Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
430 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Tiefbau und Abfallentsorgung
RÜCKSTELLUNGSERMITTLUNG FÜR
DIE STILLLEGUNG UND NACHSORGE
DER DEPONIE MECHERNICH
Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft
Prof. R. Stegmann und Partner
Schellerdamm 19 - 21
21079 Hamburg
12. Februar 2007
Zentrale Mülldeponie Mechernich, Kreis Euskirchen
Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge
1
Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge der
Deponie Mechernich
Inhalt
1
Veranlassung
2
Kostenstruktur zur Rückstellungsermittlung
2.1
Elemente zur Kostenkalkulation
2.2
Struktur der Kostenkalkulation
3
Maßnahmen und Zeitplan gemäß Stilllegungsanzeige
3.1
Stilllegungsmaßnahmen und Weiterführung betrieblicher Einrichtungen
3.2
Nachsorgemaßnahmen
3.3
Rückbaumaßnahmen
3.4
Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmen zur Stilllegung und Nachsorge
4
Ergebnisse der Kalkulation der Rückstellungen zur Stilllegung und
Nachsorge
4.1
4.2
Rahmenbedingungen und Annahmen zur Kostenkalkulation
Ergebnisse der Rückstellungsermittlung
5
Unwägbarkeiten in der Stilllegung und Nachsorge und Auswirkungen auf
die Rückstellungen
5.1
Allgemeine Unwägbarkeiten in der Stilllegung und Nachsorge
5.2
Standortspezifische Unwägbarkeiten in der Stilllegung und Nachsorge
6
Kostensenkungspotenziale
6.1
Kostenreduzierung durch Eigenleistungen im Bereich Deponiemanagement
6.2
Kostenreduzierungen bei Aufbringung der endgültigen Oberflächenabdichtung
6.2.1 Schüttphase I – VII/VIIa
6.2.2 Schüttphase XIV
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Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge
2
6.3
Kostenreduzierung durch die aerobe in situ Stabilisierung
6.4
Weitere Kostenreduzierungen bei Teilmaßnahmen
7
Mittelabfluss der gebildeten Rückstellungen
7.1
Mittelabfluss und Mittelbestand infolge der Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen
7.2
Mittelzufluss und Mittelbestand in Abhängigkeit der Zinserträge von Teilsummen der Rückstellungen
8
Zusammenfassung und Fazit
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Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge
3
Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge der
Deponie Mechernich
1
Veranlassung
Die Deponie Mechernich wurde am 31.05.2005 geschlossen. Aus dem Betrieb der
Deponie entstehen dem Kreis Euskirchen als Betreiber Stilllegungs- und Nachsorgeverpflichtungen nach dem KrW-/AbfG. Die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel
wurden während der Verfüllphase über Gebühren von den Deponiebenutzern als
Rückstellung erhoben.
Zur Ermittlung der Rückstellungen hat der Kreis Euskirchen bereits im Jahr 1998
eine Nachsorgekalkulation durchgeführt und in Teilen fortgeschrieben. Weiterhin
wurde im Jahr 2004 ein Gesamtkonzept zur Stilllegung und Nachsorge unter Berücksichtigung der standortspezifischen Randbedingungen erarbeitet. Ziel aller Maßnahmen ist es, nachhaltig keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt eintreten zu
lassen und langfristige die Nachsorgefreiheit der Deponie zu erreichen. Das hierfür
erforderliche weitere Vorgehen wurde bei der Sitzung des Kreisausschuss` im März
2004 festgelegt.
Auf dieser Grundlage wurde die Stilllegungsanzeige eingereicht, in der die erforderlichen Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen zur Stilllegung und Nachsorge
bei der Genehmigungsbehörde beantragt werden.
Nachdem sich in Abstimmung mit den Genehmigungs- und Überwachungsbehörden
zum Ende 2006 abzeichnet, welche Maßnahmen in welchen Zeiträumen ergriffen
werden, sollen die bisherige Kostenkalkulationen zur Stilllegung und Nachsorge
aktualisiert und erweitert werden.
Das Ingenieurbüro für Abfallwirtschaft, Prof. R. Stegmann und Partner, hat das
Gesamtkonzept zur Stilllegung und Nachsorge der Deponie Mechernich erstellt und
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Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge
4
mit dem Mandat des Kreisausschuss` vom März 2004 die Zuarbeit zur Stilllegungsanzeige geleistet. Vor diesem Hintergrund wurde es vom Kreis Euskirchen beauftragt, die aktualisierte Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge der
Deponie Mechernich unter Berücksichtigung der geplanten sowie voraussichtlich
genehmigten Maßnahmen durchzuführen.
2
Kostenstruktur zur Rückstellungsermittlung
2.1
Elemente zur Kostenkalkulation
In der Kostenkalkulation zur Rückstellungsermittlung werden im Wesentlichen
erfasst:
•
Sickerwasserfassung: Investitionen und Reparatur, Wartung, Unterhaltung
(RWU), Ertüchtigungsmaßnahmen in der Stilllegungs- und Nachsorgephase
•
Sickerwasserbehandlung: Investitionen bei bisheriger Reinigungsanlage und
Umrüstung in der weiteren Stilllegungs- oder Nachsorgephase, Behandlungskosten, Reststoffentsorgung und Aufwand für Reparatur, Wartung, Unterhaltung
(RWU)
•
Deponiegasfassung (aktiv und passiv): Investitionen und Reparatur, Wartung,
Unterhaltung (RWU), Ertüchtigungsmaßnahmen in der Stilllegungs- und Nachsorgephase
•
Deponiegasbehandlung und –verwertung: Verwertung im Gasmotorenkraftwerk (GKMW) (Erlöse), Notfackel etc., Betriebskosten und Aufwand für Reparatur, Wartung, Unterhaltung (RWU)
•
Temporäre Oberflächenabdeckung, Investitionen bis 2006 und Unterhaltung
bis zur Aufbringung der endgültigen Oberflächenabdichtung
•
Infiltrationsfelder zur gesteuerten Befeuchtung im Kostenblock der temporären Abdeckung (Investitionen sowie RWU)
•
Betrieb der Infiltrationsfelder zur Befeuchtung
•
Aerobe in situ Stabilisierung in der Stilllegungsphase, ergänzende Investitionen, Betriebskosten, Abschätzung von Kosteneinsparungen in der Deponienachsorge
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Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge
•
5
Endgültige Oberflächenabdichtung einschließlich Rekultivierung, Investition
und Unterhaltung, Berücksichtigung von Ausführungsalternativen
•
Böschungssicherung (obertägig) Sickerwasser-/Folienschadensstelle im
Deponieböschungsbereich, untertägige
Anlagen, Investitionen, Unter-
haltung und Instandhaltung
•
Rückbau von Anlagen, Gebäuden etc.
•
Deponieüberwachung: Monitoringmaßnahmen einschließlich Berichtswesen
und Dokumentation:
o
Emissionen (Probenahme und Analytik Grundwasser, Sickerwasser, Oberflächenwasser,
Deponiegas,
ergänzende
Monitoringmaßnahmen
bei
Ausführung von in situ Stabilisierungsmaßnahmen, Einrichtung und Unterhaltung Probenahmestellen)
o
Setzungen
o
Vermessungsarbeiten
o
Wetteraufzeichnung
o
Nachträgliche Errichtung von zwei Grundwassermessstellen und eines
Messsystems am Burgfeyer Stollen
o
Kontrolluntersuchungen u.a. der bergbaulichen Einrichtungen
o
Dokumentation, jährliche Berichte zum Deponieverhalten
•
Versicherungen
•
Unterhaltungsaufgaben und Infrastruktur allgemein (u.a. Umzäunung,
Gräben und Regenrückhaltebecken (RRHB) für Oberflächenabfluss, Wege,
Leitungssysteme etc.)
•
Gemeinkosten zur Gesamtkoordination aller Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen sowie Kosten für externe Dienstleistungen
•
Unterhaltung der Untertageanlage der Bundeswehr
•
Schüttphase XIV: Kosten für die Nachrüstung einer Oberflächenabdichtung,
sofern diesbezüglich zukünftig noch Maßnahmen erforderlich werden sollten
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2.2
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Struktur der Kostenkalkulation
Für die Stilllegungs- und Nachsorgekostenkalkulation wird eine Struktur erstellt, in
der folgende deponiespezifische Rahmenbedingungen aufbereitet bzw. prognostiziert werden:
•
Kerndatensatz für die Gesamtdeponie
•
Bei technischen Einrichtungen Angaben zu Erneuerungsinvestitionen
•
Grundkostensätze bei aktuellen Marktbedingungen und örtlichen Rahmenbedingungen sowie Erläuterungen, mit welchen Unsicherheiten und Schwankungen
bei der zukünftigen Kostenentwicklung gerechnet werden kann
•
Prognosen zum Wasser- oder Gashaushalt, auf denen die Kostenkalkulationen
beruhen
•
Berücksichtigung des Zeitplanes für die Durchführung der unterschiedlichen
Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen gemäß der Stilllegungsanzeige für die
Deponie Mechernich
Auf dieser Grundlage werden für die in 2.1 genannten Elemente folgende Kosten
ermittelt:
•
Jahr und Betrag der voraussichtlichen Investitionskosten
•
jährliche Betriebskosten (z.B. Sickerwasserreinigung, Deponiegasbehandlung)
•
jährliche Unterhaltungskosten
•
jährliche Monitoringkosten
•
jährliche Personalkosten
•
jährliche Erlöse (Gasverwertung)
•
jährliche Versicherungskosten
•
Rückbaukosten
Weiterhin werden kalkulatorisch berücksichtigt:
•
nominelle Kosten auf Basis des Jahres 2006
•
Kostensteigerung durch Inflation
•
Zinserträge durch gebildete und teilweise angelegte Rückstellungen. Es erfolgt
eine Abzinsung der jährlichen Rückstellungssummen nach der Barwertmethode.
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Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge
7
Die Dauer der Nachsorge kann für die Deponie Mechernich noch nicht verbindlich
prognostiziert werden. Das Emissionsverhalten deutet auf Zeiträume hin, die 100
Jahre erreichen und auch überschreiten können.
Für die Kostenermittlung wird zum einen ein Stilllegungs- und Nachsorgezeitraum
von mindestens 70 Jahren entsprechend dem Maßnahmenplan der Stilllegungsanzeige angenommen. Da die Nachsorgedauer deutlich darüber hinausführen kann,
wird zum anderen in einer weiteren Betrachtung eine Kostenermittlung über einen
Zeitraum von 100 Jahren durchgeführt. Diese zeitliche Abschätzung wird gewählt,
auch wenn die Kostenermittlung mit wachsender Nachsorgedauer, die vor dem
Hintergrund des Deponieverhaltens und der resultierenden Emissionen durchaus
erforderlich werden kann, zunehmend ungenauer wird. Auch hierbei ist die Fortschreibung des Kostengerüsts (Berücksichtigung der tatsächlich entstandenen
Kosten, Integration eines veränderten Stands der Technik oder neuer Anforderungen
in der Nachsorge) von Bedeutung, um belastbare Kostenentwicklungen zu prognostizieren.
Die Kostenkalkulation wird ferner unter den Aspekten betrachtet, dass in der Stilllegung und Nachsorge
•
umfangreiche Aufgaben zum Betrieb, zur Wartung und zur Unterhaltung der
deponietechnischen Einrichtungen wie bisher vom Deponiebetrieb fortgeführt
werden, insbesondere
o
Eigenbetrieb der Deponiegaserfassung und -verwertung im Gasmotorenkraftwerk (GMKW)
o
•
Eigenbetrieb der Erfassung und Reinigung des Deponiesickerwassers
Risiken und Unwägbarkeiten liegen, die zu Mehrkosten führen können und
zumindest teilweise über die Rückstellungen abgedeckt werden sollten,
•
Kostensenkungspotenziale liegen, z.B. bei Anwendung der aeroben in situ
Stabilisierung zur Reduzierung des Nachsorgeaufwands und insbesondere bei
Erbringung von Stilllegungsmaßnahmen in Eigenleistung durch die Mitarbeiter
des Kreises Euskirchen (z.B. bei der Aufbringung der temporären Oberflächenabdeckung)
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3
Maßnahmen und Zeitplan gemäß Stilllegungsanzeige
3.1
Stilllegungsmaßnahmen und Weiterführung betrieblicher Einrichtungen
8
Auch nach Beendigung des Ablagerungsbetriebes werden technische Einrichtungen
weiter betrieben und Stilllegungsmaßnahmen ausgeführt:
•
•
im Rahmen der Deponiestilllegung:
Weiterbetrieb Sickerwasserfassungs- und –behandlungsanlagen
Weiterbetrieb Deponiegasfassungs- und –behandlungsanlagen
Aufbringung temporäre Oberflächenabdeckung
Ertüchtigung und Unterhaltung Oberflächenwasserfassungssystem
Unterhaltung Böschungssicherung
Einbau und Betrieb Infiltrationssystem
Einbau und Betrieb aerobe in situ Stabilisierungsanlage (zur Nachrüstung)
Wetterstation
Weiterbetrieb unabhängig vom Deponiebetrieb auf dem Gelände der ZMM
Eingangsbereich mit Waage, Labor und Schadstoffannahmestelle
Abfallzwischenlager
Kompostwerk
Umschlagstation für Siedlungsabfälle und Kleinanlieferungen
Betriebswege und Brücken
•
Unterhaltung Tor- und Zaunanlagen
•
Aufbringung der endgültigen Oberflächenabdichtung in den Schüttphasen I –
VII/VIIa (ggf. zzgl. Umlagerungen zur Endkubatur)
Darüber hinaus erfolgt über den Gesamtzeitraum der Deponienachsorge die
Fassung und Ableitung des untertage gefassten Sickerwassers, die Durchführung
von Kontrollgängen und die Unterhaltung einzelner Streckenabschnitte des untertägigen Stollensystems.
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3.2
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Nachsorgemaßnahmen
Im Rahmen der Nachsorge erfolgt die Planung, Aufstellung und Durchführung des
Nachsorgeprogramms mit den Elementen
•
Langzeitbetrieb
•
Langzeiterhaltung
•
Funktionskontrolle von Bauwerken und Anlagen
•
Überwachung der Wirkung von Mess- und Kontrolleinrichtungen sowie Durchführung des Nachsorgemonitorings
•
Dokumentation und Auswertung
•
Bewertung der Ergebnisse und Festlegung des weiteren Handlungsbedarfs
Bei der Realisierung der Nachsorgemaßnahmen werden bei Bedarf bzw. im Einzelfall folgende Aspekte zu berücksichtigen sein:
•
Installation zusätzlicher Mess- und Kontrolleinrichtungen
•
Optimierung der Deponiegas- und Sickerwasserfassung
•
Rückbau nicht mehr erforderlicher baulicher Anlagen
•
Überwachung, Datensicherung, Auswertung und Meldung der Ergebnisse der
Kontrollen sowie
•
die kontinuierliche Beseitigung festgestellter Gefahren und Schäden
Bis zur Entlassung aus der Nachsorge werden folgende Leistungen erbracht:
•
Erfassung und Behandlung von Sickerwasser (obertägig und untertägig) und
Gas (aktive und passive Behandlung)
•
Durchführung der Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen
•
Auswertung der Monitoringmaßnahmen und Dokumentation
•
regelmäßig Überprüfung und ggf. Anpassung des Nachsorgeprogramms
Die Kontrollmaßnahmen im Rahmen der Nachsorge erfolgen gemäß Anhang G der
TA Abfall und der DepSüVO. Sie sind im Rahmen der Stilllegungsanzeige und
Genehmigung standortbezogen festgelegt worden.
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3.3
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Rückbaumaßnahmen
Nach den objektspezifischen und örtlichen Gegebenheiten werden die baulichen und
technischen Einrichtungen, die zum Deponiebetrieb in der Stilllegung und Nachsorge, zur Standortweiternutzung oder zur langfristigen Gefahrenabwehr nicht mehr
erforderlich sind, zurückgebaut.
3.4
Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmen zur Stilllegung und Nachsorge
Aus den Maßnahmen zur Stilllegung und Nachsorge gemäß der Stilllegungsanzeige
ergibt sich folgendes, technisch und zeitlich gestaffeltes Gesamtkonzept:
2005 – 2006: Deponieabschluss und Beginn Stilllegung
•
Aufbringung temporärer Oberflächenabdeckungen auf die unterschiedlichen
Deponiebereiche der Grube 1 und 2 im Zeitraum 2005-2006, ggf. bis 2007
Im Hinblick auf den hohen Sickerwasseranfall wie im Jahr 2002 erfolgte zuerst
die temporäre Abdeckung in Grube 2 im Jahr 2005.
•
Integration von Infiltrationsfeldern in den Schüttphasen I–II, Grube 2
•
Optimierung des Gasfassungssystems
•
Sicherung bergbaulicher Anlagen zur kontrollierten Erfassung und Ableitung
geringer Sickerwasservolumina im Untergrund
•
Sickerwassererfassung und –behandlung; abnehmende Volumina
•
Deponiegaserfassung und –verwertung in GMKW / BHKW
2007 – 2021: Stilllegungsphase
•
Abschluss der Aufbringung der temporären Oberflächenabdeckungen auf die
Schüttphase VII - VIIa
•
Anpassung des Oberflächenwasserfassungssystems an die temporären Oberflächenabdeckungen
•
Anlegen von Bermenwegen auf den temporären Oberflächenabdeckungen
•
Betrieb der technischen Einrichtungen wie Sickerwasser- und Gasfassungssystem
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•
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Reparatur + Wartung + Unterhaltung der Oberflächenabdeckungen, technischen Einrichtungen sowie bergbaulichen Anlagen
•
Rückbau entbehrlicher Anlagen
•
Sickerwassererfassung und –behandlung; abnehmende Volumina
•
Deponiegaserfassung insbesondere in den Deponieabschnitten, die noch
ausreichende Gasvolumina mit hohen Methangehalten produzieren, Verwertung
in GMKW / BHKW, mit abnehmender Gasproduktion reduzierte Anzahl an
Gasmotoren
•
Beginn der aeroben in situ Stabilisierung in den Deponieabschnitten, deren
Gasproduktion keine ausreichende Deponiegasverwertung mehr erlaubt.
Abschnittsweise in situ Stabilisierung (ca. 5 Jahre pro Abschnitt) über einen
Gesamtzeitraum von etwa 10 Jahren zur Reduzierung der Restemissionen
•
Fortführung Monitoringprogramm, Anpassung an technische Maßnahmen und
Emissions- sowie Immissionsverhalten
•
Nach ca. 12 Jahren ab 2017: Abschnittsweise Aufbringung der endgültigen
Oberflächenabdichtung, Anpassung der Planung auf Erfordernis und Umfang
und neue Erkenntnisse sowie in Abhängigkeit von dem zu dem Zeitpunkt vorliegenden Emissionsverhalten und der resultierenden Gefährdung
•
Bei Bedarf Ertüchtigung der vertikalen Sickerwasserschächte in Grube 1 und 2
•
Endgültige Stilllegung und Beginn der Deponienachsorge
2022 – 2035: „Intensive“ Nachsorgephase
•
Reparatur + Wartung + Instandhaltung der Oberflächenabdichtungen, technischen Einrichtungen sowie bergbaulichen Anlagen; reduzierter Umfang
•
In Abhängigkeit des Wasser- und Gashaushalts und der Umsetzung optionaler
Stabilisierungsmaßnahmen, d.h. voraussichtlich reduzierter Betrieb der technischen Einrichtungen wie Sickerwasser- und Gasfassungssystem:
Sickerwassererfassung und –behandlung, voraussichtlich nochmals deutlich abnehmende Volumina, ggf. neue, kleinere Sickerwasserreinigungsanlage oder Abtransport des Sickerwassers zur externen Behandlung
Umrüstung auf passive Gasbehandlung (Methanoxidation über Rekultivierungsschicht der Oberflächenabdichtung)
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•
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Fortführung Monitoringprogramm, Anpassung an technische Maßnahmen und
Emissions- sowie Immissionsverhalten
•
Dokumentation und Berichtswesen
Ab 2036: „Reduzierte“ Nachsorgephase
Nachsorgemaßnahmen im reduzierten Umfang sind voraussichtlich noch erforderlich, ihr Umfang und ihre Dauer aber zunehmend unsicherer zu prognostizieren:
•
Bei Bedarf Ertüchtigung der vertikalen Sickerwasserschächte in Grube 1 und 2
•
Unterhaltung und ggf. Betrieb der technischen Einrichtungen wie Sickerwasserund Gasfassungssystem
•
Reparatur + Wartung + Instandhaltung der Oberflächenabdichtungen, technischen Einrichtungen sowie bergbaulichen Anlagen im reduzierten Umfang
•
•
In Abhängigkeit des Wasser- und Gashaushalts:
Sickerwassererfassung und –behandlung bei Bedarf
Passive Gasbehandlung
Fortführung reduziertes Monitoringprogramm, weitere Anpassung an Emissionssowie Immissionsverhalten
•
Dokumentation und Berichtswesen zur Beurteilung des Deponieverhaltens,
Festlegung der weiteren Maßnahmen und Prüfung in Hinblick auf eine Entlassung aus der Nachsorge
Ab 2076: ggf. weiter reduzierte Nachsorgephase
Nachsorgemaßnahmen im noch weiter reduzierten Umfang sind gegebenenfalls
weiterhin erforderlich, ihr Umfang und ihre Dauer aber noch unsicherer zu prognostizieren:
•
Bei Bedarf Ertüchtigung der vertikalen Sickerwasserschächte in Grube 1 und 2
•
Reduzierte Unterhaltung und ggf. Betrieb der technischen Einrichtungen wie
Sickerwasserfassungssystem
•
Reduzierte Reparatur + Wartung + Instandhaltung der Oberflächenabdichtungen, technischen Einrichtungen sowie bergbaulichen Anlagen voraussichtlich im
noch weiter reduzierten Umfang
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•
•
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Ggf. bei Restemissionen über den Wasser- und Gashaushalts:
Reduzierte Sickerwassererfassung und –behandlung bei Bedarf
Passive Gasbehandlung
Fortführung weiter reduziertes Monitoringprogramm, weitere Anpassung an
Emissions- sowie Immissionsverhalten
•
Dokumentation und Berichtswesen zur Beurteilung des Deponieverhaltens in
größeren Zeitabständen bzw. reduziertem Umfang, Festlegung der weiteren
Maßnahmen, soweit erforderlich, und Prüfung in Hinblick auf eine Entlassung
aus der Nachsorge
In Tabelle 3.1 sind die wesentlichen Maßnahmen des Gesamtkonzepts in der Phase
der Stilllegung und Nachsorge bis 2076 zusammengestellt.
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Stilllegungsnachweis,
Genehmigung
Einfahrbetrieb
2019
–
2021
bei Bedarf
Versuchsbetr
Regelbetrieb
2030
–
2033
Reduzierte Durchführung
abschnittsweise
2026
–
2029
2034
–
2035
2022
–
2025
2015
–
2018
2007
–
2010
2011
–
2014
„Intensive“ Nachsorgephase
Stilllegungsphase
Durchführung zu Beginn (voller Umfang)
aerobe in situ
Stabilisierung (Belüftung)
Monitoringprogramm mit
Dokumentation und
Berichtswesen
Restgasbehandlung (ohne
Stabilisierungsoption)
Passive Gasbehandlung
ohne in situ Stabilisierung
Passive Gasbehandlung
mit in situ Stabilisierung
Wasserinfiltration
Sickerwasserbehandlung
in bestehender Anlage
Sickerwasserbehandlung
kleine Anlage oder extern
Deponiegasverwertung
R + W + I, Unterhaltung
Gas- und Sickerwasserfassung, techn. Systeme
Deponieabschluss/
Beginn Stilllegung
2005
2006
Schüttphase I-VII, Grube
1 und 2
2036
–
2045
2056
–
2065
2066
–
2075
2076
ab
Durchführung weiter reduziert bzw. nur bei Bedarf
2046
–
2055
„Reduzierte“ Nachsorgephase
Tab. 3.1:
Aufbringung temporäre
Oberflächenabdeckung
Aufbringung endgültige
Oberflächenabdichtung
Sicherungsmaßnahmen
Untergrund
Reparatur, Wartung,
Unterhaltung OFAD
Ertüchtigung Gas- und
Sickerwasserfassung,
technische Systeme
Maßnahme
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Maßnahmen des Gesamtkonzepts in der Stilllegung und Nachsorge
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4
15
Ergebnisse der Kalkulation der Rückstellungen zur Stilllegung und
Nachsorge
4.1
Rahmenbedingungen und Annahmen zur Kostenkalkulation
Für die Kostenkalkulation wurden wie Kapitel 2 erläutert folgende Rahmenbedingungen und Annahmen zur Abschätzung der Kostenblöcke aufbereitet:
•
Kerndaten der Deponie Mechernich und der Schüttphasen I – VIIa sowie XIV
Kostenannahmen soweit möglich mit Bezug auf bisherige Kosten und Marktpreisen
zu(r)
•
Sickerwasserentsorgung: Sickerwasserfassung und -reinigung
•
Deponiegasfassung und –verwertung
•
temporären Oberflächenabdeckung
•
Infiltration
•
aeroben in situ Stabilisierung
•
endgültigen Oberflächenabdichtung
•
Unterhaltung Oberflächenabdichtungen und Infrastruktur
•
untertägigen bergbaulichen Anlagen
•
Personalkosten für Betrieb und Betreuung technischer Anlagen (Sickerwasser,
Deponiegas, in situ Stabilisierung, etc.) sowie Gemeinkosten
•
untertägigen BW-Anlage
•
Monitoring und Dokumentation: Vermessung, FID-Begehung, Setzungsmessungen, Berichtswesen etc.
•
Monitoring: Kontrolluntersuchungen für Wässer und Gas gemäß Stilllegungsanzeige bzw. Genehmigungsbescheid
•
Laborkosten zur Steuerung und Eigenüberwachung
•
Versicherungen
•
Rückbau alter Anlagen, Gebäude etc.
Abschreibungen für Investitionen, die in der Ablagerungsphase der Deponie getätigt
wurden, werden nicht mehr berücksichtigt.
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Zunächst erfolgt eine Berechnung der jährlich anfallenden nominellen Kosten
getrennt nach den Kostenblöcken ohne Berücksichtigung der Inflationsrate für einen
Zeitraum von 2005 bis 2076 sowie 2106. Dann werden die sich daraus ergebenen
nominellen Gesamtkosten pro Jahr unter Berücksichtigung einer jährlichen Inflationsrate von 1,75% ermittelt. Bei der Kalkulation der Barwerte und Zinserträge wird
ein kalkulatorischer Zins von 2% entsprechend dem Haushaltsbeschluss des Kreises
Euskirchen 2006 berücksichtigt.
4.2
Ergebnisse der Rückstellungsermittlung
In Tabelle 4.1 sind die Nominalkosten (ohne Inflationsrate) für alle erforderlichen
Leistungen für einen Nachsorgezeitraum über 70 Jahre und 100 Jahre zusammengestellt.
Tab. 4.1: Zusammenstellung der Nachsorgekosten, Summe der Nominalkosten
(ohne Inflationsrate) für 2076 und 2106
Maßnahme
bis 2076
[€]
15.133.484
41.786.973
19.518.854
1.115.882
2.048.186
4.139.143
59.844.259
17.829.377
17.779.667
6.686.495
1.463.423
9.365.258
5.064.870
2.630.167
6.395.000
5.189.951
bis 2106
[€]
21.884.286
52.607.069
19.518.854
1.115.882
2.048.186
4.139.143
59.844.259
21.131.445
22.693.667
7.973.984
2.076.732
11.327.711
6.008.167
2.630.167
8.045.000
5.189.951
GESAMTSUMME (KOSTEN)
ERLÖSE aus Gasverwertung
215.990.990
-9.040.839
248.234.503
-9.040.839
GESAMTSUMME (KOSTEN und ERLÖSE)
206.950.151
239.193.665
Sickerwasserentsorgung - Fassung
Sickerwasserentsorgung - Behandlung
Deponiegasentsorgung
temporäre Abdeckung
Infiltration
aerobe in situ Stabilisierung
TASi-Oberflächenabdichtung + Rekultivierung
Unterhaltung OFAD + Infrastruktur
Böschungssicherung, untertägige Anlagen
Gemeinkosten
Untertageanlage BW
Monitoring: Deponieverhalten
Monitoring: Emissionen (Wasser und Gas)
Laborkosten zur Steuerung und Eigenüberwachung
Versicherungen
Rückbau von Anlagen
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17
Die Ermittlung der Rückstellungen ergibt bei den bestehenden Rahmenbedingungen
des Standorts, den Prognosen zum Deponieverhalten und den getroffenen Annahmen folgende Ergebnisse.
Gesamtsumme und erforderliche Rückstellungen:
•
Für die Stilllegung und Nachsorge der Deponie Mechernich ist mit nominellen
Gesamtkosten von 216,0 Mio. € bis 2076 bzw. 248,2 Mio. € bis 2106 zu rechnen. Bei Abzug der Erlöse durch die Deponiegasverwertung reduzieren sich
diese um jeweils 9,0 Mio. € auf 207,0 Mio. € bis 2076 bzw. 239,2 Mio. € bis
2106. Der Verlauf der nominellen Gesamtkosten abzüglich der Erlöse ist als
Summenlinie in Abb. 4.1 aufgetragen.
•
Bei einer Abzinsung nach der Barwertmethode (Inflation 1,75%, Zins 2%)
bedeutet dies, dass aktuell 194,7 Mio. € an Rückstellungen vorhanden sein
müssten, die komplett verzinst werden, um den Nachsorgezeitraum bis 2076
ohne Deckungslücke bestreiten zu können. Bei einer 100-jährigen Nachsorge
bis 2106 wären es entsprechend 220,9 Mio. € an vollständig zu verzinsenden
Rückstellungen. Der Verlauf der abgezinsten Gesamtkosten nach der Barwertmethode ist ebenfalls als Summenlinie in Abb. 4.1 aufgetragen.
250
kumulierter Mittelbedarf [ Mio. € ]
200
150
100
kumulierter Mittelbedarf nominell (ohne Inflation)
kumulierter Mittelbedarf - Barwert (mit Inflation)
50
Inflationsrate: 1,75 %/a; Zinssatz: 2,0 %/a
TASi-Oberflächenabdichtung für alle Schüttphasen inkl. XIV
0
2005
Abb. 4.1:
2021
2025
2035
2045
2065
Jahre
2076
2085
2105
Verlauf der nominellen (ohne Inflation) und nach der Barwertmethode
abgezinsten Gesamtkosten (mit Inflation) in der Stilllegung und Nachsorge
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•
18
Da nicht alle Rückstellungen, die für die Deponie Mechernich während der
Verfüllphase gebildet wurden, komplett verzinst werden, wird in Kapitel 7 erläutert, wie sich der Mittelabfluss in Abhängigkeit der erforderlichen Stilllegungsund Nachsorgemaßnahmen und der Zinserträge entwickeln kann.
Sickerwasserfassung und -behandlung:
•
Der Bereich Sickerwasserfassung und –behandlung ist neben der Oberflächenabdichtung mit 28% der Gesamtsumme der kostenintensivste Bereich in der
Stilllegung und Nachsorge (Abbildung 4.2).
•
Die Sickerwasserfassung erfordert bei den Prognosen und Annahmen voraussichtlich 15,1 Mio. € bis 2076 bzw. insgesamt 21,9 Mio. € bis 2106. Für die
Sickerwasserreinigung sind 41,8 Mio. € bis 2076 bzw. insgesamt 52,6 Mio. € bis
2106 aufzuwenden.
•
Bei den Gesamtkosten zur Sickerwasserbehandlung ist zu berücksichtigen,
dass
die Leistungen zur Sickerwasserfassung auf jeden Fall erbracht werden
müssen (Entsorgungssicherheit),
die Sickerwasserreinigung in Eigenregie durch Mitarbeiter des Kreises
derzeit insgesamt wirtschaftlich und marktunabhängig durchgeführt wird,
so dass die festgelegten Reinigungsanforderungen eingehalten werden,
bei externer Behandlung zusätzliche Transportkosten zu berücksichtigen
sind,
bei den derzeit erhöhten Sickerwasserbelastungen davon auszugehen ist,
dass die externen Reinigungskosten höher liegen als bei der eigenen
Sickerwasserreinigungsanlage
bei Verzicht auf eine eigene Sickerwasserreinigungsanlage am Standort
die Reinigungskosten zusätzlichen Marktschwankungen unterworfen sind.
