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Beschlussvorlage GB (Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 301/2007 20.02.2007 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.03.2007 Kreisausschuss 27.03.2007 Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich Sachbearbeiter/in: Herr Witt Tel.: 15 220 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite x Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: 53704 gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung 1. die Bewirtschaftung der Finanzmittel für die Maßnahmen der Stilllegung und Nachsorge der Zentralen Mülldeponie Mechernich auf der Grundlage der Rückstellungsermittlung des Ingenieurbüros für Abfallwirtschaft, Prof. Stegmann und Partner, vom 12.02.2007, Variante 4a vorzunehmen; 2. die verzinsliche Teilsumme der Rückstellung angemessen zu verzinsen; 3. die aufgezeigten Kostensenkungspotentiale voll auszuschöpfen. Begründung: Im Jahr 2004 wurde ein Gesamtkonzept zur Stilllegung und Nachsorge der Zentralen Mülldeponie Mechernich (ZMM) unter Berücksichtigung der standortspezifischen Randbedingungen erarbeitet und mit Vorlage V 254/2004 beschlossen. Ziel aller Maßnahmen ist es, nachhaltig keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt eintreten zu lassen und langfristig die Nachsorgefreiheit der ZMM zu erreichen. Auf dieser Grundlage wurde die Stilllegungsanzeige eingereicht, in der die erforderlichen Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen zur Stilllegung und Nachsorge bei der Genehmigungsbehörde beantragt wurden. Nachdem sich nach Abstimmungen mit den Genehmigungs- und Überwachungsbehörden abzeichnet, welche Maßnahmen in welchen Zeiträumen ergriffen werden müssen, wurde die bisherige Kostenkalkulation zur Nachsorge vom IFAS - Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft, Prof. Stegmann und Partner, Hamburg, aktualisiert. Grundlage der bisherigen Rückstellungen bildete die Nachsorgekostenkalkulation 1998/2000. Danach wurden Finanzmittel in Höhe von 223.800.000 € für die bis zum Jahr 2040 zu erwartenden Aufwendungen zurückgestellt. Die aktualisierte Fassung der Rückstellungsermittlung ist als Anlage beigefügt und wird im Rahmen der Fachausschusssitzung mündlich erläutert. Als Ergebnis ist aus der Sicht der Verwaltung festzustellen, dass die Bewirtschaftung der Finanzmittel für die Maßnahmen der Stilllegung und Nachsorge der Zentralen Mülldeponie Mechernich auf der Grundlage der Rückstellungsermittlung des Ingenieurbüros für Abfallwirtschaft, Prof. Stegmann und Partner, vom 12.02.2007, Variante 4a erfolgen sollte, wobei • • die verzinsliche Teilsumme der Rückstellung angemessen verzinst werden muss, und die aufgezeigten Kostensenkungspotenziale voll auszuschöpfen sind. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)