Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-432/2005
Ergebnisniederschrift ET
Ergebnisniederschrift
Projekt:
Wiederherstellung der Gemeindeverbindungsstraße (ehemals
K 37n) zwischen Bedburg und Bedburg-Rath
Zweck:
Abstimmungstermin
Datum:
21.10.2005
Ort:
Bedburg
Teilnehmer:
s. Liste
1.
Herr Ackermann, Stadt Bedburg begrüßt die Anwesenden und erläutert die Thematik
und den Stand der Planung:
Im Rahmen der Umsetzung des Braunkohlenplanes Fortuna-Garsdorf sind die
Ortschaften Buchholz, Winkelheim, Garsdorf und Frauweiler sowie letztendlich auch die
ursprüngliche Verbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg Rath durch den
Braukohlentagebau in Anspruch genommen worden.
Die Umsiedlungsmaßnahmen sind bekannterweise seit langer Zeit abgeschlossen.
Die Trasse für die Verbindung von Bedburg nach Bedburg-Rath ist im Braunkohlenplan
Fortuna-Garsdorf dargestellt und bei den Rekultivierungsmaßnahmen im Rahmen der
Bodenverkippung berücksichtigt worden. Der sich an der Trasse orientierende und
vorhandene Kiesweg wurde angelegt, um diesen an den neuen Straßenausbau
anzupassen. Ziel des Braunkohlenplanes war es unter anderem, die Verbindung
zwischen Bedburg und der Ortslage Rath so schnell wie möglich wieder herzustellen, um
Rath besser an den Stadtkern von Bedburg anzubinden und die zwischenzeitlich als
Folge des Tagebaues notwendigen Umwege rückgängig zu machen und die Kaufkraft im
Bedburger Osten wieder zu stärken.
Für die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Bedburg und Bedburg-Rath besteht im
Zuge der Tagebaurekultivierung eine Wiederherstellungspflicht der Rheinbraun AG bzw.
deren Rechtsnachfolger, die RWE Power AG. Die Straße soll die Verbindung zu dem
über lange Zeit vom Stadtkern abgetrennten Ortsteil Rath wieder auf kurzem Wege
ermöglichen. Die Verbindungsstraße wird in Bedburg an die bereits planfestgestellte L
361 n angeschlossen und über ein Brückenbauwerk über die L 361 n wieder an die
Kölner Straße, wie vor Beginn des Tagebaus angeschlossen.
In Rath erfolgt die Anbindung südlich des Ortes.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg aus dem Jahr 1980 ist die
Trasse der neu anzulegenden Straße als Fläche für den übergeordneten Verkehr und die
örtlichen Hauptverkehrszüge gem. § 5 des Baugesetzbuches dargestellt..
Im Jahre 1983 wurde zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Rheinbraun AG ein
Vertrag über die bergbauliche Inanspruchnahme der K 13 (heute als K 37 n bezeichnet)
und über die zu leistende Wiederherstellung einer Kreisstraße oder die Zahlung einer
Entschädigung geschlossen.
Da die geplante Gemeindestraße weniger eine verkehrliche, sondern vorrangig eine
stadtstrukturelle Bedeutung hat und die überregionale Verbindung durch die
Landesstraße sichergestellt ist, soll die ursprünglich als Kreisstraße geplante Verbindung
zwischen Bedburg und Bedburg-Rath nun als Gemeindestraße örtlicher
Hauptverkehrszug) gebaut werden. Dies hat u.a. aus naturschutzfachlicher Sicht eine
Minimierung des Eingriffs zur Folge. Aus diesem Grund kann die Verbindung von
Bedburg nach Bedburg – Rath umgesetzt werden.
WP7-432/2005
Ergebnisniederschrift ET
Der Rat der Stadt Bedburg hat daher in seiner Sitzung am 18.05.2004 den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg gefasst. Wesentliches
Planungsziel ist die Wiederherstellung der verkehrsmäßigen Verbindung von Bedburg-Ost
nach Bedburg-Rath.
2. Im Weiteren erläutert Herr Smeets die unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen, die den
Rahmen des Verfahrens bestimmen:
Im Vergleich zum Scoping-Termin, der im Frühjahr 2002 durchgeführt wurde, gab es
Neuerungen im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Nach neuer Gesetzeslage
ist für die Gemeindestraße nur nach Vorprüfung des Einzelfalls eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der
zuständigen Behörden aufgrund überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige
Umweltauswirkungen haben kann.
Insgesamt werden 3 Verfahrensvarianten zur Diskussion gestellt:
•
•
•
Planfeststellung
Plangenehmigung
Bebauungsplan
Vorteil des Planfeststellungsverfahrens ist es, das wie im Bebauungsplanverfahren alle die
von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander abzuwägen sind.
Bei einem Bebauungsplanverfahren muss eine Umweltprüfung durchgeführt werden,
sofern das Verfahren nicht bis zum 20. Juli 2006 abgeschlossen ist.
Das Verfahren der Plangenehmigung erfolgt ohne gesonderte Beteiligung der
Öffentlichkeit, bspw. durch eine Auslegung.
3. In einer zusammenfassenden Betrachtung erläutert Herr Smeets die charakteristischen
Merkmale im Hinblick auf die Bestandssituation sowie die Wirkungen, die entlang der
geplanten Trasse prognostiziert werden. Insgesamt betrachtet sind nur erhebliche
Auswirkungen auf Natur und Landschaft und keine erheblichen Auswirkungen auf das
Schutzgut „Menschen“ zu erwarten. Vorsorglich wird die Stadt auch die Auswirkungen auf
das Schutzgut „Menschen“ im Bereich der Anschlussstellen in den Ortslagen BedburgRath und Bedburg-Ost (Kölner Straße) betrachten.
Aufgrund der Prognosen des Verkehrsentwicklungsplans sind hier jedoch ebenfalls keine
besonders schwerwiegenden Auswirkungen oder Grenzwertüberschreitungen zu erwarten.
Gegenüber dem Prognosestand zur L 361 n wird es nur einen Zuwachs geben, der weder
eine Verdoppelung des Verkehrs noch in der Gesamthöhe besondere Mengen aufweist.
4. Im Anschluss an die Erläuterungen bittet Herr Ackermann um eine Stellungsnahme der
anwesenden Behördenvertreter:
Frau Dr. Koch und Herr Franke führen an, dass die geplante Gemeindestraße aus Sicht
von Natur und Landschaft vermeidbar ist. Herr Ackermann verweist hierzu u.a auf die
Wiederherstellungspflicht, die die Stadt Bedburg bzw. RWE Rheinbraun hat. Weiterhin
wird angemerkt, dass die Wiederherstellung der K13n (jetzt Gemeindeverbindungsstraße)
eine Grundvoraussetzung für damals durchgeführte Umsiedlungen war. Aus diesem
Grunde ist bereits im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg und im Rekultivierungsplan
die geplante Straße dargestellt.
Im Anschluss daran verweist Frau Dr. Koch auf das Prinzip der Minimierung. Die Straße
sollte nicht breiter als nötig geplant, die Auswirkungen auf die Fauna durch geeignete
Maßnahmen reduziert werden. Aus naturschutzfachlicher Sicht werden mögliche
Auswirkungen auf die Fauna unter Berücksichtigung geeigneter Maßnahmen (z.B.
Amphibiendurchlass, große zusammenhängende Ackerschläge) als nicht erheblich
WP7-432/2005
Ergebnisniederschrift ET
angesehen.
Auf die im Rekultivierungsplan dargestellten Wirtschaftswege unmittelbar parallel zur
geplanten Trasse sollte möglichst verzichtet werden. Der Verlauf der Wirtschaftswege ist
nicht Bestandteil dieses Genehmigungsverfahrens, sondern wird im Rahmen des
laufenden Flurbereinigungsverfahrens geklärt werden müssen.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen den Bau der
Gemeindestraße.
Die Verterter des Dezernates 53 schlagen aufgrund der dargestellten Problematik vor, die
weitere Abwicklung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens vorzunehmen. Dies
setze die Bereitstellung aller zur Verfügung stehehenden Unterlagen (insbes.
Verkehrsuntersuchungen und Plangrundlagen) voraus. Seitens der Betzirksregierung ist
man entsprechend bereit, nach Antragstellung durch die Stadt Bedburg das Verfahren
zeitnah umzusetzen.
5. Aus Sicht der Teilnehmer sind aufgrund der Einzelfallbetrachtung keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, Kultur- und Sachgüter
sowie auf die Wechselwirkungen durch die geplante Gemeindestraße zu erwarten. Die
Auswirkungen auf Natur und Landschaft werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan
abgeprüft. Durch die angemessene Berücksichtigung der Umweltbelange im LBP
erscheint eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich zu sein.
6. Im Einverständnis der Teilnehmer wird das Planfeststellungsverfahren zur Umsetzung der
Gemeindestraße gewählt. Das Planfeststellungsverfahren beinhaltet die Erarbeitung des
Landschaftspflegerischen Begleitplans.
In einem Plangenehmigungsverfahren werden keine Vorteile gesehen.
7. Weiteres Vorgehen:
Das Büro SMEETS + DAMASCHEK wird die Bearbeitung des Landschaftspflegerischen
Begleitplans fortführen mit dem Ziel die Unterlagen Anfang nächsten Jahres fertig zu
stellen. Die Stadt Bedburg führt einen Beschluss für die Einleitung eines
Planfeststellungsverfahrens herbei. Ziel ist der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens
bis Ende nächsten Jahres.
Die Vertreter der Bezirksregierung rechnen mit einem kurzen und relativ einfachen
Verfahrensablauf. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens soll bereits vier Wochen
nach Antragstellung möglich sein.
Aufgestellt:
Erftstadt, den 24.10.2005
SMEETS + DAMASCHEK
Kenntnis genommen:
Für die Stadt Bedburg
__________________
(Ackermann)
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand