Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-417/2005 1.
Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 41 10 51
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
27.10.2005
Original
Rat der Stadt Bedburg
15.11.2005
Original
Rat der Stadt Bedburg
15.11.2005
1. Ergänzung
Betreff:
Ausscheiden aus dem Zweckverbank Jugendmusikschule Bergheim
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt gemäß § 13 Abs. 1 der Satzung des
Zweckverbandes „Jugendmusikschule Bergheim“ der Städte Bergheim, Kerpen, Bedburg,
Pulheim und der Gemeinde Elsdorf unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Jahren
zum Ablauf dieses Kalenderjahres den Austritt aus dem Zweckverband zum 31.12.2008.
In Anbetracht der bestehenden langfristigen Kündigungsfrist kann der einstimmig gefasste
Prüfauftrag des Ausschusses für Personal, Organisation und Finanzmanagement vom
17.03.2005 nur angegangen und umgesetzt werden, wenn die - rein vorsorgliche Kündigung aus dem Zweckverband „Jugendmusikschule Bergheim“ bis zum 31.12.2005
ausgesprochen wird.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Aufgrund der äußerst angespannten Finanzsituation der Stadt Bedburg wurde die
Verwaltung bei der Erstellung des Haushalts für das Jahr 2005 zur Vermeidung eines
drohenden Haushaltssicherungskonzeptes seitens der Politik angehalten, sämtliche
Einsparpotentiale aufzuzeigen.
Entsprechend dieser Vorgabe führte die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für
Personal, Organisation und Finanzmanagement am 17. März 2005 - TOP 4, „Beratung
und Empfehlung von Möglichkeiten zur Verbesserung der haushaltswirtschaftlichen
Situation im Haushaltsjahr 2005 sowie zur nachhaltigen Reduzierung der zu erwartenden
Defizite in der Ergebnis- und der Finanzrechnung der Stadt Bedburg als Basis für die
Aufstellung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2005 sowie der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung bis zum Jahr 2008“ - unter anderem aus, dass „... aufgrund
der nicht zufriedenstellenden Leistungserbringung/ Versorgung durch die Jugendmusikschule Bergheim vorgeschlagen wird, die Mitgliedschaft ... zu kündigen. Durch eine
anderweitige Sicherstellung dieser Förderung - Stichwort: private Musikschule - kann aus
Sicht des Fachbereichs bei Steigerung der Qualität und Quantität im Stadtgebiet der
Ansatz von ... 30.000 Euro auf 15.000 Euro gekürzt werden“. Der Ausschuss beauftragte
die Verwaltung eine Alternative zur Jugendmusikschule Bergheim zu prüfen;
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 0 Enthaltungen.
In den vergangenen Jahren war die Problematik `sinkende Schülerzahlen im
Zweckverband Jugendmusikschule´ Inhalt zahlreicher Beratungen im damaligen
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport sowie in den Sitzungen des Hauptausschusses
und des Rates der Stadt Bedburg im Rahmen der Haushaltsberatungen.
Die Verwaltung wurde seinerzeit - zur Stabilisierung der Zweckverbandsumlage beauftragt, entsprechende Vorschläge zur `Trendumkehr´ gemeinsam mit der Leiterin der
Jugendmusikschule zu erarbeiten. Als Sofortmaßnahme wurde verwaltungsseitig
angeregt, den rückläufigen Schülerzahlen durch verstärkte Marketingmaßnahmen
entgegenzuwirken; diese Bemühungen scheiterten jedoch im Ergebnis an der fehlenden
Unterstützung durch die Jugendmusikschule; so wurden die für eine angemessene
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unabdingbaren Veranstaltungsdaten nicht bzw. nicht
rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Begründet wurde die fehlende Unterstützung bei der
Vermarktung der öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen durch die Leiterin der
Jugendmusikschule im wesentlichen damit, dass zum einen Informationen über Inhalte
und Mitwirkende erst wenige Tage vor der jeweiligen Veranstaltung festgelegt und zum
anderen, die Veranstaltungen im wesentlichen ohnehin nur von Eltern und Verwandten
besucht würden.
Weitergehende Gespräche über strategisches und operatives Marketing kamen nicht
zustande. In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auch auf die zahlreich
erfolgten - vergeblichen - Einladungen an die Leiterin der Jugendmusikschule, im Rahmen
einer Fachausschusssitzung eine Neukonzeption der Jugendmusikschule oder auch nur
Inhalte einer Werbekampagne vorzustellen.
Hinsichtlich der Entwicklung der Schülerzahlen ist anzumerken, dass diese zwar in diesem
Jahr leicht steigend sind; bezogen auf das Jahr 2002 ist jedoch allenfalls eine langsame
Stabilisierungsphase erkennbar. Aktueller Stand: 116 Schülerinnen und Schüler, die
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ausweislich einer Analyse der Jugendmusikschule nahezu ausschließlich aus der
Realschule und dem Gymnasium `rekrutiert´ werden.
Aufgrund der genannten Problemstellungen - Schülerzahlen, soziale Herkunft sowie
Wahrnehmung der Musikschule und ihrer Angebote in der Bedburger Öffentlichkeit etc.
pp. - sowie der genannten Prüfaufträge hat die Verwaltung in den vergangenen Monaten
ausführliche und detaillierte Planungsgespräche mit privaten Musikschulanbietern geführt.
Über das Ergebnis wird der zuständige Fachausschuss - Ausschuss für Schule, Jugend,
Freizeit und Soziales - in einer der nächsten Sitzungen informiert. Wenngleich die
musische Förderung von Kindern und Jugendlichen - beispielsweise durch eine
Musikschule - keine gesetzliche Verpflichtung darstellt, hat die Stadt Bedburg dennoch ein
vitales Interesse an jugendmusikalischer Früherziehung/ Aus- und Fortbildung; insofern ist
die Verwaltung bemüht, eine qualitative und quantitative Angebotsverbesserung zu
erreichen.
Der heutige Beschluss über die Kündigung zum Ablauf dieses Jahres mit Wirkung zum
31.12.2008 ist - nachdem eine Satzungsänderung des Zweckverbandes Jugendmusikschule hinsichtlich einer Verkürzung der Kündigungsfrist in der Sitzung der
Verbandsversammlung am 04.07.2005 abgelehnt wurde - notwendig, damit der
Prüfauftrag, Kostenreduzierung bei Leistungsverbesserung, in einem angemessenen
Zeitraum umgesetzt werden kann.
Die Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt ist weiterhin sachlich und zeitlich erforderlich, da
eine ordnungsgemäße Planung der Alternativen ohne klar erkennbaren, zeitlichen
Horizont einem privaten Unternehmen nicht zugemutet werden kann. Andererseits ist es
selbstverständlich auch nach einer Kündigung möglich - sollten seitens des
Fachausschusses alle Alternativen als unangemessen abgelehnt werden - zum
1.
Januar 2009 wieder Mitglied der Jugendmusikschule Bergheim, möglichst mit
fortentwickelten Strukturen, zu werden.
Insofern handelt es sich auch um eine Maßnahme, die geeignet ist, allen anderen
Zweckverbandsmitgliedern und den beteiligten politischen Gremien den Willen der Stadt
Bedburg erkennen zu lassen, die musische Erziehung unserer Kinder und Jugendlichen in
Bedburg zu optimieren und zu professionalisieren, ohne eine öffentlich-rechtliche oder
private Lösung zum jetzigen Zeitpunkt zu favorisieren oder nur aus finanzpolitischen
Erwägungen zu handeln.
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
----------------------------------Stolzenberger
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister