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Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006.)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006.) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006.) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006.) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006.) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006.)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-488/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 06.12.2005 Betreff: Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2006. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der Gebührenbedarfsberechnung über die Durchführung der Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2006 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2006 sind folgende Kostenblöcke maßgebend: Personal- und Sachaufwand Unterhaltungskosten Beitrag Erftverband./. Nutzungsentschädigung Kalkulatorische Kosten/Abschreibung 262.744 € 632.050 € 3.104.000 € 1.466.138 € ( 4,81 % Gesamtkosten ) (11,56 % Gesamtkosten ) (56,80 % Gesamtkosten ) (26,83 % Gesamtkosten ) Auf die Straßenentwässerung entfallen hierbei nach derzeitiger Schätzung rd. 22,5 % der Gesamtkosten ( = 1.222.185 € ) Da vorgenannte Kostenblöcke nach Abzug des Anteils der Straßenentwässerung betriebswirtschaftlich ansatzfähige Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 KAG sind, ist unter Berücksichtigung eines Fehlbetrages aus dem Jahr 2004 ein auf das Jahr 2006 entfallender Betrag von 4.276.921 € durch Gebühren zu erwirtschaften. Zur Erreichung einer Kostendeckung ist unter Berücksichtigung des als Berechnungsmaßstab dienenden Frischwasserverbrauchs eine Gebühr in Höhe von 3,90 € notwendig. Der Gebührensatz bleibt im Vergleich zum Vorjahr somit unverändert. Zu den einzelnen Kosten: Personal – und Sachkosten Querschnittskosten ( FB IV ) Die Querschnittskosten steigen um 93,55 % gegenüber denen des Vorjahres. Da hier überwiegend die Kosten der Mitarbeiter der Stadtkasse einfließen, hat man die Lohnkosten entsprechend dem Verhältnis der Gesamteinnahmen zu den Einnahmen aus den Gebühren aus dem Abwasserbereich ermittelt. Personalkosten- Abwasserbeseitigung Hierbei handelt es sich um die aufgrund von Stundenaufzeichnungen ermittelten Lohnkosten für die Reinigung der Kanalanlagen und die Überwachung bzw. Kontrolle der Pumpstationen. Personalkosten ( FB I ) Diese Personalkosten resultieren aus der Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal ( SüV-Kann ) sowie aus der Wahrnehmung von Kontrollfunktionen und den sich daraus ergebenden Schadensfeststellungen. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Unterhaltungskosten Die laufenden Unterhaltungskosten für die Spülung und Überprüfung der Kanalanlagen belaufen sich auf 300.000 €. Ein Betrag in Höhe von 300.000 € ist, wie im Zusammenhang mit der Zustandsbewertung des Kanalnetzes im Rahmen der Erstellung der NKF-Eröffnungsbilanz festgestellt wurde, notwendig für Sanierungsmaßnahmen. Aufgrund von Kanaluntersuchungen wurden Schäden festgestellt, die lt. Vorgabe der SüV-Kann umgehend zu beseitigen sind. Die Nutzungsdauer der Abwasseranlage wird hierdurch aber nicht wesentlich verlängert. Eine Aufnahme der Sanierungskosten als Aktivposten in der Bilanz und Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre ist somit nicht zulässig. Diese Sanierungsaufwendungen sind betriebswirtschaftlich ansatzfähige Kosten im Sinne von § 6 KAG und daher in die Gebührenkalkulation mit aufzunehmen. Kalkulatorische Kosten Abschreibungen Die Stadt Bedburg hat zum 01.01.2005 das Neue Kommunale Finanzmanagement ( NKF ) eingeführt. Nach den Ermittlungen eines beauftragten Ingenieurbüros ergeben sich für die städtischen Abwasseranlagen folgende Anschaffungswerte zum Zeitwert: 54.659.268,29 €. Hierin nicht enthalten sind die Kosten, die bei einer Erneuerung z.B. durch Straßenaufbruch und Wiederherstellung, Entsorgung der Altanlagen, Wasserhaltung etc. entstehen. Unter Zugrundelegung eines linearen Abschreibungssatzes von 1,5 v.H. sind in jedem Jahr Abschreibungsbeträge in Höhe von 819.889,00 € zu berücksichtigen. Kalkulatorische Verzinsung Für die städtischen Abwasseranlagen ergeben sich folgende „historische“ Anschaffungswerte auf Zeitwertbasis 31.800.779,36 € Der hieraus resultierende Abschreibungsbetrag beträgt 477.012,00 € im Jahr. Der nunmehr zu verzinsende Restbuchwert zum 31.12.2005 beträgt Restbuchwert 31.12.2004 ./. Afa 2005-11-24 zzgl. Hausanschlüsse ./. anteilige „Sonderposten (geschätzt 50 %) 20.749.479 € 3.500.000 € 12.124.740 € zu verzinsender Restbuchwert 12.124.739 € kalkulatorische Zinsen (Zinssatz 5,33 %) Beitrag an den Erftverband 646.249 € STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Gemäß § 7 Absatz 1 KAG sind die von Gemeinden für die Mitgliedschaft in einem Wasserverband zu zahlenden Beiträge und Umlagen durch Gebühren denjenigen aufzuerlegen, die diese Einrichtungen nutzen. Somit wird der in 2006 von der Stadt Bedburg an den Erftverband voraussichtlich zu zahlende Beitrag für den Betrieb der Kläranlagen und der sonstigen Abwasseranlagen einschließlich der Kapitalkosten sowie der Abwasserabgabe als ansatzfähige Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 KAG den Gebühren zugrunde gelegt. Lt. Beitragsprognose des Erftverbandes vom 13.09.2005 ist für das Haushaltsjahr 2006 ein Betrag von rd. 3.104.000,00 € anzusetzen. Im Vergleich zum Vorjahr (3.270.000,00 €) bedeutet dies eine Senkung um 166.000,00 €. Gebührenmaßstab Die Gebühr ist gemäß § 6 Abs. 3 KAG nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf. Anerkannter Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist der Frischwasserverbrauch, der der Kanalbenutzungsgebühr der Stadt Bedburg zugrunde gelegt wird. Für das Jahr 2006 wird von der gleichen zu veranlagenden Wassermenge von 1.090.800 cbm ausgegangen. Nach der Auswertung der Kanalwerte im Zeitraum 2004/2005 wurden im Stadtgebiet Bedburg insgesamt rd. 1.079.000 cbm Wasser bezogen. Unter Berücksichtigung der Bautätigkeit im Jahre 2005 wird die Vorjahreszahl auch für dieses Jahr als realistisch angesehen. Abschlussergebnis des Jahres 2004 Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW sollen Kostenunterdeckungen eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre ausgeglichen werden. Im Haushaltsjahr 2004 entstand ein Fehlbetrag in Höhe von 67.173,44 €. Dieser Betrag wurde als Fehlbetrag in die Berechnung für das Jahr 2006 eingestellt. Gebühren für das Jahr 2006 Entsprechend der beigefügten Gebührenbedarfsberechung wird mit unveränderten Gebühren ein Kostendeckungsgrad von 100,06 % erreicht. Eine Änderung der Satzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Bedburg ist somit entbehrlich. STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 24.11.2005 ----------------------------------Brand ----------------------------------Naujock ----------------------------------Ackermann Sachbearbeiter(in) Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand