburg zu optimieren und zu professionalisieren, ohne eine öffentlich-rechtliche oder private Lösung zum jetzigen Zeitpunkt zu favorisieren oder nur aus finanzpolitischen Erwägungen zu handeln. STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------Stolzenberger ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister