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Info GB (Verkehrsverbund Rhein-Sieg a) Reduzierung der Verbundförderung in 2002 und Auswirkungen auf den Kreis Euskirchen b) Tarifstrukturreform 2003, Auswirkungen auf den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info GB (Verkehrsverbund Rhein-Sieg
a) Reduzierung der Verbundförderung in 2002 und Auswirkungen auf den Kreis Euskirchen
b) Tarifstrukturreform 2003, Auswirkungen auf den Kreis Euskirchen) Info GB (Verkehrsverbund Rhein-Sieg
a) Reduzierung der Verbundförderung in 2002 und Auswirkungen auf den Kreis Euskirchen
b) Tarifstrukturreform 2003, Auswirkungen auf den Kreis Euskirchen)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 23/2002 17.07.2002 Az.: 60.13/VRS X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV 04.09.2002 Verkehrsverbund Rhein-Sieg a) Reduzierung der Verbundförderung in 2002 und Auswirkungen auf den Kreis Euskirchen b) Tarifstrukturreform 2003, Auswirkungen auf den Kreis Euskirchen a) Reduzierung der Verbundförderung in 2002 und Auswirkungen auf den Kreis Euskirchen Mit der Info 13/2002 wurde bereits über die mögliche Einstellung der Verbundförderung berichtet. Die Verbundförderung war Ende März bis auf weiteres ausgesetzt worden. Zwischenzeitlich haben sich der Bund und die Länder auf einen Kompromiss hinsichtlich der Auszahlung von Regionalisierungsmitteln bzw. deren Fortschreibung geeinigt. Die Gründe für die Zahlungsaussetzung sind damit entfallen. Nach Informationen der VRS-GmbH aus dem zuständigen Ministerium wird das Land in diesem Jahr allerdings nur 50% der Verbundfördermittel in Höhe von insgesamt 9,1 Mio. € an die neun Kooperationsräume (VRS-Anteil 1,6 Mio €) auszahlen können. Dies bedeutet, dass der VRSGmbH zur Finanzierung Ihres Haushalts 2002 insgesamt 816.000,00 € fehlen. Nach den im Gesellschaftsvertrag der VRS-GmbH festgelegten Finanzierungsregelungen decken Gesellschafter und Verkehrsunternehmen je zur Hälfte die nicht durch Zuschüsse und eigene Erträge der VRS-GmbH entstehenden Defizite ab. Danach entfielen auf die Gesellschafter und die Verkehrsunternehmen je 408.000,00 € an zusätzlichen Finanzbeiträgen für das Haushaltsjahr 2002. Dieser theoretische Finanzbedarf lässt sich nach Angaben der VRS-GmbH durch den Einsatz von Rückstellungen, einen erhöhten Zuschuss des Zweckverbandes VRS nach Auflösung freiwilliger Rücklagen und Einsparungen bei Sachaufwandspositionen der VRS-GmbH um 108.000,00 € reduzieren. Der Erstattungsbetrag für die Gesellschafter erhöht sich unter Berücksichtigung der o.a. Einsparungen im laufenden Haushaltsjahr von 475.000,00 € auf 775.000,00 €, also um insgesamt 300.000,00 €. Der Kreis Euskirchen hält 5 % der Gesellschafteranteile an der VRS-GmbH. Der Betriebskostenzuschuss an die VRS-GmbH würde damit von 23.750 € um 15.000 € auf 38.750 € steigen. Die voraussichtliche Kürzung der Verbundförderung und die damit einhergehenden erhöhten Zuschüsse der Gesellschafter wurden bereits in einem 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2002 der VRS-GmbH berücksichtigt. Ab dem Haushaltsjahr 2003 sollen die seitens des Landes bereitgestellten Finanzmittel für verbundbezogene Aufgaben der Zweckverbände im Regionalisierungsgesetz gesetzlich verankert werden. Vorgesehen sind für alle Zweckverbände nach dem vorliegenden Gesetzentwurf 12 Mio. Seite - 2 €, wobei hiervon noch die gemeinsame Gesellschaft der Zweckverbände zu finanzieren wäre. Die Gesamtsumme in Höhe von 12 Mio € liegt um ca. 3 Mio € über der bisherigen Förderung der Zweckverbände. Die Verteilung der Finanzmittel soll wie bisher nach der maßgeblichen Einwohnerzahl erfolgen. Es spricht daher einiges dafür, dass der bisher in der mittelfristigen Finanzplanung ausgewiesene Zuwendungsbetrag des Landes von ca. 1,6 Mio € ab 2003 mindestens wieder zur Verfügung steht, vorausgesetzt das Regionalisierungsgesetz wird im 2. Halbjahr 2002 vom Landtag verabschiedet. b) Tarifstrukturreform 2003, Auswirkungen auf den Kreis Euskirchen Anlage 1 enthält eine Ausarbeitung der KVE, die die Auswirkungen des derzeit diskutierten Modells auf den Kreis Euskirchen darstellt. Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)