Für das Sickerwasser muss stets eine den gesetzlichen Anforderungen
entsprechende Reinigung und Beseitigung der Reststoffe gewährleistet
sein. Diese unumgängliche Entsorgungssicherheit kann bei ungünstigen
Marktentwicklungen zu erheblichen Mehrkosten führen, insbesondere
wegen des hohen Verschmutzungspotenzials des Sickerwassers.
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Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge
19
Es ist davon auszugehen, dass die Reinigungskosten im Vergleich zur derzeitigen
Betriebsführung sich über die Jahre hinweg nicht deutlich verändern werden, auch
wenn das Sickerwasser später bei Kleinstmengen ggf. abtransportiert und extern
behandelt werden sollte.
sonstige Kosten
11%
Monitoring
7%
OFAD mit
Unterhaltung und
Infrastruktur
37%
sonstige Kosten (10,7%):
- Rückbau (2,5%)
- Versicherungen (3,1%)
- Gemeinkosten (3,1%)
- BW-Untertageanlage (0,7%)
- Laborkosten (1,3%)
Abb. 4.2:
Sickerwasser
28%
Deponiegas inkl.
Erlöse
5%
In situ Maßnahmen
3%
Böschungssicherung,
untertägige Anlagen
9%
Rückstellungen für Stilllegungs- und Nachsorgekosten ca. 207 Mio. €
(bis 2076; nominell, ohne Inflationsrate)
Deponiegasentsorgung:
•
Die Deponiegasentsorgung erfordert bei den Prognosen und Annahmen
voraussichtlich 19,5 Mio. €. Diese Mittel fließen hauptsächlich bis etwa 2018
während der aktiven Gaserfassung und –verwertung ab. Danach sind nur noch
geringe Mittel zur Gaserfassung und –behandlung erforderlich, weil in Verbindung mit der aeroben in situ Stabilisierung eine passive Entgasung und passive
Restgasbehandlung ausreicht. In den Rückstellungsbetrag sind bereits
beträchtliche Einsparungen, die sich durch die Ausführung von Reparatur,
Wartungs- und Unterleistungen an den gastechnischen Einrichtungen durch
kreiseigene Mitarbeiter ergeben, berücksichtigt worden.
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20
Temporäre Oberflächenabdeckung:
•
Die temporäre Oberflächenabdeckung wird erforderlich, weil in der Stilllegungsphase noch erhebliche Setzungen des Abfallkörpers zu erwarten sind. Aufgrund
von Eigenleistungen des Deponiebetriebs konnte die temporäre Oberflächenabdeckung überaus kostengünstig aufgebracht werden, so dass nur ein Bruchteil der normalerweise hierfür erforderlichen Mittel abgerufen wurde (Einsparungen siehe Kap. 6). Sie liegen im Zeitraum von Juli 2004 bis Juli 2006 bei ca.
570.000,-- €, wobei sogar bereits die Infiltrationsfelder mit eingerichtet werden
konnten. Weitere Kosten entstehen voraussichtlich noch 2007 (Schüttphase
VII/VIIa, Aufbringung weiterer 30 cm Rekultivierungsschicht).
In situ Stabilisierung:
•
Die aerobe in situ Stabilisierung zur nachhaltigen Verbesserung des Deponieverhaltens erfordert Mittel in Höhe von etwa 4,1 Mio. €. Es handelt sich nur zum
Teil um Mehrkosten, weil Mittel genutzt werden können, die sonst für die
herkömmliche Deponiegasbehandlung erforderlich geworden wären. Die
aerobe Stabilisierung eröffnet mehrere Kostensenkungspotenziale, die in Kap. 6
ausgewiesen werden.
•
Die Infiltration zur Steuerung des Wasserhaushalts in der Stilllegungsphase
erfordert etwa 2,0 Mio. €.
•
Bei den Kosten für die in situ Stabilisierungsmaßnahmen sind bereits die
Einsparungen, die sich durch die Ausführung wesentlicher betrieblicher
Maßnahmen durch kreiseigene Mitarbeiter ergeben, berücksichtigt worden.
•
Die Mittel zur in situ Stabilisierung fließen in der Stilllegungsphase bis 2021 ab.
Oberflächenabdichtung und Rekultivierung:
•
Die Aufbringung der endgültigen Oberflächenabdichtung mit der Rekultivierung
zum Ende der Stilllegungsphase bis 2021 erfordert Gesamtinvestitionen von ca.
59,8 Mio. € und ist die kostenintensivste Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahme. In dieser Gesamtsumme ist die Aufbringung einer Oberflächenabdichtung
im Altbereich (Schüttphase XIV) von 18,4 Mio. € berücksichtigt.
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•
21
Es sind Kostensenkungen möglich, wenn alternative kostengünstigere Abdichtungssysteme, wie sie in der Stilllegungsanzeige beantragt wurden, aufgebracht
werden können (siehe Kap. 6).
•
Für die erforderliche Unterhaltung der Oberflächenabdichtung ist mit Gesamtkosten von 17,8 Mio. € bis 2076 bzw. 21,1 Mio. € bis 2106 zu rechnen. Die jährlichen Aufwendungen reduzieren sich mit zunehmender Nachsorgedauer,
insbesondere bei einem günstigen Deponieverhalten, d.h. geringen Deponieemissionen über den Gas- und Wasserpfad.
Böschungssicherung
(obertägig),
untertägige
Anlagen,
Untertageanlage
Bundeswehr:
•
Die Unterhaltung der Böschungssicherung (obertägige Sickerwasser-/Folienschadensstelle im Deponieböschungsbereich) und der untertägigen Anlagen ist
als eine sehr langfristige Aufgabe zu betrachten. Bei den untertägigen bergbaulichen Anlagen kann sie noch über den eigentlichen Nachsorgezeitraum der
Deponie hinausführen.
•
Daher sind Kosten von 17,8 Mio. € bis 2076 bzw. 22,7 Mio. € bis 2106 berücksichtigt worden.
•
Auch die Untertageanlage der Bundeswehr wird zu einer langfristigen Unterhaltung führen, wofür Kosten von 1,5 Mio. € bis 2076 bzw. 2,1 Mio. € bis 2106 zu
erwarten sind.
Monitoringmaßnahmen:
•
Die Funktionskontrollen zur Überwachung des Deponieverhaltens erfordern in
der Stilllegung und Nachsorge voraussichtlich Kosten von 9,4 Mio. € bis 2076
bzw. 11,4 Mio. € bei einer Ausdehnung der Nachsorge bis 2106.
•
Die Kontrolluntersuchungen zur Überwachung der Deponieemissionen und des
Grundwassers erfordern 5,1 Mio. € bis 2076 bzw. 6,0 Mio. € bis 2106.
•
Die jährlichen Kosten für die Funktionskontrollen und die Kontrolluntersuchungen reduzieren sich über die Nachsorgedauer. Je nach Verhalten der Deponie
und der Abstimmung mit der Überwachungsbehörde kann sich der Aufwand
noch verändern, was zu Mehr- oder Minderkosten führen kann.
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•
22
Die Laborkosten zur Steuerung und Eigenüberwachung des am Deponiestandort befindlichen Labors betragen 2,6 Mio. € bis 2035. Danach sind diese „VorOrt-Leistungen“ voraussichtlich nicht mehr erforderlich und können über externe
Dienstleistungen abgedeckt werden.
Versicherungen:
•
Die Versicherungsprämien können Kosten von 5,5 Mio. € bis 2076 bzw.
7,2 Mio. € bei einer Ausdehnung der Nachsorge bis 2106 verursachen.
•
Es können Veränderungen der Gesamtkosten auftreten, je nachdem, wie lange
die zu versichernden technischen Anlagen vor Ort betrieben werden müssen.
Rückbau:
•
Der Rückbau aller technischen Anlagen und Einrichtungen sowie der Infrastruktur wie Straßen und befestigte Plätze wird bis 2076 zu Gesamtkosten von
5,2 Mio. € führen.
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5
23
Unwägbarkeiten in der Stilllegung und Nachsorge und Auswirkungen auf
die Rückstellungen
Die Ermittlung der Rückstellungen erfolgt für alle verbindlich absehbaren Maßnahmen und Aufgaben, die aufgrund der rechtlichen Vorgaben und des Stands der
Technik, wie in der Stilllegungsanzeige standortbezogen umgesetzt und über die
darauf aufbauende Genehmigung festgeschrieben, erforderlich werden.
Gleichwohl bestehen in der Stilllegung und vor allem in der langfristigen Nachsorge
zahlreiche Unwägbarkeiten, die sich auf den Finanzmittelbedarf und den Abfluss der
gebildeten Rückstellungen auswirken können. Dies betrifft sowohl allgemeine
Entwicklungen wie Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Fortentwicklung des Stands der Technik wie auch die standortspezifischen Randbedingungen wie den ehemaligen über- und untertägigen Bergbau. Von daher ist die
Ermittlung der Rückstellungen eine Aufgabe, die kontinuierlich fortgeschrieben
werden muss, um die erforderliche Gesamthöhe und den Mittelabfluss zunehmend
belastbarer zu prognostizieren, insbesondere wenn unvorhersehbare Ereignisse
bzw. Entwicklungen eintreten.
Auf diese Unsicherheiten und ihre möglichen Auswirkungen auf den Rückstellungsbedarf wird im Folgenden eingegangen.
5.1
Allgemeine Unwägbarkeiten in der Stilllegung und Nachsorge
Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen (landesweit, national oder
seitens der EU) im Verlauf der Stilllegung und Nachsorge können mit höheren
sicherheitstechnischen Anforderungen an die Deponietechnik verbunden sein. Dies
ist unter Berücksichtigung des sehr langen Betrachtungszeitraums in der Nachsorge
von 70 bzw. 100 Jahren durchaus möglich. Höhere sicherheitstechnische Anforderungen können zu einem höheren verfahrens- und bautechnischen Aufwand führen.
Die damit verbundenen höheren Kosten zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen sind über die vorhandenen Rückstellungen mit abzudecken:
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•
24
Sickerwassererfassung und –behandlung: Die möglichen Mehrkosten hängen
entscheidend vom Behandlungsziel bzw. den Einleitbedingungen ab (ggf. steigende Anforderungen an den Gewässer- und Grundwasserschutz) und sind
derzeit quantitativ nicht zu beziffern.
•
Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Immissionsschutzes
haben sich allein in den letzten Jahren wiederholt verändert. Weitere Veränderungen mit Auswirkungen auf veränderte Genehmigungsbescheide hinsichtlich
des zu analysierenden Parameterumfangs (und der Häufigkeit der Untersuchungen) sind möglich. Dies kann ebenfalls mit Mehrkosten verbunden sein.
•
Deponiegaserfassung und –behandlung: Auch hier hängen die möglichen Mehrkosten entscheidend vom Behandlungsziel bzw. den Emissionsgrenzwerten ab
(möglicherweise steigende Anforderungen an den Klimaschutz) und lassen sich
somit nicht quantitativ beziffern. Die Überführung des Deponiekörpers in einen
emissionsarmen Zustand durch die aerobe in situ Stabilisierung trägt zur nachhaltigen Reduzierung dieser Unsicherheiten bei.
•
Für den Bereich der Erneuerungsinvestitionen bzw. „Reparatur, Wartung und
Unterhaltung“ (RWU) wurden auf der Grundlage von Betriebserfahrungen
Annahmen hinsichtlich des finanziellen Aufwandes und des Zeitpunkts einer
entsprechenden Umsetzung getroffen, die sich aufgrund unvorhersehbarer
Umstände (Anlagenausfälle etc.) im Laufe der Stilllegung und Nachsorge
durchaus anders darstellen können, was mit höheren Investitions- bzw. „RWU“Kosten verbunden sein kann.
Marktpreise für die Umsetzung der einzelnen Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen können sich deutlich verändern und ansteigen:
•
Bei der Kalkulation der Rückbaukosten wurde von Abbruch- und Entsorgungskosten für den m3 umbautem Raum von 10,-- € ausgegangen. Die Erfahrungen
aus dem Bereich der Abfallwirtschaft der letzten 30 Jahre zeigen, dass insbesondere die Entsorgungskosten starken Schwankungen aufgrund rechtlicher
und marktwirtschaftlicher Rahmenbedingungen ausgesetzt sein können. Unter
Berücksichtigung des voraussichtlichen Rückbautermins in 70 Jahren (zum
Zeitpunkt der Entlassung aus der Nachsorge) sind hier ebenfalls starke Verän-
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Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge
25
derungen zu erwarten, die u.U. über die Inflationsrate allein nicht abgedeckt
werden.
•
Marktpreise für Dichtungselemente: auch hier können sich aufgrund von
Restriktionen im Bereich der Ressourcenverfügbarkeit im Laufe der nächsten
10-15 Jahren bis zur Aufbringung der Oberflächenabdichtungssysteme Mehrkosten ergeben. Nicht zuletzt kann eine langfristige Verbesserung der Baukonjunktur zu höheren Baukosten führen als in den letzten Jahren.
5.2
Standortspezifische Unwägbarkeiten in der Stilllegung und Nachsorge
Das Stollensystem des ehemaligen Bergbaus stellt einen wesentlichen Unsicherheitsfaktor bei der Kostenkalkulation dar. Im Rahmen der vorliegenden Kostenbetrachtung wurden für diesen Kostenblock 284.000,-- €/a veranschlagt, die sich mit
zunehmender Nachsorgedauer reduzieren. Im Fall eines unvorhersehbaren Havariefalls können für die dann notwendigen Maßnahmen zur Sicherung, Sanierung,
Schadensbekämpfung etc. Kosten für den Kreis Euskirchen in mehrstelliger Millionenhöhe entstehen.
Beispielhaft werden zwei Havarieszenarien angesprochen:
Schadensfall abhängig vom Deponiebetrieb: Versagen der Basisabdichtung und
Eintrag von Deponiesickerwasser in den Untergrund, so dass wie in der
Vergangenheit Maßnahmen zur erneuten Abdichtung des Deponiekörpers zum
Untergrund oder die Fassung und Ableitung des Sickerwassers erforderlich
werden.
Schadensfall unabhängig vom Deponiebetrieb: Partieller oder flächiger Zusammenbruch des Stollensystems. Zum einen Gefahr des Einstaus des Deponiekörpers, so dass der Wasserhaushalt im Untergrund nicht mehr beherrscht
werden kann. Zum anderen ggf. auch Schichtenwasseraustrag mit Auswirkungen im Einflussbereich des Stollensystems. Hierfür sind noch Ersatzlösungen
mit dem Land Nordrhein-Westfalen zu suchen. Die dafür erforderlichen Kosten
sind nicht in die Nachsorgekostenberechnung eingeflossen, weil sie in die
Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen fallen.
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26
Die Notwendigkeit, der Zeitpunkt der Aufbringung und die technische Gestaltung der
Oberflächenabdichtung in den Schüttphasen I – VII/VIIa, aber auch im nördlichen
Altbereich (Schüttphase XIV), können sich zukünftig verändern:
Dieses kann eintreten, wenn wider Erwarten aufgrund neuer Erkenntnisse im
Bereich der Oberflächenabdichtungen oder aufgrund einer unvorhergesehen
Verschlechterung der Gefährdung, die vom Deponiekörper ausgeht, die Aufbringung der beantragten Oberflächenabdichtungssysteme nicht möglich ist.
Ein Vorziehen der Aufbringung der Oberflächenabdichtung würde sich ebenfalls
nachteilig auf den Mittelabfluss und die Rückstellungen auswirken.
Weiterhin ist die tatsächliche Nachsorgedauer der Deponie Mechernich noch nicht
verbindlich festlegbar. Hier sind neben der Tatsache, dass es noch keine verbindlichen Regelungen zur Entlassung aus der Nachsorge gibt, die standortbezogenen
Faktoren wie das Volumen und die Ablagerungsmächtigkeiten, die Art der abgelagerten Abfällen und die Grubenform zu nennen. So ist nicht belastbar prognostizierbar, wie sich z.B. der 70 m mächtige Deponiebereich der Schüttphase I-II in Grube 2
langfristig verhalten wird. Es können u.U. noch zusätzliche Maßnahmen zur Sickerwasserfassung erforderlich werden oder ein höherer Aufwand bei der Unterhaltung
und Reparatur der Oberflächenabdichtung aufgrund ungleichmäßiger Setzungen
entstehen. Folglich ist die Nachsorgedauer von 70 Jahren bis 2076 eine durchaus
sinnvolle Festlegung, aber kein Zeitraum, der vom Deponie- und Emissionsverhalten
her verbindlich ableitbar wäre.
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6
27
Kostensenkungspotenziale
Neben den erläuterten Unsicherheiten bestehen in der Stilllegung und Nachsorge der
Deponie Mechernich andererseits Kostensenkungspotenziale insbesondere in
folgenden Bereichen:
•
Kostenreduzierung durch Eigenleistungen im Bereich Deponiemanagement
•
Kostenreduzierungen im Bereich der Aufbringung der endgültigen Oberflächenabdichtung
•
Kostenreduzierung durch die aerobe in situ Stabilisierung
•
Weitere Kostenreduzierungen bei Teilmaßnahmen
6.1
Kostenreduzierung durch Eigenleistungen im Bereich Deponiemanagement
Der Deponiebetrieb wird im Wesentlichen von den Mitarbeitern des Kreises
Euskirchen durchgeführt. Dies führt insgesamt zu einem sehr wirtschaftlichen
Betrieb, z.B. im Bereich der Sickerwasserreinigung und insbesondere bei der
Gasverwertung. Darüber hinaus können die Mitarbeiter des Kreises wesentliche
Stilllegungsmaßnahmen in Eigenregie ausführen, was zu erheblichen Kostenreduzierungen beiträgt.
So wurde die Aufbringung der temporären Oberflächenabdeckung und die begleitende Installation von Infiltrationsfeldern im Zeitraum 2004 – 2006 nahezu
ausschließlich in „Eigenleistung“ erbracht. Vor Beginn dieser Maßnahmen waren für
die Teilflächen, die im Zeitraum 2004 – 2006 abgedeckt werden sollen, ursprünglich
Gesamtkosten von ca. 3,0 Mio. € vorgesehen. Aufgrund der Eigenleistungen bei der
Profilierung, beim Materialeinbau, bei der Verlegung von Dränmatten, beim Anlegen
der Infiltrationsfelder samt Zuleitungssystem etc. werden hierfür voraussichtlich nur
etwa 1,1 Mio. € benötigt. Weitere Kostenreduzierungen sind bei der Aufbringung der
endgültigen Oberflächenabdichtung zu erwarten, so dass nennenswerte Einsparungen in Millionenhöhe bei interner Ausführung von Teilleistungen möglich werden, z.B.
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28
bei der Profilierung des Deponiekörpers und den weiteren Erdbaumaßnahmen zur
Rekultivierung.
Weiterhin werden die in situ Stabilisierungsmaßnahmen maßgeblich von den kreiseigenen Mitarbeitern betrieben. So werden sie den Betrieb der Infiltrationsfelder zur
Steuerung des Wasserhaushalts in Teilbereichen der Schüttphasen I-II und VII/VIIa
allein durchführen. Bei der aeroben in situ Stabilisierung werden sie mit externer
Unterstützung wesentliche Leistungen zum Betrieb, zur Überwachung und zur Steuerung des Prozesses ausführen. Diese Leistungen der kreiseigenen Mitarbeiter
werden in der Stilllegungsphase bis 2021 voraussichtlich zu Kosteneinsparungen von
0,75 – 1 Mio. € führen, die bei der Rückstellungsermittlung bereits berücksichtigt
wurden.
6.2
Kostenreduzierungen bei Aufbringung der endgültigen Oberflächenabdichtung
6.2.1 Schüttphase I – VII/VIIa
Zur Ermittlung der Rückstellungen wurde die Aufbringung einer Oberflächenabdichtung gemäß den Vorgaben der DepV angenommen. In der Stilllegungsanzeige
wurde beantragt, in Abhängigkeit der Deponiekubatur zwei alternative Oberflächenabdichtungssysteme aufbringen zu können. Voraussetzung ist die vorherige aerobe
in situ Stabilisierung des Deponiekörpers. Wenn der Deponiekörper so in einen
emissionsarmen Zustand überführt wurde und die alternativen Oberflächenabdichtungen 2017 – 2021 aufgebracht werden können, so sind gegenüber den bisherigen
Ansätzen Kostenreduzierungen von ca. 8,2 Mio. € für die Oberflächenabdichtung
möglich. Einsparmöglichkeiten ergeben sich außerdem durch Eigenleistungen durch
das Deponiemanagement bei der Vorprofilierung, dem Rückbau der temporären
Oberflächenabdeckung und der Aufbringung der Rekultivierungsschicht. Zur Reduzierung der Materialkosten wurde im Rahmen der Stilllegungsanzeige die Zwischenlagerung von Bodenmaterialien beantragt, was voraussichtlich genehmigt wird.
Dieses kann zu weiteren Kostenreduzierungen von ca. 5 Mio. € führen so dass für
die Schüttphasen I – VIIa statt 41,5 Mio. € Investitionen für die Oberflächenabdichtung eine Reduzierung auf ca. 28,3 Mio. € möglich wird.
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29
Die Tabellen 6.1 und 6.2 sowie Abbildung 6.1 zeigen den Aufbau der beantragten
Oberflächenabdichtungssysteme.
Tab. 6.1: Oberflächenabdichtungssystem („Kapillarsperre“) für die Böschungsbereiche der ZMM
Dichtungselement
Schichtdicke
Mutterboden, Kompostzugabe zur Vergütung
Bodenmaterial mit hoher Feldkapazität (z.B. schluffiger Sand)
Geotextil
Kapillarschicht (Mittelsand)
Kapillarblockbahn
Geotextil
Gasdrain- und Ausgleichsschicht
Gesamtmächtigkeit des Oberflächenabdichtungssystems
(oberhalb der temporären Abdeckung)
30 cm
120 cm
40 cm
2 cm
> 50 cm
≥ 2,40 m
Tab. 6.2: Oberflächenabdichtungssystem („KDB“) für die Plateaubereiche der ZMM
Dichtungselement
Schichtdicke
Mutterboden, Kompostzugabe zur Vergütung
Bodenmaterial mit hoher Feldkapazität (z.B. schluffiger Sand)
Drainmatte
Kunststoffdichtungsbahn KDB
Schutzlage, ggf. mit Geotextil zum Schutz der KDB
Gasdrain- und Ausgleichsschicht
Gesamtmächtigkeit des Oberflächenabdichtungssystems
(oberhalb der Dichtungselemente der temporären Abdichtung)
Geotextil
Kapillarschicht
Kapillarblockbahn (20 mm)
Geotextil
Ausgleichsschicht
Abfall
Dichtungssystem für Böschungsbereiche
Abb. 6.1:
150 cm
Rekultivierungsschicht
Mutterboden: ≈ 30 cm
(ggf. mit Kompost vergütet)
Unterboden: ≥ 120 cm
(z.B sandig-lehmiger Schluff)
≥ 2,15 m
Bewuchs
10 cm
≥ 50 cm
≥ 50 cm
40 cm
150 cm
Bewuchs
30 cm
120 cm
5 cm
0,25 cm
10 cm
> 50 cm
Rekultivierungsschicht
Mutterboden: ≈ 30 cm
(ggf. mit Kompost vergütet)
Unterboden: ≥ 120 cm
(z.B sandig-lehmiger Schluff mit hohem
Wasserspeichervermögen)
Entwässerungsschicht; ggf. Dränmatte,
Kombiniert mit Schutzschicht
Kunststoffdichtungsbahn; d ≥ 2,5 mm
Schutzschicht
Ausgleichsschicht
Abfall
Dichtungssystem für Plateaubereiche
Oberflächenabdichtungssysteme für die Böschungs- und Plateaubereiche der ZMM
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30
Weiterhin können Kostenreduzierungen bei der Unterhaltung (RWU) der alternativen
Oberflächenabdichtungen auftreten, weil sie weniger reparaturanfällige Dichtungselemente aufweisen und weniger setzungsgefährdet sind.
6.2.2 Schüttphase XIV
In die Rückstellungsberechnung wurden Kosten zur Aufbringung einer endgültigen
Oberflächenabdichtung auf die Schüttphase XIV in Höhe von 18,4 Mio. € (nominell
ohne Inflationsrate) eingestellt. Laut Genehmigungsbescheid für die Schüttphase XIV
kann auf die Aufbringung dieser Oberflächenabdichtung verzichtet werden, wenn der
langfristige Nachweis erbracht wird, dass von diesem Altdeponiebereich keine
Gefährdung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere des Grundwassers ausgeht.
Von daher ist über das Monitoring der nächsten Jahre der diesbezügliche Nachweis
zu führen. Sollte sich herausstellen, dass langfristig keine Gefährdung von der
Schüttphase XIV ausgeht, so kann im günstigsten Fall vollständig auf weitere
Abdichtungsmaßnahmen verzichtet werden, was Einsparungen von 18,4 Mio. € bedeuten könnte. Dabei wurden eventuelle Kosten für Bodenabtrags- und Umlagerungsmaßnahmen in diesem Bereich noch nicht berücksichtigt.
Sollte die Aufbringung einer endgültigen Oberflächenabdichtung auf die Schüttphase
XIV doch noch erforderlich werden, so wird wie bei den Schüttphasen I – VIIa angestrebt, Einsparmöglichkeiten durch Eigenleistungen des Deponiemanagements bei
der Vorprofilierung und der Aufbringung der Rekultivierungsschicht zu realisieren.
Dieses kann zu Kostenreduzierungen von ca. 3 Mio. €, d.h. statt 18,4 Mio. € eine
Reduzierung auf ca. 15,4 Mio. €, führen.
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6.3
31
Kostenreduzierung durch die aerobe in situ Stabilisierung
Die aerobe in situ Stabilisierung der Schüttphasen I-VII führt zu einer nennenswerten
und nachhaltigen Reduzierung der Deponieemissionen. Den Kosten zur aeroben in
situ Stabilisierung stehen daher folgende Kostensenkungspotenziale gegenüber:
•
Reduzierung der Investitionskosten für die endgültige Oberflächenabdichtung
von ca. 8,2 Mio. € (siehe Kap. 6.2.1). Zudem können Kostenreduzierungen bei
der Unterhaltung (RWU) der alternativen Oberflächenabdichtungen auftreten,
weil sie weniger reparaturanfällige Dichtungselemente aufweisen und nach
Abschluss der in situ Stabilisierung weniger setzungsgefährdet sind. Bei einer
Kostensenkung von nur 10% der „RWU-Kosten“ ergeben sich über einen Nachsorgezeitraum von 55 Jahren zur Unterhaltung der Oberflächenabdichtung bis
2076 Kostenreduzierungen von 1,4 – 2,0 Mio. €.
•
Reduzierung der langfristigen aktiven Deponieschwachgasbehandlung. Eine
aktive Deponieschwachgasbehandlung über z.B. weitere 20 Jahre würde
voraussichtlich folgende Kosten verursachen:
o
Investitionen in Deponiegaserfassungs- und –reinigungsanlagen: 2 Mio. €
o
Betriebskosten (Durchschnitt 60.000,-- €/a): 1,2 Mio. €
o
Personalkosten (zusätzlich ca. 45.000,-- €/a): 0,9 Mio. €
Die Mehrkosten zur aktiven Schwachgasbehandlung und mithin die Einsparpotenziale liegen bei dieser konservativen Abschätzung bei ca. 4 Mio. €.
•
Reduzierung der Kosten zur Sickerwasserbehandlung: Wenn die Verbesserung
der Sickerwasserqualität zu Senkungen der Betriebskosten von nur 10% führt,
können sich über einen Behandlungszeitraum von mehreren Jahrzehnten
Kosteneinsparungen von insgesamt ca. 1 – 1,5 Mio. € einstellen.
Weitere Kostensenkungspotenziale aufgrund der aeroben in situ Stabilisierung, die
monetär noch nicht näher abgeschätzt werden können, liegen in folgenden Breichen:
•
reduzierter Monitoringaufwand bei emissionsarmer Deponie
•
frühere Beendigung der Sickerwasserreinigung
•
frühere Entlassung aus der Nachsorge
•
reduziertes Risiko langfristiger Folgekosten zur Sanierung bei Sickerwasseraustritt in den Untergrund
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6.4
32
Weitere Kostenreduzierungen bei Teilmaßnahmen
Weitere Kostenreduzierungen bei Teilmaßnahmen sind möglich, im Einzelnen aber
nicht belastbar abschätzbar, da
•
teilweise der Zeitpunkt und der Umfang der erforderlichen Maßnahme noch
nicht angegeben werden können,
•
die dann bestehende Marktsituation unbekannt ist,
•
das nicht belastbar prognostizierbare Deponieverhalten einen Mehr- oder
Minderaufwand nach ziehen kann.
So können Kosteneinsparungen bei folgenden Teilmaßnahmen eintreten:
•
Rückbau von Anlagen, wenn z.B. der Verkauf von Stahlschrott einen Teil der
Rückbaukosten deckt.
•
Allgemein reduzierter Monitoringumfang bei zunehmender Nachsorgedauer.
•
Günstige Entwicklung des Unterhaltungsaufwands der bergbaulichen Anlagen
und obertägigen sanierten Schadensstellen oder der benachbarten untertägigen Bundeswehreinrichtungen.
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7
33
Mittelabfluss der gebildeten Rückstellungen
Der Kreis Euskirchen hat zur Stilllegung und Nachsorge der Zentralen Mülldeponie
Mechernich Rückstellungen von 223 Mio. € gebildet.
Für die Stilllegung und Nachsorge wurden in Kap. 4 nominelle Gesamtkosten, d.h.
Kosten auf der Basis des Jahres 2006 ohne Berücksichtigung von Zinserträgen oder
Preissteigerungen durch Inflation, von 207,0 Mio. € bis 2076 bzw. 239,2 Mio. € bis
2106 prognostiziert.
Der Finanzmittelbedarf für die Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen beläuft sich
damit unter Berücksichtigung einer Inflationsrate von 1,75%/a auf:
•
in der Stilllegungsphase (2005-2021):
ca. 143 Mio. €
•
in der intensiven Nachsorgephase (2022-2035):
ca. 44 Mio. €
•
in der reduzierten Nachsorgephase (2036-2076):
ca. 155 Mio. €
•
in der weiter reduzierten Nachsorge (2077-2106):
ca. 143 Mio. €
Damit ergibt sich ein Gesamtfinanzmittelbedarf (mit Inflationsrate) bis 2076 von ca.
342 Mio. € und bis 2106 von ca. 485 Mio. €. Zur Orientierung ist die Summenkurve
des nominellen Gesamtfinanzbedarfs mit Inflationsrate in Abbildung 7.1 aufgetragen.
Zum Vergleich sind nochmals der Verlauf der nominellen Gesamtkosten ohne
Berücksichtigung der Inflation und der Verlauf nach der Barwertmethode (Berücksichtigung von Inflation und Zinseinnahmen) gemäß Abbildung 4.1 dargestellt.
Vor diesem Hintergrund zeigt sich die Notwendigkeit einer angemessenen
Bewirtschaftung des vorhandenen Mittelbestandes (vorhandene Rückstellungen,
Ausgaben und Zinseinnahmen), um die erforderlichen Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen so finanzieren zu können, dass der Kreis geringe oder gar keine
zusätzlichen Mittel in der Nachsorgephase aufbringen muss.
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Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge
34
500
kumulierter Mittelbedarf [ Mio. € ]
kumulierter Mittelbedarf nominell (mit Inflation)
kumulierter Mittelbedarf nominell (ohne Inflation)
kumulierter Mittelbedarf - Barwert (mit Inflation)
400
300
200
100
Inflationsrate: 1,75 %/a; Zinssatz: 2,0 %/a
TASi-Oberflächenabdichtung für alle Schüttphasen inkl. XIV
0
2005
Abb. 7.1:
2021 2025
2035
2045
2065
2076
2085
2105
Verlauf der Gesamtkosten nominell mit und ohne Inflation sowie nach der
Barwertmethode abgezinst (mit Inflation) in der Stilllegung und Nachsorge
Die zukünftige Entwicklung des Mittelbestands als Summe des jährlichen Mittelabflusses und Mittelzuflusses wird maßgeblich von folgenden Faktoren beeinflusst:
•
Mittelabfluss in Abhängigkeit des Umfangs und des Zeitpunkts bzw. Zeitraums
der einzelnen Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen
Hier sind insbesondere die erläuterten Unwägbarkeiten und die angestrebten
Kosteneinsparungen bei mehreren Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen
gemäß Kap. 5 und 6 zu berücksichtigen.
•
Mittelzufluss über die Zinserträge von Teilsummen der gesamten gebildeten
Rückstellungen von 223 Mio. €.
Hier ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der gebildeten Rückstellungen derzeit
nicht verzinst wird und ein weiterer Teil der Rückstellungen mit 2% verzinst
wird.
Im Folgenden werden die möglichen Entwicklungen des Mittelabflusses und des
Mittelzuflusses in Form von Variantenbetrachtungen erläutert, um abzuschätzen, ob
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Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge
35
bzw. wie lange die gebildeten Rückstellungen zur Finanzierung der Stilllegung und
Nachsorge ausreichen.
7.1
Mittelabfluss und Mittelbestand infolge der Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen
Anknüpfend an die Ermittlung der erforderlichen Rückstellungen wird im Folgenden
erläutert, wie sich der Mittelabfluss auf den Mittelbestand und eventuelle Deckungslücken in der Nachsorgephase auswirken kann. Dazu werden die derzeit durch die
Haushaltsbeschlüsse vorliegenden Randbedingungen vorausgesetzt:
•
Mittelbestand des Kreises Euskirchen im Jahr 2005 zum Ende der Verfüllphase
insgesamt 223 Mio. €, die teilweise verzinst werden:
o 120 Mio. €, die nicht verzinst werden und von denen jährlich anteilig 56%
(Verhältnis 120 Mio. € zu 223 Mio. €) zur Deckung der Stilllegungs- und
Nachsorgekosten abfließen
o 103 Mio. €, die mit 2%/a verzinst werden und von denen jährlich anteilig 44%
(Verhältnis 103 Mio. € zu 223 Mio. €) zur Deckung der Stilllegungs- und
Nachsorgekosten abfließen
Annahme:
•
Inflationsrate: 1,75%/a
Die nachfolgenden Varianten zum Mittelabfluss unterscheiden sich hinsichtlich der
Ausführung der Oberflächenabdichtungssysteme, weil bei dieser Stilllegungsmaßnahme beträchtliche Kostendifferenzen auftreten können (siehe auch Kap. 6.2):
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Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge
Variante 1:
36
Die Schüttphase XIV als auch die Schüttphasen I-VIIa sind mit einer
TASi II/DepV-Oberflächenabdichtung zu versehen.
Variante 2:
Die Schüttphase XIV muss nicht mehr abgedichtet werden. Die Schüttphasen I-VIIa sind mit einer TASi II/DepV-Oberflächenabdichtung zu
versehen.
Variante 3:
Die Schüttphase XIV ist mit einer Kombinationsabdichtung gemäß
TASi II/DepV abzudichten. Die Schüttphasen I-VIIa können mit einer
alternativen Oberflächenabdichtung (wie in der Stilllegungsanzeige
beantragt) abgedichtet werden.
Variante 4:
Die Schüttphase XIV muss nicht mehr abgedichtet werden. Die Schüttphasen I-VIIa können mit einer alternativen Oberflächenabdichtung
(wie in der Stilllegungsanzeige beantragt) abgedichtet werden.
Die Ergebnisse des Variantenvergleichs können Abbildung 7.2 entnommen werden.
Mittelabfluss gemäß Haushaltsbeschluss
250
Variante 1: mit XIV + TASi-OFAD
Variante 2: ohne XIV + TASi-OFAD
kumulierter Mittelabfluss [ Mio. Euro ]
200
Variante 3: mit XIV + alternative OFAD
Variante 4: ohne XIV + alternative OFAD
150
Inflationsrate: 1,75 %
kalkulatorischer Zins: 2,0 %
100
50
0
-50
-100
-150
-200
2005
2021 2025
2035
2045
2065
2076
2085
2105
Jahre
Abb. 7.2:
Ergebnisse der Variantenbetrachtung hinsichtlich des Mittelabflusses
bei Aufbringung unterschiedlicher Oberflächenabdichtungssysteme
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Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge
37
Der Variantenvergleich zeigt unter der Voraussetzung, dass die Mittel gemäß Haushaltsbeschluss, d.h. zeitgleich die verzinsten und nicht verzinsten Rückstellungen
abfließen:
•
Die gebildeten Rückstellungen reichen bei den vier Varianten aus, um die Stilllegungs- und vor allem Nachsorgemaßnahmen bis zum Betrachtungszeitraum
2076 zu bestreiten. Je nach Aufwand zur Oberflächenabdichtung können sich
jedoch im Jahr 2076 die noch verfügbaren Rückstellungen zwischen 0 und
75 Mio. € beträchtlich unterscheiden.
•
Bei einer Verlängerung der Deponienachsorge (Betrachtungszeitraum bis 2106)
können bei allen vier Varianten Deckungslücken auftreten:
o
bei Variante 1 bis zu 160 Mio. €, d.h. zusätzliche Mittel aus dem Kreishaushalt von durchschnittlich 5 - 6 Mio. €/a ab 2076
o
bei Variante 2 bis zu 103 Mio. €, d.h. zusätzliche Mittel aus dem Kreishaushalt von durchschnittlich 4 - 5 Mio. €/a ab 2083
o
bei Variante 3 bis zu 135 Mio. €, d.h. zusätzliche Mittel aus dem Kreishaushalt von durchschnittlich 4 - 5 Mio. €/a ab 2078
o
bei Variante 4 bis zu 75 Mio. €, d.h. zusätzliche Mittel aus dem Kreishaushalt von durchschnittlich 4 - 5 Mio. €/a ab 2090
•
Der Mittelabfluss kann weiterhin von Unwägbarkeiten hinsichtlich der Notwendigkeit und des Umfangs einiger Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen
sowie von einigen möglicherweise realisierbaren Kosteneinsparungen beeinflusst werden.
•
Die Prognose des Mittelabflusses wird bei den langen Betrachtungszeiträumen
bis 2106 zwar zunehmend unsicherer, sie unterstreicht aber grundsätzlich, dass
die gebildeten Rückstellungen von 223 Mio. € aller Voraussicht nach auch
benötigt werden.
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Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge
7.2
38
Mittelzufluss und Mittelbestand in Abhängigkeit der Zinserträge von Teilsummen der Rückstellungen
Neben den Ausgaben in der Stilllegung und Nachsorge wird der Mittelbestand
maßgeblich von den Teilsummen an Rückstellungen beeinflusst, mit denen jährliche
Zinserträge erzielt werden. Dazu wird in Ergänzung zu den Randbedingungen des
Haushaltsbeschlusses die Entwicklung des Mittelbestands betrachtet, wenn zuerst
die nicht verzinsten Rückstellungen und erst danach die verzinsten Rückstellungen
zur Deckung der jährlichen Stilllegungs- und Nachsorgekosten eingesetzt werden.
Zudem wird die Möglichkeit zusätzlicher Einsparungen durch Eigenleistungen bei der
Aufbringung der Oberflächenabdichtung (Profilierung und Rekultivierung) einbezogen.
Welche Auswirkungen die Zinserträge auf den Mittelbestand haben können, soll
ebenfalls anhand eines Vergleichs dargestellt werden. Dazu werden für die Varianten
1 und 4 folgende drei Untervarianten betrachtet:
Randbedingungen:
•
Inflationsrate 1,75%
•
Kalkulatorischer Zins 2%
•
Mittelbestand im Jahr 2005 insgesamt 223 Mio. €, die teilweise verzinst werden
und in folgender Reihenfolge abfließen können:
Variante 1:
Schüttphase XIV und Schüttphasen I – VII/VIIa mit TASi- Oberflächenabdichtung)
Variante 4:
Schüttphase XIV ohne Abdichtung, Schüttphasen I-VIIa mit alternativer
Oberflächenabdichtung
Untervarianten 1a und 4a: Mittelabfluss gemäß Haushaltsbeschluss wie in Kap. 7.1
o
120 Mio. €, die nicht verzinst werden und von denen jährlich anteilig 56%
(Verhältnis 120 Mio. € zu 223 Mio. €) zur Deckung der Stilllegungs- und Nachsorgekosten abfließen
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Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge
o
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103 Mio. €, die mit 2%/a verzinst werden und von denen jährlich anteilig 44%
(Verhältnis 103 Mio. € zu 223 Mio. €) zur Deckung der Stilllegungs- und Nachsorgekosten abfließen
Untervarianten 1b und 4b: Mittelabfluss, indem zuerst der unverzinste, dann der
verzinste Rücklagenanteil eingesetzt wird:
o
zuerst 120 Mio. €, die nicht verzinst werden
o
anschließend 103 Mio. €, die mit 2%/a verzinst werden
Untervarianten 1c und 4c: wie Untervarianten 1a und 4a: Mittelabfluss gemäß Haushaltsbeschluss, zusätzliche Einsparungen durch Eigenleistungen bei Aufbringung der
Oberflächenabdichtung (Profilierung und Rekultivierung)
o
Variante 1c: ca. 8 Mio. € zusätzliche Einsparungen bei Schüttphase XIV
und Schüttphasen I – VII/VIIa
o
Variante 4c: ca. 5 Mio. € zusätzliche Einsparungen nur bei Schüttphasen I
– VII/VIIa
Die Ergebnisse zum Mittelbestand und Mittelabfluss der drei Untervarianten sind in
Abbildung 7.3 dargestellt:
•
Vergleich Variante b zu a: Der Mittelbestand gemäß der Untervarianten 1b und
4b, wenn der verzinsliche Anteil der Rückstellungen von 103 Mio. € so spät wie
möglich eingesetzt wird, stellt sich gegenüber den finanziellen Rahmenbedingungen des derzeitigen Haushaltsbeschlusses (Variante 1a und 4a) günstiger
dar. D.h. konkret, dass ab 2005 zuerst die 120 Mio. €, die nicht verzinst werden,
abfließen, und dass zur Aufbringung der Oberflächenabdichtung im Zeitraum
2017 – 2021 zwischen 8 und 24 Mio. €/a benötigt werden:
o
Bei der Variante 1b mit der kostenträchtigeren Oberflächenabdichtung sind
die Mittel von 120 Mio. € dann zwar schon 2021 aufgebraucht, durch die
höheren Zinserträge des verzinsten Anteils von 103 Mio. € ist jedoch
insgesamt ein höher Mittelbestand in der Deponienachsorge vorhanden. Er
liegt im Jahr 2076 noch bei ca. 40 Mio. € (Variante 1b) statt bei 0 Mio. €
(Variante 1a).
o
Bei der Variante 4b mit der kostengünstigeren Oberflächenabdichtung
entwickelt sich der Mittelbestand noch günstiger. Dort sind die nicht
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Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge
40
verzinsten Mittel von 120 Mio. € erst etwa 2026 aufgebraucht. Durch die
höheren Zinserträge des verzinsten Anteils von 103 Mio. € erfolgt in der
weiteren Nachsorgephase daraufhin zeitweise sogar ein leichter Zuwachs
des Mittelbestands und erst langfristig eine allmähliche Reduzierung. So
liegt der Mittelbestand im Jahr 2076 noch bei ca. 140 Mio. € (Variante 4b)
statt bei 75 Mio. € (Variante 4a).
•
Vergleich Variante c zu a: Die Realisierung zusätzlicher Einsparungen bei der
Aufbringung der Oberflächenabdichtung hat ebenfalls positive Auswirkungen
auf den Mittelbestand in der Nachsorgephase. Er wirkt sich bei Variante 1 mit
8 Mio. € zusätzlichen Einsparungen erwartungsgemäß stärker aus als bei Variante 4 mit ca. 5 Mio. € zusätzlichen Einsparungen:
o
Bei der Variante 1c liegt der Mittelbestand infolge der Einsparungen und
der entsprechend höheren Zinserträge im Jahr 2076 noch bei ca. 22 Mio. €
statt bei 0 Mio. € (Variante 1a).
o
Bei der Variante 4c wirken sich die etwas geringere Einsparung und die
resultierenden Zinserträge im Jahr 2076 auf den Mittelbestand mit
14 Mio. € zusätzlich noch vorhandenen Rückstellungen aus (ca. 89 Mio. €
statt 75 Mio. € (Variante 4a).
Auch dieser Variantenvergleich zum Mittelabfluss und zu den Zinserträgen zeigt,
dass die gebildeten Rückstellungen in der Nachsorgephase voraussichtlich vollständig benötigt werden und dass die verzinslichen Teilsummen der Rückstellungen
möglichst spät zur Kostendeckung eingesetzt werden sollten. Damit kann das Risiko,
dass der Kreishaushalt des Kreises Euskirchen - insbesondere bei einer erforderlichen Durchführung der Nachsorge über das Jahr 2076 hinaus - langfristig mit
beträchtlichen Ausgaben zur Deckung der Nachsorgekosten belastet wird, deutlich
reduziert werden.
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Rückstellungsermittlung für die Stilllegung und Nachsorge
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250
Inflationsrate: 1,75 %
kalkulatorischer Zins: 2,0 %
kumulierter Mittelabfluss [ Mio. Euro ]
200
150
100
50
0
-50
Variante 1: mit XIV + TASi-OFAD
-100
Variante 1a: Mittelabfluss gemäß Haushaltsbeschluss
Variante 1b: erst 120 Mio. € und anschließend 103 Mio. €
-150
Variante 1c: gemäß Variante 1a, mit 8 Mio. € Einsparung durch
Eigenleistung beim OFAD-Bau SP XIV und SP I - VIIa
-200
2005
2025
2045
2065
2076
2085
2105
250
Inflationsrate: 1,75 %
kalkulatorischer Zins: 2,0 %
kumulierter Mittelabfluss [ Mio. Euro ]
200
150
100
50
Variante 4: ohne XIV + alternative OFAD
0
Variante 4a: Mittelabfluss gemäß Haushaltsbeschluss
-50
Variante 4b: erst 120 Mio. € und anschließend 103 Mio. €
Variante 4c: gemäß Variante 4a, mit 5 Mio. € Einsparung
durch Eigenleistung beim OFAD-Bau SP I - VIIa
-100
2005
Abb. 7.3:
2025
2045
2065
2076
2085
2105
Ergebnisse der Untervariantenbetrachtung 1a –c und 4 a-c hinsichtlich
des Mittelabflusses bei veränderten Nutzungszeitpunkten verzinster
und unverzinster Rückstellungen und zusätzlichen Einsparungen durch
Eigenleistungen
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8
42
Zusammenfassung und Fazit
Nach Abschluss der Verfüllung auf der Zentralen Mülldeponie Mechernich am 31.
Mai 2005 sind Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen durchzuführen. Die hierfür
erforderlichen finanziellen Mittel sind über die Rückstellungen zu bestreiten, die
während der Verfüllphase über Gebühren von den Deponiebenutzern gebildet
wurden.
Für diese Maßnahmen werden die jährlichen Kosten sowie die Gesamtkosten ermittelt. Dabei werden die maßgebenden Rahmenbedingungen des Deponiestandorts
und Annahmen zur Abschätzung der Kostenblöcke aufbereitet. Weiterhin werden
kalkulatorisch berücksichtigt:
•
Nominelle Kosten auf Basis des Jahres 2006
•
Kostensteigerung durch Inflation
•
Zinserträge durch gebildete und in Teilen jährlich verzinste Rückstellungen
gemäß des derzeitigen Haushaltsbeschlusses
Die Dauer der Nachsorge kann für die Deponie Mechernich noch nicht verbindlich
prognostiziert werden. Es werden daher folgende Zeiträume betrachtet:
2005 – 2021: Stilllegungsphase
2022 – 2035: „Intensive“ Nachsorgephase
2036 – 2076: „Reduzierte“ Nachsorgephase
2077 – 2106: ggf. Nachsorgemaßnahmen in weiter reduzierten Umfang, Notwendigkeit, Umfang und Dauer zunehmend unsicherer prognostizierbar
Die Ermittlung der Rückstellungen zeigt bei den bestehenden Rahmenbedingungen
des Standorts, den Prognosen zum Deponieverhalten und den getroffenen Annahmen:
•
Für die Stilllegung und Nachsorge der Deponie Mechernich ist mit nominellen
Gesamtkosten (ohne Berücksichtigung der Inflation) von 216,0 Mio. € bis 2076
bzw. 248,2 Mio. € bis 2106 zu rechnen. Bei Abzug der Erlöse durch die Deponiegasverwertung reduzieren sich diese um jeweils 9 Mio. € auf 207,0 Mio. € bis
2076 bzw. 239,2 Mio. € bis 2106.
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•
43
Der Bereich Sickerwasserfassung und –behandlung (ca. 56,8 Mio. € bis 2076
bzw. 74,4 Mio. € bis 2106) ist neben der Oberflächenabdichtung (ca.
59,8 Mio. €) der kostenintensivste Bereich in der Stilllegung und Nachsorge.
In der Stilllegung und vor allem in der langfristigen Nachsorge bestehen zahlreiche
Unwägbarkeiten, die sich auf den Finanzmittelbedarf und den Abfluss der gebildeten
Rückstellungen auswirken können. Dies betrifft sowohl allgemeine Entwicklungen
wie Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Fortentwicklung des
Stands der Technik wie auch die standortspezifischen Randbedingungen wie den
ehemaligen über- als auch untertägigen Bergbau. Von daher ist die Ermittlung der
Rückstellungen eine Aufgabe, die kontinuierlich fortgeschrieben werden muss.
Neben den Unsicherheiten bestehen in der Stilllegung und Nachsorge der Deponie
Mechernich andererseits Kostensenkungspotenziale insbesondere in folgenden
Bereichen:
•
Beträchtliche Kostenreduzierung durch „Eigenleistungen“ durch Deponiemanagement. In Verbindung mit der verfügbaren Technik und Infrastruktur führte dies
bei der Aufbringung der temporären Oberflächenabdeckung bereits zu Einsparungen von ca. 2 Mio. €.
•
Kostenreduzierungen im Bereich der Aufbringung der endgültigen Oberflächenabdichtung. Bei Aufbringung von „alternativen Oberflächenabdichtungen 2017 –
2021 auf die Schüttphasen I – VII/VIIa sind Kostenreduzierungen bis zu
13,2 Mio. € möglich. Wenn langfristig keine Gefährdung von der Schüttphase
XIV ausgeht, kann dort ggf. auf weitere Abdichtungsmaßnahmen verzichtet
werden, was Einsparungen von 18,4 Mio. € bedeuten könnte.
•
Kostenreduzierung durch die aerobe in situ Stabilisierung. Neben Einsparungen
an der Oberflächenabdichtung (Investition und Unterhaltung) sind zusätzliche
Reduzierungen bei der langfristigen Deponieschwachgasbehandlung und der
Sickerwasserbehandlung zu erwarten. Dies kann zu zusätzlichen Einsparungen
von 6 – 7 Mio. € führen.
•
Kostenreduzierungen bei Teilmaßnahmen, z.B. bei Rückbaumaßnahmen oder
bei langfristig reduziertem Überwachungsaufwand.
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44
Da nicht alle Rückstellungen, die für die Deponie Mechernich während der Verfüllphase gebildet wurden, komplett verzinst werden, wird prognostiziert, wie sich der
Mittelbestand und der Mittelabfluss in Abhängigkeit der erforderlichen Ausgaben für
die Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen und der Einnahmen über Zinserträge
entwickeln kann.
Der auf den Eckpunkten des derzeit gültigen Haushaltsbeschlusses prognostizierte
Mittelabfluss zeigt, dass die vom Kreis gebildeten Rückstellungen von 223 Mio. € in
der Nachsorgephase vollständig benötigt werden. Um das Risiko zu minimieren,
dass der Haushalt des Kreises Euskirchen langfristig mit beträchtlichen Ausgaben
zur Deckung der Nachsorgekosten belastet wird, wäre in Betracht zu ziehen, dass
die verzinslichen Teilsummen der Rückstellungen von 103 Mio. € möglichst spät zur
Kostendeckung herangezogen werden. Ferner sollte stets eine angemessene
Verzinsung des Kapitals erfolgen.
Der Kreis Euskirchen ist mit der Gesamtsumme der gebildeten Rückstellungen
insgesamt „gut aufgestellt“. Die Ermittlung der erforderlichen Rückstellungen in der
weiteren Stilllegung und Nachsorge sollte wie der Mittelabfluss kontinuierlich fortgeschrieben werden.
Berichterstellung zur Rückstellungskalkulation:
Dr.-Ing. Kai-Uwe Heyer
Tel.: 040 / 77 11 07 42
Dr.-Ing. Karsten Hupe
Tel.: 040 / 77 11 07 41
Prof. Dr.-Ing. Rainer Stegmann
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Schellerdamm 19-21
21079 Hamburg
Hamburg, 12. Februar 2007
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Fax: 040 / 77 11 07 43