Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ergebnisniederschrift ET)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Ergebnisniederschrift ET) Beschlussvorlage (Ergebnisniederschrift ET) Beschlussvorlage (Ergebnisniederschrift ET)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

WP7-432/2005 Ergebnisniederschrift ET Ergebnisniederschrift Projekt: Wiederherstellung der Gemeindeverbindungsstraße (ehemals K 37n) zwischen Bedburg und Bedburg-Rath Zweck: Abstimmungstermin Datum: 21.10.2005 Ort: Bedburg Teilnehmer: s. Liste 1. Herr Ackermann, Stadt Bedburg begrüßt die Anwesenden und erläutert die Thematik und den Stand der Planung: Im Rahmen der Umsetzung des Braunkohlenplanes Fortuna-Garsdorf sind die Ortschaften Buchholz, Winkelheim, Garsdorf und Frauweiler sowie letztendlich auch die ursprüngliche Verbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg Rath durch den Braukohlentagebau in Anspruch genommen worden. Die Umsiedlungsmaßnahmen sind bekannterweise seit langer Zeit abgeschlossen. Die Trasse für die Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath ist im Braunkohlenplan Fortuna-Garsdorf dargestellt und bei den Rekultivierungsmaßnahmen im Rahmen der Bodenverkippung berücksichtigt worden. Der sich an der Trasse orientierende und vorhandene Kiesweg wurde angelegt, um diesen an den neuen Straßenausbau anzupassen. Ziel des Braunkohlenplanes war es unter anderem, die Verbindung zwischen Bedburg und der Ortslage Rath so schnell wie möglich wieder herzustellen, um Rath besser an den Stadtkern von Bedburg anzubinden und die zwischenzeitlich als Folge des Tagebaues notwendigen Umwege rückgängig zu machen und die Kaufkraft im Bedburger Osten wieder zu stärken. Für die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Bedburg und Bedburg-Rath besteht im Zuge der Tagebaurekultivierung eine Wiederherstellungspflicht der Rheinbraun AG bzw. deren Rechtsnachfolger, die RWE Power AG. Die Straße soll die Verbindung zu dem über lange Zeit vom Stadtkern abgetrennten Ortsteil Rath wieder auf kurzem Wege ermöglichen. Die Verbindungsstraße wird in Bedburg an die bereits planfestgestellte L 361 n angeschlossen und über ein Brückenbauwerk über die L 361 n wieder an die Kölner Straße, wie vor Beginn des Tagebaus angeschlossen. In Rath erfolgt die Anbindung südlich des Ortes. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg aus dem Jahr 1980 ist die Trasse der neu anzulegenden Straße als Fläche für den übergeordneten Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge gem. § 5 des Baugesetzbuches dargestellt.. Im Jahre 1983 wurde zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Rheinbraun AG ein Vertrag über die bergbauliche Inanspruchnahme der K 13 (heute als K 37 n bezeichnet) und über die zu leistende Wiederherstellung einer Kreisstraße oder die Zahlung einer Entschädigung geschlossen. Da die geplante Gemeindestraße weniger eine verkehrliche, sondern vorrangig eine stadtstrukturelle Bedeutung hat und die überregionale Verbindung durch die Landesstraße sichergestellt ist, soll die ursprünglich als Kreisstraße geplante Verbindung zwischen Bedburg und Bedburg-Rath nun als Gemeindestraße örtlicher Hauptverkehrszug) gebaut werden. Dies hat u.a. aus naturschutzfachlicher Sicht eine Minimierung des Eingriffs zur Folge. Aus diesem Grund kann die Verbindung von Bedburg nach Bedburg – Rath umgesetzt werden. WP7-432/2005 Ergebnisniederschrift ET Der Rat der Stadt Bedburg hat daher in seiner Sitzung am 18.05.2004 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg gefasst. Wesentliches Planungsziel ist die Wiederherstellung der verkehrsmäßigen Verbindung von Bedburg-Ost nach Bedburg-Rath. 2. Im Weiteren erläutert Herr Smeets die unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen, die den Rahmen des Verfahrens bestimmen: Im Vergleich zum Scoping-Termin, der im Frühjahr 2002 durchgeführt wurde, gab es Neuerungen im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Nach neuer Gesetzeslage ist für die Gemeindestraße nur nach Vorprüfung des Einzelfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörden aufgrund überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Insgesamt werden 3 Verfahrensvarianten zur Diskussion gestellt: • • • Planfeststellung Plangenehmigung Bebauungsplan Vorteil des Planfeststellungsverfahrens ist es, das wie im Bebauungsplanverfahren alle die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen sind. Bei einem Bebauungsplanverfahren muss eine Umweltprüfung durchgeführt werden, sofern das Verfahren nicht bis zum 20. Juli 2006 abgeschlossen ist. Das Verfahren der Plangenehmigung erfolgt ohne gesonderte Beteiligung der Öffentlichkeit, bspw. durch eine Auslegung. 