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Beschlussvorlage (Wiederherstellung der Verbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rath Empfehlung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg vom 18.05.2004 Beschluss zum Antrag der Stadt Bedburg für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens durch die Bezirksregierung Köln gem. § 37 ff StrwG NRW)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Wiederherstellung der Verbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rath
Empfehlung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg vom 18.05.2004
Beschluss zum Antrag der Stadt Bedburg für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens durch die Bezirksregierung Köln gem. § 37 ff StrwG NRW) Beschlussvorlage (Wiederherstellung der Verbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rath
Empfehlung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg vom 18.05.2004
Beschluss zum Antrag der Stadt Bedburg für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens durch die Bezirksregierung Köln gem. § 37 ff StrwG NRW) Beschlussvorlage (Wiederherstellung der Verbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rath
Empfehlung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg vom 18.05.2004
Beschluss zum Antrag der Stadt Bedburg für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens durch die Bezirksregierung Köln gem. § 37 ff StrwG NRW)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-432/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 06.12.2005 Rat der Stadt Bedburg 13.12.2005 Bemerkungen: Betreff: Wiederherstellung der Verbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg-Rath a) Empfehlung zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg vom 18.05.2004 b) Beschluss zum Antrag der Stadt Bedburg für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens durch die Bezirksregierung Köln gem. § 37 ff StrwG NRW Beschlussvorschlag: Zu a) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Aufstellungsbeschluss vom 18.05.2004 für den Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg aufzuheben und das Verfahren entsprechend einzustellen. Zu b) Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Bau der Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg-Rath nach Bedburg an das Auffahrtsohr der L 361n gem. § 37 ff. StrwG NRW zu stellen und das Verfahren in dieser Form weiter abzuwickeln, da eine zeitnahe Umsetzung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens aufgrund der Novellierung des Baugesetzbuches nicht zu erwarten ist. Die bislang zum Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg vorgetragenen Anregungen während des Verfahrens der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange sollen der Bezirksregierung im Rahmen der Abwicklung des Planfeststellungsverfahrens unabhängig von den in diesem Verfahren künftig festgesetzten Fristen zur Offenlage zugeleitet werden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 18.05.2004 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg gefasst. Wesentliches Planungsziel ist die Wiederherstellung einer Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg-Ost nach Bedburg-Rath. Nach Erstellung der für das Verfahren erforderlichen Planunterlagen und der Durchführung div. Abstimmungsgespräche wurde das frühzeitige Verfahren der Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingeleitet und hat stattgefunden vom 21.07. bis zum 22.08.2005. Aufgrund der Vielzahl der vorgetragenen Stellungnahmen insbesondere seitens der Fachbehörden sowie der Bürger zum eingeleiteten Bauleitplanverfahren hat am 21.10.2005 bezüglich der weiteren Vorgehensweise zur Realisierung der Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg Rath ein Erörterungstermin zwischen den beteiligten Fachbehörden • • • • • • Bezirksregierung Köln, Dezernat 51, Obere Landschaftsbehörde Bezirksregierung Köln, Dezernat 53, Straßenplanung Rhein-Erft-Kreis, Untere Wasserbehörde Rhein-Erft-Kreis, Untere Landschaftsbehörde RWE Power AG Büro Smeets u. Damaschek, Planung auf Einladung der Stadt Bedburg stattgefunden. Die Thematik wurde seitens der Vertreter der Stadt Bedburg vorgetragen und im Anschluss hieran eingehend diskutiert und die durch die Beteiligten zu berücksichtigenden Belange wurden vorgetragen. Es bestand insgesamt Einigkeit darüber, dass die geplante Wiederherstellung der Straße im Hinblick auf die städtebaulichen Belange und der daraus resultierenden politischen Zielvorgaben der kurzfristigen Umsetzung bedarf. Über die weitere Abwicklung des Verfahrens wurde im Anschluss beraten. Eine Fortführung im des bereits eingeleiteten Bauleitplanverfahrens wurde diskutiert. Entsprechend den Überleitungsvorschriften des neuen Baugesetzbuches in der Fassung vom 20.07.2004 können Bauleitplanverfahren, die vor dem 20.07.2004 eingeleitet worden sind nach altem Recht weitergeführt werden, wenn sie bis zum 20.07.2006 abgeschlossen sind. In Anwendung dieser Überleitungsvorschrift (Aufstellungsbeschluss vom 18.05.2004) wurde das Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 48b/Bedburg eingeleitet. Aufgrund der Stellungnahmen der Fachbehörden sowie der Bürger ist abzusehen, dass nicht zu erwarten ist, dass dieses Bebauungsplanverfahren bis zum 20.07.2006 abgeschlossen werden kann, wobei der Abschluss des Verfahrens selbst nicht in Frage gestellt wurde. Die Folge wäre die Umstellung des Verfahrens auf das neue Recht und der erneute Beginn mit den Verfahrensschritten. Die im Zusammenhang mit dieser Verfahrensumstellung nicht unerhebliche zeitliche Verzögerung sollte im Hinblick auf die Beschlüsse im Rat der Stadt Bedburg, dem Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Bedburg, den Zielsetzungen des Braunkohlenplans sowie letztendlich auch den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg (rechtskräftig seit 1980) vermieden werden. Die Weiterführung der Straßenplanung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens ist im Hinblick auf die zeitliche Komponente bis zur Rechtskraft des Planes derzeit jedoch nicht abzusehen. Seitens der Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 wurde aufgrund des dargelegten Sachverhaltes – auch unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Bürger- und Behördenbeteiligung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens - zunächst eine einfache Plangenehmigung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW vorgeschlagen. Dieses Verfahren würde wie folgt ablaufen: • Vorlage der Pläne für die Straße nebst landschaftspflegerischen Fachbeitrag und im Anschluss hieran, nach Prüfung und Beteiligung der Fachbehörden, die Plangenehmigung durch die Bezirksregierung Köln. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit würde in diesem Verfahren nicht erfolgen. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Die Verwaltung wies in diesem Zusammenhang auf die Vielzahl der durch die Bürger vorgetragenen Anregungen hin und erklärte, dass es Ziel der Stadt Bedburg ist, nach wie vor eine umfassende Beteiligung der Bürger vorzusehen und diese nicht vom Verfahren auszuschließen. Als zweite Alternative zur zeitnahen Umsetzung des Verfahrens wurde daher das Planfeststellungsverfahren nach § 37 ff. des Straßen- und Wegegesetzes NRW vorgeschlagen. Hier erfolgt eine Offenlage der Planunterlagen für die Bürger innerhalb einer Frist und die damit verbundene Möglichkeit, zum Verfahren – ähnlich der Vorgehensweise in einem Bebauungsplan – Stellungnahmen bzw. Anregungen abzugeben. Die Bezirksregierung erklärte sich bereit, ein solches Verfahren als Planfeststellungsbehörde für die Stadt Bedburg kurzfristig durchzuführen. Zur zeitnahen Umsetzung und Realisierung der Planung bietet sich die Abwicklung aus den vg. Gründen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens an. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 48b/Bedburg vorgetragenen Anregungen seitens der Bürger und der Träger öffentlicher Belange sollten der Bezirksregierung als verfahrensleitende Behörde im Rahmen des Verfahrens zur weiteren Bearbeitung zugeleitet werden, um sicherzustellen, dass die vorgetragenen Anregungen – insbes. seitens der BürgerBerücksichtigung finden. Die Niederschrift des Erörterungstermins ist als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 14.11.2005 ----------------------------------(Schmitz) Bearbeiter ----------------------------------(Klütsch) Stellv. Fachbereichsleiter ----------------------------------(Ackermann) Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand