Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 301/2007
20.02.2007
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.03.2007
Kreisausschuss
27.03.2007
Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge des Abfallwirtschaftszentrums
Mechernich
Sachbearbeiter/in: Herr Witt
Tel.: 15 220
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
x
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt: 53704
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung
1. die Bewirtschaftung der Finanzmittel für die Maßnahmen der Stilllegung und Nachsorge der
Zentralen Mülldeponie Mechernich auf der Grundlage der Rückstellungsermittlung des
Ingenieurbüros für Abfallwirtschaft, Prof. Stegmann und Partner, vom 12.02.2007, Variante 4a
vorzunehmen;
2. die verzinsliche Teilsumme der Rückstellung angemessen zu verzinsen;
3. die aufgezeigten Kostensenkungspotentiale voll auszuschöpfen.
Begründung:
Im Jahr 2004 wurde ein Gesamtkonzept zur Stilllegung und Nachsorge der Zentralen Mülldeponie
Mechernich (ZMM) unter Berücksichtigung der standortspezifischen Randbedingungen erarbeitet und
mit Vorlage V 254/2004 beschlossen. Ziel aller Maßnahmen ist es, nachhaltig keine negativen
Auswirkungen auf die Umwelt eintreten zu lassen und langfristig die Nachsorgefreiheit der ZMM zu
erreichen.
Auf dieser Grundlage wurde die Stilllegungsanzeige eingereicht, in der die erforderlichen
Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen zur Stilllegung und Nachsorge bei der
Genehmigungsbehörde beantragt wurden. Nachdem sich nach Abstimmungen mit den
Genehmigungs- und Überwachungsbehörden abzeichnet, welche Maßnahmen in welchen
Zeiträumen ergriffen werden müssen, wurde die bisherige Kostenkalkulation zur Nachsorge vom
IFAS - Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft, Prof. Stegmann und Partner, Hamburg, aktualisiert.
Grundlage der bisherigen Rückstellungen bildete die Nachsorgekostenkalkulation 1998/2000. Danach
wurden Finanzmittel in Höhe von 223.800.000 € für die bis zum Jahr 2040 zu erwartenden
Aufwendungen zurückgestellt.
Die aktualisierte Fassung der Rückstellungsermittlung ist als Anlage beigefügt und wird im Rahmen
der Fachausschusssitzung mündlich erläutert.
Als Ergebnis ist aus der Sicht der Verwaltung festzustellen, dass die Bewirtschaftung der Finanzmittel
für die Maßnahmen der Stilllegung und Nachsorge der Zentralen Mülldeponie Mechernich auf der
Grundlage der Rückstellungsermittlung des Ingenieurbüros für Abfallwirtschaft, Prof. Stegmann und
Partner, vom 12.02.2007, Variante 4a erfolgen sollte, wobei
•
•
die verzinsliche Teilsumme der Rückstellung angemessen verzinst werden muss, und
die aufgezeigten Kostensenkungspotenziale voll auszuschöpfen sind.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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