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Resolution SPD (Resolution, § 107 Gemeindeordnung hier: Antrag der SPD)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Datum
25.04.2007
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Resolution SPD (Resolution, § 107 Gemeindeordnung
hier: Antrag der SPD) Resolution SPD (Resolution, § 107 Gemeindeordnung
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Inhalt der Datei

SPD - Fraktion im Kreistag Euskirchen Datum: R 5/2007 13.02.2007 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 27.03.2007 Kreistag 25.04.2007 Resolution, § 107 Gemeindeordnung hier: Antrag der SPD Sehr geehrter Herr Landrat, die SPD-Fraktion beantragt, über folgende Resolution abstimmen zu lassen: Der Kreistag des Kreises Euskirchen spricht sich gegen eine Reform des § 107 der Gemeindeordnung (GO) NRW aus, der zum zentralen Inhalt Eingriffe in die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Kreise, Städte und Gemeinden hat. Kommunale Unternehmen, die zur Daseinsvorsorge der Bürger arbeiten, dürfen in ihrem Bestand nicht gefährdet werden. Der Kreistag will, dass die Kommunen öffentliche Aufgaben selbst wahrnehmen können und wettbewerbsfähig bleiben. Wir wollen kommunale Arbeitsplätze und die intensive Partnerschaft von Kommunalwirtschaft und örtlichem Handwerk sowie dem Mittelstand sichern. Die Kommunen haben nur dann eine Zukunft, wenn sie sich – im Interesse der Bürger – wirtschaftlich betätigen. Begründung: Resolutionen sind politische Willenserklärungen. Dies gehört zum Kernbereich der Aufgaben der politischen Vertretung, hier des Kreistages. Nach der bisherigen gesetzlichen Grundlage des § 107 Abs.1 GO dürfen Kommunen und kommunale Unternehmen nur dann tätig werden, wenn der öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann. Der neue § 107 GO soll dahingehend verschärft werden, dass sich die öffentliche Hand zur Erfüllung ihrer Aufgaben nur dann wirtschaftlich betätigen darf, wenn ein „dringender" öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert und der öffentliche Zweck durch private Unternehmen nicht ebenso gut und wirtschaftlich erfüllt werden kann. Die Regelungen der GO, die die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen betreffen, sind in den letzten Jahren mehrfach geändert worden, und zwar überwiegend in der Weise, den Gemeinden die wirtschaftliche Betätigung zu erleichtern. Seite - 2 Wir lehnen diese Abkehr vom bisherigen Weg ab, da insbesondere im Hinblick auf die schlechte Finanzlage der meisten Kommunen in NRW und die zunehmende Liberalisierung der Märkte, auch im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge, eine gesicherte wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden unabdingbar ist. Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen gez. Uwe Schmitz (Fraktionsvorsitzender) F. d. R.: gez. Wilfried Mercks (Fraktionsgeschäftsführer)