Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-488/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
06.12.2005
Betreff:
Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der
Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der
Gebührenbedarfsberechnung über die Durchführung der Abwasserbeseitigung für das
Haushaltsjahr 2006 zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2006 sind folgende Kostenblöcke
maßgebend:
Personal- und Sachaufwand
Unterhaltungskosten
Beitrag Erftverband./. Nutzungsentschädigung
Kalkulatorische Kosten/Abschreibung
262.744 €
632.050 €
3.104.000 €
1.466.138 €
( 4,81 % Gesamtkosten )
(11,56 % Gesamtkosten )
(56,80 % Gesamtkosten )
(26,83 % Gesamtkosten )
Auf die Straßenentwässerung entfallen hierbei nach derzeitiger Schätzung rd. 22,5 % der
Gesamtkosten ( = 1.222.185 € )
Da vorgenannte Kostenblöcke nach Abzug des Anteils der Straßenentwässerung
betriebswirtschaftlich ansatzfähige Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 KAG sind, ist unter
Berücksichtigung eines Fehlbetrages aus dem Jahr 2004 ein auf das Jahr 2006 entfallender
Betrag von 4.276.921 € durch Gebühren zu erwirtschaften.
Zur Erreichung einer Kostendeckung ist unter Berücksichtigung des als Berechnungsmaßstab
dienenden Frischwasserverbrauchs eine Gebühr in Höhe von 3,90 € notwendig. Der Gebührensatz
bleibt im Vergleich zum Vorjahr somit unverändert.
Zu den einzelnen Kosten:
Personal – und Sachkosten
Querschnittskosten ( FB IV )
Die Querschnittskosten steigen um 93,55 % gegenüber denen des Vorjahres.
Da hier überwiegend die Kosten der Mitarbeiter der Stadtkasse einfließen, hat man die Lohnkosten
entsprechend dem Verhältnis der Gesamteinnahmen zu den Einnahmen aus den Gebühren aus
dem Abwasserbereich ermittelt.
Personalkosten- Abwasserbeseitigung
Hierbei handelt es sich um die aufgrund von Stundenaufzeichnungen ermittelten Lohnkosten für
die Reinigung der Kanalanlagen und die Überwachung bzw. Kontrolle der Pumpstationen.
Personalkosten ( FB I )
Diese Personalkosten resultieren aus der Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (
SüV-Kann ) sowie aus der Wahrnehmung von Kontrollfunktionen und den sich daraus ergebenden
Schadensfeststellungen.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Unterhaltungskosten
Die laufenden Unterhaltungskosten für die Spülung und Überprüfung der Kanalanlagen belaufen
sich auf 300.000 €.
Ein Betrag in Höhe von 300.000 € ist, wie im Zusammenhang mit der Zustandsbewertung des
Kanalnetzes im Rahmen der Erstellung der NKF-Eröffnungsbilanz festgestellt wurde, notwendig für
Sanierungsmaßnahmen. Aufgrund von Kanaluntersuchungen wurden Schäden festgestellt, die lt.
Vorgabe der SüV-Kann umgehend zu beseitigen sind. Die Nutzungsdauer der Abwasseranlage
wird hierdurch aber nicht wesentlich verlängert. Eine Aufnahme der Sanierungskosten als
Aktivposten in der Bilanz und Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre ist somit nicht zulässig.
Diese Sanierungsaufwendungen sind betriebswirtschaftlich ansatzfähige Kosten im Sinne von § 6
KAG und daher in die Gebührenkalkulation mit aufzunehmen.
Kalkulatorische Kosten
Abschreibungen
Die Stadt Bedburg hat zum 01.01.2005 das Neue Kommunale Finanzmanagement ( NKF )
eingeführt.
Nach den Ermittlungen eines beauftragten Ingenieurbüros ergeben sich für die städtischen
Abwasseranlagen folgende Anschaffungswerte zum Zeitwert:
54.659.268,29 €.
Hierin nicht enthalten sind die Kosten, die bei einer Erneuerung z.B. durch Straßenaufbruch und
Wiederherstellung, Entsorgung der Altanlagen, Wasserhaltung etc. entstehen.
Unter Zugrundelegung eines linearen Abschreibungssatzes von 1,5 v.H. sind in jedem Jahr
Abschreibungsbeträge in Höhe von 819.889,00 € zu berücksichtigen.
Kalkulatorische Verzinsung
Für die städtischen Abwasseranlagen ergeben sich folgende „historische“ Anschaffungswerte auf
Zeitwertbasis
31.800.779,36 €
Der hieraus resultierende Abschreibungsbetrag beträgt 477.012,00 € im Jahr.
Der nunmehr zu verzinsende Restbuchwert zum 31.12.2005 beträgt
Restbuchwert 31.12.2004 ./. Afa 2005-11-24
zzgl. Hausanschlüsse
./. anteilige „Sonderposten (geschätzt 50 %)
20.749.479 €
3.500.000 €
12.124.740 €
zu verzinsender Restbuchwert
12.124.739 €
kalkulatorische Zinsen (Zinssatz 5,33 %)
Beitrag an den Erftverband
646.249 €
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Gemäß § 7 Absatz 1 KAG sind die von Gemeinden für die Mitgliedschaft in einem Wasserverband
zu zahlenden Beiträge und Umlagen durch Gebühren denjenigen aufzuerlegen, die diese
Einrichtungen nutzen.
Somit wird der in 2006 von der Stadt Bedburg an den Erftverband voraussichtlich zu zahlende
Beitrag für den Betrieb der Kläranlagen und der sonstigen Abwasseranlagen einschließlich der
Kapitalkosten sowie der Abwasserabgabe als ansatzfähige Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 KAG
den Gebühren zugrunde gelegt. Lt. Beitragsprognose des Erftverbandes vom 13.09.2005 ist für
das Haushaltsjahr 2006 ein Betrag von rd. 3.104.000,00 € anzusetzen.
Im Vergleich zum Vorjahr (3.270.000,00 €) bedeutet dies eine Senkung um 166.000,00 €.
Gebührenmaßstab
Die Gebühr ist gemäß § 6 Abs. 3 KAG nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage
(Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht
vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem
offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf. Anerkannter
Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist der Frischwasserverbrauch, der der Kanalbenutzungsgebühr der
Stadt Bedburg zugrunde gelegt wird.
Für das Jahr 2006 wird von der gleichen zu veranlagenden Wassermenge von 1.090.800 cbm
ausgegangen. Nach der Auswertung der Kanalwerte im Zeitraum 2004/2005 wurden im
Stadtgebiet Bedburg insgesamt rd. 1.079.000 cbm Wasser bezogen. Unter Berücksichtigung der
Bautätigkeit im Jahre 2005 wird die Vorjahreszahl auch für dieses Jahr als realistisch angesehen.
Abschlussergebnis des Jahres 2004
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW sollen Kostenunterdeckungen eines Kalkulationszeitraumes
innerhalb der nächsten 3 Jahre ausgeglichen werden.
Im Haushaltsjahr 2004 entstand ein Fehlbetrag in Höhe von 67.173,44 €.
Dieser Betrag wurde als Fehlbetrag in die Berechnung für das Jahr 2006 eingestellt.
Gebühren für das Jahr 2006
Entsprechend der beigefügten Gebührenbedarfsberechung wird mit unveränderten Gebühren ein
Kostendeckungsgrad von 100,06 % erreicht.
Eine Änderung der Satzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Bedburg ist somit
entbehrlich.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 24.11.2005
----------------------------------Brand
----------------------------------Naujock
----------------------------------Ackermann
Sachbearbeiter(in)
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand