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Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Erfthalbinsel hier: Erlaß einer Satzung über gestalterische Festsetzungen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Erfthalbinsel
hier: Erlaß einer Satzung über gestalterische Festsetzungen) Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Erfthalbinsel
hier: Erlaß einer Satzung über gestalterische Festsetzungen)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-246/2004 1. B Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Planen und Bauen 03.02.2004 Orginal Rat der Stadt Bedburg 10.02.2004 1. B Betreff: Vorhaben- und Erschließungsplan Erfthalbinsel hier: Erlaß einer Satzung über gestalterische Festsetzungen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Bedburg über gestalterische Festsetzungen für einen Teilbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10b/Bedburg „Erfthalbinsel“ gem. § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONRW) in der Fassung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2003 (GV. NRW. S. 434). Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Vorhaben- und Erschließungsplan Erfthalbinsel (Nr. 10b/Bedburg) ist in seiner Ursprungsfassung seit dem 04.07.2001 rechtskräftig. Im Rahmen der Planaufstellung beabsichtigte der Vorhabenträger drei verschiedene Bautypen im Baugebiet zu errichten. Nach eingehender Beratung hat der Rat der Stadt Bedburg der Planung des Vorhabenträgers entsprochen. Um eine Gestaltungsvielfalt zu erreichen, wurden neben der Festlegung der Haustypen auch die Verkehrsflächen durch Anlegung von zusätzlichen Parkbuchten und entsprechenden Vor- und Rücksprüngen gegliedert. Der Vorhabenträger beabsichtigt nunmehr die Fläche im Bereich des Zusammenflusses der beiden Erftarme ohne Festlegung der Bebauung an private Bauherrn zu veräußern. Aufgrund der besondere Lage der vg. Flächen wird angestrebt, die in Rede stehenden 3 Grundstücke durch individuelle Gestaltungsformen einer Bebauung zuzuführen. Insbesondere die Dachformen und die damit verbundene äußere Gestaltung weicht von den seinerzeit vorgestellten Planungen ab. Bei den im Planentwurf näher bezeichneten Parzellen handelt es sich im Gegensatz zum übrigen Bereich um großzügig zugeschnittene Grundstücke die von ihrer Lage her durchaus andere Bauformen ermöglichen und aus städtebaulicher Sicht nach Auffassung der Verwaltung zu keiner Fehlentwicklung führen würden. Im konkreten Falle ist die Errichtung eines Mansarddaches beantragt. Der Antrag ist zunächst zurückgestellt worden, da auch hier nur die im gesamten Vorhaben- und Erschließungsplan gültigen Haustypen zulässig sind. Der Erlass einer Satzung über gestalterische Festsetzungen gem. § 86 der Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW) ist daher angezeigt. Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 03.02.2004 empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Der Entwurf der Satzung ist in der Anlage beigefügt 50181 Bedburg, den 03.02.2004 ----------------------------------- ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Ackermann Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand