Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 23/2002
17.07.2002
Az.: 60.13/VRS
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV
04.09.2002
Verkehrsverbund Rhein-Sieg
a) Reduzierung der Verbundförderung in 2002 und Auswirkungen auf den Kreis Euskirchen
b) Tarifstrukturreform 2003, Auswirkungen auf den Kreis Euskirchen
a) Reduzierung der Verbundförderung in 2002 und Auswirkungen auf den Kreis Euskirchen
Mit der Info 13/2002 wurde bereits über die mögliche Einstellung der Verbundförderung berichtet.
Die Verbundförderung war Ende März bis auf weiteres ausgesetzt worden. Zwischenzeitlich haben
sich der Bund und die Länder auf einen Kompromiss hinsichtlich der Auszahlung von
Regionalisierungsmitteln bzw. deren Fortschreibung geeinigt. Die Gründe für die
Zahlungsaussetzung sind damit entfallen.
Nach Informationen der VRS-GmbH aus dem zuständigen Ministerium wird das Land in diesem
Jahr allerdings nur 50% der Verbundfördermittel in Höhe von insgesamt 9,1 Mio. € an die neun
Kooperationsräume (VRS-Anteil 1,6 Mio €) auszahlen können. Dies bedeutet, dass der VRSGmbH zur Finanzierung Ihres Haushalts 2002 insgesamt 816.000,00 € fehlen.
Nach den im Gesellschaftsvertrag der VRS-GmbH festgelegten Finanzierungsregelungen
decken Gesellschafter und Verkehrsunternehmen je zur Hälfte die nicht durch Zuschüsse und
eigene Erträge der VRS-GmbH entstehenden Defizite ab. Danach entfielen auf die Gesellschafter
und die Verkehrsunternehmen je 408.000,00 € an zusätzlichen Finanzbeiträgen für das
Haushaltsjahr 2002. Dieser theoretische Finanzbedarf lässt sich nach Angaben der VRS-GmbH
durch den Einsatz von Rückstellungen, einen erhöhten Zuschuss des Zweckverbandes VRS nach
Auflösung freiwilliger Rücklagen und Einsparungen bei Sachaufwandspositionen der VRS-GmbH
um 108.000,00 € reduzieren.
Der Erstattungsbetrag für die Gesellschafter erhöht sich unter Berücksichtigung der o.a.
Einsparungen im laufenden Haushaltsjahr von 475.000,00 € auf 775.000,00 €, also um insgesamt
300.000,00 €.
Der Kreis Euskirchen hält 5 % der Gesellschafteranteile an der VRS-GmbH. Der
Betriebskostenzuschuss an die VRS-GmbH würde damit von 23.750 € um 15.000 € auf 38.750 €
steigen. Die voraussichtliche Kürzung der Verbundförderung und die damit einhergehenden
erhöhten Zuschüsse der Gesellschafter wurden bereits in einem 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan
2002 der VRS-GmbH berücksichtigt.
Ab dem Haushaltsjahr 2003 sollen die seitens des Landes bereitgestellten Finanzmittel für
verbundbezogene Aufgaben der Zweckverbände im Regionalisierungsgesetz gesetzlich verankert
werden. Vorgesehen sind für alle Zweckverbände nach dem vorliegenden Gesetzentwurf 12 Mio.
Seite - 2 €, wobei hiervon noch die gemeinsame Gesellschaft der Zweckverbände zu finanzieren wäre. Die
Gesamtsumme in Höhe von 12 Mio € liegt um ca. 3 Mio € über der bisherigen Förderung der
Zweckverbände. Die Verteilung der Finanzmittel soll wie bisher nach der maßgeblichen
Einwohnerzahl erfolgen. Es spricht daher einiges dafür, dass der bisher in der mittelfristigen
Finanzplanung ausgewiesene Zuwendungsbetrag des Landes von ca. 1,6 Mio € ab 2003
mindestens wieder zur Verfügung steht, vorausgesetzt das Regionalisierungsgesetz wird im 2.
Halbjahr 2002 vom Landtag verabschiedet.
b) Tarifstrukturreform 2003, Auswirkungen auf den Kreis Euskirchen
Anlage 1 enthält eine Ausarbeitung der KVE, die die Auswirkungen des derzeit diskutierten
Modells auf den Kreis Euskirchen darstellt.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)