3. In einer zusammenfassenden Betrachtung erläutert Herr Smeets die charakteristischen Merkmale im Hinblick auf die Bestandssituation sowie die Wirkungen, die entlang der geplanten Trasse prognostiziert werden. Insgesamt betrachtet sind nur erhebliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft und keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut „Menschen“ zu erwarten. Vorsorglich wird die Stadt auch die Auswirkungen auf das Schutzgut „Menschen“ im Bereich der Anschlussstellen in den Ortslagen BedburgRath und Bedburg-Ost (Kölner Straße) betrachten. Aufgrund der Prognosen des Verkehrsentwicklungsplans sind hier jedoch ebenfalls keine besonders schwerwiegenden Auswirkungen oder Grenzwertüberschreitungen zu erwarten. Gegenüber dem Prognosestand zur L 361 n wird es nur einen Zuwachs geben, der weder eine Verdoppelung des Verkehrs noch in der Gesamthöhe besondere Mengen aufweist. 4. Im Anschluss an die Erläuterungen bittet Herr Ackermann um eine Stellungsnahme der anwesenden Behördenvertreter: Frau Dr. Koch und Herr Franke führen an, dass die geplante Gemeindestraße aus Sicht von Natur und Landschaft vermeidbar ist. Herr Ackermann verweist hierzu u.a auf die Wiederherstellungspflicht, die die Stadt Bedburg bzw. RWE Rheinbraun hat. Weiterhin wird angemerkt, dass die Wiederherstellung der K13n (jetzt Gemeindeverbindungsstraße) eine Grundvoraussetzung für damals durchgeführte Umsiedlungen war. Aus diesem Grunde ist bereits im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg und im Rekultivierungsplan die geplante Straße dargestellt. Im Anschluss daran verweist Frau Dr. Koch auf das Prinzip der Minimierung. Die Straße sollte nicht breiter als nötig geplant, die Auswirkungen auf die Fauna durch geeignete Maßnahmen reduziert werden. Aus naturschutzfachlicher Sicht werden mögliche Auswirkungen auf die Fauna unter Berücksichtigung geeigneter Maßnahmen (z.B. Amphibiendurchlass, große zusammenhängende Ackerschläge) als nicht erheblich WP7-432/2005 Ergebnisniederschrift ET angesehen. Auf die im Rekultivierungsplan dargestellten Wirtschaftswege unmittelbar parallel zur geplanten Trasse sollte möglichst verzichtet werden. Der Verlauf der Wirtschaftswege ist nicht Bestandteil dieses Genehmigungsverfahrens, sondern wird im Rahmen des laufenden Flurbereinigungsverfahrens geklärt werden müssen. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen den Bau der Gemeindestraße. Die Verterter des Dezernates 53 schlagen aufgrund der dargestellten Problematik vor, die weitere Abwicklung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens vorzunehmen. Dies setze die Bereitstellung aller zur Verfügung stehehenden Unterlagen (insbes. Verkehrsuntersuchungen und Plangrundlagen) voraus. Seitens der Betzirksregierung ist man entsprechend bereit, nach Antragstellung durch die Stadt Bedburg das Verfahren zeitnah umzusetzen. 5. Aus Sicht der Teilnehmer sind aufgrund der Einzelfallbetrachtung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, Kultur- und Sachgüter sowie auf die Wechselwirkungen durch die geplante Gemeindestraße zu erwarten. Die Auswirkungen auf Natur und Landschaft werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan abgeprüft. Durch die angemessene Berücksichtigung der Umweltbelange im LBP erscheint eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich zu sein. 6. Im Einverständnis der Teilnehmer wird das Planfeststellungsverfahren zur Umsetzung der Gemeindestraße gewählt. Das Planfeststellungsverfahren beinhaltet die Erarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans. In einem Plangenehmigungsverfahren werden keine Vorteile gesehen. 7. Weiteres Vorgehen: Das Büro SMEETS + DAMASCHEK wird die Bearbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans fortführen mit dem Ziel die Unterlagen Anfang nächsten Jahres fertig zu stellen. Die Stadt Bedburg führt einen Beschluss für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens herbei. Ziel ist der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens bis Ende nächsten Jahres. Die Vertreter der Bezirksregierung rechnen mit einem kurzen und relativ einfachen Verfahrensablauf. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens soll bereits vier Wochen nach Antragstellung möglich sein. Aufgestellt: Erftstadt, den 24.10.2005 SMEETS + DAMASCHEK Kenntnis genommen: Für die Stadt Bedburg __________________ (Ackermann) Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand